Triclosan: BASF Grenzach unterliegt ECHA

Eine Tochter des deutschen Chemiekonzerns BASF muss der Chemikalienagentur die verlangten Informationen über Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität des Kosmetika-Konservierungsstoffs liefern.

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Quelle: BASF
Abgewiesen: Das Gericht der EU verwarf die Klage der BASF Grenzach.

 

Verloren hat die BASF Grenzach, eine Tochter des BASF-Konzerns, einen Rechtsstreit um eine Entscheidung der europäischen Chemikalienagentur ECHA. Dabei ging es um das Bakterizid Triclosan, das die BASF Grenzach als Konservierungsstoff für Kosmetika einsetzt. Am 19. September 2014 verpflichtete die ECHA das Unternehmen, ihr Informationen hinsichtlich der Persistenz, der Bioakkumulation und der Toxizität von Triclosan zu übermitteln. Um diese liefern zu können, musste die BASF Grenzach drei einschlägige Studien durchführen. Eine davon bezog sich auf den Endabbau der Substanz im Oberflächenwasser sowie im Meerwasser. Bei den beiden anderen handelte es sich um Tierversuche, um die Entwicklungs- und Reproduktionsneurotoxizität von Triclosan bei Ratten sowie die Auswirkungen des Stoffes auf die sexuelle Entwicklung von Fischen festzustellen. Einen Einspruch gegen diese Entscheidung verwarf die Widerspruchskammer der ECHA am 19. Dezember vergangenen Jahres. Gleichzeitig verlängerte sie die Frist zur Vorlage der Informationen bis zum 26. Dezember 2018.

 

Dagegen klagte die BASF Grenzach beim Europäischen Gericht. Überdies stellte sie einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Sie behauptete, die Tierversuche nicht durchführen zu können. Andernfalls verstoße sie gegen die Kosmetikverordnung, die Tierversuche mit Kosmetika bzw. deren Inhaltsstoffen verbiete. Damit drohten ihr - möglicherweise auch strafrechtliche - Konsequenzen. Ferner laufe sie Gefahr, den gesamten Markt für Triclosan zu verlieren, weil die Kunden infolge der ECHA-Entscheidung eventuell auf andere Bakterizide umsteigen würden.

 

Mit Entscheidung vom 14. Juli wies das Gericht diese Argumente und damit auch die Begehren zurück. Wenn die ECHA die BASF Grenzach zu Tierversuchen verpflichtet habe, könne das Unternehmen nicht für deren Durchführung bestraft werden. Und was den Verlust des Triclosanmarktes betreffe, handle es sich um einen finanziellen Schaden. Doch dieser sei „nicht als irreparabel anzusehen, da in der Regel ein Ersatz in Geld den Geschädigten wieder in die Lage versetzen kann, in der er sich zuvor befand“. Außerdem habe die BASF Grenzach keine Angaben zur Bedeutung des Triclosanmarktes für sie und ihren Mutterkonzern gemacht.

 

Von BASF liegt bis dato keine Stellungnahme vor.