Klimagesetz in Begutachtung

Die Regierung will die umstrittene Bestimmung noch heuer im Parlament beschließen lassen. Mancherlei ist nach wie vor unklar und umstritten.

 

Credit: Bundeskanzleramt / Andy Wenzel
Einigung gesucht: Umweltminister Norbert Totschnigs Entwurf des KliG ist umstritten.

Noch bis 30. Oktober läuft die Begutachtungsfrist für das Klimagesetz (KliG), dessen Entwurf seit Ende September vorliegt. Diesem zufolge setzt sich der Bund das Ziel, „dass Österreich in Einklang mit den Vorgaben aus dem Übereinkommen von Paris sowie dem Unionsrecht klimaneutral wird und die unionsrechtlichen Zwischenziele (Senkung der Treibhausgasemissionen in der Union von 90 Prozent bis 2040 gemäß Art. 4 Abs. 3 bis 5 des Europäischen Klimagesetzes) auf dem Weg zur Klimaneutralität erreicht“. Dies bedeutet, Österreich hat bis 2050 „klimaneutral“ zu werden. Ferner bekennt sich der Bund laut dem Entwurf zum KliG indessen „zum Ziel der Klimaneutralität 2040“. Einige Wochen vor der Vorlage des Entwurfs hatten Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner betont, für 2040 gelte ein „Zwischenziel“ einer Reduktion der CO2-Emissionen um 90 Prozent. Vizekanzler Andreas Babler konstatierte dagegen: „Österreich soll bis 2040 klimaneutral werden. Damit sind wir in Europa ganz vorne dabei.“

 

Bei einer Pressekonferenz bekundete der Klubobmann der NEOS im Nationalrat, Yannick Shetty, auf Anfrage der Redaktion, er sehe „keinen Widerspruch“ zwischen diesen Feststellungen. Hattmannsdorfer und Zehetner hätten die im EU-Emissionshandel (EU-ETS) abgebildeten Sektoren berücksichtigt, also vor allem die (energieintensive) Industrie sowie die Energiewirtschaft. Für diese gelte das Ziel einer Reduktion der Emissionen um 90 Prozent bis 2040 und um 100 Prozent bis 2050. Das KliG dagegen beziehe sich auf die „Non-ETS“-Sektoren, das heißt, den Verkehr, die Raumwärme und die Abfall- sowie die Landwirtschaft. Und diesbezüglich wolle Österreich bis 2040 „klimaneutral“ werden. Festgeschrieben ist im KliG-Entwurf eine verbindliche Obergrenze für die Gesamtemissionen Österreichs. Sie sinkt von 40,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2026 bis 2030 auf 29,6 Millionen Tonnen. Weitere Ziele nennt der Entwurf nicht.

 

„Fahrplan“ fürs Klima

 

Laut dem Entwurf zum KliG erarbeitet die Bundesregierung bis Ende 2027 und danach im Fünfjahresrhythmus einen „Klimafahrplan“ mit den Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes. Ein „Korrekturmechanismus“ dient der Nachschärfung des „Klimafahrplans“, wenn Österreich Gefahr läuft, seine klimapolitischen Ziele zu verfehlen. Anpassungen sind aber auch vorgesehen, wenn „Ereignisse, Entwicklungen oder sonstige Umstände eintreten, die die wirtschaftliche Entwicklung, den Standort oder Arbeitsplätze gefährden“. Ausdrücklich heißt es in dem Entwurf, der „Klimafahrplan“ sei mit dem aufgrund von EU-Vorgaben alle zehn Jahre zu erstellenden Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) abzustimmen. Bei der Erarbeitung sowie bei allfälligen Änderungen des „Fahrplans“ wird die Regierung von einer „Steuerungsgruppe“ unterstützt, der Vertreter der zuständigen Ministerien sowie der Bundesländer angehören. Sie wird in einer „politischen“ sowie einer „fachlichen“ Version eingerichtet. Die „fachliche“ Variante der Gruppe kann „bei Bedarf weitere Personen zur Erörterung von Themen beiziehen“ und Arbeitsgruppen einrichten. Geschaffen wird ferner ein „wissenschaftlicher Klimabeirat“ zur Beratung der Regierung.

 

Kritik von der Wirtschaft

 

Kritik am Entwurf des KliG kommt von der Wirtschaft, die mögliche Wettbewerbsnachteile geltend macht. In wie weit sie tatsächlich betroffen ist, ist schwer einzuschätzen. Überwiegend sind ihre Emissionen durch das EU-ETS abgedeckt. Indirekte Kosten durch die Weiterverrechnung von Emissionszertifikaten werden ihr, grob gesprochen, zumindest zum Teil über das kommende Industriestrompreisgesetz sowie über das Standortabsicherungsgesetz abgegolten.

 

Das bestehende Klimaschutzgesetz gilt seit November 2011. Die im Gesetz festgelegten Reduktionsziele für die „Non-ETS“-Sektoren liefen Ende 2020 aus. Mit dem Inkrafttreten des KliG tritt das Klimaschutzgesetz außer Kraft.