Fusionskontrolle: EU-Kommission bestraft Sigma-Aldrich

Der Laborchemikalienhersteller muss 7,5 Millionen Euro bezahlen. Laut Angaben der Kommission machte er im Zuge der Übernahme durch den deutschen Merck-Konzern im Sommer 2015 falsche Angaben.

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Kommissions-Vizepräsidentin Margrethe Vestager: „keine Informationen zurückhalten, keine irreführenden Angaben machen“

 

Wegen falscher Angaben bei der seinerzeitigen Übernahme durch den deutschen Chemie- und Pharmakonzern Merck muss der Laborchemikalienhersteller Sigma-Aldrich 7,5 Millionen Euro Strafe zahlen. Das berichtete die EU-Kommission. Sie hatte die Übernahme am 15. Juni 2015 genehmigt, allerdings mit der Auflage des Verkaufs des europäischen Lösungsmittelgeschäfts von Sigma-Aldrich an ein drittes Unternehmen. Als dieses wurde im November 2015 Honeywell fixiert. Indessen hatte Sigma-Aldrich der Kommission die Existenz eines Innovationsvorhabens mit der Bezeichnung iCap verschwiegen, um dieses nicht an Honeywell abtreten zu müssen. Die Kommission erlangte davon 2016 Kenntnis und leitete im Juli 2017 ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Fusionskontrollverordnung ein. Sie nahm dabei sowohl Sigma-Aldrich als auch Merck in die Pflicht. Nach einer Anhörung der beiden Unternehmen ließ die Kommission die Vorwürfe gegen Merck 2020 fallen und führte das Verfahren allein gegen Sigma-Aldrich weiter.

 

Ihr zufolge stellte sich heraus, dass das Unternehmen sich „drei schwere Zuwiderhandlungen“ gegen die EU-Fusionskontrollverordnung zuschulden kommen ließ. Begründet wird dies damit, dass „das EU-Fusionskontrollsystem ohne richtige und nicht irreführende Angaben der beteiligten Unternehmen nicht funktionieren kann, die unrichtigen bzw. irreführenden Angaben ein Innovationsvorhaben betrafen, das für das veräußerte Geschäft eindeutig relevant und wichtig war, und die Kommission die Informationen über dieses naturgemäß geheime und vertrauliche Vorhaben nur von Sigma-Aldrich bekommen konnte“. Angesichts dessen sei die Strafe in Millionenhöhe angemessen. Ausdrücklich betonte die Kommission, sie könne bei Verstößen gegen die Fusionskontrollverordnung „Geldbußen von bis zu einem Prozent des Gesamtumsatzes von Unternehmen verhängen, die der Kommission gegenüber vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder irreführende Angaben machen“. Merck hatte seinerzeit rund 13,1 Milliarden Euro für Sigma-Aldrich bezahlt. Auf die damalige Genehmigung der Übernahme sich die nun verhängte Strafe nicht aus.

 

Sigma-Aldrich nahm zu der Causa nicht Stellung. Laut Mitteilung der EU-Kommission handelt es sich um den dritten derartigen Fall seit dem Inkrafttreten der Fusionskontrollverordnung im Jahr 2004. Der erste Fall betraf Facebook. Im Mai 2017 erhielt der US-Datenkonzern eine Geldstrafe von 110 Millionen Euro, weil er die Kommission im Zuge der 2014 erfolgten Übernahme von Whatsapp falsch informiert hatte. Im April 2019 bestrafte die Kommission die US-amerikanische General Electric mit 52 Millionen Euro, „weil das Unternehmen bei der Untersuchung zu seiner geplanten Übernahme von LM Wind zunächst unrichtige Angaben gemacht hatte“.

 

Margrethe Vestager, die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, konstatierte, der Beschluss mache deutlich, „dass Unternehmen keine Informationen zurückhalten und auch keine irreführenden Angaben machen sollten. Wir müssen uns darauf verlassen können. Sonst sind wir nicht in der Lage, geplante Zusammenschlüsse korrekt zu beurteilen – ganz besonders auch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die naturgemäß geheim und nur den beteiligten Unternehmen genauer bekannt sind“.