Schweiz einigt sich auf Umgang mit Biokunststoff-Abfällen

Die Schweiz ist das erste Land, in dem zwischen allen Beteiligten ein Konsens über den Umgang mit biologisch abbaubaren („biodegradable“) Kunststoffen in den Abfallströmen erzielt wurde. Kernpunkt des Übereinkommens ist die beschränkte Akzeptanz von Bioplastik in Behandlungsanlagen für Biomüll.

Daniel Trachsel, Managing Director der Association of Swiss Composting and Methanisation Plants
Bild: Association of Swiss Composting and Methanisation Plants
Daniel Trachsel, Managing Director der Association of Swiss Composting and Methanisation Plants

 

Um die Qualität des erzeugten Komposts oder der anfallenden Gärrückstände zu sichern, sollen nur Säckchen, die dezidiert für die Sammlung von biologischem Abfall gedacht sind, ohne Beschränkung angenommen werden. Andere Gebrauchsgüter aus Biokunststoffen, etwa Geschirr, Blumentöpfe oder Folien sollen nur dann zur Kompostierung oder Fermentierung zugelassen werden, wenn sie aus einer definierte Quelle stammen – etwa einer Firma, die vorab eine Vereinbarung mit dem Betreiber Biomüllbehandlungsanlage getroffen hat. Biokunststoffe, die für die Behandlung als Bioabfall geeignet sind, sollen darüber hinaus mit einem Raster gekennzeichnet werden, der mindestens 70 Prozent der Oberfläche bedeckt.

Wie Daniel Trachsel, der Managing Director der Association of Swiss Composting and Methanisation Plants, dem europäischen Dachverband „European Bioplastics“ mitteilte, ist der Kompromiss von Stadtverwaltungen ausgegangen, die seit geraumer Zeit mit Tragtaschen aus Biokunststoffen konfrontiert sind, die sich kaum von solchen aus herkömmlichen Polymeren unterscheiden lassen. In die nun erzielte Vereinbarung seien Protagonisten entlang der gesamten Wertschöpfungskette eingebunden – von Rohstoffproduzenten über Händler, Recycling-Betriebe, kommunale Abfallentsorger bis hin zu den Schweizer Bundesbehörden. Die Assoziation strebt an, das bislang private Übereinkommen in nationales Gesetz überzuführen.