ECHA: Glyphosat nicht als krebserregend einzustufen

Die Europäische Chemikalienagentur hat ihre Untersuchung zu dem Pflanzenschutzmittel abgeschlossen. Der Bericht wird demnächst an die EU-Kommission übermittelt.

RAC-Vorsitzender Tim Bowmer
Foto: ECHA
RAC-Vorsitzender Tim Bowmer: Glyphosat-Entscheidung ohne Gegenstimmen

 

Das Pflanzenschutzmittel Glyphosat ist laut den Kriterien der Europäischen Chemikalienagentur ECHA nicht als krebserregend, mutagen oder reproduktionstoxisch einzustufen. Das ergab eine umfassende Untersuchung durch ihr Risk Assessment Committee (RAC), meldete die Agentur am 15. März in einer Aussendung. Auch weiterhin stuft die ECHA Glyphosat jedoch augenschädigend und toxisch mit langfristig wirksamen Effekten für Wasserlebewesen ein. Bei einem von der ECHA online gestellten Pressegespräch sagte der Vorsitzende des RAC, Tim Bowmer, die Entscheidung des Komitees sei im Konsens getroffen worden, also ohne Gegenstimmen.

 

Laut der ECHA-Aussendung wird der Untersuchungsbericht nun noch editorisch geprüft und anschließend der EU-Kommission übermittelt. Bowmer zufolge ist damit schon bald zu rechnen. Der Bericht wird auch auf der Website der ECHA veröffentlicht. Der EU-Kommission obliegt es, über die weitere Zulassung von Glyphosat zu entscheiden. Vorläufig gilt die Zulassung bis Ende des heurigen Jahres. Laut Jack de Bruijn, Director of Risk Assessment der ECHA, können die EU-Mitgliedsstaaten ungeachtet einer allfälligen Entscheidung der Kommission die Verwendung glyphosathältiger Pflanzenschutzmittel auf ihrem jeweiligen Territorium untersagen.

 

Ausdrücklich betonte die ECHA, dass sie ausschließlich die grundsätzliche Gefährlichkeit von Glyphosat bewertete. Nicht untersucht wurden dagegen mögliche Risiken beim Einsatz des Mittels (Exposition). Laut de Bruijn ist dafür die European Food Safety Authority (EFSA) zuständig.