Glyphosat: Wieder keine Entscheidung
Die EU-Mitgliedsstaaten verweigerten heute die Zustimmung zu einem neuen Vorschlag der EU-Kommission hinsichtlich der zeitlich begrenzten Wiederzulassung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat. Das teilte die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) mit. Sie vertritt Österreich im Ständigen Ausschuss der EU zu Pflanzen, Tieren sowie Nahrungs- und Futtermitteln, in dem das Thema erneut behandelt wurde. In einer Aussendung wiederholte die AGES ihre bekannte Position: Sie betrachtet den Stoff zwar „als sicher für Menschen und somit den Anwender- und Konsumentenschutz in den wesentlichen Punkten gewährleistet“. Jedoch müssen ihrer Ansicht nach „mögliche Umwelt-Auswirkungen minimiert werden“. Die EU-Kommission habe in ihrem heutigen Vorschlag zur Wiederzulassung die „österreichischen Forderungen zum Schutz der Umwelt und Vielfalt nicht ausreichend berücksichtigt“. Insbesondere seien „rechtliche Details in Bezug auf mögliche Einschränkungen ungeklärt geblieben“. Laut AGES wird nun „ein Berufungsausschuss der EU-Kommission“ mit der Entscheidung über die Wiederzulassung betraut.
Wie berichtet, kündigte die EU-Kommission am 1. Juni an, den Mitgliedsstaaten heute folgenden Vorschlag zu unterbreiten: Die europäische Chemikalienagentur ECHA solle prüfen, ob Glyphosat krebserregend ist. Bis zum Vorliegen ihres Berichts bleibe die Zulassung aufrecht. Überdies sei der Glyphosat-Einsatz durch drei Maßnahmen einzuschränken: erstens ein Verbot von POE-Tallowaminen auf Basis Glyphosat-hältiger Pestiziden, zweitens die Minimierung des Einsatzes von Glyphosat in öffentlichen Parkanlagen, auf Spielplätzen und in Gärten und drittens die Einschränkung der Verwendung des Mittels kurz vor der Ernte.
Unnötiges Verschleppen
Christian Stockmar, der Obmann der Industriegruppe Pflanzenschutz (IGP), bezeichnete das Ergebnis der heutigen Abstimmung als „schwer nachvollziehbar“. Mehr als 1.000 Studien zeigten die Unbedenklichkeit von Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung. Weltweit hätten viele Behörden das Mittel zugelassen: „Angesichts dieser fundierten Faktenbasis und der umfangreichen wissenschaftlichen Daten verursacht die zaudernde Haltung der Mitgliedsstaaten eine unnötige Verschleppung der Zulassungsverlängerung“. Stockmar erwartet, dass die Kommission die Zulassung nun um etwa zwölf bis 18 Monate verlängern wird. In dieser Zeit werde die ECHA eine Einstufung des Mittels auf Basis des EU-Chemikalienrechts durchführen. In einer ersten Bewertung habe die Agentur „bereits klargestellt, dass eine Gefahreneinstufung von Glyphosat als krebserregend nicht gerechtfertigt ist“, betonte Stockmar. Neben der seit vergangene Woche laufenden öffentlichen Konsultation werde auch eine „Begutachtung durch den Ausschuss für Risikobeurteilung der ECHA“ stattfinden.