Glyphosat-Urteil: Bayer beruft
Der deutsche Agrochemie- und Pharmakonzern nimmt die Verurteilung zu zwei Milliarden US-Dollar Strafe und 65 Millionen US-Dollar Schadenersatz durch ein Gericht in Georgia nicht hin.

Der deutsche Agrochemie- und Pharmakonzern Bayer beruft gegen ein Urteil des State Court of Cobb County im Nordwesten des US-amerikanischen Bundesstaats Georgia. Das Geschworenengericht verurteilte ihn am 21. März dazu, zwei Milliarden US-Dollar Strafe und 65 Millionen US-Dollar Schadenersatz wegen des Einsatzes des umstrittenen Pflanzenschutzmittels Roundup (Glyphosat) zu bezahlen.
In einer Aussendung betonte Bayer, das Urteil des Gerichts stehe „im Widerspruch zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Bewertungen der Regulierungsbehörden auf der ganzen Welt“. Der Konzern gab sich zuversichtlich, eine Aufhebung des Spruchs oder wenigstens eine Verminderung des aus seiner Sicht „überhöhten und verfassungswidrigen“ Schadenersatzes erreichen zu können. Ihm zufolge hatte das Gericht von Cobb County seinem Antrag auf Klagsabweisung „überwiegend stattgegeben und festgestellt, dass der Kläger die meisten seiner vorgebrachten Klagegründe nicht beweisen konnte“.
Ferner untersucht Bayer weitere Fälle, um diese eventuell vom Supreme Court der USA überprüfen zu lassen. Entsprechende Anträge sollen noch heuer ergehen. Mit Entscheidungen des Höchsgerichts ist dem Konzern zufolge spätestens im kommenden Jahr zu rechnen. Bayer betonte, in 17 der 25 letzten Roundup-Verfahren eine Reduktion des geforderten Schadenersatzes „um insgesamt 90 Prozent“ erreicht zu haben. Wie berichtet, hatte der Konzern nach eigenen Angaben bis Ende Jänner in etwa 114.000 von 181.000 anhängigen Verfahren einen Vergleich erzielt.