REACH-Dossiers: Aktualisierung nötig

Vielen Unternehmen ist nicht klar, dass mit der einmaligen Registrierung ihre Pflichten aufgrund des EU-Chemikalienmanagementsystems nicht erfüllt sind, zeigt eine neue Studie.

ECHA-Sitz in Helsinki
Foto: ECHA/Lauri Rotko
Empfehlung an die ECHA: mehr Klarheit bezüglich der Aktualisierungen

 

Die Stoffregistrierungsdossiers im Rahmen des Chemikalienmanagementsystems REACH müssen stets aktuell gehalten werden. Dies ist der Wirtschaft jedoch auch elf Jahre nach Inkrafttreten des Systems noch immer nicht ausreichend klar, zeigt eine Studie im Auftrag der europäischen Chemikalienagentur ECHA. Durchgeführt wurde diese von den Beratungsunternehmen Peter Fisk Associates und Amec Foster Wheeler mittels Fragebögen und vertiefenden Interviews. Aus 5.700 Kontakten mit betroffenen Unternehmen und Institutionen ergaben sich 322 ausgefüllte Fragebögen und 20 Interviews.

 

Den Antworten zufolge wurden 64 Prozent der Dossiers noch nie aktualisiert, obwohl die ersten Chemikalienregistrierungen bereits 2008 zu erfolgen hatten. Viele Unternehmen sind der Ansicht, dass mit der Registrierung ihre Pflichten in Hinsicht auf REACH ein für allemal erledigt sind. Immer wieder wird auch beklagt, dass die Formulierungen bezüglich der Aktualisierungspflicht im Artikel 22 der REACH-Richtlinie unklar seien. Nicht zuletzt betreffe dies die Frage, wer in einer Registrierungsgruppe (Substance Information Exchange Forum, SIEF) für die Aktualisierungen zuständig ist. Kritisiert werden auch die mit den Aktualisierungen verbundenen Kosten, denen nach Ansicht der Wirtschaft wenig Nutzen gegenübersteht - wenn sie denn überhaupt einen Nutzen bringen. Diese Klage wird vor allem von Klein- und Mittelbetrieben vorgebracht. Ferner verweisen die Unternehmen auf Probleme mit der Registrierungssoftware IUCLID, die Aktualisierungen alles andere als einfach mache. Dazu kommt eine gewisse „REACH-Müdigkeit“ in der Wirtschaft, wobei auf den erheblichen Zeit- und Finanzaufwand mit den erstmaligen Registrierungen verwiesen wird.

 

Daraus leiten die Autoren der Studie vier wesentliche Empfehlungen ab:

 

Erstens ist klarzustellen, was aktualisiert werden muss. So lässt sich der Aufwand minimieren und der Nutzen maximieren.

 

Zweitens ist zu klären, wer für die Aktualisierungen verantwortlich ist.

 

Drittens empfehlen die Autoren einen regulatorischen Mechanismus, um die Erfüllung der Aktualisierungspflicht zu verbessern. Beispielsweise könnten regelmäßige Aktualisierungen mit klaren Zeitvorgaben vorgeschrieben werden.

 

Viertens ist zu erläutern, warum die Aktualisierungen wichtig sind und dass diese Auswirkungen auf den Schutz von Gesundheit und Umwelt haben.

 

Wie die Autoren festhalten, richten sich die Empfehlungen in erster Linie an die ECHA und in zweiter Linie an die Wirtschaftsverbände der EU-Mitgliedsstaaten. Zu guter Letzt sei aber auch die Politik aufgerufen, geeignete Maßnahmen zu setzen.