Deutschland: Einschränkungen für Fracking

Die deutsche Bundesregierung beschloss heute neue Regeln für das „Fracking“, das Aufbrechen unterirdischer Gesteinsformationen im Zuge der Schiefergasförderung. Ihnen zufolge wird das Fracking in Schiefer- sowie Kohleflözgaslagerstätten oberhalb von 3000 Metern Tiefe grundsätzlich verboten. Erlaubt ist es ausschließlich im Zuge von Probebohrungen. Allerdings dürfen die für das Fracking eingesetzten Flüssigkeiten „nicht wassergefährdend“ sein, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung des Wirtschafts- und des Umweltministeriums. Generell untersagt ist das Fracking in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten, Einzugsgebieten von Talsperren und natürlichen Seen, aus denen Wasser für die öffentliche Wasserversorgung entnommen wird, sowie in „Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung“. Die Bundesländer können diese Verbote auf Einzugsgebiete von Mineralwasservorkommen, auf Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Getränken sowie Steinkohlebergbau-Gebiete ausweiten.

Deutscher Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel
Bild: Deutsche Bundesregierung/Bergmann
Deutscher Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel: „Rechtssicherheit für Menschen und Industrie“

 

Für alle Fracking-Vorhaben ist künftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig, egal, ob diese der Erschließung konventioneller oder unkonventioneller Erdgas- oder Erdölvorkommen dienen. Bei Auseinandersetzungen über behauptete Schäden durch Fracking-Maßnahmen soll im Rahmen der sogenannten „Bergschadenshaftung“ die Beweislastumkehr gelten. Das heißt, das betreffende Unternehmen hat nachzuweisen, dass die Schäden nicht durch seine Fracking-Aktivitäten verursacht wurden.

 

Die Kosten für die Unternehmen beziffert die Bundesregierung mit 300.000 bis 500.000 Euro pro UVP. Zusätzlich fallen bei den Landesbehörden, die für die UVPs zuständig sind, etwa 75.000 bis 150.000 Euro pro UVP an. Wie viele Anträge auf Fracking-Aktivitäten es geben wird, kann laut Bundesregierung „nicht genau beziffert“ werden. Die seitens der Regierung verabschiedeten Regelungen müssen noch vom deutschen Bundesparlament beschlossen werden. Da die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD dort allerdings über die erforderliche Mehrheit verfügen, gilt dies als Formalität.

 

Der deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel wurde in der erwähnten Aussendung wie folgt zitiert: „Der heutige Kabinettbeschluss schafft Rechtssicherheit für die Menschen ebenso wie für die betroffene Industrie und die damit verbundenen Arbeitsplätze. Im Vordergrund steht klar der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Zudem stellen wir sicher, dass die heimische Erdöl- und Erdgasförderung unter Beachtung strenger Rahmenbedingungen auf höchstem technischen Niveau fortgesetzt werden kann.“

 

BDEW sieht Licht und Schatten

 

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verlautete in einer Aussendung, die Entwürfe der Bundesregierung seien grundsätzlich zu begrüßen. Prinzipiell erhöhten sie die „Sicherheit bei der Anwendung der neuen Technologie.“ Allerdings sieht der BDEW auch Schattenseiten: „Nicht nachvollziehbar sind aber fehlende Bestandsregelungen für bestehende konventionelle Erdgasförderungen vor Ort. Kritisch ist aus Sicht des BDEW im Hinblick auf Untergrundspeicher eine Erweiterung der Bergschadenshaftung, die in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Gewinnung von Erdgas steht.“