Glyphosat: Bayer will Sammelvergleich

Der Pharma- und Agrochemiekonzern ist bereit, über 21 Jahre hinweg insgesamt bis zu 7,25 Milliarden US-Dollar an angeblich Geschädigte zu zahlen. Ein Schuldeingeständnis sieht er darin nicht.

 

Credit: Bayer
Bayer-Vorstandschef Bill Anderson: „Schnelle und weitreichende Eindämmung“ der Glyphosat-Causa

Einen Sammelvergleich zur Beilegung aktueller und künftiger Klagen im Zusammenhang mit dem umstrittenen Pflanzenschutzmittel Glyphosat (Produktname Roundup) will der Pharma- und Agrochemiekonzern Bayer in den USA schließen. Dem Konzern zufolge haben mehrere US-amerikanische Anwaltskanzleien, die die Klägerseite vertreten, die vorläufige Genehmigung des Vergleichs durch den Circuit Court of the City of St. Louis im US-Bundesstaat Missouri beantragt. Wann das Gericht entscheidet, ist offen, ebenso, obund wann eine endgültige Genehmigung erfolgt. Wenn diese vorliegt, zahlt die US-amerikanische Bayer-Tochter Monsanto, die für Glyphosat zuständig ist, über 21 Jahre hinweg maximal 7,25 Milliarden US-Dollar (6,12 Milliarden Euro) an die Kläger. In den kommenden fünf Jahren müsste Monsanto und damit in letzter Konsequenz Bayer jeweils etwa eine Milliarde Euro bezahlen. Danach würden die jährlichen Zahlungen laut Bayer „deutlich“ zurückgehen. Bayer müsste seine Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten von 7,8 auf 11,8 Milliarden Euro erhöhen. Damit würde der Free Cashflow heuer negativ ausfallen. Seine für 25. Feber angesetzte Bilanzpressekonferenz zum Jahr 2025 hat Bayer auf 4. März verschoben.

 

Laut Bayer ist die Finanzierung des Sammelvergleichs sowie weiterer Vergleiche, die sich auf Klagen im Zusammenhang mit angeblichen Umweltschäden durch polychlorierte Biphenyle (PCB) beziehen, durch eine Kreditlinie gesichert. Diese umfasst rund acht Milliarden US-Dollar (6,75 Milliarden Euro). Ausdrücklich betonte Bayer, die Vergleiche bezüglich Glyphosat dienten ausschließlich dazu, „die Rechtsstreitigkeiten einzudämmen, und sie enthalten keinerlei Schuldeingeständnis. Die weltweit führenden Regulierungsbehörden, etwa in den USA und der EU, haben auf Basis umfassender wissenschaftlicher Studien mehrfach festgestellt, dass glyphosatbasierte Herbizide sicher angewendet werden können und nicht krebserregend sind. Diese Mittel sind für Landwirte essenziell, um bezahlbare Lebensmittel zu produzieren“.

 

Wichtige Ergänzung

 

Bayer-Vorstandschef Bill Anderson konstatierte, der Konzern entscheide sich mit dem Sammelvergleich „für eine schnelle und weitreichende Eindämmung, statt die langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen fortzusetzen, die noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen könnten“. Der Sammelvergleich sei eine wichtige Ergänzung zu dem beim Supreme Court der USA anhängigen Fall, bei dem es um den Vorrang US-amerikanischen Bundesrechts vor dem Recht der Bundesstaaten gehe. Der Vergleich umfasse den Großteil der im Laufen befindlichen Fälle sowie zukünftige Causen, die bis zu 16 Jahre nach seinem Abschluss vorgebracht werden könnten. Eine Entscheidung des Supreme Court zugunste von Bayer wiederum „würde auch Fälle abdecken, die von der Vergleichsvereinbarung nicht umfasst sind – darunter auch Urteile von erheblicher finanzieller Bedeutung für das Unternehmen, gegen die wir Rechtsmittel eingelegt haben. Zudem würden durch ein entsprechendes Urteil Anreize für Kläger reduziert werden, die Vergleichsvereinbarung abzulehnen“. Eine Anhörung vor dem Höchstgericht findet laut Anderson am 27. April statt.

 

Dass 2020 bereits einmal ein von Bayer angestrebter Vergleich platzte, spricht laut Anderson nicht gegen den neuerlichen Versuch, einen solchen zu schließen. Auch habe der Konzern aus der damaligen Angelegenheit gelernt und lege die nun angestrebte Vereinbarung anders an.

 

Langfristiges Entschädigungsprogramm

 

Bill Dodero, der Leiter Litigation sowie der Rechtsabteilung von Bayer in Nordamerika, erläuterte, bei dem Verfahren vor dem Supreme Court gehe es nicht zuletzt um die Aufhebung „erheblicher Schadenersatzurteile“. Ferner würden mit einem Urteil zugusten Bayers „aktuellen und künftigen Klagen die Grundlage entzogen, die sich auf eine angeblich fehlende Warnung nach dem Recht einzelner Bundesstaaten beziehen. Und das ist der zentrale Klagegrund bei allen bisherigen Roundup-Fällen“.

 

Der Sammelvergleich betreffe dem gegenüber „sämtliche Anspruchsgrundlagen aus Roundup-Klagen“, bei denen es die angebliche Verursachung von Non-Hodgin-Lymphom-Erkrankungen durch Glyphosat/Roundup gehe. Von dem 2020 angestrebten Sammelvergleich unterscheidet sich der nunmehr gewünschte wesentlich, betonte Dodero. Es gehe nun um ein „um ein langfristig angelegtes Entschädigungsprogramm, mit Mitteln für 21 Jahre, das so strukturiert ist, dass es in einem gemeinsamen Rahmen sowohl auf die Bedürfnisse heutiger als auch künftiger Kläger eingeht. Der frühere Vorschlag war ein kurzfristiges Programm, das für vier Jahre angelegt war und weniger Mittel umfasste. Zudem waren Rechtsstreitigkeiten nach der Vierjahresfrist von den Ergebnissen eines Wissenschaftsgremiums abhängig, das es dieses Mal nicht gibt. Es handelt sich also um ein übliches, langfristig angelegtes Entschädigungsprogramm, das so auch bei anderen großen Produkthaftungsfällen in den USA zum Einsatz gekommen ist“.