ECHA: Feuer frei ohne Blei

Die Europäische Chemikalienagentur erarbeitete einen neuen Vorschlag zur Einschränkung der Verwendung von Bleimunition bei Jagd und Sport. Sie will damit den jährlichen Eintrag von rund 85.000 Tonnen Blei in die Umwelt vermeiden.

Foto: BMLRT / Zeggl
ECHA: Jagen ja, aber bitte ohne bleihaltige Munition

 

Schärfere Bestimmungen zur Verwendung von Blei in Munition für Jagd und Sport sowie in Fischereiausrüstung schlägt die Europäische Chemikalienagentur ECHA vor. Sie trägt damit einem Auftrag der Europäischen Kommission Rechnung. Der ECHA zufolge verboten werden sollen der Verkauf und die Verwendung von Bleischrot für Jagd- und Sportzwecke, wobei eine fünfjährige Übergangsperiode vorgesehen ist. Für den sportlichen Einsatz von Bleimunition bei verschiedenen olympischen Disziplinen könnten laut ECHA Ausnahmebestimmungen eingeführt werden, jedoch nur unter Einhaltung von Maßnahmen zur Minimierung ihrer Umweltauswirkungen. Ferner schlägt die ECHA vor, die Verwendung von Bleikugeln und anderen Projektilen zu verbieten. Für kleine Kaliber soll eine Übergangsperiode von fünf Jahren gelten, für Großkaliber eine Übergangsperiode von 18 Monaten. Ausnahmen für das Verbot wären laut ECHA auch hinsichtlich dieser Munition nur bei entsprechenden Umweltschutzmaßnahmen zulässig, etwa dann, wenn Schießplätze über Kugelfänge verfügen.

Nicht von diesen Verboten betroffen wäre der Einsatz von Bleimunition welcher Art auch immer durch Angehörige und Einheiten des Militärs sowie durch die Polizei und sonstige Sicherheitskräfte.

 

Was die Fischerei betrifft, sollte nach Ansicht der ECHA die Verwendung von Bleiködern sowie bleihältigen Anglerloten untersagt werden.

 

Nach Ansicht der Agentur ließe sich durch die Umsetzung ihrer Vorschläge der Eintrag von etwa 85.000 Tonnen Blei pro Jahr (1,7 Millionen Tonnen über 20 Jahre hinweg gerechnet) in die Umwelt vermeiden. Die Kosten beziffert die ECHA mit insgesamt 260 Millionen bis 10,5 Milliarden Euro, je nach dem, welche Restriktionen eingeführt werden und welche Sektoren davon betrofffen sind.

 

Konsultation geplant

 

Voraussichtlich am 24. März beginnt eine sechsmonatige öffentliche Konsultation zu dem Vorschlag. Überdies wird dieser von den wissenschaftlichen Komitees der ECHA für Risikobewertung und für sozioökonomische Analysen geprüft. Die Ergebnisse sollen um die Mitte des kommenden Jahres vorliegen. Anschließend liegt es an den Mitgliedsstaaten der EU, über den Vorschlag zu befinden.

 

Wie die ECHA mitteilte, beschloss die EU-Kommission am 25. Jänner eine Verordnung zur Nutzung von bleihaltiger Munition in oder in der Nähe von Feuchtgebieten. Dieser zufolge ist das Verschießen von Munition mit einem Bleigehalt von mindestens einem Gewichtsprozent ab 15. Feber 2023 in Feuchtgebieten sowie in 100 Metern Umkreis um solche verboten. Untersagt ist weiters das „Mitführen solcher Munition während der Jagd in Feuchtgebieten oder auf dem Weg zur Jagd in Feuchtgebieten“. Besteht das Gebiet eines Staates mit Ausnahme seiner Hoheitsgewässer zu mindestens 20 Prozent aus Feuchtgebieten, kann er mit Geltung ab 15. Feber 2024 das Inverkehrbringen, Verschießen und Mitführen von Munition mit mindestens einem Gewichtsprozent Blei während der Jagd oder auf dem Weg zur Jagd verbieten. Das Erlassen eines solchen Verbots ist der Kommission bis 15. August 2023 zur Kenntnis zu bringen.