EU-Kommission: Teva weiter im Visier

In einem seit 2011 laufenden Verfahren gegen den israelischen Generikakonzern und seine US-Tochter Cephalon setzen die Wettbewerbsbehörden der EU den nächsten Schritt.

Foto: EC Audivisual Service / Etienne Ansotte
„Statement of Objections“: In Sachen Wettbewerbsrecht ist mit der EU-Kommission nicht zu spaßen.

 

Der israelische Generikakonzern Teva bleibt weiterhin im Visier der Wettbewerbsbehörden der Europäischen Union. Wie die EU-Kommission am 8. Juni mitteilte, übermittelte sie der Teva und ihrer US-amerikanischen Tochterfirma Cephalon ein ergänzendes „Statement of Objections“. Darin präzisiert sie die Vorwürfe, die sie gegen die beiden Unternehmen erhebt. Ausdrücklich betonte die Kommission, dass das „Statement of Objections“ keineswegs den Ausgang des laufenden Verfahrens vorwegnimmt. Mit anderen Worten: Es gilt die Unschuldsvermutung.

 

Die Behörde beschuldigt Teva und Cephalon, im Dezember 2005 ein Abkommen geschlossen zu haben, das den Wettbewerb auf dem Schlafmittelmarkt beeinträchtigen konnte. Die damals noch selbständige Cephalon produzierte und vertrieb ein Medikament gegen Schlafstörungen mit der Bezeichnung Modafinil. Als Teva nach dem Auslauf bestimmter Patente im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Großbritannien ein Generikum auf den Markt brachte, leitete die Cephalon ein Patentverletzungsverfahren ein. Allerdings einigten sich die beiden Unternehmen nach einiger Zeit außergerichtlich: Die Teva verpflichtete sich, bis Oktober 2012 im EWR keine Generika zu Modafinil zu vertreiben. Im Gegenzug erhielt sie von der Cephalon Zahlungen und konnte einige nicht unvorteilhafte Zusatzvereinbarungen mit den Amerikanern schließen.

 

Ausgehend von diesem Sachverhalt eröffnete die EU-Kommission im April 2011 ein Verfahren wegen möglicher Verletzungen des Wettbewerbsrechts. Ihrer Ansicht nach beinhalteten die Vereinbarungen zwischen Teva und Cephalon unter anderem sogenannte „Pay-for-Delay“-Bestimmungen, die laut EU-Recht unzulässig sind. Im Oktober 2011 wurde Cephalon von Teva übernommen. Im Mai 2015 einigten sich Cephalon und Teva mit der US-amerikanischen Federal Trade Commission (FTC), die schon 2008 ähnliche Vorwürfe wie die EU-Kommission erhoben hatte. Für die EU-Kommission war die Angelegenheit indessen nicht erledigt. Sie übermittelte den beiden Unternehmen im Juli 2017 ein Statement of Objections, in dem sie neuerlich auf das Thema „Pay for Delay“ verwies. Ihrer Ansicht nach waren die seinerzeitigen Vereinbarungen zwischen Teva und Cephalon geeignet, den Patienten und den Gesundheitssystemen in der Europäischen Union substanziellen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Denn sie führten möglicherweise dazu, dass Generika zu Modafinil verspätet auf den Markt kamen, was zu höheren Preisen für das Originalmedikament führte. An dieser Einschätzung hält die Kommission offenbar nach wie vor fest.

 

Von Teva liegt bis dato keine Stellungnahme vor.