Neonicotinoide: Krach um Gerichtsurteil

Neonic-Befürworter und -Gegner legen eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union unterschiedlich aus. Den Gegnern zufolge sind die Notfallzulassungen in Österreich rechtswidrig. Den Befürwortern dagegen ist das Urteil für den heimischen Markt bedeutungslos.
 

Ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union sorgt für Streit. Hinsichtlich einer Notfallzulassung neonicotinoidhaltiger Pflanzenschutzmittel in Belgien stellte das Gericht fest, die Mitgliedsstaaten der EU dürften grundsätzlich nicht vom geltenden Verbot der „Neonics“ abweichen. Aufgrund der geltenden Rechtslage müsse der Einsatz von Pflanzenschutzmethoden, die ohne chemische Substanzen auskommen, Vorrang vor der Nutzung von Pestiziden haben. Ferner sei auf möglichst geringe Risiken für Mensch und Umwelt zu achten. Zwar sehe der Gesetzgeber der EU für den Fall außerordentlicher Umstände, wie etwa die Gefährdung der landwirtschaftlichen Produktion, die Möglichkeit vor, von diesen Grundsätzen abzuweichen. Das bedeute aber nicht das Recht, von ausdrücklichen Verboten bestimmter Substanzen abzugehen, im konkreten Fall also Zuckerrübensamen einzusetzen, die mit neonic-haltigen Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden. 
 

Foto: Landwirtschaftsministerium (BML)/Paul Gruber
Umstrittenes Urteil: Ob Notfallzulassungen für die mancherorts als „Bienenkiller“ betrachteten Neonics in Österreich weiter möglich sind, wird kontroversiell diskutiert.

„Schluss mit den Notfallzulassungen“ 


Aufgrund dessen behauptet die staatlich anerkannte Umweltorganisation Global 2000, auch die österreichischen Notfallzulassungen für die Neonics widersprächen dem EU-Recht. „Aktuell liegt in Österreich laut Auskunft der Zulassungsbehörde Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) ein Antrag auf eine neuerliche Notfallzulassung von Neonicotinoiden zur Beizung von Zuckerrüben auf. Mit der EuGH-Entscheidung ist allerdings klar, dass eine Bewilligung dieses Antrags durch die dem Landwirtschaftsminister unterstellte Behörde BAES klar rechtswidrig wäre“, heißt es in einer Aussendung. 

Ähnlich argumentiert Günther Sidl, ein Abgeordneter der SPÖ zum EU-Parlament und Mitglied des dortigen Umweltausschusses. „Mit der bisher viel zu lax gehandhabten Praxis, eigentlich bereits als gefährlich verbotene Substanzen jedes Jahr aufs Neue per Notfallzulassung wieder auf den Markt zu bringen, muss nach der juristischen Klarstellung durch den EuGH jetzt endgültig Schluss sein“, fordert Sidl. 
 

„Keine Auswirkungen“ 


Gegenteiliger Ansicht ist der Niederösterreichische Bauernbund. Dessen Direktor Paul Nemecek ließ wissen, das Urteil beziehe sich ausschließlich auf einen Fall in Belgien „und hat somit keine direkten Auswirkungen auf Österreich“. Überdies stehe die Sicherheit der Versorgung mit Lebensmitteln im Verfassungsrang: „Daher muss der österreichische Gesetzgeber alles dafür tun, dass diese, im konkreten Fall mit heimischem Zucker, nicht verloren geht und weiterhin gewährleistet bleibt.“ Laut Nemecek ist der Fall in Belgien ohnehin nicht mit der Lage in Österreich vergleichbar: Hierzulande „herrschen strengere Vorschriften, sowie ein begleitendes wissenschaftliches Monitoring, welches bis dato auch die Unbedenklichkeit dieser Notfallzulassung in Österreich attestiert“. Zu guter Letzt dürfe die grundsätzliche Bedeutung des Urteils des Gerichts nicht überschätzt werden. Denn das letzte Wort bei Zulassungen habe die EU-Kommission.