„Bestellen Sie keine Eintrittskarten“

Weitere Chemie- und Pharmakonzerne verschieben wegen der Corona-Pandemie ihre Hauptversammlungen oder halten diese mittels Videokonferenzprogrammen ab. Aktionärsvertreter sind darüber nicht uneingeschränkt erfreut. 

Foto: Lonza
Schweizer Pharma- und Spezialchemiekonzern Lonza: Generalversammlung „ohne physische Anwesenheit der Aktionäre“

 

Angesichts der Corona-Pandemie haben weitere Chemie- und Pharmakonzerne angekündigt, ihre Hauptversammlungen zu verschieben. Der Vorstand des Spezialchemieunternehmens Lanxess fasste seinen diesbezüglichen Beschluss am 23. März. Statt am 13. Mai findet seine HV zu einem „späteren Zeitpunkt“ statt, der noch festgelegt werden muss. Die Münchner Wacker Chemie hat ihre für den 20. Mai 2020 geplante HV auf den 4. August verschoben.

 

Unterdessen fordert der Dachverband der Kritischen Aktionäre, die Hauptversammlungen nach Möglichkeit zu verschieben, anstatt sie mittels Video- bzw. Telekonferenzprogrammen quasi „virtuell“ abzuhalten. Die Frist, innerhalb derer eine HV stattfinden muss, soll laut der geplanten Novelle des deutschen Aktiengesetzes von acht auf zwölf Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres verlängert werden. Dies begrüßt der Verband. Hingegen wehrt er sich vehement gegen eine Bestimmung, der zufolge Unternehmensvorstände in Zukunft „nach freiem Ermessen“ darüber entscheiden können, welche Fragen sie wie beantworten. Barbara Happe, Vorstandsmitglied im Dachverband, konstatierte, das Fragerecht der Aktionäre dürfe „nicht durch den Vorstand willkürlich begrenzt werden. Es muss weiterhin gelten, dass alle Fragen sachgerecht beantwortet werden. Ansonsten ist keine umfassende Beurteilung der Geschäftstätigkeit eines Konzerns möglich, was die Basis für die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ist“.

 

Planmäßig am 28. April veranstaltet dagegen der Schweizer Pharma- und Spezialchemiekonzern Lonza seine HV bzw. Generalversammlung. Sie erfolgt allerdings „ausschließlich durch Stimmabgabe mittels dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter und ohne physische Anwesenheit der Aktionäre“. In einem Schreiben an die Aktionäre betonte Albert M. Baehny, der Präsident des Verwaltungsrates von Lonza, durch die Vollmachtserteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter „sind Ihre Stimmrechte vollumfänglich gewährleistet, ohne dass Sie physisch an der Generalversammlung teilnehmen müssen. Bitte bestellen Sie keine Eintrittskarten“. Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter soll die Basler Anwaltskanzlei ThomannFischer, Anwälte und Notare bestellt werden.