EU-Parlament gegen Blei in PVC

Nach dem Umweltausschuss lehnte nun auch das Plenum des Parlaments einen Vorschlag der EU-Kommission bezüglich der Einführung von Obergrenzen ab.

Foto: EC Audivisual Service / Daniel Philippe
Rückschlag für die Kommission: Das Parlament verwarf ihren Vorschlag bezüglich des Bleigehalts von PVC.

 

Das Votum war unmissverständlich: Mit 394 gegen 241 Stimmen bei 13 Enthaltungen verwarf das Plenum des EU-Parlaments am 12. Februar einen Vorschlag der Kommission bezüglich des Bleigehalts von PVC. Dieser sah vor, die zulässige Konzentration von Blei und Bleilegierungen in PVC-Erzeugnissen auf 0,1 Prozent des PVC-Gewichts zu begrenzen. In recyceltem Hart-PVC sollte der Bleigehalt zwei Prozent erreichen dürfen, in recyceltem Weich-PVC ein Prozent. Den Parlamentariern zufolge lief der Vorschlag der Kommission dem Chemikalienmanagementsystem REACH entgegen. Sie erinnerten daran, Blei sei ein Giftstoff, der die menschliche Gesundheit schwer beeinträchtigen könne. Bereits bei geringen Dosierungen seien etwa Schädigungen des Nervensystems möglich. Die von der Kommission vorgeschlagenen Gewichtsanteile seien nicht unbedenklich. Außerdem gebe es Alternativen.

 

Mit seinem Votum folgte das Plenum dem Umweltausschuss des Parlaments. Dieser hatte den Vorschlag der Kommission bereits am 21. Jänner verworfen. Dessen Mitglieder argumentierten ähnlich wie nun das Plenum. Sie konstatierten ferner, Recycling dürfe keine Rechtfertigung für die Verwendung gefährlicher Stoffe sein. Im Zweifelsfall gehe die Gesundheitsvorsorge vor dem Recycling.

 

Bereits seit dem Jahr 2015 darf in der Europäischen Union hergestelltes PVC kein Blei und keine Bleilegierungen mehr enthalten. Dazu hat sich die europäische Chemieindustrie selbst verpflichtet. Für Material, das aus Drittstaaten importiert wird, gilt das allerdings nicht.

 

Am Zug ist nun neuerlich die Kommission. Sie kann dem Parlament einen abgeänderten Vorschlag oder eine völlig neue Regelung präsentieren.