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Chemiereport_2016-4

64 AustrianLifeSciences chemiereport.at 2016.4 WISSENSCHAFT & FORSCHUNG Bild: iStockphoto.com/YelenaYemchuk K ürzlich veröffentlichte das Joint Meeting on Pesticide Resi- dues (JMPR), das gemeinsame Fachgremium der Weltge- sundheitsorganisation WHO und der Welternährungsorga- nisation,seineFeststellungenzu möglichenGesundheitsgefahren durch die Pflanzenschutzmittel Diazinon, Glyphosat und Mal- athion. Hinsichtlich Glyphosat kam das JMPR zu folgenden Ergeb- nissen: In der Dosierung, der Menschen anzunehmender- weise ausgesetzt sein können, ist das Mittel höchstwahrschein- lich nicht erbgutschädigend. Bei Ratten wirkt es nicht krebser- regend. Bei Mäusen ist eine krebserregende Wirkung bei sehr hoher Dosierung nicht auszuschließen. In einer Dosis, die für den Menschen relevant ist, ist das Mittel bei Nagetieren jedoch weder krebserregend noch erbgutschädigend. Laut JMPR ist es daher unwahrscheinlich, dass Glyphosat bei Menschen Krebser- krankungen verursacht. Das gilt auch bei berufsbedingter – also höherer – Glyphosat-Ex- position. Das JMPR bestätigte aus diesem Grund den schon bisher geltenden Richtwert für die akzeptable Tagesdosis (acceptable daily intake, ADI), der bei 0 bis 1 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht liegt. Wegen der geringen Toxizität von Glyphosat ist es laut JMPR nicht notwendig, einen Grenzwert für die Aufnahme (acute reference dose, ARfD) festzulegen. Wie das JMPR ergänzend ausdrücklich betonte, stehen seine nunmehrigen Schlussfolgerungen keineswegs im Widerspruch zu den Feststellungen der International Agency for Research on Cancer (IARC), der Krebsschutzagentur der WHO, vom vergan- genen Jahr. Die IARC hatte damals festgestellt, dass Glyphosat potenziell krebserregend sein kann. Dieses bezieht sich aller- dings auf die grundsätzliche Gefährlichkeit des Mittels. Es sagt nichts über konkrete Risiken aus, denen Menschen im täglichen Umgang mit Glyphosat ausgesetzt sind – eine Tatsache, auf die die IARC übrigens bereits seinerzeit verwiesen hatte. Das JMPR stellt daher fest: „Es ist somit möglich, Expositionsniveaus fest- zulegen, die sicher sind“, also kein Risiko für den Menschen bedeuten. Genau dies geschieht mit der ADI. Ähnlich wie Glyphosat beurteilt das JMPR übrigens die bei- den anderen untersuchten Mittel, Diazinon und Malathion. Auch sie sind in der Dosis, denen Menschen üblicherweise ausgesetzt sind, ungefährlich. Entscheidung vertagt Dennoch vertagte die Europäische Union die Entscheidung über die Neuzulassung des Pflanzenschutzmittels Glypho- sat erneut. Laut einer Aussendung der Österreichischen Agen- tur hatte die EU-Kommission habe „im Ständigen Ausschuss keinen mehrheitsfähigen Vorschlag zur Erneuerung der Genehmigung des Wirk- stoffes Glyphosat vorgelegt. Den Fachexpertinnen und Fachexperten der EU-Mit- gliedsstaaten und insbeson- dere Österreichs, vertreten durch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit AGES, gingen die Risikomanage- ment-Maßnahmen, also rechtlichen Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Anwendern, Konsumenten und Umwelt nicht weit genug“. Laut AGES obliegt es nun der EU-Kommission, über die weitere Vorgangsweise zu entscheiden. Heftige Kritik kam von der Industriegruppe Pflanzenschutz (IGP). Obmann Christian Stockmar sprach von einer „Entschei- dung gegen die Wissenschaft und für eine Verlängerung der absurden Kampagne gegen Glyphosat durch NGOs“. Über 1.000 Studien hätten nachgewiesen, dass Glyphosat „bei sachgemäßer Anwendung für Mensch, Tier und Umwelt unbedenklich“ ist.(kf) JMPR-Urteil über Glyphosat: Sicherer Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel möglich „Laut über 1.000 Studien ist Glyphosat bei sachgemäßer Verwendung unbedenklich.“ Pflanzenschutz JMPR sieht keinen Grund für Glyphosat-Verbot Laut dem gemeinsamen Fachgremium von WHO und FAO ist der risikolose Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel möglich.

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