Der OGH hat entschieden: Das Kleingedruckte in den Verträgen des Flüssiggasanbieters <a href=http://www.flaga.at>Flaga</a> ist in mehreren Punkten rechtswidrig.Mehr Rechte für Flaga-Flüssiggas-Kunden <% image name="Flaga" %><p>
Demnach ist die lange vertragliche Bindung von 5 Jahren oder noch länger ebenso unwirksam wie die Überwälzung der Kosten auf die Kunden, wenn Flaga nach Vertragsauflösung den Gastank wieder zurückholt. Die Preisanpassungsklauseln haben die Richter ebenfalls als gesetzwidrig beurteilt.
Das für Bestellungen unter 1.000 l/Jahr verrechnete zusätzliche Entgelt ist ebenfalls unzulässig, so der OGH, da dafür keine Gegenleistung erbracht wurde.
Weiterhin gültig ist die Regelung, wonach Flaga-Kunden den von der Firma gemieteten Tank nicht von einem anderen Anbieter befüllen lassen dürfen. Hier rät die AK Kunden, die langfristig auf Flüssiggas angewiesen sind, den Flaga-Tank zu kaufen.