Neue Gentechnik, neue Vorschriften
Mit dem Beschluss des EU-Parlaments wurden die geänderten Vorgaben hinsichtlich Verfahren wie der „Genschere“ rechtlich fixiert. Die Reaktionen waren unterschiedlich.

Geänderte Vorschriften hinsichtlich der Behandlung gentechnischer Verfahren beschloss das EU-Parlament. Nun werden diese in zwei Kategorien eingeteilt. Die Kategorie NGT-2 umfasst die „klassischen“, sogenannten „transgenetischen“ Methoden, bei denen Fremdgene in einen Organismus eingebaut werden. Damit erzeugte Produkte müssen auch den Konsumenten gegenüber weiter gekennzeichnet werden.
Unter die Kategorie NGT-1 fällt dagegen die sogenannte „neue Gentechnik“, die auch als „Mutagenese“ oder „Genom-Editierung“ bezeichnet wird. Dazu gehört etwa die bekannte „Genschere“ CRISPR-cas. Hierbei wird zumeist keine Fremd-DNA in einen Organismus eingebracht. Den Proponenten dieser Verfahren zufolge könnten die damit erzielten Veränderungen auch auf „natürlichem“ Wege entstehen. Auf diese Weise hergestellte Pflanzen werden einer Aussendung des EU-Parlaments zufolge „wie herkömmliche Pflanzen behandelt“. Allerdings dürfen „Pflanzen, die so verändert wurden, dass sie widerstandsfähiger sind oder Stoffe produzieren, die Insekten und Larven abtöten können, nicht als Pflanzen der Kategorie NGT-1 behandelt werden“, betonte das Parlament. Mittels Genom-Editierung erzeugtes Saatgut ist in eine öffentliche EU-Datenbank einzutragen und mit „NGT-1“ zu kennzeichnen, „damit die Landwirte eine fundierte Entscheidung treffen können“. Warum im Gegensatz dazu den Konsumenten gegenüber keine Kennzeichnungspflicht besteht, gab das Parlament nicht bekannt. Ferner können dem EU-Parlament zufolge „neue genomische Techniken künftig patentiert werden. Ausgenommen sind jedoch Merkmale oder Sequenzen, die in der Natur vorkommen oder auf biologischem Weg hergestellt wurden“. Die Mitgliedsstaaten müssen den Beschluss binnen zwei Jahren umsetzen, also bis Mitte 2028.
Lob und Tadel
Unterschiedlich fielen die Reaktionen aus. Alexander Bernhuber, der Umwelt- und Agrarsprecher der ÖVP im EU-Parlament, konstatierte, mit dem Beschluss werde „das mehr als 20 Jahre alte Gentechnik-Gesetz auf einen neuen wissenschaftlichen Stand gebracht. Neue Züchtungsmethoden können Pflanzen widerstandsfähiger gegen Klimaextreme und Schadorganismen machen und helfen, Dünger und Pflanzenschutz zu reduzieren. Jetzt geht es darum, in Österreich eine praxistaugliche Umsetzung zu finden“. Die „klassische“ Gentechnik bleibe in Österreich verboten. Im Biolandbau gelte das auch für die „neue“ Gentechnik. Der Patentschutz wiederum müsse über das Patentrecht sichergestellt werden.
Thomas Waitz, der Delegationsleiter der österreichischen Grünen im EU-Parlament, sprach dagegen vom „Ende der Konsumenten-Transparenz. Durch den Wegfall der Kennzeichnungspflicht wird die gentechnikfreie Produktion, ein Erfolgsmodell der österreichischen Landwirtschaft, vor immense Herausforderungen gestellt. Das neue Gesetz ignoriert Sorgen und reale Gefahren und ist ein Geschenk an die globalisierte Chemie-Industrie, um ihre Marktmacht zu stärken und zwar auf Kosten von Konsumenten, Züchtern und Landwirten“.
Ähnlich argumentierte der SPÖ-Abgeordnete Günther Sidl: „Wer die Menschen bei neuen Technologien mitnehmen will, darf diese nicht vor ihnen verstecken. Wo Gentechnik drinnen ist, muss auch Gentechnik draufstehen“. Ein Problem ist für Sidl auch die Ausweitung der Patentierbarkeit von Pflanzen: „Wissenschaftlicher Fortschritt muss dem Gemeinwohl zugutekommen und darf nicht zum Geschäftsmodell einiger weniger multinationaler Saatgutkonzerne werden.“
