Gentech-Mais: Agrarminister sollen entscheiden

 

Maiszünsler
Bild: Entomart (www.entomart.be)
Widerstand: Der umstrittene 1507-Mais soll gegen den Maiszünsler resistent sein.

 

 

Die EU-Kommission hat dem Rat der Europäischen Union vorgeschlagen, den Anbau von gentechnisch verändertem 1507-Mais zu erlauben. Das teilte die Kommission in einer Aussendung mit. In einem ersuchte sie, die Agrarminister mögen den Antrag bei ihrer Sitzung am 13. Dezember behandeln. Die Minister können den Antrag mit qualifizierter Mehrheit ablehnen. Das bedeutet zweierlei: Erstens muss die Mehrheit der Minister den Antrag ablehnen. Zweitens müssen diese Minister mindestens 260 der insgesamt 352 Stimmen im Rat repräsentieren. 

Zurzeit ist der fragliche Mais des US-amerikanischen Agrarunternehmens Pioneer in der EU für die Verwendung als Lebens- sowie Futtermittel zugelassen. Sein Anbau ist jedoch untersagt. Der Mais soll gegen Schädlinge wie den Maiszünsler resistent sein. Kritikern zufolge wirkt er allerdings auch auf andere Insekten toxisch. 

 

Antrag von 2001

Pioneer hatte die Zulassung zum Anbau des Maises bereits 2001 beantragt. Im Jahr 2007 verklagte das Unternehmen die Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), weil die Kommission den Antrag nicht dem zuständigen Regelungsausschuss vorgelegt hatte. Zwei Jahre später, also im Jahr 2009, legte sie dem Ausschuss den Antrag auf Zulassung vor. Da der Ausschuss jedoch keine Stellungnahme mit qualifizierter Mehrheit abgab, klagte Pioneer 2010 die Kommission neuerlich. Am 26. September verurteilte der EuGH die Kommission wegen Untätigkeit, da sie dem Ministerrat bislang keinen Vorschlag hinsichtlich der Zulassung oder Ablehnung des Antrags übermittelt hatte. Eine Strafe verhängte der EuGH nicht. 

 

Der nunmehrige Vorschlag der Kommission ändert ihren Antrag an den Regelungsausschuss aus dem Jahr 2009 leicht ab und beinhaltet verschärfte Bedingungen, die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA)  hinsichtlich der Zulassung und Überwachung des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen 2011 und 2012 formuliert hatte. Die EFSA hatte sich grundsätzlich für die Zulassung von 1507-Mais ausgesprochen.

 

Kommission: „Minderheit blockiert“

Laut ihrer heutigen Aussendung hat die Kommission die Agrarminister weiters aufgefordert, ihren Vorschlag vom Juli 2010 hinsichtlich einer Verordnung zur Überarbeitung der Richtlinie 2001/18/EG zu behandeln. Diese ist die Rechtsgrundlage für Entscheidungen hinsichtlich des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen. Laut dem Vorschlag sollen die Mitgliedsstaaten den Anbau solcher Pflanzen nicht nur wegen mutmaßlicher Gesundheits- und Umweltrisiken verbieten können, sondern auch aus anderen Gründen. Im Juli 2011 nahm das EU-Parlament den Vorschlag in erster Lesung an. Einige Staaten, darunter Österreich, blockieren ihn jedoch, weil er angeblich nicht weit genug geht. Die Kommission verlautete heute, sie bemühe sich weiterhin, „die Bedenken dieser Staaten auszuräumen; eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten steht dem Vorschlag positiv gegenüber.“