Glyphosat: US-Höchstgericht entscheidet zugunsten von Bayer
Laut einem Urteil des Supreme Court musste die Agrochemie-Tochter Monsanto das umstrittene Pflanzenschutzmittel auf Basis des Bundesrechts nicht als krebserregend kennzeichnen.

Der US-amerikanische Supreme Court bestätigte am 25. Juni die Rechtsmeinung des deutschen Pharma- und Agrochemiekonzerns Bayer in den Auseinandersetzungen um das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat. Seinem Urteil zufolge war die Bayer-Tochter Monsanto aufgrund des Federal Insecticide, Fungicide, and Rodenticide Act (FIFRA) nicht verpflichtet, das Mittel als krebserregend zu kennzeichnen. Der Agrochemiekonzern war musste lediglich seine (Gefahren-)Kennzeichnung für das glyphosathältige Produkt Roundup von der US-Umweltbehörde EPA genehmigen lassen und in der Folge die genehmigte Kennzeichnung verwenden. Dem kam er laut dem Urteil des Höchstgerichts nach. Darüber hinausgehende Kennzeichnungspflichten hatte er nicht, auch nicht aufgrund allfälliger weitergehender Vorschriften einzelner US-Bundesstaaten. Die gegenteilige Meinung des Klägers John Durnell, vorgebracht vor dem Gericht des US-Bundesstaats Missouri (Missouri State Court), ist dem Supreme Court zufolge „ausdrücklich ausgeschlossen“ (expressly preempted).
Bayer verlautete in einer knappen Aussendung, das Urteil des Supreme Court sei „gut für die Wissenschaft, Landwirte und für Branchen, die auf regulatorische Klarheit für Innovationen angewiesen sind. Es sollte dazu beitragen, die Rechtsstreitigkeiten zu Roundup nach nahezu einem Jahrzehnt juristischer Auseinandersetzungen signifikant einzudämmen. Die Entscheidung dürfte dazu führen, dass aktuelle Klagen abgewiesen und mögliche künftige Klagen verhindert werden – soweit sie auf angeblich fehlenden Warnhinweisen beruhen“.
Der Konzern kündigte an, das Urteil zu prüfen und sich „in Kürze“ umfassender zu äußern. Monsanto strebe „weiterhin die finale Genehmigung des angekündigten Sammelvergleichs an und setzt die mehrgleisige Strategie zur signifikanten Eindämmung der Rechtsstreitigkeiten zu Roundup weiter fort“.
