Pharmaindustrie veröffentlicht „geldwerte Leistungen“

Mit 90 Millionen Euro lagen die Gesamtzuwendungen der Pharmaindustrie an Ärzte und Gesundheitseinrichtungen für Kooperationen unterschiedlicher Art 2016 auf dem Niveau von 2015.

Foto: Pharmig/APA-Fotoservice/Hörmandinger
„Nichts zu verbergen“: Pharmig-Generalsekretär Jan Oliver Huber (l.) und Ärztekammer-Vizepräsident Herwig Lindner

 

Rund 90 Millionen Euro bezahlten die Mitglieder des Pharmaindustrieverbands Pharmig 2016 im Rahmen unterschiedlicher Kooperationen an Ärzte und Gesundheitseinrichtungen. Das berichteten Pharmig-Generalsekretär Jan Oliver Huber und der 1. Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, Herwig Lindner, bei einer Pressekonferenz in Wien. Laut Huber entfielen etwa 33,8 Millionen Euro oder 38 Prozent des Gesamtbetrags an sogenannten „geldwerten Leistungen“ auf Veranstaltungen, also auf Teilnahmegebühren und Reisekosten im Zusammenhang mit wissenschaftlicher Fortbildung sowie auf die Unterstützung von Kongressen. Weitere 33,7 Millionen Euro (ebenfalls 38 Prozent) gaben die Pharmaunternehmen für Forschung und Entwicklung aus, insbesondere für klinische Studien. Dass sich die Zuwendungen der Pharmabranche dafür 2015 auf rund 54 Millionen Euro belaufen hatten, erklärte Huber mit nicht regelmäßig erfolgenden Meilensteinzahlungen bei den Studien. Dienst- und Beratungsleistungen wie das Halten von Vorträgen sowie die Mitarbeit in wissenschaftlichen Beiräten schlugen mit 14,7 Millionen Euro oder 16 Prozent der Gesamtsumme zu Buche. Rund 7,7 Millionen Euro (acht Prozent) schließlich wandte die Pharmaindustrie für Spenden und Förderungen an Krankenhäuser sowie Patientenorganisationen auf.

 

Huber erläuterte, der Gesamtbetrag liege auf dem Niveau von 2015. Die Offenlegungsrate, also der Anteil der namentlich Erwähnten, habe sich bei den Personen nicht erhöht und belaufe sich nach wie vor auf rund 20 Prozent. Bei den Einrichtungen sei dagegen ein Anstieg der Rate von 56,7 auf 62,4 Prozent zu verzeichnen gewesen. Huber zufolge funktioniert die freiwillige Offenlegung zufriedenstellend. Gesetzliche Regelungen seien nicht notwendig: „Wenn man etwas freiwillig tut, hat das einen höheren Stellenwert, weil man sich ja dazu bekennt. Gesetzliche Vorgaben werden dagegen manchmal eher widerwillig erfüllt.“ Er rief zu einer „positiven Berichterstattung“ auf, da kritische Meldungen eher abschreckend wirkten. Und die Pharmaindustrie, die Ärzte sowie die Gesundheitseinrichtungen müssten nun einmal zusammenarbeiten, um im Interesse der Patienten neue Arzneien zu entwickeln.

 

Lindner bestätigte dies und ergänzte, die Ärzteschaft und die Pharmaindustrie „haben nichts zu verbergen. Das ist alles legal und hat mit Korruption nichts zu tun“. Laut internen Vorgaben der Ärztekammer müsse jeder Zuwendung durch die Pharmaindustrie eine Leistung gegenüberstehen: „Das ist kein geschenktes Geld.“ Allerdings hätten manche Ärzte, die beim letzten Mal der Veröffentlichung ihres Namens zustimmten, dies heuer verweigert, weil es zu „unerwünschten Nebenwirkungen“ gekommen sei. Zwei steirischen Ärzten etwa habe die Personalabteilung ihres Krankenhauses mit dienstrechtlichen Konsequenzen gedroht, weil sie ihre Tätigkeiten für die Pharmaindustrie nicht als Nebenbeschäftigung gemeldet hatten. Auf die Frage des Chemiereports, ob sich dergleichen nicht mit einer klaren gesetzlichen Regelung vermeiden lasse, sagte Lindner: „Das glaube ich nicht. Ich bin ein Freund der Motivation, nicht ein Freund eines Gesetzes.“

 

Die Offenlegungen der geldwerten Leistungen der Pharmaunternehmen sind über www.transparenz-schafft-vertrauen.at zugänglich.