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September 23rd, 2026
Neue Gentechnik: Klage beim Europäischen Gericht
23.09.26
von
Klaus Fischer
Deutsche Unternehmen und Interessenverbände gehen gegen die EU-Verordnung zur „Neuen Gentechnik“ vom Juni vor. Sie sehen unter anderem das Recht auf Unternehmensfreiheit sowie die Wahlfreiheit der Endkunden verletzt.
Acht deutsche Unternehmen sowie vier Interessenvertretungen im Bereich der Landwirtschaft haben unter Federführung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) eine Direktklage beim Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg eingereicht. Sie wollen die Verordnung der EU zur sogenannten „Neuen Gentechnik“ (Verordnung (EU) 2026/1388) zu Fall bringen, die im Juni verabschiedet wurde. Wie berichtet, werden damit sogenannte „NGT-1-Pflanzen“ von den bisherigen Regeln zu gentechnisch modifizierten Organismen befreit. Sie gelten als „gleichwertig“ zu Pflanzen, die durch natürliche Mutationen oder konventionelle Zuchtmethoden entstanden. Aus diesem Grund müssen unter anderem Produkte, die Material aus solche Pflanzen enthalten, im Handel nicht mehr als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden.
Laut den Klägern dürften mehr als 90 Prozent der künftig auf den Markt kommenden gentechnisch veränderten Pflanzen als „NGT-1-Pflanzen“ eingestuft werden. Ihnen zufolge sind die neuen Bestimmungen nicht gerechtfertigt. Sie widersprechen unter anderem „dem Vorsorgeprinzip, dem Gebot des Verbraucherschutzes und der Unternehmensfreiheit“. Vor allem wenden sich die Kläger gegen angebliche „wissenschaftlich falsche Annahmen zu Gleichwertigkeit von NGT-1 mit konventioneller Züchtung“, gegen die Abschaffung der vorsorgenden Umweltverträglichkeitsprüfung, gegen das Fehlen von Informations-, Nachweis- und Kennzeichnungspflichten für NGT-1-Pflanzen sowie gegen fehlende Schutzmaßnahmen vor Kontaminationen.
Existenz gefährdet
Die Koordinatorin der AbL für die Direktklage, Annemarie Volling, kritisierte, mit der NGT-Verordnung werde „der Deregulierung der Neuen Gentechniken Tür und Tor geöffnet. Die Verordnung nimmt dem Verbraucher die Wahlfreiheit. Trotz Risiken werden NGT-1 Pflanzen weder geprüft noch gekennzeichnet, obwohl sie nicht rückholbar sind. Transparenz und Abstandsregelungen sowie ein Standortregister sind nicht vorgesehen. Damit sind Verunreinigungen unseres Saatguts, unserer Ernten und Lebensmittel vorprogrammiert“. Dies bedrohe „die wirtschaftliche Existenz der naturnahen gentechnikfreien Landwirtschaft, bei ihren Kunden für die Gentechnikfreiheit im Wort steht“.
Der an der Universität Bremen lehrende Europarechtler Gerd Winter, der die Kläger gemeinsam mit zwei Rechtsanwälten vertritt, ergänzte, die Verordnung verletze die Rechte auf Unternehmensfreiheit und Eigentum sowie „die Gebote der Vorsorge, des hohen Umweltschutzniveaus und des Verbraucherschutzes“. Zwar seien die Hürden für die Zulassung der Klage erheblich. Doch habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon 2018 festgestellt, „dass auch die Neue Gentechnik reguliert werden muss“.
„Historischer Sieg“ versus „Ende der Transparenz“
Anlässlich des Beschlusses der Verordnung im Europäischen Parlament argumentierte Berichterstatterin Jessica Polfjärd von der Europäischen Volkspartei, (EVP), es handle sich um einen „historischen Sieg für die europäischen Landwirtinnen und Landwirte und die Zukunft Europas. Mit der Genehmigung des Einsatzes neuer genomischen Techniken haben wir uns für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Ernährungssicherheit entschieden“.
Die Landwirtschaft verlange „seit langem Zugang zu diesen modernen Instrumenten für die Pflanzenzucht, die ihnen helfen können, widerstandsfähigere und weniger von Pestiziden abhängige Pflanzen zu züchten. Indem das Parlament diese sichere, wissenschaftlich fundierte Zuchttechnik zugänglich macht, unterstützt es die europäischen Landwirtinnen und Landwirte, wahrt unsere Ernährungssicherheit und trägt zu einer wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU bei“.
Unterschiedlich fielen damals, wie berichtet, die Reaktionen in Österreich aus. Der Umwelt- und Agrarsprecher der ÖVP im EU-Parlament, Alexander Bernhuber, verlautete, durch den Beschluss werde „das mehr als 20 Jahre alte Gentechnik-Gesetz auf einen neuen wissenschaftlichen Stand gebracht. Neue Züchtungsmethoden können Pflanzen widerstandsfähiger gegen Klimaextreme und Schadorganismen machen und helfen, Dünger und Pflanzenschutz zu reduzieren. Jetzt geht es darum, in Österreich eine praxistaugliche Umsetzung zu finden“. Außerdem bleibe die „klassische“ Gentechnik in Österreich weiter verboten. Im Biolandbau sei auch die „neue“ Gentechnik nicht zulässig.
Dem gegenüber beklagte Thomas Waitz, der Delegationsleiter der österreichischen Grünen im EU-Parlament, das „Ende der Konsumenten-Transparenz. Durch den Wegfall der Kennzeichnungspflicht wird die gentechnikfreie Produktion, ein Erfolgsmodell der österreichischen Landwirtschaft, vor immense Herausforderungen gestellt. Das neue Gesetz ignoriert Sorgen und reale Gefahren und ist ein Geschenk an die globalisierte Chemie-Industrie, um ihre Marktmacht zu stärken und zwar auf Kosten von Konsumenten, Züchtern und Landwirten“.
Der SPÖ-Abgeordnete Günther Sidl konstatierte, „wer die Menschen bei neuen Technologien mitnehmen will, darf diese nicht vor ihnen verstecken. Wo Gentechnik drinnen ist, muss auch Gentechnik draufstehen“. Ein Problem ist für Sidl auch die Ausweitung der Patentierbarkeit von Pflanzen: „Wissenschaftlicher Fortschritt muss dem Gemeinwohl zugutekommen und darf nicht zum Geschäftsmodell einiger weniger multinationaler Saatgutkonzerne werden“.
September 21st
Klimagesetz in Begutachtung
21.09.26
von
Klaus Fischer
Die Regierung will die umstrittene Bestimmung noch heuer im Parlament beschließen lassen. Mancherlei ist nach wie vor unklar und umstritten.
Noch bis 30. Oktober läuft die Begutachtungsfrist für das Klimagesetz (KliG), dessen Entwurf seit Ende September vorliegt. Diesem zufolge setzt sich der Bund das Ziel, „dass Österreich in Einklang mit den Vorgaben aus dem Übereinkommen von Paris sowie dem Unionsrecht klimaneutral wird und die unionsrechtlichen Zwischenziele (Senkung der Treibhausgasemissionen in der Union von 90 Prozent bis 2040 gemäß Art. 4 Abs. 3 bis 5 des Europäischen Klimagesetzes) auf dem Weg zur Klimaneutralität erreicht“. Dies bedeutet, Österreich hat bis 2050 „klimaneutral“ zu werden. Ferner bekennt sich der Bund laut dem Entwurf zum KliG indessen „zum Ziel der Klimaneutralität 2040“. Einige Wochen vor der Vorlage des Entwurfs hatten Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner betont, für 2040 gelte ein „Zwischenziel“ einer Reduktion der CO2-Emissionen um 90 Prozent. Vizekanzler Andreas Babler konstatierte dagegen: „Österreich soll bis 2040 klimaneutral werden. Damit sind wir in Europa ganz vorne dabei.“
Bei einer Pressekonferenz bekundete der Klubobmann der NEOS im Nationalrat, Yannick Shetty, auf Anfrage der Redaktion, er sehe „keinen Widerspruch“ zwischen diesen Feststellungen. Hattmannsdorfer und Zehetner hätten die im EU-Emissionshandel (EU-ETS) abgebildeten Sektoren berücksichtigt, also vor allem die (energieintensive) Industrie sowie die Energiewirtschaft. Für diese gelte das Ziel einer Reduktion der Emissionen um 90 Prozent bis 2040 und um 100 Prozent bis 2050. Das KliG dagegen beziehe sich auf die „Non-ETS“-Sektoren, das heißt, den Verkehr, die Raumwärme und die Abfall- sowie die Landwirtschaft. Und diesbezüglich wolle Österreich bis 2040 „klimaneutral“ werden. Festgeschrieben ist im KliG-Entwurf eine verbindliche Obergrenze für die Gesamtemissionen Österreichs. Sie sinkt von 40,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2026 bis 2030 auf 29,6 Millionen Tonnen. Weitere Ziele nennt der Entwurf nicht.
„Fahrplan“ fürs Klima
Laut dem Entwurf zum KliG erarbeitet die Bundesregierung bis Ende 2027 und danach im Fünfjahresrhythmus einen „Klimafahrplan“ mit den Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes. Ein „Korrekturmechanismus“ dient der Nachschärfung des „Klimafahrplans“, wenn Österreich Gefahr läuft, seine klimapolitischen Ziele zu verfehlen. Anpassungen sind aber auch vorgesehen, wenn „Ereignisse, Entwicklungen oder sonstige Umstände eintreten, die die wirtschaftliche Entwicklung, den Standort oder Arbeitsplätze gefährden“. Ausdrücklich heißt es in dem Entwurf, der „Klimafahrplan“ sei mit dem aufgrund von EU-Vorgaben alle zehn Jahre zu erstellenden Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) abzustimmen. Bei der Erarbeitung sowie bei allfälligen Änderungen des „Fahrplans“ wird die Regierung von einer „Steuerungsgruppe“ unterstützt, der Vertreter der zuständigen Ministerien sowie der Bundesländer angehören. Sie wird in einer „politischen“ sowie einer „fachlichen“ Version eingerichtet. Die „fachliche“ Variante der Gruppe kann „bei Bedarf weitere Personen zur Erörterung von Themen beiziehen“ und Arbeitsgruppen einrichten. Geschaffen wird ferner ein „wissenschaftlicher Klimabeirat“ zur Beratung der Regierung.
Kritik von der Wirtschaft
Kritik am Entwurf des KliG kommt von der Wirtschaft, die mögliche Wettbewerbsnachteile geltend macht. In wie weit sie tatsächlich betroffen ist, ist schwer einzuschätzen. Überwiegend sind ihre Emissionen durch das EU-ETS abgedeckt. Indirekte Kosten durch die Weiterverrechnung von Emissionszertifikaten werden ihr, grob gesprochen, zumindest zum Teil über das kommende Industriestrompreisgesetz sowie über das Standortabsicherungsgesetz abgegolten.
Das bestehende Klimaschutzgesetz gilt seit November 2011. Die im Gesetz festgelegten Reduktionsziele für die „Non-ETS“-Sektoren liefen Ende 2020 aus. Mit dem Inkrafttreten des KliG tritt das Klimaschutzgesetz außer Kraft.
September 15th
EU-Chemieindustrie kämpft mit Herausforderungen
15.09.26
von
Klaus Fischer
Laut dem Chemical Trends Report des EU-Branchenverbands Cefic kann von einer Rückkehr zu nachhaltigem Wachstum vorerst keine Rede sein.
Im ersten Halbjahr 2026 entwickelte sich die Chemieindustrie in der EU besser als erwartet. Allerdings ist an Herausforderungen weiterhin kein Mangel, berichtet der Branchenverband Cefic in seinem aktuellen Chemical Trends Report. Die Produktion war im ersten Halbjahr 2026 um etwa 1,6 Prozent niedriger als im ersten Halbjahr 2025. Jedoch verzeichnete die Branche erhebliche regionale Unterschiede. In Spanien etwa erhöhte sich die Erzeugung gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 3,3 Prozent, in Frankreich um 1,0 Prozent. Dem gegenüber mussten die Niederlande einen Rückgang um 6,0 Prozent hinnehmen. In Italien sank die Produktion um 3,3 Prozent, in Deutschland um 2,7 Prozent. Sektorbezogen verringerte sich die Erzeugung im Bereich der „sonstigen Basischemikalien“ mit 9,2 Prozent am stärksten. Die Polymerherstellung sank um 6,5 Prozent, ebenso wie jene von Pflanzenschutzmitteln. Bei Pigmenten war ein Rückgang um 2,7 Prozent zu verzeichnen, bei Farben belief sich dieser auf 0,9 Prozent.
Positiv entwickelten sich die Erzeugerpreise. Der diesbezügliche Index erreichte einen dimensionslosen Wert von 124,1. Er lag damit um 4,2 Prozent über dem Niveau des ersten Halbjahres 2025. Die Verbraucherpreise wiederum erhöhten sich leicht um 0,4 Prozent.
Als nach wie vor unbefriedigend erachtet Cefic dem gegenüber die Auslastung der Fabriken. Wohl erreichte sie im dritten Quartal 2026 rund 75,0 Prozent, verglichen mit 74,4 Prozent im zweiten und 73,2 Prozent im ersten Quartal. Sie liegt aber um 6,3 Prozent unter dem langjährigen Durchschnitt.
Verringerter Handel
Sorgen bereitet Cefic auch die Entwicklung des Handels. So belief sich der Wert der Exporte im ersten Halbjahr 2026 auf etwa 107,1 Milliarden Euro, um 7,2 Milliarden Euro oder 6,3 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum 2025. Einen Einbruch um 93 Prozent musste die Branche bei den Ausfuhren in die USA verkraften. Von den Volumina her lagen die gesamten Exporte mit 43,7 Millionen Tonnen um 6,2 Prozent unter dem Vorjahreswert. Auch die Importe gingen zurück, nämlich um 5,9 Prozent auf 88,7 Milliarden Euro. Die Volumina sanken sogar um 12,3 Prozent auf 46,0 Millionen Tonnen. Immerhin ergab sich finanziell gesehen ein Exportüberschuss von 18,4 Milliarden Euro.
Ein Problem bleiben weiterhin die Energiepreise, hält Cefic fest. Die durchschnittlichen Gaspreise lagen bei 45,1 Euro/MWh und waren damit um 15,7 Prozent höher als im ersten Halbjahr 2025. Im selben Zeitraum sanken die Gaspreise in den USA um etwa 9,0 Prozent auf 12,5 Euro/MWh, was die Wettbewerbssituation weiter verschärfte.
Insgesamt betrachtet, sieht sich Europas Chemieindustrie weiterhin starkem Gegenwind ausgesetzt, konstatiert Cefic. Nicht zuletzt die schwache Nachfrage, die unvorteilhafte Situation bei den Energiepreisen sowie die niedrige Auslastung der Fabriken verhindern bis auf Weiteres eine Rückkehr zu starkem und nachhaltigem Wachstum.
September 14th
EU: Forschungsergebnisse rascher vermarkten
14.09.26
von
Klaus Fischer
Die Verbindung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft muss noch enger werden. Der europäische Binnenmarkt ist dringend weiterzuentwickeln, hieß es bei den Technology Talks des AIT.
Unter dem Motto „Empowering Europe: Technological Leadership for a Resilient Future“ standen die heurigen Technology Talks des Austrian Institute of Technology (AIT) in Wien. Und dieses Thema sei „genau richtig gewählt“, nicht zuletzt in wirtschaftspolitischer Hinsicht, betonte Elisabeth Zehetner, Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium (BMWET). So verfüge etwa Österreich über eine exzellente Forschungslandschaft und über eine starke industrielle Basis. Bei der Forschungsquote liege das Land mit über drei Prozent im EU-weiten Spitzenfeld. Jedoch sei es notwendig, die Ergebnisse heimischer Forschung verstärkt und rascher auf den Markt zu bringen: „Allzu oft erfolgt die Vermarktung nämlich durch andere.“ Ähnliches gelte für die EU insgesamt, ergänzte Zehetner. Der Zugang zur Forschungförderung müsse für die Unternehmen einfacher werden. Auch sei es notwendig, das Emissionshandelssystem ETS zu evaluieren: „Die Dekarbonisierung ist wichtig. Aber wir wollen keine Deindustrialisierung. Das ETS darf unserer Industrie nicht zum Schaden gereichen.“ Dringend erforderlich ist laut Zehetner ferner die Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarktes, der bis dato nur unzureichend funktioniert. Eine wichtige Rolle beim Bestreben, Forschungsergebnisse wirtschaftlich nutzbar zu machen, spielt Zehetner zufolg überdies die öffentliche Beschaffung. Österreich etwa habe den bekannten „Made in Europe“-Bonus eingeführt, der weiterentwickelt werden müsse.
Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner konstatierte, Forschung sei wesentlich für Wohlstand und Sicherheit. Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Offenheit Europas müsse wohlüberlegt gehandhabt und stratetisch ausgerichtet werden. Abhängigkeiten von Importen fossiler Energieträger sowie kritischer Rohstoffe seien durch „verlässliche Partnerschaften“ zu überwinden. „Souveränität und Resilienz werden aber nicht über Nacht geschaffen. Wir brauchen eine langfristige Perspektive“, resümierte die Ministerin.
Drei Prioritäten
Christian Ehler, Mitglied des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des EU-Parlaments, betonte, das Problem der EU bestehe nicht darin, keine Geschäftsmodelle für neue Technologien entwickeln zu können. Was indessen nach wie vor fehle, sei ein einwandfrei funktionierender Binnenmarkt. Ehler, einer der maßgeblichen Wissenschaftspolitiker der CDU-CSU auf EU-Ebene, erläuterte, die Resilienz des Forschungssystems sei die Grundlage wirtschaftlicher, aber auch militärischer Widerstandsfähigkeit. Diesbezüglich nannte der EU-Parlamentarier drei Prioritäten: „stay open“, „pool efforts“ sowie „defend democracy“. Mit „stay open“ meint Ehler die Notwendigkeit, Forschungs- und Wirtschaftspolitik noch stärker zu verknüpfen und dabei offen für technologische Neuerungen zu bleiben. Solche entstünden nicht selten an der Basis und erhielten oft erst spät die gebührende Aufmerksamkeit. Als Beispiel erwähnte Ehler die Quantentechnik: „Meistens fördern wir die ohnehin etablierte Forschung und die großen Unternehmen. Und das ist ein Problem, weil niemand weiß, woher die nächste disruptive Idee kommen wird.“ Es sei daher notwendig, entsprechende Freiräume für die Forschung zu schaffen.
„Pool efforts“ bezeichnet die bekannte Forderung nach gemeinsamem Agieren der EU-Mitgliedsstaaten: „Europa kann nur geeint Erfolg haben. Das sagen wir immer wieder, handeln aber leider nicht danach.“ Unter dem Motto „defend democracy“ schließlich erfasst Ehlers die Bewahrung nicht zuletzt akademischer Freiheit: „Und das ist keine abstrakte Diskussion. Hier besteht Gefahr.“ Künstliche Intelligenz verändere die Art, wie Forschung betrieben wird. Auch verbreite sie Desinformation in bisher ungekannter Weise. Dazu komme das Agieren von monopolistisch orientierten Technologieunternehmen, das ebenfalls eine Herausforderung für die Demokratie darstelle. Dem gelte es mit aller gebotenen Entschiedenheit entgegenzutreten.
Fragmentierter Markt
Lars Reger, Executive Vice President und Chief Technology Officer der NXP Semiconductors mit Hauptsitz in Eindhoven in den Niederlanden, stellte fest, der US-amerikanische Bundesstaat Texas habe etwa die Größe Kontinentaleuropas, weise aber anders als dieses ein einheitliches Rechtssystem auf. Dem gegenüber sei der europäische Markt nach wie zu fragmentiert. Nach Ansicht Regers ist die weitere Verstärkung der Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsstaaten von größter Bedeutung: „Darüber hinaus müssen wir Forschung, Entwicklung und Produktion enger zusammenbringen.“
Ähnlich argumentierte die Rektorin der Universität Basel, Andrea Schenker-Wicki. Grundlagenforschung habe zweifellos ihre Bedeutung. Ebenso notwendig sei aber Unternehmertum. Dies vermittle ihre Einrichtung den Studierenden: „Wir versuchen, die Lücke zu schließen zwischen der Erkenntnis, was zu tun ist, und dem tatsächlichen Tun. Das ist harte Arbeit, aber es funktioniert.“ Künftige Ingenieure müssten mit Daten umgehen und analytisch denken können. Ferner benötigten sie soziale Kompetenzen sowie die Fähigkeit, sich an rasant ablaufende Veränderungen anzupassen.
Laut Sabine Herlitschka, der Vorstandsvorsitzenden von Infineon in Österreich, geben Europas Steuerzahler „sehr viel Geld“ für die Förderung wissenschaftlicher Forschung aus. Dies müsse zumindest in einigen Bereichen in weltweite Technologieführerschaft Europas münden. Die Grundlagen hierfür sind laut Herlitschka vorhanden. Allerdings bleibe mancherlei zu tun: „In China beispielsweise sind die Innovationszyklen wesentlich kürzer als in Europa. Daran sollten wir uns orientieren.“ Auch empfehle sich dringend, bestehende sowie allfällige künftige Partnerschaften zwischen der Industrie und der Wissenschaft zu stärken.
September 9th
Förderungsagenturen: Fokus auf Wirtschaftsberatung
09.09.26
von
Klaus Fischer
Mit dem Leitbild „Österreich fördert Zukunft“ werden AWS, FFG, CDG und ABA verstärkt auf Schlüsseltechnologien, Wertschöpfung und Unternehmenswachstum ausgerichtet. Die Wirtschaft zeigt sich erfreut.
Die österreichischen Förderungsagenturen an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft werden bis 2030 „konsequent auf Schlüsseltechnologien, Wertschöpfung und Unternehmenswachstum“ ausgerichtet. Das kündigten Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und der für Innovation zuständige Wirtschaftsminister Peter Hanke an. Hattmannsdorfer konstatierte, nur durch Hochtechnologie, Forschung und Entwicklung könne Österreich seinen Wohlstand auf Dauer halten: „Daher müssen wir uns auf die in der Industriestrategie genannten Schlüsseltechnologien konzentrieren. ‚Made in Europe‘ muss zu ‚Produziert in Österreich‘ werden.“ Forschungsergebnisse müssten in verstärktem Maße und deutlich rascher als bisher auf den Markt kommen. Die beste Idee habe keinen Sinn, wenn sie „im Labor bleibt“, betonte Hattmannsdorfer und fügte hinzu: „Wir sind kein Billiglohnland und wollen das auch nicht werden.“
Neu ausgerichtet werden die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS), die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), die Christian-Doppler-Forschungsgesellschaft (CDG) sowie die Standortagentur Austrian Business Agency (ABA). Laut Hattmannsdorfer sollen sie sich verstärkt um Wirtschaftsberatung kümmern. Dem dient ein gemeinsames Leitbild mit dem Titel „Österreich fördert Zukunft. Einfacher. Schneller. Wirksamer. Agenturen-Leitbild 2030“. Sein durchaus ambitioniertes Ziel besteht darin, diese bis 2030 als „Europas modernste Agenturen für Standort-, Investitions- und Forschungsförderung“ zu etablieren. Geschaffen wird dem Leitbild zufolge ein „Single-Point-of-Entry“ mit der Bezeichnung „Business Austria“ als zentraler Ansprechpunkt für Förderwerber. Über diesen werden die betreffenden Unternehmen zu den für sie passenden Angeboten geleitet und durch den Förderprozess geführt. Ihre dafür notwendigen Daten brauchen sie künftig nur mehr einmal zur Verfügung zu stellen. Diese stehen dann allen Agenturen zur Verfügung. Unter dem Titel „Meet Austria“ entsteht überdies ein „gemeinsamer internationaler Auftritt“. Ein „Innovation Board“ schließlich unterstützt die strategische Steuerung des Zusammenwirkens der Agenturen. Die Umsetzung dieses Programms beginnt noch heuer, berichteten Hattmannsdorfer und Hanke.
Hohe Summen
An Fördermitteln stehen für die Jahre 2027 bis einschließlich 2029 im Rahmen des Forschungs-, Technologie- und Innovations-Pakts (FTI-Pakt) insgesamt rund 5,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Laut den beiden Ministern sind davon etwa 2,6 Milliarden Euro für die Förderung der Schlüsseltechnologien der Industriestrategie vorgesehen. Dabei handelt es sich um Künstliche Intelligenz und Dateninnovation, Chips, Elektronische Komponenten und Systeme, Fortgeschrittene Produktionstechnologien und Robotik, Quantentechnologie und Photonik, Fortgeschrittene Werkstoffe (Advanced Materials), Life-Sciences & Biotech, Energie- und Umwelttechnologien, Mobilitätstechnologien sowie Weltraum- und Luftfahrttechnologien. Das Wirtschaftsministerium selbst kann auf Basis des FTI-Pakts 641 Millionen Euro aufwenden. Von diesen fließen 449 Millionen in die Schlüsseltechnologien. Laut Hattmannsdorfer ist dies gegenüber der laufenden Förderperiode ein Anstieg um rund 70 Prozent.
Hanke zufolge sind auch bei der Beschaffung der öffentlichen Hand Änderungen vorgesehen, die sich auf einen Gesamtbetrag von etwa 70 Milliarden Euro pro Jahr beläuft. Diese Mittel sollen in Zukunft nicht mehr alleine dem Billigstbieterprinzip ausgegeben werden, sondern „innovativ und akkordiert, damit Mehrwert für unsere Wirtschaft von der Großindustrie bis zu den KMU entsteht“. Ein diesbezüglicher „Aktionsplan“ wird im Herbst präsentiert.
Wirtschaft zufrieden
Die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung sprachen sinngemäß von einem Schritt in die richtige Richtung. Sie forderten eine „rasche, praxistaugliche und unbürokratische Umsetzung“ des Vorhabens.
September 3rd
KARL: Generalanwältin gegen erweiterte Herstellerverantwortung
03.09.26
von
Klaus Fischer
Laut den Schlussanträgen Juliane Kokotts sind die einschlägigen Bestimmungen der Kommunalen Abwasserrichtlinie unzureichend begründet und daher nichtig. Die Pharmabranche spricht von einem „maßgeblichen Schritt“.
Der EuGH sollte jene Bestimmungen der Kommunalen Abwasserrichtlinie (KARL) für nichtig erklären, die der Pharma- und der Kosmetikindustrie mindestens 80 Prozent der Kosten der kommenden vierten Reinigungsstufe kommunaler Kläranlagen aufbürden. Das empfiehlt Generalanwältin Juliane Kokott in ihren Schlussanträgen zur Klage Polens gegen die KARL. Kokotts Ausführungen zufolge begründeten die EU-Kommission sowie das EU-Parlament diese sogenannte „erweiterte Herstellerverantwortung“ nicht ausreichend. Insbesondere äußerten sie sich nicht „zur Berechnung der Anteile von Arzneimitteln und Kosmetika an der gewichteten toxischen Belastung auf der Grundlage des PNEC‑Werts (PNEC: predicted no effect concentration, Anm). Damit sind die Organe zumindest nicht ihrer Verpflichtung nachgekommen, vor dem Gerichtshof klar und eindeutig zu belegen, dass sie beim Erlass des Rechtsakts ihr Ermessen tatsächlich ausgeübt haben. Dies setzt nämlich voraus, dass sie alle erheblichen Faktoren und Umstände der Situation, die mit diesem Rechtsakt geregelt werden sollte, berücksichtigt haben“.
Auch habe Polen „begründete Zweifel an der Richtigkeit von PNEC‑Werten und an der Zuordnung bestimmter Stoffe zum Sektor der Kosmetika vorgetragen, die für die danach gewichtete toxische Belastung ausschlaggebend sind. Da diese Zweifel im Gesetzgebungsverfahren nicht erörtert wurden und die Organe darauf auch im gerichtlichen Verfahren nicht geantwortet haben, ist die diesbezügliche Beurteilung durch den Unionsgesetzgeber mit einem offensichtlichen Fehler behaftet“. Damit aber sind nach Ansicht Kokotts die Bestimmungen der KARL zur erweiterten Herstellerverantwortung „für nichtig zu erklären“ oder wenigstens im Rahmen der Klage zu prüfen, die Irland gegen die KARL eingebracht hat.
Für zutreffend hält Kokott ferner das Argument Polens, „dass auch andere Hersteller in die erweiterte Verantwortung einbezogen werden müssten. Aus der Perspektive der Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika wäre es in der Tat nicht das mildeste Mittel, wenn sie einen überhöhten Anteil der Kosten für die vierte Reinigungsstufe tragen müssten, obwohl andere Hersteller ebenfalls in nicht unerheblichem Maß zur Verunreinigung des Abwassers durch Mikroschadstoffe beitragen und somit auch einen Anteil an den Kosten tragen sollten“. Das aber heißt, die Kommission und das Parlament waren verpflichtet, ihre Gründe für die Belastung der Pharma- sowie der Kosmetikindustrie „klar und eindeutig darzulegen und den Zweifeln am Ausmaß ihrer Verantwortung entgegenzutreten“. Auch da sie dies nicht taten, „sollte der Gerichtshof die Regeln über die erweiterte Verantwortung der Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika für nichtig erklären“.
Wünsche abgewiesen
Dagegen bewege sich die Schätzung der Kommission und des Parlaments bezüglich der Kosten der vierten Reinigungsstufe im Rahmen des zulässigen Beurteilungsspielraums. Der Einwand Polens gegen die Schätzung sei daher zurückzuweisen. Keinen Erfolg hatte Polen auch mit dem Wunsch, die erweiterte Herstellerverantwortung für Generikaproduzenten aufzuheben. Laut Kokott „sind die fehlenden Anreize für Generikahersteller zwar unbefriedigend“. Doch das sei kein „offensichtlicher Fehler des Unionsgesetzgebers“.
Branche zufrieden
Zufrieden zeigte sich der Pharmaindustrieverband Pharmig. Generalsekretär Alexander Herzog konstatierte, es könne nicht sein, „dass lediglich zwei Branchen dafür aufzukommen haben, dass Schadstoffe aus dem Abwasser gefiltert werden, die aus vielerlei Quellen stammen. Das ist weder sachgerecht noch fair. Es ist daher nur folgerichtig, wenn die einseitige Herstellerverantwortung gekippt wird“. Kokotts Ansichten sind für den EuGH nicht bindend. Nach bisheriger Erfahrung folgt er den Feststellungen der Generalanwälte aber häufig. Wann er sein Urteil fällt, ist offen.
September 1st
Eli Lilly will Merida Biosciences erwerben
01.09.26
von
Klaus Fischer
Der Preis wird mit umgerechnet rund 2,47 Milliarden Euro beziffert. Merida entwickelt Therapien gegen schwere Autoimmunerkrankungen sowie Allergien.
Der US-amerikanische Pharmakonzern Eli Lilly mit Sitz in Indianapolis will die Merida Biosciences um 2,87 Milliarden US-Dollar (2,47 Milliarden Euro) übernehmen. Das teilten die beiden Firmen in einer gemeinsamen Aussendung mit. Ihr zufolge setzt sich die Kaufsumme aus einem Grundbetrag sowie Meilensteinzahlungen zusammen. Die konkrete Aufteilung wurde nicht bekannt gegeben. Wie üblich, bedarf die geplante Transaktion der Zustimmung der zuständigen Behörden. Geplant ist, sie im vierten Quartal des heurigen Jahres abzuschließen.
Die Merida hat ihren Sitz in Cambridge im Bundesstaat Massachusetts. Sie ist auf die Entwicklung von Therapien gegen schwere Autoimmunerkrankungen sowie Allergien spezialisiert. Ihr derzeit wichtigstes Programm mit der Bezeichnung MER511 befindet sich im Status klinischer Studien der Phase 1. Es geht um einen Wirkstoff gegen die Basedowkrankheit (englisch Graves’ disease) sowie die damit häufig zusammenhängende Schilddrüsen-Augenerkrankung (Thyreoidale Augenerkrankung, TED). Schätzungen zufolge sollen zwischen 25 und 50 Prozent der Basedow-Patienten auch an TED leiden. Diese kann in schweren Fällen zum Verlust der Sehkraft führen. In den USA sind laut Eli Lilly rund drei Millionen Menschen an Basedow erkrankt.
Zwar sind Möglichkeiten zur Behandlung von Basedow sowie TED seit längerer Zeit verfügbar. Sie zielen jedoch darauf ab, die Immunreaktion zu unterdrücken. Bei der von Merida entwickelten Therapie geht es dagegen darum, die Antikörper aufzuspüren und zu eliminieren, die Basedow sowie TED auslösen. Im präklinischen Stadium befindet sich MER769, ein Forschungsprogramm zur Entwicklung von Medikamenten gegen Lebensmittelallergien, Asthma und andere Krankheiten. Auch diese haben den Zweck, die Antikörper, die die betreffenden Leiden auslösen, zu neutralisieren.
Geld vorhanden
Wie Eli Lilly den Kauf finanzieren möchte, wurde nicht bekannt gegeben. Über die erforderlichen Mittel sollte der Konzern aber verfügen. Sein Umsatz im zweiten Quartal belief sich auf rund 22,97 Milliarden US-Dollar (19,81 Milliarden Euro), sein Nettogewinn auf 7,09 Milliarden US-Dollar (6,11 Milliarden Euro).
August 25th
Lenzing: Kapitalerhöhung beschlossen
25.08.26
von
Klaus Fischer
Wie geplant, billigte eine außerordentliche Hauptversammlung die Ausgabe von Inhaberaktien im Wert von rund 300 Millionen Euro. Sie soll bis spätestens 25. Februar 2027 erfolgen.
Plangemäß beschloss eine außerordentliche Hauptversammlung des Faserkonzerns Lenzing die Erhöhung seines Grundkapitals um rund 300 Millionen Euro. Diese erfolgt, wie angekündigt, mittels Ausgabe neuer auf Inhaber lautender Stückaktien. Vorgesehen ist, die Kapitalerhöhung bis spätestens 25. Februar kommenden Jahres durchzuführen, hieß es in einer Aussendung: „Die Stärkung der Eigenkapitalbasis verbessert die Bilanzstruktur der Lenzing AG, erhöht ihre finanzielle Stabilität und schafft zusätzlichen Handlungsspielraum.“ Überdies werde die Umsetzung des Restrukturierungsprogramms „Grow Nonwovens, Reset Textiles“ erleichtert, verlautete Vorstandschef Georg Kasperkovitz: „Damit schaffen wir die Voraussetzungen, die Profitabilität der Lenzing AG nachhaltig zu steigern und langfristigen Wert zu schaffen.“ Die Hauptaktionäre, die B&C-Gruppe mit 37,2 Prozent sowie der brasilianische Zellstoffkonzern Suzano mit 15 Prozent, hatten bereits bei der Ankündigung der Kapitalerhöhung Ende Juli angekündigt, diese zu unterstützen. Sie befürworten auch die Absicht des Vorstands, neue Kredite über weitere bis zu 300 Millionen Euro aufzunehmen.
Wie berichtet, will die Lenzing mit dem umfassenden Restrukturierungsprogramm „Grow Nonwovens, Reset Textiles“ dauerhaft profitabel werden. Geplant ist, den Konzernumsatz in Zukunft zu künftig zu jeweils rund einem Drittel im Textil-, im Vliesstoff- sowie im Zellstoffgeschäft zu erwirtschaften. Zurzeit fallen etwa 45 Prozent des Umsatzes im Textilgeschäft an, 26 Prozent im Geschäft mit Vliesstoffen, 20 Prozent im Zellstoffgeschäft und zehn Prozent im Vertrieb sonstiger Produkte. Mit der Umstrukturierung möchte sich die Lenzing von der Abhängigkeit vom Textilgeschäft befreien, das Zyklen von etwa fünf bis sieben Jahren aufweist.
Erheblicher Stellenabbau
Erheblich betroffen von den Maßnahmen ist die Belegschaft. Weltweit verlieren rund 2.000 der derzeit 7.700 Beschäftigten ihre Arbeitsplätze. Davon entfallen etwa 1.400 auf den Standort des Konzerns in Indonesien. In Großbritannien soll die Fabrik in Grimsby an der Humbermündung in die Nordsee etwa 95 Kilometer östlich von Leeds bis Ende 2027 geschlossen werden. Im Burgenland steht die Fabrik in Heiligenkreuz zum Verkauf. Findet sich kein Abnehmer, schließt die Lenzing das Werk mit Jahresende. In diesem Zusammenhang kündigte der Landeshauptmann des Burgenlands, Hans Peter Doskozil, an, sich engagieren zu wollen. Er ventilierte „eine Zukunftslösung mit Bestand – so wie uns das bei Sanochemia oder anderen Unternehmen auch gelungen ist“. Das Problem: Laut einem von Doskozil heftig kritisierten Bericht des Landesrechnungshof ist die Finanzlage des Burgenlands alles andere als prächtig.
August 17th
ECHA unterstützt Umsetzung der Altfahrzeugverordnung
17.08.26
von
Klaus Fischer
Die EU-Chemikalienagentur wird unter anderem besorgniserregende Substanzen in Fahrzeugen identifizieren sowie Vorschläge für die Einschränkung der Verwendung solcher Substanzen machen.
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA wird die EU-Kommission bei der Umsetzung der am 13. August in Kraft getretenen Altfahrzeugverordnung (Verordnung (EU) 2026/1738) unterstützen. Zu diesem Zweck wird sie besorgniserregende Substanzen identifizieren, die in Fahrzeugen vorkommen, auf Anfrage der Kommission Vorschläge für Einschränkungen für die Verwendung besorgniserregender Substanzen erstellen sowie Ausnahmen zu bestehenden Verboten untersuchen. Sie wird dabei gemäß den Bestimmungen des Chemikalienmanagementsystems REACH vorgehen, also die betreffenden Arbeiten durch die wissenschaftlichen Komitees durchführen lassen. Das teilte die ECHA in einer Aussendung mit. Ihre Erkenntnisse fließen in einen Bericht der EU-Kommission ein, den diese voraussichtlich bis 14. Feber 2028 vorlegen wird.
Laut der Aussendung der ECHA dienen die Bestimmungen der neuen Verordnung dazu, ab dem 1. September 2032 auf den Markt kommende Fahrzeuge leichter wiederverwendbar, recyclierbar und wiederverwertbar zu machen, wenn sie das Ende ihrer Lebensdauer erreichen. Ferner geht es darum, mögliche Verschmutzungen der Umwelt zu vermindern sowie die Menschen und die Umwelt zu schützen. Die Bestimmungen der neuen Verordnung werden ab 1. September 2028 angewandt, um der Wirtschaft eine angemessene Übergangsfrist zu bieten. Bis dahin sind noch die Vorgaben der Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EU anzuwenden.
In Einzelteile zerlegt
Als „Altfahrzeuge“ im Sinne der Verordnung gelten, grob gesprochen, Fahrzeuge, die unter die Bestimmungen des Abfallbegriffs der EU fallen. Unter anderem betrifft dies Fahrzeuge, die „in Einzelteile zerlegt oder zur Wiederverwendung ihrer Teile demontiert“ wurden oder sich „bis oberhalb des Armaturenbretts unter Wasser“ befanden. Ferner gilt ein Fahrzeug als Altfahrzeug, wenn „Bauteile mit Bodenkontakt (z. B. Reifen und Räder), Federung, Lenkung, Bremsen und ihre Steuerelemente“ irreparabel sind. Ein weiteres Kriterium ist: „Struktur- und Sicherheitsbauteile weisen technische Defekte auf, die unumkehrbar sind und dazu führen, dass diese Bauteile nicht ausgewechselt werden können.“
Wie es in der Verordnung heißt, ist die Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertigem Chrom in Fahrzeugen bereits derzeit nur eingeschränkt zulässig. Die diesbezüglichen Bestimmungen werden in die Verordnung übernommen. Auf der Grundlage des Berichts, den sie mit Unterstützung der ECHA erstellt, soll die Kommission „geeignete Folgemaßnahmen in Betracht ziehen und ergreifen, darunter gegebenenfalls die Annahme von delegierten Rechtsakten zur Festlegung von Informationsanforderungen und von Beschränkungen für besorgniserregende Stoffe, die einer Wiederverwendung und einem Recycling von Werkstoffen aus Gründen entgegenstehen, die nicht in erster Linie mit der Stoffsicherheit zusammenhängen“.
August 13th
Evotec mit 168,6 Millionen Euro Halbjahresverlust
13.08.26
von
Klaus Fischer
Das Hamburger Wirkstoffunternehmen schrieb zum Halbjahr wie schon 2025 rote Zahlen. Auch der Ausblick ist keineswegs ungetrübt. Vorstandschef Christian Wojczewski ist dennoch zufrieden.
Keineswegs glänzend liefen die Geschäfte des Hamburger Wirkstoffunternehmens Evotec im ersten Halbjahr 2026. Die Umsatzerlöse sanken gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 um 19,2 Prozent auf 300,1 Millionen Euro. Als Betriebsergebnis weist die Evotec -234,7 Millionen Euro aus, nachdem sie schon im Vergleichszeitraum 2025 ein Minus von 47,8 Millionen Euro verkraften musste. In Summe ergab sich ein Halbjahresverlust von 168,6 Millionen Euro. Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2025 hatte die Evotec einen Verlust von 75,1 Millionen Euro ausgewiesen.
Beide Geschäftsbereiche, nämlich Discovery & Preclinical Development (D&PD) sowie Just – Evotec Biologics (JEB) verzeichneten kräftige Umsatzrückgänge. Der Umsatz von D&PD sank um 15,2 Prozent auf 228,1 Millionen Euro. Als Gründe nannte die Evotec „die schwache Konvertierung des Auftragsbestands in Umsatzerlöse und die verhaltener als erwartet ausgefallene Kundennachfrage“. Ihr zufolge spiegelte dies „das anhaltend schwierige Marktumfeld“ wider. Bei JEB wiederum war ein Umsatzrückgang um 29,3 Prozent auf 72,3 Millionen Euro zu verzeichnen. Die Evotec stellte dazu fest, sie habe im ersten Halbjahr 2025 Erlöse aus einem Lizenzverkauf an Sandoz erhalten. Dieser positive Sondereffekt schlug heuer nicht mehr zu Buche.
Betriebliche Aufwendungen verzehnfacht
Erhebliche Auswirkungen hatten ferner die annähernde Verzehnfachung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 5,6 auf 51,2 Millionen Euro sowie die von 634.000 auf 98,9 Millionen Euro gestiegenen Reorganisationskosten. Die erstere ergab sich insbesondere durch einen „Wertminderungsverlust in Höhe von 42,3 Millionen Euro im Segment D&PD im Zusammenhang mit einem Laborgebäude in Hamburg“. Bei den Reorganisationskosten ging es um „Aufwendungen für Rückstellungen und Wertminderungen von Vermögenswerten im Zusammenhang mit dem Horizon-Projekt“. Horizon ist ein „Transformationsprojekt“, mit dem sich die Evotec laut ihrer Aussendung zur Halbjahresbilanz „auf operative Exzellenz, wissenschaftliche Führungsstärke und kommerzielle Umsetzung“ konzentrieren möchte.
Ihren Ausblick auf das Gesamtjahr 2026 bestätigte die Evotec: Diesem zufolge sollen sich die Umsatzerlöse auf 570 bis 610 Millionen Euro belaufen. Das bereinigte EBITDA wird bei -70 bis -105 Millionen Euro liegen. Die Umsatzerlöse würden somit um rund 23 bis 28 Prozent sinken. Das bereinigte EBITDA im Jahr 2025 hatte 41,1 Millionen Euro betragen.
Vorstand zufrieden
Vorstandschef Christian Wojczewski gab sich dennoch zufrieden. Ihm zufolge war das Halbjahresergebnis durch den „erwartungsgemäß herausfordernden Jahresbeginn“ geprägt. Laut Wojczewski gibt es aber „deutliche und ermutigende Anzeichen dafür, dass unsere eingeleiteten Maßnahmen greifen“. Das Basisgeschäft von D&PD sei gut gelaufen, JEB setze die „positive Geschäftsentwicklung“ fort. Auch das Transformationsprogramm Horizon laufe „planmäßig“.
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