Neue Gentechnik: Klage beim Europäischen Gericht

Deutsche Unternehmen und Interessenverbände gehen gegen die EU-Verordnung zur „Neuen Gentechnik“ vom Juni vor. Sie sehen unter anderem das Recht auf Unternehmensfreiheit sowie die Wahlfreiheit der Endkunden verletzt.

 

Credit: AbL / Brandt
Aufheben, bitte: Nach Ansicht der AbL und ihrer Mitstreiter beruht die NGT-Verordnung der EU auf fragwürdigen Voraussetzungen.

Acht deutsche Unternehmen sowie vier Interessenvertretungen im Bereich der Landwirtschaft haben unter Federführung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) eine Direktklage beim Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg eingereicht. Sie wollen die Verordnung der EU zur sogenannten „Neuen Gentechnik“ (Verordnung (EU) 2026/1388) zu Fall bringen, die im Juni verabschiedet wurde. Wie berichtet, werden damit sogenannte „NGT-1-Pflanzen“ von den bisherigen Regeln zu gentechnisch modifizierten Organismen befreit. Sie gelten als „gleichwertig“ zu Pflanzen, die durch natürliche Mutationen oder konventionelle Zuchtmethoden entstanden. Aus diesem Grund müssen unter anderem Produkte, die Material aus solche Pflanzen enthalten, im Handel nicht mehr als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden.

 

Laut den Klägern dürften mehr als 90 Prozent der künftig auf den Markt kommenden gentechnisch veränderten Pflanzen als „NGT-1-Pflanzen“ eingestuft werden. Ihnen zufolge sind die neuen Bestimmungen nicht gerechtfertigt. Sie widersprechen unter anderem „dem Vorsorgeprinzip, dem Gebot des Verbraucherschutzes und der Unternehmensfreiheit“. Vor allem wenden sich die Kläger gegen angebliche „wissenschaftlich falsche Annahmen zu Gleichwertigkeit von NGT-1 mit konventioneller Züchtung“, gegen die Abschaffung der vorsorgenden Umweltverträglichkeitsprüfung, gegen das Fehlen von Informations-, Nachweis- und Kennzeichnungspflichten für NGT-1-Pflanzen sowie gegen fehlende Schutzmaßnahmen vor Kontaminationen.

 

Existenz gefährdet

 

Die Koordinatorin der AbL für die Direktklage, Annemarie Volling, kritisierte, mit der NGT-Verordnung werde „der Deregulierung der Neuen Gentechniken Tür und Tor geöffnet. Die Verordnung nimmt dem Verbraucher die Wahlfreiheit. Trotz Risiken werden NGT-1 Pflanzen weder geprüft noch gekennzeichnet, obwohl sie nicht rückholbar sind. Transparenz und Abstandsregelungen sowie ein Standortregister sind nicht vorgesehen. Damit sind Verunreinigungen unseres Saatguts, unserer Ernten und Lebensmittel vorprogrammiert“. Dies bedrohe „die wirtschaftliche Existenz der naturnahen gentechnikfreien Landwirtschaft, bei ihren Kunden für die Gentechnikfreiheit im Wort steht“.

 

Der an der Universität Bremen lehrende Europarechtler Gerd Winter, der die Kläger gemeinsam mit zwei Rechtsanwälten vertritt, ergänzte, die Verordnung verletze die Rechte auf Unternehmensfreiheit und Eigentum sowie „die Gebote der Vorsorge, des hohen Umweltschutzniveaus und des Verbraucherschutzes“. Zwar seien die Hürden für die Zulassung der Klage erheblich. Doch habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon 2018 festgestellt, „dass auch die Neue Gentechnik reguliert werden muss“.

 

„Historischer Sieg“ versus „Ende der Transparenz“

 

Anlässlich des Beschlusses der Verordnung im Europäischen Parlament argumentierte Berichterstatterin Jessica Polfjärd von der Europäischen Volkspartei, (EVP), es handle sich um einen „historischen Sieg für die europäischen Landwirtinnen und Landwirte und die Zukunft Europas. Mit der Genehmigung des Einsatzes neuer genomischen Techniken haben wir uns für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Ernährungssicherheit entschieden“.

 

Die Landwirtschaft verlange „seit langem Zugang zu diesen modernen Instrumenten für die Pflanzenzucht, die ihnen helfen können, widerstandsfähigere und weniger von Pestiziden abhängige Pflanzen zu züchten. Indem das Parlament diese sichere, wissenschaftlich fundierte Zuchttechnik zugänglich macht, unterstützt es die europäischen Landwirtinnen und Landwirte, wahrt unsere Ernährungssicherheit und trägt zu einer wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU bei“.

 

Unterschiedlich fielen damals, wie berichtet, die Reaktionen in Österreich aus. Der Umwelt- und Agrarsprecher der ÖVP im EU-Parlament, Alexander Bernhuber, verlautete, durch den Beschluss werde „das mehr als 20 Jahre alte Gentechnik-Gesetz auf einen neuen wissenschaftlichen Stand gebracht. Neue Züchtungsmethoden können Pflanzen widerstandsfähiger gegen Klimaextreme und Schadorganismen machen und helfen, Dünger und Pflanzenschutz zu reduzieren. Jetzt geht es darum, in Österreich eine praxistaugliche Umsetzung zu finden“. Außerdem bleibe die „klassische“ Gentechnik in Österreich weiter verboten. Im Biolandbau sei auch die „neue“ Gentechnik nicht zulässig.

 

Dem gegenüber beklagte Thomas Waitz, der Delegationsleiter der österreichischen Grünen im EU-Parlament, das „Ende der Konsumenten-Transparenz. Durch den Wegfall der Kennzeichnungspflicht wird die gentechnikfreie Produktion, ein Erfolgsmodell der österreichischen Landwirtschaft, vor immense Herausforderungen gestellt. Das neue Gesetz ignoriert Sorgen und reale Gefahren und ist ein Geschenk an die globalisierte Chemie-Industrie, um ihre Marktmacht zu stärken und zwar auf Kosten von Konsumenten, Züchtern und Landwirten“.

 

Der SPÖ-Abgeordnete Günther Sidl konstatierte, „wer die Menschen bei neuen Technologien mitnehmen will, darf diese nicht vor ihnen verstecken. Wo Gentechnik drinnen ist, muss auch Gentechnik draufstehen“. Ein Problem ist für Sidl auch die Ausweitung der Patentierbarkeit von Pflanzen: „Wissenschaftlicher Fortschritt muss dem Gemeinwohl zugutekommen und darf nicht zum Geschäftsmodell einiger weniger multinationaler Saatgutkonzerne werden“.