Archive - 2024
Dezember 22nd
Hohe Auszeichnung für Philipp von Lattorff
22.12.24
von
Klaus Fischer
Der Aufsichtsratschef des Boehringer Ingelheim Regional Center Vienna (RCV) und frühere Pharmig-Präsident erhielt das Große Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich.
Philipp von Lattorff, der Aufsichtsratschef und vormalige Generaldirektor des Boehringer Ingelheim Regional Center Vienna (RCV), erhielt kürzlich das Große Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich. Eine Feier aus diesem Anlass fand im Haus der Industrie in Wien statt, teilte das RCV am 20. Dezember mit.
Lattorffs Nachfolger als RCV-Generaldirektor, Pavol Dobrocky, konstatierte, die Auszeichnung würdige dessen „langjährigen Einsatz für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Österreich. Philipp von Lattorff hat sich nicht nur für Boehringer Ingelheim eingesetzt, sondern auch in vielen Interessenvertretungen engagiert. Sein Ziel war dabei immer, die Innovationskraft Österreichs nachhaltig zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu steigern“. Lattorff habe dazu beigetragen, „den Wirtschafts- und Forschungsstandort Österreich attraktiver zu machen und Boehringer Ingelheim zu einem Wachstumsmotor in Europa zu entwickeln“. Dies erfolgte nicht zuletzt im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit im Pharmaindustrieverband Pharmig, dessen Präsident Lattorff von September 2019 bis Mai 2023 war.
Das RCV erzeugt und vermarktet Human- und Tiergesundheitsprodukte in mehr als 30 Länder, insbesondere in Mittel- und Osteuropa (CEE-Region) sowie Zentralasien. Ferner koordinert das RCV die klinische Forschung in der Region. In Wien befasst sich Boehringer Ingelheim vor allem mit Krebsforschung sowie biopharmazeutischer Forschung und Produktion. Im Jahr 2023 erwirtschaftete das RCV Gesamterlöse von rund 1,38 Milliarden Euro. In Österreich beschäftigt es rund 3.250 Personen, in der gesamten von ihm betreuten Region sind es knapp 4.700.
Dezember 18th
Wien: Octapharma verdoppelt Verarbeitungskapazitäten
18.12.24
von
Klaus Fischer
Rund 31 Millionen Euro investierte das Schweizer Pharmaunternehmen am Standort Favoriten. Ein weiterer Ausbau um rund 180 Millionen Euro ist geplant.
Gut 15 Monate nach dem Spatenstich am 6. September 2023 nahm das Schweizer Pharmaunternehmen Octapharma am 18. Dezember 2024 sein neues Gebäude am Standort Wien-Favoriten offiziell in Betrieb. Dieses beherbergt Anlagen für die Sichtkontrolle, die Verpackung und den Versand der am Standort erzeugten Blutplasmaprodukte. Insgesamt verdoppeln sich damit die Verarbeitungskapazitäten von zwölf auf 25 Millionen Flaschen pro Jahr. Die verfügbaren Flächen wachsen von 2.800 auf 6.300 Quadratmeter an. Ferner schafft die Octapharma mit der Investition von rund 31 Millionen Euro neue Arbeitsplätze für 68 Personen, von denen 45 ihre Tätigkeit bereits aufgenommen haben. Wie Geschäftsführerin Barbara Rangetiner berichtete, sind bei der Octapharma in Favoriten rund 1.600 Personen beschäftigt. Sie erzeugen Plasmaprodukte für die Bereiche Hämophilie, Immunologie sowie Intensivmedizin in 121 Ländern.
Und der Ausbau geht weiter, ergänzte Rangetiner. Innerhalb der kommenden acht Jahre dürfte das finanzielle Volumen des Marktes für Produkte aus der Plasmafraktionierung von rund 31 Milliarden Euro auf knapp 60 Milliarden Euro anwachsen. Nicht zuletzt deshalb investiert die Octapharma weitere 170 bis 180 Millionen Euro in eine Produktlinie zur Herstellung eines New-Generation-Immunglobulins. Wegen strengerer Regularien der Ages muss überdies eine alte Fülllinie modernisiert werden. Dies schlägt mit weiteren 50 Millionen Euro zu Buche, erläuterte Rangetiner auf Anfrage des Chemiereports.
Der „Chief Production Officer“ der Octapharma-Gruppe, Olivier Clairotte, ergänzte, Wien sei zwar nicht offiziell, wohl aber faktisch der Hauptstandort des Unternehmens: „Hier machen wir alles, von der Produktion bis zum Versand.“ Ab Februar werde etwa die Hälfte der Produktion der Octapharma in Wien erfolgen. Lob zollte Clairotte der Projektleitung: Das Vorhaben sei im Zeitplan sowie im budgetären Rahmen umgesetzt worden.
„Klares Commitment“
Alexander Herzog, der Generalsekretär des österreichischen Pharmaverbands Pharmig, sprach von einem „Meilenstein für die Octapharma“. Das Unternehmen zeige ein „klares Commitment“ zum Standort Wien, was alles andere als selbstverständlich sei. Herzog zufolge erwirtschaftet die Pharma- und Chemiebranche rund drei Prozent des österreichischen BIP, „Tendenz steigend“. Die Branche sei ebenso investitionsfähig wie investitionswillig, brauche aber dafür entsprechende Rahmenbedingungen. Notwendig sei vor allem eine „integrierte Pharma- und Life-Sciences-Strategie“. Dies vermittle die Pharmig auch nachdrücklich den an den Verhandlungen über die Bildung der kommenden Bundesregierung beteiligten Parteien. Dargelegt werde diesen auch, dass das künftige Regierungsprogramm vor allem der Festigung des Wirtschaftsstandortes und der „Wiederauferstehung“ der Industrie dienen müsse: „Das wird auch gehört und verstanden.“
Auf die Frage des Chemiereports, ob der Ausdruck „Wiederauferstehung“ nicht übertrieben sei, konstatierte Herzog: „Die Lage ist dramatisch schlimm. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs ist stark ins Hintertreffen geraten. Es schaut wirklich nicht gut aus.“ Nicht zuletzt die Energiekosten sowie das hohe Lohnniveau machten den Unternehmen hierzulande zu schaffen. Es sei dringend nötig, gegenzusteuern. Das bestätigte auch Rangetiner: „Bei den Energiekosten und bei der Teuerung im Allgemeinen hätte die Politik ein Handlungsfeld.“
November 8th
Pharmaindustrie: „Pharma Legislation“ bedroht Wettbewerbsfähigkeit
08.11.24
von
Klaus Fischer
Die zu enge Definition des „Unmet Medical Need“ würde Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten unnötig einschränken und erschweren, hieß es bei einer Podiumsdiskussion im Parlament.
Die künftige „Pharma Legislation“ der EU in ihrer derzeit geplanten Form könnte die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Pharmaindustrie weiter schwächen. Das betonte Ingo Raimon, der Präsident des österreichischen Pharmaindustrieverbands Pharmig bei der Podiumsdiskussion „Spannungsfeld Unmet Medical Need – Wer profitiert?“ im Parlament, zu der der Verband eingeladen hatte. Beim „Unmet Medical Need“ geht es bekanntlich um einen wesentlichen Punkt aus der „Pharma Legislation“, die voraussichtlich 2026 in Kraft tritt. Grob gesprochen, schlägt die EU-Kommission vor, den Datenschutz für neue Medikamente von acht auf sechs Jahre zu verkürzen. Davon ausgehend, sind unter bestimmten Bedingungen Verlängerungen des Schutzes möglich. Unter anderem ist das der Fall, wenn ein Präparat einen bisher ungedeckten medizinischen Bedarf deckt.
Wie Pharmig-Präsident Ingo Raimon bei der Podiumsdiskussion festhielt, ist die Definition dieses „ungedeckten Bedarfs“ jedoch sehr eng gefasst. Sie betreffe den Ausführungen der EU-Kommission zufolge ausschließlich Arzneimittel gegen lebensbedrohende oder zur Invalidität führende Krankheiten, für die bisher maximal ein Präparat in der EU zugelassen ist. Ausdrücklich fordert die Kommission, dass ein Präparat einer „hohen Morbidität“ oder einer „hohen Mortalität“ entgegenwirkt. „Als Jurist frage ich mich: Was ist mit einer hohen Morbidität gemeint? Eine Krankheit, die 0,5 oder ein oder 20 oder 25 Prozent der Bevölkerung betrifft?“, konstatierte Raimon. Ebenso unklar ist ihm zufolge die von der Kommission verlangte „signifikante Verringerung“ der hohen Morbidität oder Mortalität.
Fraglich sei überdies, was es bringt, Erkankungen gleichsam gegeneinander auszuspielen. Eine chronische Erkrankung könne ebenso schweres Leid für die Betroffenen verursachen wie eine tödliche, wenn auch auf andere Weise. Die Kommission nehme offenbar eine „willkürliche Abwägung“ vor, die alles andere als unproblematisch sei.
Innovation als Überlebensfrage
Und Raimon warnte: Setze sich die Kommission mit ihrem Standpunkt durch, führe dies auch in der Pharmaindustrie zu einer Verschiebung der Forschung und Entwicklung auf bestimmte Therapiebereiche, verbunden mit einer nahezu zwangsläufigen Vernachlässigung anderer Gebiete. Aber es ergebe wenig Sinn, der Industrie gewissermaßen vorzuschreiben, in welche Richtung sie zu forschen habe. „Wenn die Politik den Firmen die Kraft lässt, zu forschen und zu entwickeln, werden sie das tun. Und natürlich werden sie Gebiete in den Blick nehmen, auf denen es einen ungedeckten medizinischen Bedarf gibt. Letzten Endes ermöglichen ja nur Innovationen das langfristige Überleben eines Unternehmens“, erläuterte Raimon.
Damit ist ihm zufolge ein generelles Problem angesprochen: das der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Und diese Thematik werde mit dem Wahlsieg Donald Trumps in den USA noch erheblich an Virulenz gewinnen. „Wir müssen auf unsere Wettbewerbsfähigkeit achten, denn der Wettbewerb wird schärfer. Und was die Pharma Legislation jetzt festschreibt, gilt für zumindest eine Generation“, betonte Raimon.
Gefragt sieht Raimon nun den Europäischen Rat, der seine Position zur Pharma Legislation formulieren muss. Auch das österreichische Gesundheitsministerium sei aufgerufen, seinen Standpunkt klar zu formulieren, für ausreichende Schutzfristen für die Daten einzutreten und die Aufnahme chronischer Erkrankungen in die „Unmet Medical Needs“ sicherzustellen. Laut Raimon „ist die Chance da, etwas zu erreichen“. Manche großen EU-Staaten seien von den Vorschlägen der Kommission nämlich alles andere als begeistert. „Es wäre daher begrüßenswert, wenn sich auch Österreich in diese Richtung engagieren würde“, teilte Raimon dem Chemiereport mit.
Paket verbessern
Bernhard Mraz, der Präsident der Gesellschaft für pharmazeutische Medizin (GPmed) ergänzte, es sei notwendig, Anreize für die vermehrte Durchführung klinischer Studien in Europa zu schaffen: „Das müsste im Vordergrund stehen. Wir brauchen mehr Forschungsfreundlichkeit.“ Nicht zuletzt sollte die Politik Startups unterstützen, die innovative Arzneimittel entwickeln und dabei teils erhebliche wirtschaftliche Risiken tragen. Mraz zufolge waren seit der Vorlage des „Pharma Legislation“-Entwurfs durch die EU-Kommission durchaus positive Entwicklungen zu verzeichnen. Es bestehe daher die Hoffnung, das Paket im Trilog zwischen der Kommission, dem EU-Parlament und dem Europäischen Rat weiter zu verbessern. „Die Intention ist ja grundsätzlich eine gute“, hielt Mraz fest.
Ähnlich argumentierte der Leiter der AGES-Medizinmarktaufsicht, Günter Waxenecker. Ihm zufolge wird bei jeder neuen Gesetzgebung im Gesundheitsbereich darüber diskutiert, „wie zielgerichtet sie ist“. Auch zur Definition des „Unmet Medical Need“ lägen etliche „Papers“ vor. Und das sei verständlich: „Es steckt ja nicht wenig öffentliches Geld in der Forschung und Entwicklung bezüglich neuer Arzneimittel. Wir alle zahlen in das Gesundheitssystem ein und wollen daher etwas davon haben.“ Wichtig ist laut Waxenecker, die Patienten und die Erstatter frühzeitig in die Diskussionen über neue Rechtsakte einzubeziehen.
Genau das aber findet nicht statt, kritisierte Evelyn Groß, die Präsidentin der „Österreichischen Morbus Crohn / Colitis ulcerosa-Vereinigung“ (ÖMCCV). Die Position der Patienten komme in den Debatten über die „Pharma Legislation“ zu kurz: „Wir fühlen uns ausgeschlossen.“ Chronische Erkrankungen würden bei den „Unmet Medical Needs“ nicht berücksichtigt. Komme die „Pharma Legislation“ in ihrer derzeitigen Fassung, werde Österreich Forschungseinrichtungen verlieren. Für die Patienten drohe ein „Zurück zu den Wurzeln“ und zu faktisch veralteten Therapien mit erheblichen Nebenwirkungen. Als Ausweg für den Notfall riet Groß zu „Kreativität“: „Wir könnten ja Untergruppen chronischer Erkrankungen definieren, für die es einen ‚Unmet Medical Need‘ gibt.“
October 1st
Adnoc bietet knapp 13 Milliarden Euro für Covestro
01.10.24
von
Klaus Fischer
Mehr als ein Jahr nach der Bekanntgabe der geplanten Übernahme legt der staatliche Ölkonzern Abu Dhabis ein verbindliches Angebot für das deutsche Spezialchemieunternehmen.
Nach mehr als einem Jahr an Verhandlungen ist es so weit: Die Abu Dhabi National Oil Company (Adnoc) legt ein verbindliches Angebot zur Übernahme des deutschen Spezialchemiekonzerns Covestro mit Hauptsitz in Leverkusen. Wie dieser in einer Aussendung mitteilte, will die Adnoc für die Akquisition 62,00 Euro je Aktie bezahlen, was bei 189 Millionen Aktien einen Gesamtpreis von rund 11,72 Milliarden Euro ergibt. Kommt die Transaktion zustande, gibt Covestro 18,9 Millionen neue Aktien aus, die die Adnoc ebenfalls für 62,00 Euro je Stück oder insgesamt 1,17 Milliarden erwirbt. In Summe wendet der staatliche Ölkonzern des Emirats Abu Dhabi somit 12,89 Milliarden Euro für Covestro auf. Als Voraussetzung für die Übernahme gilt, dass die Inhaber von mindestens 50 Prozent plus einer Covestro-Aktie ihr zustimmen und die Wettbewerbsbehörden ihr Placet geben.
„Nach eingehender Prüfung begrüßen und unterstützen Aufsichtsrat und Vorstand von Covestro das angekündigte Übernahmeangebot der Bieterin. Sie werden die Angebotsunterlage nach ihrer Veröffentlichung sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme abgeben. Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage gehen Vorstand und Aufsichtsrat von Covestro davon aus, dass sie den Aktionären der Gesellschaft die Annahme des Angebots empfehlen werden“, hieß es in einer Aussendung.
„Anerkennung deutscher Betriebsvereinbarungen“
In einer bis Ende 2028 geltenden Investitionsvereinbarung verpflichtet sich die Adnoc, die Covestro bis dahin weiter als Aktiengesellschaft zu führen und „keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit Covestro“ zu schließen. Ferner bekennt sich die Adnoc zur „Anerkennung bestehender deutscher Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und der Rechte der Betriebsräte. Zudem sind im Rahmen der Transaktion keine Veräußerungen, Schließungen oder wesentliche Reduzierungen der Geschäftstätigkeiten von Covestro geplant und Adnoc International verpflichtet sich in der Investitionsvereinbarung, keine der genannten Maßnahmen einzuleiten. Die Investitionsvereinbarung enthält auch ein Bekenntnis zum Schutz der Technologie von Covestro und des geistigen Eigentums“.
„Im besten Interesse“
Covestro-Vorstandschef Markus Steilemann verlautete, die Vereinbarung mit der Adnoc sei „im besten Interesse von Covestro, unseren Mitarbeitenden, unseren Aktionären und allen weiteren Stakeholdern“. Sie sichere dem deutschen Konzern „ein noch stärkeres Fundament für nachhaltiges Wachstum in hochattraktiven Branchen und wir können einen noch größeren Beitrag für die grüne Transformation leisten“.
Covestro hatte in den vergangenen Jahren wirtschaftlich nicht übertrieben erfolgreich agiert. Im vergangenen Jahr musste Konzern einen Verlust von rund 198 Millionen Euro hinnehmen, nachdem er 2022 etwa 272 Millionen Verlust verzeichnet hatte. Am 19. Juni 2023 gaben Covestro und Adnoc die geplante Übernahme bekannt.
Unklar ist, wie sich deren nun eingeleiteter Vollzug auf die Gespräche zwischen der Adnoc und der OMV auswirkt, aus deren Tochtergesellschaften Borealis und Borouge einen Petrochemiekonzern von globaler Bedeutung zu formen. Auch diesbezüglich laufen bekanntlich seit längerer Zeit Verhandlungen. Zu Jahresbeginn war kurzzeitig von einem bevorstehenden Abschluss die Rede gewesen. Dies bewahrheitete sich indessen nicht.
September 4th
Harbour Energy übernimmt Wintershall-Assets
04.09.24
von
Klaus Fischer
Die im Dezember 2023 angekündigte Transaktion konnte früher als erwartet abgeschlossen werden. Der vormalige Wintershall-Mehrheitseigenümer BASF sieht darin einen entscheidenden Schritt zu seinem Ausstieg aus dem Öl- und Gasgeschäft.
Früher als erwartet übernahm die Harbour Energy mit Hauptsitz in Edinburgh in Schottland im September das Explorations- und Produktionsgeschaft der Wintershall DEA außerhalb Russlands. Geplant gewesen war der Abschluss des Kaufs erst für das vierte Quartal des heurigen Jahres, hatten im Dezember 2023 die Eigentümer der Wintershall DEA, der deutsche Chemiekonzern BASF (72,7 Prozent) und die britische Investmentgesellschaft Letterone (27,3 Prozent), berichtet. Die Letterone wurde 2013 von den umstrittenen russischen „Bisnismeni“ Michail Fridman und Petr Aven gegründet, die nach wie vor eine Minderheitsbeteiligung an ihr halten. Die Letterone legt jedoch Wert auf die Feststellung, die beiden Herren hätten keinerlei Einfluss auf die operative Tätigkeit des Unternehmens und bezögen von diesem weder Dividenden noch geschäftlich relevante Informationen.
Im Zuge der nun vollzogenen Transaktion erhalten die BASF und die Letterone von der Harbour insgesamt 2,15 Milliarden US-Dollar, von denen 1,56 Milliarden auf die BASF entfallen. Ferner bekommen sie Aktien, die 54,5 Prozent des Werts der Harbour entsprechen. Die BASF hält in der Folge 39,6 Prozent der Harbour-Anteile. Gemeinsam mit der Letterone beherrscht diese somit das britische Unternehmen. Hans-Ulrich Engel, der Aufsichtsratschef der Wintershall DEA und ehemalige Finanzvorstand der BASF, zog bereits in das Management der Harbour ein.
In einer Aussendung der BASF hieß es, diese habe mit dem Verkauf der Wintershall-DEA-Vermögenswerte „den entscheidenden Schritt gemacht, um die endgültige Trennung vom Öl- und Gasgeschäft zu erreichen. Das Closing schafft die Möglichkeit zur Monetarisierung des BASF-Anteils an dem kombinierten Unternehmen ohne weitere Zwischenschritte, da Harbour an der London Stock Exchange gelistet ist“. Umfasst sind von dem Geschäft der BASF zufolge „Produktions- und Entwicklungs-Assets sowie Explorationsrechte in Norwegen, Argentinien, Deutschland, Mexiko, Algerien, Libyen, Ägypten und Dänemark sowie Lizenzen von Wintershall Dea zur Speicherung von Kohlendioxid (CCS)“. Die „Assets“ der Wintershall DEA in Russland sowie die Verwaltungssitze in Hamburg und Kassel bleiben in den Händen der BASF und der Letterone.
Die Wintershall DEA wird von einer AG in eine GmbH umgewandelt. Sie hatte Mitte Jänner 2023 angekündigt, sich aus Russland zurückzuziehen. In der Folge werden die Standorte in Hamburg und Kassel geschlossen. Betroffen sind etwa 800 Beschäftige, für die seit Juni ein Sozialplan besteht.
Größe im Öl- und Gasgeschäft
Die im Jahr 2014 gegründete Harbour Energy bezeichnet sich selbst als eine der weltgrößten privaten Öl- und Gasgesellschaften. Ihre Produktion im Jahr 2023 beziffert sie mit 186.000 Barrel Erdöleinheiten pro Tag, um 10,6 Prozent weniger als 2022. Durch die Übernahme der „Assets“ der Wintershall DEA könnte diese Menge heuer auf rund 475.000 Barrel/Tag steigen. Insgesamt verfügt die Harbour über sichere und wahrscheinliche Reserven von 1,5 Milliarden Barrel Erdöleinheiten. Ihre Ressourcen - also Öl- und Gasvorkommen, die im Gegensatz zu den Reserven unter den derzeitigen Bedingungen nicht wirtschaftlich förderbar sind - beziffert sie mit weiteren 1,8 Milliarden Barrel. Im Jahr 2023 erzielte das Unternehmen mit rund 5.000 Beschäftigten Einkünfte von 3,75 Milliarden US-Dollar sowie einen Gewinn von 32 Millionen US-Dollar. Den Rückgang der Einkünfte begründete die Harbour mit dem drastischen Sinken der Öl- und Gaspreise sowie dem Produktionsrückgang. Davon waren, wie berichtet, auch andere Öl- und Gasgesellschaften betroffen, darunter die OMV.
August 28th
Klima- und Energiepolitik: Rundumschlag der Wirtschaftskammer
28.08.24
von
Klaus Fischer
Die Bundessparte Industrie lässt kaum ein gutes Haar an den europäischen sowie österreichischen Vorgaben. Außer Belastungen für die Wirtschaft als „Fundament des Wohlstands“ brächten diese wenig, hieß es bei einer Pressekonferenz.
Die Position der Wirtschaftskammer (WKÖ) zur europäischen sowie österreichischen Energie- und Klimapolitik umrissen am 28. August der Umweltsprecher der Bundessparte Industrie, Robert Schmid, sowie Spartengeschäftsführer Andreas Mörk. Und weder der Inhalt noch der Ton der Ausführungen ließen an Klarheit zu wünschen übrig. Schmid betonte, die Wirtschaft und insbesondere die Industrie sei „das Fundament des Wohlstandes“ und damit die Basis aller Sozial- sowie Umweltpolitik. Indessen leide gerade die Industrie an einem „Bombardement an Angriffen, das das liberale Wirtschaften stört“. Die Bürokratie sei „ein Wahnsinn“, die Energie- und Klimapolitik weitestgehend verfehlt. Vehement verwahrte sich Schmid gegen den verschiedentlich an die WKÖ gerichteten Vorwurf, ein „Blockierer und Verhinderer“ zu sein. Das sei keineswegs der Fall: „Aber das Fundament des Wohlstands muss Bestand haben.“
Den EU-Emissionshandel (EU-ETS) bezeichnete Schmid als „Missgeburt“. Das ETS sei zu einem „spekulativen Instrument“ geworden, das für manche Akteure „furchtbare Kosten“ und für andere erhebliche Gewinne mit sich bringe. Seinen Zweck, die CO2-Emissionen zu verringern, erfülle das ETS indessen nicht. Statt dessen verteuerten die Kosten für die Emissionszertifikate die Produkte der Industrie und kurbelten damit die Inflation weiter an. „Und es wird intensiv daran gearbeitet, das noch blöder zu machen“, ergänzte Schmid. Er verwies in diesem Zusammenhang auf den Nationalen Klima- und Energieplan Österreichs (NEKP), den er als „Katastrophe“ bezeichnete. Der Grund: Der Plan umreißt, wie Österreich seine Emissionen außerhalb des ETS bis 2030 im Vergleich zu 2005 um 48 Prozent verringern kann. Vorgesehen ist, zwei Prozentpunkte oder bis zu 1,14 Millionen Tonnen pro Jahr durch eine Verlagerung in das ETS darzustellen. Das aber verteuere die CO2-Zertifikate und gehe damit wiederum zulasten der Wirtschaft. Auch die nationale CO2-Steuer müsse „auf den Prüfstand“.
Vollständige Dekarbonisierung unmöglich
Schmid resümierte, die „Vorgaben aus Brüssel“ hinsichtlich der Reduktion der CO2-Emissionen seien „sportlich. Und der Glaube, dass die österreichischen Politiker das vernunftnahe umsetzen, ist nicht vorhanden“. Statt dessen befürchte die Wirtschaft, „dass die Ökofundis Mist bauen“. Eine vollständige Dekarbonisierung der Industrie sei jedenfalls unmöglich, wenn diese weiter Bestand haben solle. Die CO2-Problematik lasse sich nur global in den Griff bekommen, aber auch das sei aller Wahrscheinlichkeit nach eine Illusion. Letzten Endes seien die Leidtragenden die Bürgerinnen und Bürger, die „Wohlstand verlieren“ würden.
In Hinblick auf die künftige österreichische Bundesregierung plädierte Schmid dafür, die Energie- und die Umweltagenden nicht mehr in einem Ministerium zusammenzufassen. Zurzeit werde nämlich die Energiepolitik „immer von der Umweltpolitik überdeckt“.
„Klare Ziele und Rahmenbedingungen“
Auf die sinngemäße Frage, worauf dies denn hinauslaufe, wenn nicht auf eine Blockadehaltung, bekannte sich Schmid zum „Green Deal“ der EU. Leider biete dessen Umsetzung etliche Interpretationsspielräume. Und Österreich sei nun einmal „Spezialist, die Dinge nicht gescheit zu machen“. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen müsse den Deal daher in Frage stellen. Selbstverständlich gelte es, klimapolitisch zu handeln. Die Industrie brauche aber klare und umsetzbare Vorgaben.
Zur Frage des Chemiereports, welche Emissionsreduktionen die Industrie bis 2030 zu welchen Kosten und mit welchen Maßnahmen darstellen könne, beschied Richard Guhsl, Referent der Bundessparte Industrie für Umwelt- und Energiepolitik, die Unternehmen verfügten über etliche Konzepte. Sie müssten diese aber immer wieder überarbeiten, weil sich die Vorgaben wieder und wieder veränderten.
Geschäftsführer Mörk ergänzte: „Wir brauchen klare Ziele und Rahmenbedingungen.“ Es gehe nicht an, die diesbezüglichen „Versäumnisse der vergangenen 15 Jahre“ in die nächste Legislaturperiode „weiterzuschleppen“. Außerdem müssten einige offene energiepolitische Fragen dringend geklärt werden. Bekanntlich laufe der Gastransit-Vertrag zwischen Russland und der Ukraine Ende des heurigen Jahres aus: „Woher kommt das Gas nach dem 1. Jänner 2025? Das wissen wir immer noch nicht.“
Dringend notwendig sei ferner, zügig Erzeugungs-, Transport- und vor allem Importkapazitäten für „grünen“ Wasserstoff zu schaffen. Im derzeitigen Tempo werde die Regierung ihr Ziel kaum erreichen, bis 2030 Elektrolyseure mit einer Gesamtkapazität von einem Gigawatt zu errichten. Auch der Ausbau der Infrastruktur für die Stromversorgung müsse massiv beschleunigt werden.
Düstere Stimmung
Düster ist jedenfalls die Stimmung in der Wirtschaft, erläuterte der Geschäftsführer des Energieinstituts der Wirtschaft (EIW), Oliver Dworak. Laut einer aktuellen Umfrage seines Hauses hielten nur etwa 17 Prozent der Unternehmen die Rahmenbedingungen in Österreich für gut, um Investitionsentscheidungen zu treffen. Lediglich 14 Prozent seien der Auffassung, die Transformation in Richtung Klimaneutralität laufe gut. Nur sieben Prozent seien der Meinung, die Klima- und Energiepolitik stärke das Vertrauen in den Standort Österreich. Gar nur fünf Prozent glaubten, der Standort entwickle sich im Vergleich zu anderen Ländern positiv.
Laut Dworak wären etwa acht bis zwölf Milliarden Euro notwendig, um die Wirtschaft so weit wie möglich klimaverträglich zu machen. Der mit 5,7 Milliarden Euro dotierte Transformationsfonds der Bundesregierung sei zweifellos hilfreich, insbesondere, weil nicht nur Investitionen gefördet würden, sondern auch das Betreiben von Anlagen unterstützt werde. Wichtig wäre laut Dworak, das Programm über das Jahr 2026 hinaus zu verlängern. Außerdem sei zu beachten, dass es bei den entsprechenden Maßnahmen primär darum gehe, fossile Energieträger durch Strom aus erneuerbaren Energien zu ersetzen. Deshalb bedürfe die Wirtschaft einer Stromkostenkompensation.
August 16th
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Weitere Informationen
August 14th
Marinomed stellt Insolvenzantrag
14.08.24
von
Klaus Fischer
Das Korneuburger Biotech-Unternehmen hat nach eigenen Angaben Schulden von rund 25 Millionen Euro. Vorstandschef Andreas Grassauer arbeitet an einem „erfolgreichen Neustart“.
Die Marinomed Biotech AG beantragt beim Landesgericht Korneuburg die Einleitung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung. Das teilte das Unternehmen in einer Aussendung mit. Wie es darin hieß, konnten „die benötigten Finanzmittel zur Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft nicht kurzfristig aufgebracht werden und eine Zahlungsunfähigkeit droht. Weiters konnten Umsatzerwartungen für das Geschäftsjahr 2024 bisher nicht wie angenommen realisiert werden“. Ihren Umsatz im Jahr 2023 bezifferte die Marinomed mit etwa neun Millionen Euro. Von der Insolvenz sind etwa 50 Beschäftigte betroffen. Deren Löhne und Gehälter wurden nach Angaben des Kreditschutzverbands von 1870 (KSV 1870) bis Ende Juli bezahlt. Ihren 185 Gläubigern bietet die Marinomed die gesetzliche Mindestquote von 20 Prozent.
Die Marinomed erläuterte, die Umsätze mit ihren Carragelose-Produkten seien gesunken. Überdies habe sich der „Abschluss weiterer Partnerschaften für die Marinosolv-Produkte“ verzögert, womit „signifikante Meilensteinzahlungen“ ausblieben. Ihre Schulden bezifferte die Marinomed mit rund 25 Millionen Euro. Laut dem KSV 1870 ist „im Liquidationsfall und einer Abwicklung im Konkurs von Passiva von rund 31 Millionen Euro auszugehen“.
Angesichts der derzeitigen Lage der Marinomed sei die Einleitung eines Insolvenzverfahrens die „beste Option für das Unternehmen“, konstatierte Vorstandschef Andreas Grassauer. Ihm zufolge ergibt sich damit „die Möglichkeit, die finanzielle Lage des Unternehmens zu verbessern und gleichzeitig unsere Assets weiterzuentwickeln. Wir arbeiten hart daran, einen erfolgreichen Neustart zu schaffen und die geschaffenen Werte für alle Stakeholder zu erhalten“. Die für den 20. August geplante Veröffentlichung des Halbjahres-Finanzberichts werde vorläufig verschoben.
Die Marinomed wurde 2006 als Spin-off der Veterinärmedizinischen Universität Wien gegründet. Seit Februar 2019 ist sie im Prime-Market-Segment der Wiener Börse notiert.
August 7th
Bayer: Gewinnanstieg mit Fragezeichen
07.08.24
von
Klaus Fischer
Der Grund für die Versechsfachung auf 1,98 Milliarden Euro sind primär verringerte betriebliche Aufwendungen, nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Konzerns.
Hauptsächlich wegen massiv verringerter sonstiger betrieblicher Aufwendungen versechsfachte sich der Halbjahresgewinn des deutschen Pharma- und Agrochemiekonzerns Bayer gegenüber 2023 auf 1,98 Milliarden Euro. Dem Halbjahresbericht zufolge beliefen sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im ersten Halbjahr 2024 auf rund 824 Millionen Euro, im ersten Halbjahr 2023 hatten sie dagegen 3,43 Milliarden Euro ausgemacht, also rund 2,61 Milliarden Euro mehr. Ein erheblicher Teil davon waren offenbar sogenannte „Sondereinflüsse“ im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Konzerns gewesen, vor allem im Agrochemiegeschäft, also dem Geschäftsbereich Crop Sciences. Dort betrug das operative Ergebnis (EBIT) im ersten Halbjahr 2024 rund 1,83 Milliarden Euro, verglichen mit 112 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2023. Die EBIT-wirksamen Sonderaufwendungen in diesem Geschäftsbereich beziffert Bayer mit 138 Millionen Euro, im Vorjahreszeitraum waren es 2,65 Milliarden Euro gewesen.
In operativer Hinsicht liefen die Geschäfte uneinheitlich. Im Bereich Crop Sciences sank der Umsatz währungsbereinigt um 1,4 Prozent auf 12,89 Milliarden Euro. Das Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) vor Sondereinflüssen verringerte sich um 15,5 Prozent auf 3,37 Milliarden Euro. Bayer begründet das mit Preisrückgängen bei den glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln, dem „nachteiligen Produktmix“ und im Vergleich zum Vorjahr höheren Zuführungen „zu Rückstellungen für das konzernweite Short-Term-Incentive-Programm“.
Positiv entwickelte sich der Bereich Pharmaceuticals, also das Geschäft mit rezeptpflichtigen Medikamenten. Laut dem Halbjahresbericht verzeichnete Bayer in diesem Segment einen währungsbereinigten Umsatzanstieg um 4,2 Prozent auf 8,96 Milliarden Euro. Das EBITDA vor Sondereinflüssen wuchs um 1,2 Prozent auf 2,52 Milliarden Euro. Vor allem bei den neuen Präparaten Nubeqa gegen Krebs sowie Kerendia gegen Nierenkrankheiten sowie beim Augenmedikament Eylea wurde eine „positive Entwicklung“ verzeichnet. Erwartungsgemäß rückläufig waren die Umsätze mit dem Gerinnungshemmer Xarelto, bei dem Patente auslaufen.
Für den Bereich Consumer Health (rezeptfreie Präparate) wiederum meldete Bayer einen währungsbereinigen Umsatzanstieg um 1,6 Prozent auf 2,89 Milliarden Euro, aber einen deutlichen Rückgang des EBITDA vor Sondereinflüssen um 9,7 Prozent auf 645 Millionen Euro. „Dies war vor allem zurückzuführen auf gestiegene Kosten, höhere Investitionen in unsere markenstarken Produkte, unter anderem für die Markteinführung von Iberogast in den USA, sowie materielle negative Währungseinflüsse“, heißt es im Halbjahresbericht.
Rechtsstreitigkeiten gehen weiter
Weiter nicht ausgestanden sind die Rechtsstreitigkeiten in den USA wegen angeblicher Gesundheitsschäden durch das glyphosathältige Pflanzenschutzmittel Roundup sowie wegen behaupteter Umweltschäden durch PCB. Ferner läuft eine Auseinandersetzung mit dem deutschen Chemiekonzern BASF, der 2017 und 2018 Teile des Geschäftsbereichs Crop Sciences erworben hatte und 2019 Schadenersatzansprüche stellte.
Wegen einer „angeblich fehlerhaften Kapitalmarktkommunikation im Zusammenhang mit dem Erwerb von Monsanto´“ wiederum beanspruchen deutsche sowie US-amerikanische Anleger Schadenersatz. In 55 Fällen laufen noch Klagen.
Ausblick unverändert
Bayer-Vorstandschef Bill Anderson zeigte zufrieden. „Beim Kapitalmarkttag haben wir gesagt, dass wir kontinuierlich performen wollen und gleichzeitig die längerfristigen Themen angehen, die auf uns lasten. Die vergangenen 154 Tage seit dem 5. März zeigen recht deutlich, dass wir beides können“´, kommentierte er das Halbjahresergebnis.
Am Ausblick auf das Gesamtjahr hält Bayer weiterhin fest. Um Währungseffekte bereinigt, soll der Umsatz bei 47 Milliarden bis 49 Milliarden Euro liegen, das EBITDA vor Sondereinflüssen bei 10,2 bis 10,8 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 betrug der Umsatz von Bayer 47,63 Milliarden Euro, das EBITDA vor Sondereinflüssen 11,71 Milliarden Euro.
July 17th
COVID-19: Gerichtsurteil gegen EU-Kommission
17.07.24
von
Klaus Fischer
Zu Unrecht verwehrte die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen EU-Abgeordneten und Privatpersonen Einblick in Entschädigungsklauseln und Dokumente zur Beurteilung von Interessenkonflikten, entschied das Gericht der EU in erster Instanz.
Die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen gewährte der Öffentlichkeit „keinen hinreichend umfassenden Zugang zu den Verträgen über den Kauf von Impfstoffen gegen COVID-19“. Das betont das Gericht der EU in zwei Urteilen, die es am 17. Juli veröffentlichte. Laut einer diesbezüglichen Aussendung schloss die Kommission 2020 und 2021 Verträge mit Pharmaunternehmen wie Pfizer und Astrazeneca über die Lieferungen großer Mengen an Impfstoffen: „Schnell wurden rund 2,7 Milliarden Euro freigegeben, um eine verbindliche Bestellung von über einer Milliarde Impfstoffdosen aufzugeben.“
Angesichts dessen beantragten mehrere Abgeordnete zum EU-Parlament, aber auch Privatpersonen, Zugang zu den Verträgen sowie zu bestimmten damit zusammenhängenden Dokumenten. Sie wollten sich damit Klarheit über die Bestellungen verschaffen und sich „von der Wahrung des öffentlichen Interesses überzeugen“. Allerdings bereinigte die Kommission die fraglichen Texte, bevor sie sie zugänglich machte. Aus diesem Grund erhoben die Antragsteller Klage beim Gericht der EU.
Kein ausreichender Zugang
Dieses stellte nun fest, dass die Kommission den Antragstellern keinen ausreichenden Zugang zu den in den Verträgen enthaltenen Schadenersatzklauseln einräumte. Diese sahen unter anderem vor, dass Mitgliedsstaaten der EU die Pharmakonzerne für allfällige Schadenersatzzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen ihrerseits zu entschädigen hätten. „Die Kommission hat nicht dargetan, dass ein weitergehender Zugang zu diesen Klauseln die geschäftlichen Interessen dieser Unternehmen tatsächlich beeinträchtigen würde. Auch hat die Kommission nicht hinreichend erläutert, inwiefern der Zugang zu den Definitionen der Begriffe ‚vorsätzliches Verschulden‘ und ‚alle möglichen und zumutbaren Anstrengungen‘ in bestimmten Verträgen sowie zu den Vertragsbestimmungen über die Schenkung und den Weiterverkauf von Impfstoffen diese geschäftlichen Interessen konkret und tatsächlich beeinträchtigen könnte“, heißt es in der Aussendung.
Ferner akzeptierte das Gericht die Entscheidung der Kommission nicht, den Zugang „zu den Erklärungen der Mitglieder des Verhandlungsteams für den Kauf der Impfstoffe über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten teilweise zu verweigern“. Es sei notwendig, die Namen und die Funktion der Betreffenden zu kennen, um zu prüfen, ob Interessenkonflikte vorliegen.
Das Gericht der EU entscheidet in erster Instanz. Eine Berufung der Kommission beim Gerichtshof der EU ist daher zulässig.
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