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July 17th

COVID-19: Gerichtsurteil gegen EU-Kommission 

Zu Unrecht verwehrte die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen EU-Abgeordneten und Privatpersonen Einblick in Entschädigungsklauseln und Dokumente zur Beurteilung von Interessenkonflikten, entschied das Gericht der EU in erster Instanz. 

 

Die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen gewährte der Öffentlichkeit „keinen hinreichend umfassenden Zugang zu den Verträgen über den Kauf von Impfstoffen gegen COVID-19“. Das betont das Gericht der EU in zwei Urteilen, die es am 17. Juli veröffentlichte. Laut einer diesbezüglichen Aussendung schloss die Kommission 2020 und 2021 Verträge mit Pharmaunternehmen wie Pfizer und Astrazeneca über die Lieferungen großer Mengen an Impfstoffen: „Schnell wurden rund 2,7 Milliarden Euro freigegeben, um eine verbindliche Bestellung von über einer Milliarde Impfstoffdosen aufzugeben.“

 

Angesichts dessen beantragten mehrere Abgeordnete zum EU-Parlament, aber auch Privatpersonen, Zugang zu den Verträgen sowie zu bestimmten damit zusammenhängenden Dokumenten. Sie wollten sich damit Klarheit über die Bestellungen verschaffen und sich „von der Wahrung des öffentlichen Interesses überzeugen“. Allerdings bereinigte die Kommission die fraglichen Texte, bevor sie sie zugänglich machte. Aus diesem Grund erhoben die Antragsteller Klage beim Gericht der EU. 

 

Kein ausreichender Zugang 

 

Dieses stellte nun fest, dass die Kommission den Antragstellern keinen ausreichenden Zugang zu den in den Verträgen enthaltenen Schadenersatzklauseln einräumte. Diese sahen unter anderem vor, dass Mitgliedsstaaten der EU die Pharmakonzerne für allfällige Schadenersatzzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen ihrerseits zu entschädigen hätten. „Die Kommission hat nicht dargetan, dass ein weitergehender Zugang zu diesen Klauseln die geschäftlichen Interessen dieser Unternehmen tatsächlich beeinträchtigen würde. Auch hat die Kommission nicht hinreichend erläutert, inwiefern der Zugang zu den Definitionen der Begriffe ‚vorsätzliches Verschulden‘ und ‚alle möglichen und zumutbaren Anstrengungen‘ in bestimmten Verträgen sowie zu den Vertragsbestimmungen über die Schenkung und den Weiterverkauf von Impfstoffen diese geschäftlichen Interessen konkret und tatsächlich beeinträchtigen könnte“, heißt es in der Aussendung. 

 

Ferner akzeptierte das Gericht die Entscheidung der Kommission nicht, den Zugang „zu den Erklärungen der Mitglieder des Verhandlungsteams für den Kauf der Impfstoffe über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten teilweise zu verweigern“. Es sei notwendig, die Namen und die Funktion der Betreffenden zu kennen, um zu prüfen, ob Interessenkonflikte vorliegen. 

 

Das Gericht der EU entscheidet in erster Instanz. Eine Berufung der Kommission beim Gerichtshof der EU ist daher zulässig.


 

July 11th

Agrana in „herausforderndem Marktumfeld“

Der Gewinn des Frucht-, Stärke- und Zuckerkonzerns war im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2024|25 um 57,6 Prozent niedriger als im Vorjahr. Das Fruchtgeschäft lief gut, das Stärkegeschäft weniger. Im Segment Zucker war das EBIT negativ. Auch der Ausblick ist unerfreulich. 

 

Mit einem „herausfordernden Marktumfeld“ sah sich der Frucht-, Stärke- und Zuckerkonzern Agrana im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2024|25 konfrontiert. Seine Umsatzerlöse sanken gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2023|24 zwar nur um 2,3 Prozent auf 944,3 Millionen Euro. Doch das EBITDA verringerte sich um 38,4 Prozent auf 55,8 Millionen Euro, das Betriebsergebnis (EBIT) sogar um 49,1 Prozent auf 32,3 Millionen Euro. Der Quartalsgewinn (Konzernergebnis) schließlich belief sich auf 16,1 Millionen Euro, um 57,6 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. 

 

Vorstandschef Stephan Büttner konstatierte, die Agrana sei „nach dem soliden Jahresergebnis 2023|24 wie erwartet schwächer ins Geschäftsjahr 2024|25 gestartet. Der deutliche Ergebnisrückgang war auf das sehr herausfordernde Marktumfeld im Zucker- und Stärkesegment zurückzuführen, wo die Verkaufspreise gesunken sind. Die Geschäftsentwicklung im Segment Frucht verlief hingegen besser und führte in diesem Geschäftsbereich zu einem deutlichen EBIT-Anstieg“.

 

Gute Früchte 

 

Positiv entwickelte sich das größte Segment, Frucht. Der Umsatz wuchs um 3,6 Prozent auf 415,6 Millionen Euro, das EBIT um 10,7 Prozent auf 27,0 Millionen Euro. Laut dem Quartalsbericht war das Ergebnis beim Geschäft mit  Fruchtzubereitungen „deutlich“ besser als im Vorjahr. Dies führt die Agrana „unter anderem auf eine positive Geschäftsentwicklung in den europäischen Regionen (inklusive Ukraine) und in Mexiko“ zurück. 

 

Im Segment Stärke dagegen fiel der Umsatz um 16,3 Prozent auf 265 Millionen Euro, das EBIT sogar um 57,5 Prozent auf 9,4 Millionen Euro. Die Agrana begründete dies mit gesunkenen Rohstoff- und Energiepreisen, die sich entsprechend „auf die Verkaufspreise des gesamten Stärkeportfolios“ auswirkten. Als Beispiel nennt die Agrana die um rund 25 Prozent gefallenen Ethanolpreise. 

 

Das Segment Zucker schließlich verbuchte zwar einen Umsatzanstieg um 6,2 Prozent auf 263,2 Millionen Euro. Doch musste der Konzern einen EBIT-Verfall um 124,1 Prozent und damit einen Verlust von 4,1 Millionen Euro hinnehmen. Als Grund hierfür nannte die Agrana die „deutlich niedrigeren Zuckerverkaufspreise. Insbesondere in den durch die ukrainischen Importe stark betroffenen Regionen gab es Preisdruck“.

 

Ausblick unerfreulich 

 

Unerfreulich ist auch der Ausblick. Der Umsatz der Gruppe dürfte von 3,78 Milliarden Euro moderat und damit laut der konzerninternen Terminologie um etwa fünf bis zehn Prozent zurückgehen. Beim EBIT, das sich im Geschäftsjahr 2023|24 auf 151,0 Millionen belaufen hatte, ist dagegen ein „deutlicher“ Rückgang um zehn bis 50 Prozent zu erwarten.

 

Positiv entwickeln dürfte sich das Segment Frucht mit einem stabilen Umsatz von etwa 1,57 Milliarden Euro. Beim EBIT wird ein „deutlicher Anstieg“ erwartet, der bis zu 50 Prozent betragen könnte. Im Segment Stärke rechnet die Agrana mit einem moderaten Rückgang des Umsatzes sowie einem deutlichen Fall des EBIT. Im Segment Zucker soll der Umsatz deutlich sinken, das EBIT sogar sehr deutlich. 


 

July 10th

Ligand übernimmt Apeiron

Das Wiener Biotech-Unternehmen geht um 100 Millionen Euro an den kalifornischen Pharmafinanzierer und Technologiebereitsteller.

 

Um 100 Millionen US-Dollar (92,4 Millionen Euro) übernimmt das Pharmafinanzierungs- und Technologiebereitstellungsunternehmen Ligand Pharmaceuticals die Wiener Apeiron Biologics. Laut einer Aussendung der Apeiron beschlossen dies deren Aktionäre. Sie erhalten ferner zusätzliche Zahlungen von umgerechnet bis zu 26 Millionen Euro, wenn die Lizenzgebühren für den monoklonalen Antikörper Qarziba bis 2030 respektive 2034 bestimmte nicht genannte Schwellenwerte überschreiten. Rechtskräftig wird das Geschäft nach Ablauf „einer 30-tägigen Einspruchsfrist der Aktionäre und anderen üblichen Abschlussbedingungen“, teilte die Apeiron mit.

 

Der Vorstandschef des Unternehmens, Peter Llewellyn-Davies, sprach von einem „ermutigenden Signal für die gesamte österreichische Biotechnologiebranche“. Dieses beweise „das große Potenzial der forschenden Biotechnologie-Unternehmen in Österreich. Die Übernahme durch Ligand stellt zudem einen der größten Exits eines privaten österreichischen Biotech-Unternehmens in den letzten Jahren dar“.

 

Die Ligand hat ihren Hauptsitz in der Hafenstadt San Diego im US-amerikanischen Bundesstaat Kalifornien. Im Jahr 2023 erwirtschaftete sie einen Umsatz von 121,3 Millionen Euro sowie einen Nettogewinn von knapp 50 Millionen Euro. Ein wesentlicher Teil der Einnahmen der Ligand entfällt auf Lizenzgebühren (Royalties). Eines ihrer wichtigsten Produkte ist das Cyclodextrin Captisol.