Gesundheitsministerium: Einschränkungen für Parallelhandel

Mit umfassenden Meldepflichten will das Ministerium den Versorgungsengpässen bei Medikamenten entgegenwirken. Die Pharmig und die Chemieindustrie begrüßen das.

Foto: Pharmig
Pharmig-Generalsekretär Alexander Herzog: „ein wichtiger Schritt für die Arzneimittelversorgung in Österreich“

 

Einhellig begrüßten der Pharmaindustrieverband Pharmig und der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO) die heutige Kundmachung der Verordnung über die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung durch das Sozial- und Gesundheitsministerium. Sie tritt am 1. April in Kraft. Ist ein verschreibungspflichtiges Medikament voraussichtlich mindestens zwei Wochen nicht lieferbar, hat dessen Zulassungsinhaber dies im öffentlichen Melderegister des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) einzutragen. So lange das Medikament in diesem Register aufscheint, darf es nicht exportiert werden. Strafen für Verstöße gegen die Meldepflicht und das damit verbundene Exportverbot sind allerdings nicht vorgesehen.

 

Pharmig-Generalsekretär Alexander Herzog konstatierte, die Verordung sei „ein wichtiger Schritt für die Arzneimittelversorgung in Österreich“ und „ganz im Sinne der österreichischen Patienten, denn damit gilt: Österreich zuerst“. Ausdrücklich lobte Herzog die Kooperationsbereitschaft der eigenen Branche, des Pharma-Großhandels, der Apotheken, des BASG und des Ministeriums: „Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir hiermit einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz in der Arzneimittelversorgung leisten und sich hoffentlich auch die Situation der Lieferprobleme in Zukunft entspannt.“

 

Ähnlich äußerte sich FCIO-Geschäftsführerin Sylvia Hofinger. Sie erwartet von der Verordnung „einen deutlichen Rückgang bei Lieferengpässen, der schon bald spürbar sein wird“. In einem Zuge forderte Hofinger begleitende Maßnahmen, um die Versorgungssicherheit mit Medikamenten zu verbessern. Erstens müsse die Produktion solcher Erzeugnisse in der EU ausgeweitet werden, um die Abhängigkeit von Drittstaaten wie China und Indien zu verringern. Zweitens wiederholte Hofinger ihre oftmalige Forderung nach „faire(n) Preise(n) für Arzneimittel, insbesondere bei der Rückerstattung im Generikabereich für Medikamente, für die es schon mehrere Nachfolgeprodukte gibt“. Es gehe nicht an, dass ein rezeptpflichtiges Medikament weniger koste als eine Packung Kaugummi. Das zurzeit geltende Preisband sei eine „vernünftige Lösung“. Allerdings laufe deren Gültigkeit im Herbst aus. Sie müsse deshalb dringend verlängert bzw. noch besser „ins Dauerrecht übernommen werden“.

 

Zugänglich ist die Verordnung unter https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2020/30