Weblog von fischer
Neonicotinoide: Krach um Gerichtsurteil
20.01.23
von
Klaus Fischer
Neonic-Befürworter und -Gegner legen eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union unterschiedlich aus. Den Gegnern zufolge sind die Notfallzulassungen in Österreich rechtswidrig. Den Befürwortern dagegen ist das Urteil für den heimischen Markt bedeutungslos.
Ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union sorgt für Streit. Hinsichtlich einer Notfallzulassung neonicotinoidhaltiger Pflanzenschutzmittel in Belgien stellte das Gericht fest, die Mitgliedsstaaten der EU dürften grundsätzlich nicht vom geltenden Verbot der „Neonics“ abweichen. Aufgrund der geltenden Rechtslage müsse der Einsatz von Pflanzenschutzmethoden, die ohne chemische Substanzen auskommen, Vorrang vor der Nutzung von Pestiziden haben. Ferner sei auf möglichst geringe Risiken für Mensch und Umwelt zu achten. Zwar sehe der Gesetzgeber der EU für den Fall außerordentlicher Umstände, wie etwa die Gefährdung der landwirtschaftlichen Produktion, die Möglichkeit vor, von diesen Grundsätzen abzuweichen. Das bedeute aber nicht das Recht, von ausdrücklichen Verboten bestimmter Substanzen abzugehen, im konkreten Fall also Zuckerrübensamen einzusetzen, die mit neonic-haltigen Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden.
„Schluss mit den Notfallzulassungen“
Aufgrund dessen behauptet die staatlich anerkannte Umweltorganisation Global 2000, auch die österreichischen Notfallzulassungen für die Neonics widersprächen dem EU-Recht. „Aktuell liegt in Österreich laut Auskunft der Zulassungsbehörde Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) ein Antrag auf eine neuerliche Notfallzulassung von Neonicotinoiden zur Beizung von Zuckerrüben auf. Mit der EuGH-Entscheidung ist allerdings klar, dass eine Bewilligung dieses Antrags durch die dem Landwirtschaftsminister unterstellte Behörde BAES klar rechtswidrig wäre“, heißt es in einer Aussendung.
Ähnlich argumentiert Günther Sidl, ein Abgeordneter der SPÖ zum EU-Parlament und Mitglied des dortigen Umweltausschusses. „Mit der bisher viel zu lax gehandhabten Praxis, eigentlich bereits als gefährlich verbotene Substanzen jedes Jahr aufs Neue per Notfallzulassung wieder auf den Markt zu bringen, muss nach der juristischen Klarstellung durch den EuGH jetzt endgültig Schluss sein“, fordert Sidl.
„Keine Auswirkungen“
Gegenteiliger Ansicht ist der Niederösterreichische Bauernbund. Dessen Direktor Paul Nemecek ließ wissen, das Urteil beziehe sich ausschließlich auf einen Fall in Belgien „und hat somit keine direkten Auswirkungen auf Österreich“. Überdies stehe die Sicherheit der Versorgung mit Lebensmitteln im Verfassungsrang: „Daher muss der österreichische Gesetzgeber alles dafür tun, dass diese, im konkreten Fall mit heimischem Zucker, nicht verloren geht und weiterhin gewährleistet bleibt.“ Laut Nemecek ist der Fall in Belgien ohnehin nicht mit der Lage in Österreich vergleichbar: Hierzulande „herrschen strengere Vorschriften, sowie ein begleitendes wissenschaftliches Monitoring, welches bis dato auch die Unbedenklichkeit dieser Notfallzulassung in Österreich attestiert“. Zu guter Letzt dürfe die grundsätzliche Bedeutung des Urteils des Gerichts nicht überschätzt werden. Denn das letzte Wort bei Zulassungen habe die EU-Kommission.
Arzneimittel: Schluss mit den Billigpreisen
20.12.22
von
Klaus Fischer
Angesichts von Versorgungsengpässen will der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Rahmenbedingungen für die Arzneimittelabgeltung ändern. Österreichische Vertreter der Pharmabranche halten das auch hierzulande für empfehlenswert.
„Wir haben es mit der Ökonomisierung auch in der Arzneimittelversorgung mit patentfreien Medikamenten übertrieben“, konstatiert der deutsche Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Deshalb will er die Rahmenbedingungen für die Arzneimittelabgeltung ändern, bei Präparaten für Kinder sogar „radikal“. Laut einem dreiseitigen Eckpunktepapier, das Lauterbach am 20. Dezember präsentierte, wird das Preismoratorium für Arzneimittel für Kinder geändert. „Als neue Preisobergrenze wird das 1,5-fache eines aktuell bestehenden Festbetrags oder, sofern kein Festbetrag besteht, das 1,5-fache des Preismoratoriums-Preises festgelegt“, heißt es in dem Papier. Ferner will Lauterbach die Krankenkassen gesetzlich verpflichten, bei jeder Ausschreibung für patentfreie Arzneimittel eine verbindliche Ausschreibung eines zusätzlichen Loses vorzunehmen. Dabei ist der „Anteil der Wirkstoffproduktion in der EU“ als ergänzendes Vergabekriterium zum Preis zu berücksichtigen. Vorerst gilt dies nur für Arzneimittel gegen Krebs und für Antibiotika. Die Ausweitung auf andere „Wirkstoffe und Indikationen“ ist aber möglich, wenn der Beirat zu Liefer- und Versorgungsengpässen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) das empfiehlt. Die Apotheken wiederum bekommen das Recht, den Patienten wirkungsgleiche alternative Präparate anzubieten, wenn das ihnen verschriebene Medikament nicht verfügbar ist. Müssen die Apotheken, um sicherzugehen, einen Arzt konsultieren, wird ihnen dies vergütet.
Überdies soll der Beirat „Kriterien für einen sich abzeichnenden Versorgungsengpass und eine drohende Marktverengung auf der Grundlage einer kontinuierlichen Marktbeobachtung bei versorgungskritischen Arzneimitteln“ entwickeln. Das Gesundheitsministerium „kann auf dieser Grundlage der Empfehlung des Beirats weitere Wirkstoffe bzw. Indikationen den neuen Ausnahmeregelungen bei Festbeträgen, Rabattverträgen und bei der Apothekenabgabe unterstellen“. Um die Marktbeobachtung durch den Beirat zu erleichtern, erhält das BfArM laut dem Eckpunktepapier „zusätzliche Informationsrechte gegenüber pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern, insbesondere bezogen auf die aktuellen Produktionsmengen nach Produktionsstandort und auf die Lagerhaltung von Wirkstoffen, Zwischenprodukten und Fertigarzneimitteln“. Einen Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen nannte Lauterbach nicht.
Höhere Preise notwendig
Für Österreich wäre ein derartiges Abgehen „von der Billigstpreispolitik bei der Erstattung von lebenswichtigen Arzneimitteln“ ebenfalls zu empfehlen, betont der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO). Nur so könnten Lieferengpässe vermieden werden. Dem Verband zufolge sind die Pharmaunternehmen „mit enormen Kostensteigerungen auf Grund der Energiekrise und Teuerungen bei den Produktionsmitteln konfrontiert“. Daher müsse das Gesundheitsministerium die Möglichkeit schaffen, „Medikamente im Sinne der Versorgungssicherheit zu höheren Preisen anbieten zu können“. FCIO-Geschäftsführerin Sylvia Hofinger forderte „einen Bonus für in Österreich und in der EU hergestellte Arzneimittel. Nur wenn wir rasch und entschieden handeln, können wir verhindern, dass Versorgungsprobleme in den kommenden Jahren noch schlimmer werden“.
Lösungs- statt Kostenfaktor
Seitens des Pharmaindustrieverbands Pharmig und des Österreichischen Generikaverbands hieß es, wegen des „sprunghaft angestiegenen Infektionsgeschehen bei Erkältungs- und Atemwegskrankheiten“ fehle den Pharmafirmen die nötige Vorlaufzeit für die Steigerung der Produktion. Und aufgrund des Kriegs in der Ukraine seien die Lieferketten „ohnehin bereits stark belastet“. Die Lieferzeiten für Verpackungsmaterialien, etliche Inhaltsstoffe sowie Lösungsmittel und Beschichtungen hätten sich teils erheblich verlängert, konstatierte Pharmig-Generalsekretär Alexander Herzog. Wolfgang Andiel, der Präsident des Generikaverbandes, ergänzte, zurzeit müssten Unternehmen „mehrere Monate auf einzelne Komponenten warten, die vor der Pandemie binnen kürzester Zeit verfügbar waren. Das verlangt eine längerfristige Planung und erhöht gleichzeitig die Gefahr, dass es im Zuge der sehr komplexen Produktion von Arzneimitteln zu Zwischenfällen kommen kann“.
Herzog kritisierte, die Branche sei „seit Langem schon mit einer Preisspirale konfrontiert, die sich beständig nach unten bewegt“. Deshalb habe die Pharmaindustrie ihre Erzeugungskapazitäten „zunehmend in Regionen verlagert, wo eine günstigere Produktion möglich ist. Die Auswirkungen sehen wir vor allem in diesen Tagen“. Es sei an der Zeit, „Arzneimittel nicht nur als Kostenfaktor zu betrachten, sondern vor allem als Lösung essenzieller Probleme. Anstatt immer nur auf Einsparpotenziale im Gesundheitssektor zu schielen, sollte der gesamte Sektor als Chance für zukunftsgerichtete Investitionen angesehen werden“.
14.12.22
von
Klaus Fischer
Der US-amerikanische Pharmakonzern bietet 27,8 Milliarden Euro für die irische Horizon Therapeutics, die auf Arzneimittel gegen „seltene Erkrankungen“ spezialisiert ist.
Der US-amerikanische Pharmakonzern Amgen plant, die irische Horizon Therapeutics zu übernehmen. Das teilten die beiden Unternehmen in einer Aussendung mit. Amgen bietet für die auf Arzneimittel gegen „seltene Erkrankungen“ spezialisierte Firma 27,8 Milliarden US-Dollar (26,14 Milliarden Euro). Das wäre mehr als der Umsatz von Amgen im Jahr 2021, der mit rund 24,43 Milliarden Euro angegeben wird. Zum Vergleich: Horizon Therapeutics beziffert seinen Umsatz für 2021 mit rund 3,03 Milliarden Euro. Geplant ist, die Transaktion im ersten Halbjahr 2023 abzuschließen. Amgen benötigt dafür die Zustimmung der Behörden Irlands, der USA, Dänemarks, Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Österreichs. Das Horizon-Management befürwortet die Übernahme. Zu deren Finanzierung nutzt Amgen eine Zwischenfinanzierung in der Höhe von 26,8 Milliarden Euro, die die Citibank, die Bank of America und andere Banken bereitstellen, sowie Eigenmittel.
Horizon vertreibt unter anderem Tepezza, ein Medikament gegen endokrine Ophthalmopathie („Basedow-Krankheit“), Krystexxa zur Bekämpfung von chronischer therapierefraktärer Gicht sowie Uplizna, ein Arzneimittel gegen Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankungen (NMOSD), die das Zentralnevensystem beeinträchtigen. Diese Präparate gelten als wirtschaftlich besonders attraktiv. Mit Terpezza erzielte Horizon 2021 weltweit einen Umsatz von rund 1,59 Milliarden Euro, mit Krystexxa etwa 532 Millionen Euro, mit Ulpizna 71 Millionen Euro. Dem letzteren Mittel wird für heuer ein Umsatzsprung auf rund 106 Millionen Euro prognostiziert.
Amgen-Chef Robert A. Bradway geht davon aus, durch die Übernahme von Horizon ab 2024 Ergebniszuwächse erzielen zu können. Er sprach von einer Gelegenheit, die nicht versäumt werden dürfe („compelling opportunity“), die bestens mit der Strategie seines Konzerns zusammenpasse. Amgen könne mit „erstklassigen Medikamenten“ wie Tepezza, Krystexxa und Uplizna erheblich mehr Patienten versorgen als bisher. Überdies verspricht sich Bradway die Verstärkung und Ergänzung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit seines Unternehmens. Ähnlich äußerte sich Horizon-Chef Tim Walbert. Amgen werde den Wert der Produktpalette und der Pipeline seines Unternehmens maximieren und die Fähigkeit, mehr Patienten zu bedienen, verstärken.
Kansai Helios übernimmt CWS
04.12.22
von
Klaus Fischer
Mit der Akquisition will die europäische Lackgruppe ihre Marktposition vor allem in den Bereichen Pulverlacke sowie Kunstharze ausbauen.
Kansai Helios übernimmt die CWS Lackfabrik GmbH („CWS“), einen bekannten Hersteller von Pulverlacken sowie flüssigen und festen Kunstharzen mit über 150-jähriger Tradition und Hauptsitz in Düren etwa 35 Kilometer südwestlich von Köln. Neben den Niederlassungen in Deutschland umfasst die Akquise auch die CWS-Konzerngesellschaften in den USA, Dänemark und Polen. Ein entsprechender Vertrag wurde kürzlich unterzeichnet, teilte Kansai Helios mit. Das Unternehmen sieht in der Transaktion „eine langfristige Möglichkeit, die Marktposition in der Lackindustrie insbesondere im Bereich Pulverlacke sowie Kunstharze auszubauen“. CWS ist ein 1864 gegründetes Familienunternehmen mit rund 250 Mitarbeitern. In Düren erzeugt es Pulverlacke sowie Fest- und Flüssigharze, in Hamburg Flüssigharze, in der US-Metropole New York Pulverlacke. Handelsniederlassungen bestehen in Dänemark und Polen. CWS-Eigentümer Hans-Helmuth Schmidt konstatierte, sein Unternehmen sei „stark und stabil“, ermangle jedoch der Vorteile „einer großen Unternehmensgruppe in einem Marktumfeld, das für kleine und mittelständische Unternehmen immer herausfordernder wird. Der Verkauf meines Unternehmens ist eine großartige Möglichkeit für die langfristige Entwicklung, sowohl für CWS als auch für Kansai Helios“.
Bastian Krauss, der Geschäftsführer von Kansai Helios, sieht in dem Kauf einen „Meilenstein. Mit CWS haben wir eine perfekte Ergänzung und Erweiterung unserer eigenen Kompetenzen in Pulverlacken und Kunstharzen sowie dem bestehenden Flüssiglackgeschäft gefunden“. Seine Unternehmensgruppe besteht seit mehr als 170 Jahren. Sie entwickelt, erzeugt und vermarktet industrielle Beschichtungslösungen, Chemikalien zum Bleichen und Reinigen, Materialien zum Kleben und Dichten, hochwertige Harze, Architekturfarben und Reparaturlacke in Europa und darüber hinaus. Das Geschäft mit Pulverlacken erachtet Kansai Helios als besonders aussichtsreich. Mit dem Erwerb von CWS baue das Unternehmen seine strategische Position in diesem Bereich deutlich aus, gewinne zusätzliches Know-how, zusätzliche Vertriebskanäle, Produktions- sowie Lagerkapazitäten und könne seine Präsenz in Europa weiter verstärken, vor allem in Deutschland, hieß es in einer Aussendung.
IGO Industries: Beteiligung an SMB
04.12.22
von
Klaus Fischer
Die Innsbrucker Firmengruppe übernimmt einen Anteil von rund 33,5 Prozent an dem Grazer Anlagenbauunternehmen.
Die internationale Firmengruppe IGO Industries mit Hauptsitz in Innsbruck erwirbt einen Anteil von 33,49-prozentigen Anteil an der SMB Holding sowie deren Niederlassungen. Sie verstärkt damit ihre Kompetenzen im industriellen Anlagenbau, hieß es in einer Aussendung: „Die zunehmende Komplexität im industriellen Anlagenbau erfordert intensive Forschung und Entwicklung sowie das Bündeln von Synergien und Ressourcen. Ein Wissens- und Know-how-Transfer innerhalb eines Gruppenverbandes erweitert das Leistungsspektrum, erhöht die Resilienz in global herausfordernden Zeiten und beflügelt die beteiligten Firmen.“ Die SMB-Gruppe mit Hauptsitz in Graz und über 500 Beschäftigten ist seit mehr als 30 Jahren international im Bereich der Planung und Umsetzung von Anlagenbauprojekten tätig. Thematische Schwerpunkte sind die Pharma-, Lebensmittel- und Halbleiterindustrie, die Automotive-, Energie- und Chemiebranche sowie die Papier- und Zellstoffindustrie.
Die IGO Industries ist ein international tätiger Verbund von Technologieunternehmen und hat sich auf die technische Gebäudeausstattung sowie den ndustriellen Anlagenbau spezialisiert. Zu ihren Tochterfirmen gehören Babak, Bacon, EBG, Elin, H+E, HTG, Ortner, Pfrimer, SE-Bau und TKT Engineering. Dazu kommen assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen, darunter der Baukonzern Porr, die UBM Development AG und die Hospitals Projektentwicklungsges.m.b.H.. Im Verbund werden schlüsselfertige, hochkomplexe Bauprojekte realisiert.
Seitens des IGO-Managements hieß es, die Beteiligung an der SMB sei „für unsere Industriegruppe eine wertvolle Ergänzung ihrer bestehenden Kompetenzen. Unsere breite fachliche Basis in der Elektro- und Gebäudetechnik wird somit auch im industriellen Anlagenbau von Ortner weiter ausgebaut. Wir werden vorhandene Synergien für unsere individuellen als auch gemeinsamen Projekte bestmöglich einsetzen und damit noch service- und kundenfreundlicher arbeiten. Diese Partnerschaft ermöglicht uns weitere Verbesserungen im technischen und operativen Bereich als auch gemeinsame Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung“.
Die Geschäftsführer der SMB Holding, Hermann Grundnig und Walter Krassnitzer, verlauteten, „wir bauen durch diese Partnerschaft und Beteiligung unseren Technologievorsprung aus, erweitern unser Leistungsspektrum und sorgen so für einen Wachstumsschub für die gesamte SMB-Gruppe. Unseren Fachkräften bieten wir durch gemeinsame Forschungsaktivitäten einen zusätzlichen Wissensvorsprung und hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten.“
Titandioxid: EU-Gericht verwirft Verordnung der EU-Kommission
24.11.22
von
Klaus Fischer
Eine bestimmte Pulverform des Weißpigments wurde fälschlich als krebserregend eingestuft. Nach Ansicht der österreichischen Chemieindustrie kann Titandioxid nun in Lacken und Farben sicher weiterverwendet werden.
Die EU-Kommission hat das Weißpigment Titandioxid in einer bestimmten Pulverform fälschlich als möglicherweise krebserregend eingestuft. Ihr darauf beruhendes Verbot des Einsatzes der Chemikalie in Farben und Lacken ist daher nichtig. Das stellt das Gericht der EU (EuG) in einem Urteil vom 23. November sinngemäß fest. Laut dem Gericht hatte die Kommission in ihrer Verordnung aus dem Jahr 2019 behauptet, es bestehe der Verdacht, dass Titandioxid karzinogen sei, wenn es „in Pulverform mit mindestens einem Prozent Partikel mit aerodynamischem Durchmesser von höchstens zehn Mikrometern (μm) “ eingeatmet werde. Sie stützte sich dabei auf eine Einstufung durch den Ausschuss für Risikobeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur ECHA (RAC) aus dem Jahr 2017.
Das Gericht stellt dazu zweierlei fest: Erstens sei „im vorliegenden Fall das Erfordernis, dass die Einstufung eines karzinogenen Stoffes auf zuverlässigen und anerkannten Untersuchungen beruhen muss, nicht erfüllt“. Der RAC habe seiner Stellungnahme nämlich eine Studie zugrunde gelegt, die falsche Behauptungen hinsichtlich der Lungenüberlastung durch Titandioxid enthalte. Indem die Kommission sich auf die Einstufung des RAC stützte, habe sie dessen Fehlurteil übernommen.
Zweitens verstieß die Kommission gegen das Kriterium, „wonach sich die Einstufung eines Stoffes als karzinogen nur auf einen Stoff mit der intrinsischen Eigenschaft, Krebs zu erzeugen, beziehen darf“. Der RAC dagegen habe Titandioxid richtigerweise ausdrücklich als „nicht intrinsisch im klassischen Sinn“ eingestuft. Diese „nicht im klassischen Sinn intrinsische“ Natur der Karzinogenität der Chemikalie ergebe sich noch dazu aus Gründen, die die Kommission in ihrer Verordnung selbst anführe: „Denn die Gefahr der Karzinogenität besteht nur in Verbindung mit bestimmten lungengängigen Titandioxidpartikeln, wenn sie in einem bestimmten Aggregatzustand, einer bestimmten Form, einer bestimmten Größe und einer bestimmten Menge vorhanden sind. Sie zeigt sich nur bei einer Lungenüberlastung und entspricht einer Partikeltoxizität.“
Dem Urteil des EuG liegt eine Klage gegen die Verordnung der EU-Kommission zugrunde, die der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO) gemeinsam mit der Lackfirma Rembrandtin angestrengt hatte. In einer Aussendung begrüßte der Verband das Urteil. Klaus Schaubmayr, der Geschäftsführer der Berufsgruppe der Lack- und Anstrichmittelindustrie im FCIO, konstatierte darin, er freue sich, „dass mit dem Urteil für unsere Unternehmen Rechtssicherheit geschaffen wurde und hoffen sehr, dass bei zukünftigen Einstufungen von Stoffen mehr auf eine valide Datenlage gesetzt wird“.
Der FCIO ergänzte, Titandioxid könne nun „weiterhin sicher in Lacken und Farben verwendet werden“. Das Weißpigment werde seit rund 100 Jahren kommerziell verwendet „und derzeit in Mengen von bis zu zehn Millionen Tonnen pro Jahr in Europa hergestellt oder verarbeitet. Zehntausende Arbeiter weltweit und Millionen Konsumenten kommen tagtäglich mit Titandioxid in Kontakt. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine krebserregende Wirkung bei einer solch weitreichenden Exposition bislang verborgen geblieben wäre“.
Pharmaindustrie fordert Inflationsabgeltung
21.10.22
von
Klaus Fischer
Die Branche wolle „nichts geschenkt haben“, sondern „faire Preise“, hieß es bei einer Pressekonferenz. Neben der Abgeltung der Inflation sei auch die Weiterführung des Preisbandes für Generika unverzichtbar.
Ihre Forderung nach Anpassung der Arzneimittelpreise an die Inflation wiederholten kürzlich Vertreter der Pharmaindustrie bei einem Pressegespräch des Branchenverbandes Pharmig. Dessen Generalsekretär Alexander Herzog erläuterte, nötig sei eine Novelle des ASVG sowie eine entsprechende Anpassung der Verordnung des Dachverbands der Sozialversicherungsträger zum Erstattungskodex. Weitergeführt werden sollte der Pharmaindustrie zufolge auch das Preisband bezüglich der Generika. Laut einer seit 18. März in Kraft befindlichen ASVG-Novelle hat der Dachverband das Preisband am 1. Oktober kommenden Jahres „letztmalig“ festzulegen. Der Höchstpreis für wirkstoffgleiche Arzneimittelspezialitäten darf dabei um maximal 20 Prozent statt bisher 30 Prozent „über dem Preis der günstigsten Arzneispezialität desselben Wirkstoffs liegen“. Kommt die Politik diesen Wünschen nicht nach, könnten manche Medikamente vom österreichischen Markt verschwinden, warten die Pharma-Repräsentanten.
Ilse Bartenstein, die Obfrau der Berufsgruppe Pharmaindustrie im Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO) und Geschäftsführerin bei G.L.Pharma GmbH sowie Gerot Lannach Holding GmbH, erläuterte, sie wolle von der Politik nichts geschenkt, benötige aber „faire Preise“: „Ich bin zutiefst Unternehmerin. Ich möchte mit dem, was ich tue, einen adäquaten Preis erreichen können, damit ich unternehmerisch tätig sein kann.“ Das aber lasse sich nur mittels der Inflationsabgeltung und des Preisbands erreichen. Das Preisband ermögliche einer Mehrzahl von Unternehmen, ihre Produkte zu vermarkten, und diene damit der Versorgungssicherheit. Ähnlich argumentierte Katherina Schmidt, die Geschäftsführerin der Montavit. Unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen sei es nicht möglich, höhere Produktionskosten, etwa infolge steigender Strompreise und Löhne, weiterzugeben. Die Inflationsabgeltung und das Preisband seien daher unverzichtbar. „Wir wollen nichts geschenkt haben, sondern gut wirtschaften können“, betonte Schmidt.
Pharmig-Vizepräsident Bernhard Wittmann, der Geschäftsführer der Sigmapharm, ergänzte, die Politik habe grundsätzlich die Bedeutung der Pharmabranche verstanden. Leider hapere es an konkreten Maßnahmen und Unterstützungen. Vielfach herrsche die Auffassung: „Da muss jemand Geld locker machen, aber bitte nicht ich.“ Letzten Endes gehe es um eine gesellschaftliche Entscheidung. Wenn die Gesellschaft eine sichere Versorgung mit Arzneimitteln wünsche, „wird uns diese Sicherheit auch etwas wert sein müssen“.
Wolfgang Andiel, der Präsident des Generikaverbands, schloss sich diesen Aussagen an. Er sprach von einem „fatalen Dreieck“ aus permanent steigenden rechtlichen sowie regulatorischen Anforderungen, steigenden Kosten und sinkenden Preisen. Die Forderung nach der Inflationsabgeltung und der Weiterführung des Preisbandes könne er „nur unterstreichen“, beschied Andiel.
OMV-Raffinerie Schwechat wieder im Vollbetrieb
07.10.22
von
Klaus Fischer
Die Reparatur der Hauptkolonne der Rohöl-Destillationsanlage wurde erfolgreich abgeschlossen, heißt es seitens des Öl-, Gas- und Chemiekonzerns.
Die Raffinerie Schwechat der OMV ist wieder im Vollbetrieb, meldete der Öl-, Gas- und Chemiekonzern. Bekanntlich wurde am 3. Juni 2022 im Zuge der Generalüberholung der Anlage die Außenhaut an der Hauptkolonne der Rohöl-Destillationsanlage beschädigt. Dies führte zu erheblichen Produktionseinschränkungen, nicht zuletzt bezüglich Diesel. Die OMV errichtete „alternatives Versorgungssystem“ für Kraftstoffe. Dennoch musste die Bundesregierung mehrfach Teile ihrer strategischen Kraftstoffreserven freigeben, zuletzt rund 60.000 Liter Diesel. Die Hauptkolonne ist etwa 50 Meter hoch und besitzt einen durchschnittlichen Durchmesser von acht Metern. Im Rahmen ihrer Reparatur wurde der rund 100 Tonnen schwere Kolonnenkopf abgetrennt und mit einem 70 Meter hohen Kran gehoben, „um die Demontage- und Reparaturarbeiten zu beschleunigen“.
Ende September schloss die OMV die gesetzlich vorgeschriebene Wasserdruckprüfung der wiederhergestellten Hauptkolonne ab. In der Folge nahm der Konzern die Rohöl-Destillationsanlage wieder in Betrieb. Das alternative Versorgungssystem bleibt vorerst im Einsatz, um die strategische Reserve möglichst rasch wieder aufzufüllen.
OMV-Generaldirektor Alfred Stern konstatierte, Dank der Flexibilität, der Unterstützung und des außerordentlichen Einsatzes aller Beteiligten sei es möglich gewesen, die Reparatur ohne Zwischenfälle abzuschließen und die Märkte zuverlässig zu versorgen: „Danken möchte ich auch der österreichische Bundesregierung und den Mitgliedern des Nationalrats sowie den zuständigen Behörden und Ministerien in der Slowakei und Ungarn, die durch die Freigabe von Teilen der Pflichtnotstandsreserve dazu beigetragen haben, Engpässe zu überbrücken und die Versorgung stabil zu halten.“
Borealis: Arbeiten in Kallo wieder aufgenommen
03.10.22
von
Klaus Fischer
Im August waren Tätigkeiten zur Errichtung einer Propan-Dehydrierungsanlage (PDH) wegen behaupteter Menschenrechtsverletzungen gestoppt worden. Nach einer Neuausschreibung geht es nun weiter.
Der Kunststoff- und Düngerkonzern Borealis hat die Arbeiten an seiner neuen Propan-Dehydrierungsanlage (PDH) in Kallo in Belgien wieder aufgenommen. Etwa 80 Prozent der Tätigkeiten waren im August eingestellt worden, nachdem die zuständigen belgischen Behörden Menschenrechtsverletzungen durch eines der beauftragten Unternehmen festgestellt hatten. In der Folge führte die Borealis für mechanische Arbeiten sowie Rohrleitungsbauten eine neue Ausschreibung durch. Den Zuschlag erhielt die französische Ponticelli Frères mit Hauptsitz in Paris.
Sie war seinerzeit in einer Projektgesellschaft mit der italienischen IREM in Kallo tätig, die die Bezeichnung IREM-Ponticelli trug. Der IREM warfen die belgischen Behörden vor, 174 Arbeiter von den Philippinen und aus Bangladesh unter Vorspiegelung falscher Tatsachen nach Europa gelockt und auf der Baustelle illegal beschäftigt zu haben. Entlohnt wurden die Arbeiter bei sechs Arbeitstagen pro Woche angeblich mit höchstens 650 Euro im Monat. Eine ihrer Unterkünfte war den Behörden zufolge unbenutzbar. Ponticelli Frères betonte nach Bekanntwerden der Anschuldigungen, jeder der Partner führe seine Tätigkeiten selbständig und mit eigenem Personal durch. Die IREM-Ponticelli als solche habe keinen einzigen Beschäftigten: „Wir bedauern den Missbrauch der Arbeiter und sind von den diesbezüglichen Nachrichten schwer betroffen.“
Auf Anfrage teilte die Borealis dem Chemiereport mit, die Ponticelli Frères sei nun mit jenen Tätigkeiten beauftragt, die sie auch seinerzeit im Rahmen der Projektgesellschaft ausgeführt habe: „Für den verbleibenden Umfang (Rohrleitungen/Mechanik, Bau und Elektro/Instrumentierung) ist noch eine Neuausschreibung erforderlich.“ Ponticelli Frères habe die Einhaltung des belgischen Rechts, „insbesondere der Sozialgesetzgebung, durch ein externes Audit, das Ponticelli selbst sowie seine untergeordneten Lieferanten umfasst, bestätigt“. Sämtliche Verträge mit der IREM seien „wegen Versäumnissen auf Basis von Nichtkonformität mit grundlegenden Vertragsprinzipien aufgelöst“ worden. Die Borealis „duldet keinerlei illegales und unethisches Verhalten und ergreift im Falle eines Verdachts sofortige Maßnahmen“.
Wegen des Stillstands werde sich die Fertigstellung der PDH verzögern, hieß es in einer Aussendung. Zu rechnen sei mit deren Inbetriebnahme im zweiten Halbjahr 2024. Die Borealis bezeichnet den Bau als „Megaprojekt“, in das sie rund eine Milliarde Euro investiert.
Lob und Tadel für Energiekostenzuschuss
29.09.22
von
Klaus Fischer
Wirtschaftsvertreter begrüßen den Ministerratsbeschluss grundsätzlich, mahnen aber Nachbesserungen ein. Heftige Kritik kommt von der Opposition.
Der Energiekostenzuschuss sei ein „erstes wichtiges Signal für dringend notwendige Unterstützungsmaßnahmen“. Benötigt würden aber „dringend ergänzende Maßnahmen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken“, betonte der Obmann der Bundessparte Industrie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Siegfried Menz in Reaktion auf den Ministerratsbeschluss vom 28. September. Menz zufolge hat sich der Anteil der Energiekosten an den gesamten Produktionskosten „im letzten Jahr zumindest verdrei- bis versechsfacht, oft geht es dabei ums wirtschaftliche Überleben“. In Übereinstimmung mit dem Präsidenten der Industriellenvereinigung (IV), Georg Knill, verlangte Menz, den EU-rechtlich möglichen Förderzeitraum nicht zu verkürzen. Auch das Kriterium des Betriebsverlustes bei den Förderstufen 3 und 4 muss laut Menz entfallen, wofür allerdings eine Überarbeitung des EU-Beihilferahmens notwendig ist. Bei den Förderungen zu berücksichtigen ist laut Menz ferner der indirekte Bezug von Erdgas in Form von Wärme oder Dampf. „Für viele Betriebe steht die Zukunft am Standort Österreich auf dem Spiel. Wenn Unternehmen einmal Produktionen oder sogar ganze Standorte stilllegen, ist es meist zu spät“, warnte Menz. Einmal mehr urgierte er „die Kompensation indirekter CO2-Kosten aus der Stromerzeugung zur Vermeidung von Carbon Leakage“, die Förderrichtlinie zum Gas-Diversifizierungsgesetz sowie die Energielenkungsverordnung zur Förderung des freiwilligen Energieträgerwechsels.
IV-Präsident Knill ergänzte, auf Basis des Ministerratsbeschlusses könne nun endlich „ein Teil der explodierenden Energiekosten abgefedert werden“. Doch weitere Entlastungen müssten „jetzt so rasch wie möglich folgen“. Außerdem seien „Schwachstellen“ hinsichtlich des Energiekostenzuschusses zu beseitigen. Insbesondere muss laut Knill „das Budget von den nun angekündigten 1,3 auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt und der Förderzeitraum bis mindestens Ende 2023 verlängert werden“.
Unbürokratisch umsetzen
Der Wirtschaftslandesrat Niederösterreichs, Jochen Danninger, wiederum betonte im Einklang mit dem Präsidenten der WKÖ Niederösterreich, Wolfgang Ecker, „dass die Energiehilfen nun rasch bei den Unternehmen ankommen müssen“. Darüber hinaus müsse der Förderzeitraum deutlich verlängert werden. „Die Förderungen decken nur Energie-Mehrkosten für den Zeitraum Februar bis September 2022 ab. Hier brauchen die Betriebe einen deutlich längeren Förderzeitraum. Wir brauchen einen Schutzschirm bis Ende 2023, damit die Betriebe Planungssicherheit erhalten und ihre Kosten kalkulieren können“. Danninger ergänzte, „ob die nun vorliegenden Hilfen, die noch von der EU-Kommission bestätigt werden müssen, wirklich diesem Anspruch gerecht werden können, wird sich bei der praktischen Umsetzung zeigen. Jetzt geht es darum, dass die Hilfen unbürokratisch abgerufen werden und wirklich rasch bei den Betrieben ankommen“.
„Hochgradige Unfähigkeit“
Heftige Kritik am Energiekostenzuschuss und dessen Ausgestaltung übte der Wirtschaftssprecher der SPÖ im Nationalrat, Christoph Matznetter. Die Bundesregierung beweise mit der Maßnahme „einmal mehr ihre hochgradige Unfähigkeit. ÖVP und Grüne haben drei Monate für die Ausarbeitung der Richtlinien gebraucht und über Heizschwammerln gestritten. In dieser Zeit mussten Unternehmen bereits ihre Produktionen zurückfahren und Menschen in Kurzarbeit schicken, weil sie sich die hohen Energiekosten nicht mehr leisten können. Wenn Wirtschaftsminister Kocher nun die Auszahlung bis Ende des Jahres verspricht, kommt die Hilfe schlichtweg zu spät“.
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