Glyphosat: Konsultationen durch EFSA und ECHA

Die beiden Agenturen haben parallele Konsultationen zu ihren Bewertungen des umstrittenen Pflanzenschutzmittels eingeleitet. Bis Mitte Dezember 2022 muss über dessen weitere Zulassung in der EU entschieden werden.

Foto: BMLRT/Alexander Haiden
Ablaufdatum: Die geltende Zulassung für den Einsatz von Glyphosat in der EU-Landwirtschaft endet am 15. Dezember 2022.

 

Parallele Konsultationen zu den ersten wissenschaftlichen Bewertungen des umstrittenen Pflanzenschutzmittels Glyphosat leiteten die Europäische Lebensmittelsicherheitsagentur EFSA und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit 23. September ein. Die Konsultationen laufen 60 Tage und stehen allen Interessierten zur Stellungnahme offen. Wie die EFSA mitteilte, bezieht sich ihre Konsultation auf ihren Bewertungsbericht zur Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat. Die Konsultation der ECHA dagegen betrifft deren Bericht von 2017 über die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung des Mittels. Im Vorfeld der Konsulationen hatte die Assessment Group on Glyphosate (AGG) ihrerseits eine Bewertung erarbeitet. Der AGG gehören die zuständigen Behörden Frankreichs, der Niederlande, Schwedens und Ungarns an.

 

In ihrem Bericht von 2017 hatte die ECHA festgestellt, Glyphosat könne schwere Augenschäden verursachen und sei toxisch mit langfristiger Wirkung für Wasserorganismen. Als krebserregend oder reproduktionstoxisch stufte die Agentur das Mittel dagegen nicht ein. Ebenso wenig hielt sie eine Einstufung von Glyphosat hinsichtlich der Keimzellmutagenität für nötig. „In der ersten wissenschaftlichen Bewertung durch die AGG wird keine Änderung der bestehenden Einstufung empfohlen“, teilte die EFSA dazu mit.

 

Die EFSA kündigte an, ihre Einschätzung der Sachlage aufgrund des Ergebnisses der Konsultationen und der darauf folgenden Stellungnahme des Ausschusses für Risikobeurteilung der ECHA im zweiten Halbjahr 2022 abzuschließen. In der Folge werde die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit den Risikomanagern der 27 EU-Mitgliedstaaten über die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat befinden. Die derzeitige Zulassung wurde 2017 erteilt und gilt bis 15. Dezember 2022. Bis dahin darf Glyphosat „als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden, sofern jedes der betreffenden Mittel von den zuständigen nationalen Behörden in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten nach einer Sicherheitsbewertung zugelassen wurde“.