EU-Parlament billigt Gentechnik-Verbot

Die EU-Mitgliedsstaaten können den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen künftig auch aus umweltpolitischen Gründen verbieten. Eine Berücksichtigung der Position der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist nicht mehr notwendig. Das beschloss das Europäische Parlament mit 480 gegen 159 Stimmen bei 58 Enthaltungen. Es setzte damit die informelle Einigung mit dem Rat der EU vom Dezember vergangenen Jahres formell um. Wie es in einer Aussendung des EU-Parlaments hieß, können die Staaten Anbauverbote damit unter anderem mit Problemen der Raumplanung und Landnutzung, aber auch mit sozioökonomischen Aspekten, begründen. Ausdrücklich werden in der Aussendung die „hohen Kosten für biologisch wirtschaftende Landwirte wegen Verunreinigung“ als Beispiel genannt.

Maiskolben
Bild: LFZ/Buchgraber
Umweltpolitik: Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen kann künftig auch ohne Nachweis eines Risikos verboten werden.

 

Zwar ist vor Inkraftsetzung einer Anbaubeschränkung oder eines Verbots die Stellungnahme des betroffenen Unternehmens einzuholen. Verhindern kann das Unternehmen diese Maßnahmen aber nicht. Eingeführt werden mit dem Beschluss des Parlaments auch „Pufferzonen“. Sie sollen sicherstellen, dass durch den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in einem Mitgliedsstaat die Landwirtschaft des jeweiligen Nachbarstaats nicht beeinflusst wird.

 

EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis sagte, er gehe von der formellen Zustimmung des Europäischen Rats zu dem Parlamentsbeschluss in den kommenden Wochen aus. Voraussichtlich noch im Frühjahr könnten die Mitgliedsstaaten erste Verbote auf Grund der neuen Bestimmungen erlassen. Zurzeit ist in der EU nur eine gentechnisch veränderte Pflanzensorte zugelassen, der MON-810-Mais des US-amerikanischen Agrarkonzerns Monsanto.