Kartellrecht: EU-Kommission straft Teva

Für eine illegale Absprache müssen der israelische Generikakonzern und die von ihm 2011 übernommene Cephalon insgesamt 60,5 Millionen Euro bezahlen. 

Foto: EC-Audivisual Service / Jennifer Jacquemart
So nicht, Herrschaften: Kommissions-Vizepräsidentin Margrethe Vestager wusch Teva rechtlich den Kopf.

 

Zu einer Strafe von insgesamt 60,5 Millionen Euro verurteilte die EU-Kommission den iraelischen Generikakonzern Teva und die von ihm 2011 übernommene Cephalon. Nach Angaben der Kommission vereinbarten die beiden Unternehmen, als die in den USA ansässige Cephalon noch eigenständig war, „die Markteinführung eines preisgünstigeren Generikums des Cephalon-Arzneimittels gegen Schlafstörungen, Modafinil, nach Ablauf der Hauptpatente um mehrere Jahre zu verzögern“. Durch diese Pay-for-Delay-Vereinbarung verstießen sie gegen das Kartellrecht der EU und verursachten „erheblichen Schaden für Patienten und Gesundheitssysteme, da sie dazu führte, dass die Modafinil-Preise hoch blieben“.

 

Modafinil ist ein Mittel gegen exzessive Tagesschläfrigkeit, „die insbesondere im Rahmen einer Narkolepsie auftritt“. Jahrelang entfielen mehr als 40 Prozent des weltweiten Umsatzes von Cephalon auf das unter dem Namen „Provigil“ vermarktete Medikament, das somit „das meistverkaufte Produkt“ des Unternehmens war. Im Jahr 2005 liefen die Hauptpatente für das Mittel in Europa aus, einige Sekundärpatente bezüglich seiner pharmazeutischen Zusammensetzung waren aber weiterhin in Kraft.

 

Mit der Pay-for-Delay-Vereinbarung veranlasste Cephalon Teva, kein Generikum zu Provigil/Modafinil auf den Markt zu bringen. Auf dem britischen Markt war die Teva bereits tätig: Ihr Präparat kostete nur die Hälfte dessen, was die US-Amerikaner für Modafinil verlangten. Außerdem plante sie, den als nicht besonders stark angesehenen Patentschutz anzufechten. Nach der Absprache mit Cephalon stoppte die Teva indessen die Vermarktung ihres Mittels in Großbritannien und ging nicht gegen die Patente vor. Dieser Kartellrechtsverstoß dauerte vom Dezember 2005 bis zum Oktober 2011 als Teva Cephalon übernahm.

 

Margrethe Vestager, die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, konstatierte, es sei „illegal, wenn Pharmaunternehmen vereinbaren, den Wettbewerb gegen Zahlungen auszusetzen und den Markt gegen preisgünstigere Arzneimittel abzuschotten, selbst wenn diese Vereinbarungen im Rahmen eines Patentvergleichs oder anderer scheinbar normaler Geschäftsvorgänge getroffen werden. Die Pay-for-Delay-Vereinbarung von Teva und Cephalon schadete Patienten und nationalen Gesundheitssystemen, denen erschwinglichere Arzneimittel vorenthalten wurden.“ Teva nahm zu dem Fall nicht Stellung.