VCI begrüßt JEFTA

 

VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann
Foto: VCI/René Spalek
VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann: Zahlenspiele um JEFTA

Der Fachverband der deutschen Chemieindustrie hält das geplante Freihandelsabkommen mit Japan für positiv. Doch es gibt auch kritische Stimmen.

 

Positiv bewertet der deutsche Verband der Chemischen Industrie (VCI) die politische Grundsatzeinigung bezüglich des geplanten Freihandelsankommens zwischen der EU und Japan (JEFTA). Laut Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann exportierte die deutsche Chemieindustrie 2016 Chemikalien und Pharmazeutika im Wert von 4,3 Milliarden Euro nach Japan. Dem standen Importe von rund 2,8 Milliarden gegenüber. Tillmann zufolge ist Japan der „viertgrößte Chemieproduzent der Welt. Die Beziehungen mit Japan zeigen, welche Bedeutung Freihandel für die exportintensive deutsche Chemieindustrie hat.“

 

Überschätzt werden sollte diese Bedeutung allerdings wohl auch wieder nicht: Laut der VCI-Broschüre „Chemiewirtschaft in Zahlen 2016“ machten die Exporte der deutschen Chemie- und Pharmabranche nach Japan 2015 gerade einmal 2,3 Prozent ihrer gesamten Ausfuhren aus. Der weit größte Handelspartner waren die EU-Mitgliedsstaaten mit einem Gesamtanteil von 56,1 Prozent. Ähnlich war die Lage bei den Importen: Auf Japan entfielen 2015 rund 2,1 Prozent der Gesamteinfuhren, auf die EU dagegen 61,1 Prozent. In der Sache geht es bei den Bestimmungen von JEFTA im Bereich der Chemieindustrie unter anderem um Pflanzenschutzmittel. Die EU-Kommission versichert, es würden „keine Sicherheitsstandards gesenkt und die Partner werden dadurch in keiner Weise verpflichtet, ihre inländische Politik zu Fragen wie dem Einsatz von Hormonen oder gentechnisch veränderten Organismen zu ändern“.

 

Unter Dach und Fach ist das Abkommen indessen noch keineswegs. Erst Ende des Jahres soll der entgültige Entwurf vorliegen, meldete die EU-Kommission. Anschließend ist JEFTA rechtlich zu prüfen, in sämtliche Amtssprachen der EU zu übersetzen und in der Folge den Mitgliedsstaaten sowie dem Europäischen Parlament zur Genehmigung zu übermitteln. Die Kommission strebt das Inkrafttreten des Abkommens für Anfang 2019 an.

 

Allerdings fehlt es nicht an kritischen Stimmen. Die handelspolitische Sprecherin der SPÖ im Europäischen Parlament, Karoline Graswander-Hainz, verlautete, „Sonderrechte für Investoren und private Schiedsgerichte sind für uns inakzeptabel“. Ferner müssten „das Vorsorgeprinzip und die Daseinsvorsorge gewahrt bleiben. Außerdem müssen wir das Nachhaltigkeitskapitel, das die Standards im Arbeits-, Umwelt-und Konsumentenrecht regelt, mit einem Sanktionsmechanismus ausstatten, damit es durchsetzbar wird“.