„Aktionsplan Mikroplastik“ im Kommen

Eine Konsultation des Klima-, Energie- und Umweltministeriums zum Entwurf des Plans läuft bis 4. März.

Quelle: BMK
Handlungsbedarf: Der in Konsultation befindliche Aktionsplan soll den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt eindämmen.

 

Bis 4. März läuft die Konsultation des Klima-, Energie- und Umweltministeriums (BMK) zum Entwurf für den „Aktionsplan Mikroplastik“. Dieser soll noch heuer finalisiert werden. Im Wesentlichen dient der Plan dazu, den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt einzudämmen, einschlägige Wissenslücken zu schließen, die Bevölkerung auf das Problem verstärkt aufmerksam zu machen und die internationale Zusammenarbeit zu verbessern. Wie Klima-, Energie- und Umweltministerin Leonore Gewessler in ihrem Vorwort zu dem Entwurf festhält, erzeugte die Industrie seit den 1950er Jahren Schätzungen zufolge weltweit über 8,3 Milliarden Tonnen an Kunststoffen. Rund 60 Prozent dieser Menge wurden letztlich auf Mülldeponien gelagert bzw. in die Umwelt eingebracht. Der Ministerin zufolge besteht daher Handlungsbedarf. Sie verweist auf das Regierungsprogramm, das die Erarbeitung eines österreichischen Aktionsplans Mikroplastik vorsieht: „Das ist eine große Herausforderung, denn das Thema ist äußerst vielschichtig: dazu zählt bewusst in Produkten wie Kosmetika, Reinigern oder Kunstrasen beigefügtes Mikroplastik, Mikroplastik in Klärschlamm, Freisetzung von Baustellen oder aus der Landwirtschaft. Ein Problem ist auch unbeabsichtigt freigesetztes Mikroplastik, etwa Fasern aus synthetischen Textilien oder der Reifenabrieb, der jährlich in tausenden Tonnen freigesetzt wird und somit zu den größten Mikroplastikquellen gezählt wird. Nicht zuletzt kann auch unsachgemäß entsorgter Plastikabfall wie Verpackungen, Folien oder Zigarettenfilter in der Umwelt zu Mikroplastik zerfallen.“ Allerdings sei bereits viel geschehen, sowohl auf internationaler als auch auf österreichischer Ebene. Auch an manchen Maßnahmen, die der Entwurf des Plans enthält, werde bereits gearbeitet. „Ich bin sehr stolz darauf, dass unter der Federführung meines Ressorts die Arbeiten an der Umsetzung des Aktionsplans Mikroplastik bereits intensiv angelaufen sind. Doch es besteht auch noch Handlungsbedarf bis 2025 und darüber hinaus. Damit die Umsetzung aller Maßnahmen des Aktionsplans gelingen kann, braucht es weiterhin die Kooperation und Mithilfe aller unserer Partner“, konstatiert Gewessler.

 

Dem Entwurf zufolge gibt es im Wesentlichen zwei Quellen für die Freisetzung von Mikroplastik, also Kunststoffpartikeln mit einem Durchmesser von weniger als fünf Millimetern: Erstens könne diese bewusst und intendiert erfolgen, etwa durch die Nutzung von Mikroplastik in Produkten (primäres Mikroplastik). Zweitens erfolge sie unabsichtlich, beispielsweise durch den Abrieb von Autoreifen sowie durch den Zerfall von Erzeugnissen aus Kunststoff (sekundäres Mikroplastik). Der Aktionsplan zielt darauf ab, beide Arten von Einträgen einzudämmen – mit einem „Mix aus verschiedensten Maßnahmen“, die in fünf „Aktionsfelder“ gegliedert sind-

 

Das erste Aktionsfeld, „Stärkung der Datenlage, Forschung, Innovation“, umfasst unter anderem die „Weiterführung der Arbeiten zur Entwicklung harmonisierter Untersuchungsmethoden (z.B. für Boden- oder Lebensmittelproben) sowie Verfeinerung der Untersuchungsergebnisse für ausgewählte prioritäre Produktgruppen (z.B. Reifenabrieb)“. Diesbezüglich sind dem Entwurf zufolge bereits „Projekte abgeschlossen und Ergebnisse auf EU-Ebene eingespeist“. Die toxikologische Forschung werde weitergeführt, auch, um Österreich als Standort einschlägiger Forschung zu stärken. Ferner gehe es um die „Forschung an biobasierten und gleichzeitig ökologisch unbedenklichen Kunststoffen, beispielsweise im Rahmen des Forschungsschwerpunktes zur Grünen Chemie des BMK“.

 

Klärschlamm verbrennen, Phosphor recyceln

 

Zum zweiten Aktionsfeld, betitelt „Effektive Umsetzung und Weiterentwicklung der Regulierung“, wird festgehalten, es gebe „derzeit keine einheitliche Regelung, die Mikroplastik umfassend abdeckt“. Daher sei beabsichtigt, „bereits existierende Vorschriften für Kunststoffe beziehungsweise Mikroplastik in Österreich effektiv umzusetzen und, sofern Lücken bestehen, Regulierungen weiterzuentwickeln. Der EU-Regulierung kommt dabei eine besondere Bedeutung zu“. Als wesentlichen Punkt betrachtet das BMK das Verbot der Ausbringung von Klärschlamm, der oft stark mit Mikroplastik und anderen bedenklichen Inhalten belastet ist. Die Regierung will Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlagen mit einem Bemessungswert ab 20.000 Einwohnergleichwerten (EW) verbrannt und den darin enthaltenen Phosphor wiedergewonnen wissen, wozu bereits eine Verordnung vorliege. Überdies setze sich Österreich „im Rahmen der europäischen Chemikalienregulierung weiterhin für eine rasche und umfassende Beschränkung von bewusst hergestelltem und in verschiedenen Produkten beigesetztem Mikroplastik ein“ und habe bereits eine Stellungnahme zum diesbezüglichen Vorschlag der EU-Kommission abgegeben. Ferner erfolge nach wie vor die „konsequente Umsetzung und Kontrolle der Regelungen im Bereich der Verbringung von Kunststoffabfällen mit Schwerpunktkontrollen bei Unternehmen, die (potentiell) im Bereich der grenzüberschreitenden Verbringung von Kunststoffabfällen tätig sind“. Auch plädiere Österreich „für eine Erweiterung der in der EU-Einwegkunststoffrichtlinie festgelegten Liste von Produkten, sofern weitere problematische Einwegplastikprodukte identifiziert wurden“.

 

Im dritten Aktionsfeld, „Bewusstseinsbildung, Konsument:innen und Schulen“ sei Österreich ebenfalls schon tätig. Einschlägiges Informationsmaterial „liegt vor und wurde veröffentlicht“.

 

Was das vierte Aktionsfeld, „Freiwillige Maßnahmen“, betrifft, verweist das BMK auf die bereits mögliche Kennzeichnung von Produkten mit dem Österreichischen Umweltzeichen sowie auf den („Zero-Pellets-Loss-Pakt“) der Regierung mit der Kunststoffindustrie. Auch habe die EU-Kommission für heuer einen Vorschlag zur Begrenzung des Einsatzes von Mikroplastik angekündigt: „Gespräche mit betroffenen Akteuren wurden gestartet.“

 

Hinsichtlich des fünften Aktionsfelds schließlich, „Österreichs Beitrag zur globalen Nachhaltigkeit“, unterstütze die Bundesregierung die „Ausarbeitung eines globalen Instruments gegen Meeresmüll und Mikroplastik im Rahmen der UNEA (United Nations Environment Assembly)“ sowie die „Weiterentwicklung des Basler Abkommens über grenzüberschreitende Abfallverbringung und des Stockholmer Übereinkommens über langlebige organische Schadstoffe“.

 

Zugänglich sind der Entwurf des Aktionsplans und die Konsultation unter www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/kunststoffe/mikroplastik.html.