Internetwerbung meist unkorrekt

Laut ECHA verstößt die Bewerbung chemischer Gemische, die gefährliche Stoffe enthalten, im Internet sehr häufig der CLP-Verordnung.

Foto: ECHA/Lauri Rotko
ECHA: Beanstandungen von Internetwerbung in 82,4 Prozent der untersuchten Fälle

 

Chemische Gemische, die gefährliche Stoffe enthalten, werden im Internet zumeist nicht korrekt beworben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki. In Zusammenarbeit mit ihr überprüften die zuständigen Behörden von 14 EU-Mitgliedsstaaten im Zeitraum Jänner bis Oktober 2017 insgesamt 1.314 Internetinserate. Davon entsprachen 1.083 bzw. rund 82,4 Prozent nicht den Vorgaben der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) vom 16. Dezember 2008.

 

Gemäß Artikel 48 (2) der Verordnung muss jedwede Werbung für derartige Produkte, „die es einem privaten Endverbraucher ermöglicht, ohne vorherige Ansicht des Kennzeichnungsetiketts einen Kaufvertrag abzuschließen, ... die auf dem Kennzeichnungsetikett angegebene(n) Gefahreneigenschaft(en) nennen“. Bei der überwiegenden Mehrzahl der beanstandeten Werbeeinschaltungen (83,3 Prozent) wurden die nötigen Informationen bezüglich der Risiken jedoch nicht genannt. In weiteren 5,1 Prozent war die Information unvollständig, in rund 9,0 Prozent war sie nicht in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedsstaates abgefasst. Die verbleibenden 15,9 Prozent der Beanstandungen betrafen sonstige Rechtswidrigkeiten.

 

In 223 Fällen stellten die betroffenen Unternehmen von sich aus den rechtmäßigen Zustand her. Behördliches Einschreiten wurde 1.033 Mal als notwendig erachtet, wobei manchmal mehrere Handlungen in einem einzigen Fall gesetzt wurden. So erteilten die Inspektoren 124 mündliche und 460 schriftliche schriftliche Ratschläge. Ferner erließen sie 184 Anweisungen zur Behebung der Ordnungswidrigkeiten. Strafen wurden 280 Mal verhängt. Viermal erstatteten die Inspektoren Anzeigen bzw. übermittelten sie Sachverhaltsdarstellungen an die zuständigen Staatsanwaltschaften. Sonstige behördliche Handlungen erfolgten 24 Mal.

 

Der Industrie empfiehlt die ECHA, gemeinsame Strategien zu erarbeiten, um festzulegen, wie der rechtmäßige Verkauf von chemischen Substanzen im Internet erfolgen kann. Als Möglichkeit dafür erachtet die ECHA eine Sammlung positiver Beispiele, die an die Interessenvertretungen der Industrie verteilt werden könnte.