Weblog von fischer

Kein Grund zur Strahlenpanik

Bilanz über den durch das schwere Erdbeben und die nachfolgende Flutwelle vom 11. März 2011 ausgelösten Unfall im japanischen Kernkraftwerk Fukushima I (Fukushima Daiichi) zogen international anerkannte Kernphysiker kürzlich bei einem Symposium am Atominstituts der österreichischen Universitäten (ATI) in Wien. Paul R. J. Saey von der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA), der sich zur Zeit des Ereignisses beruflich im Gebiet um Fukushima aufhielt, berichtete, rund 97,7 Prozent der emittierten Strahlung seien über dem Pazifischen Ozean verteilt und dort extrem verdünnt worden. In den USA sei die auf den Unfall zurückzuführende Strahlung gerade noch im Bereich von Tausendsteln der natürlichen Hintergrundstrahlung gelegen, in Europa im Bereich von Hunderttausendsteln. Ein großer Austrag radioaktiven Materials wurde, vom Kraftwerk aus gesehen, in nordwestliche Richtung verfrachtet, also ins Innere der japanischen Hauptinsel Honshu. Dort wurden kurzfristig Luftbelastungen von bis zu 100 Millisievert (mSv) gemessen. Da die Bevölkerung in dem betroffenen Gebiet aber rasch evakuiert wurde, habe deren Strahlenbelastung, übers Jahr gerechnet, höchstens etwa acht mSv betragen – ein Wert, bei dem keinerlei Auswirkungen auf die Gesundheit zu befürchten sind. Die – unbedenkliche - natürliche Hintergrundstrahlung in den USA beispielsweise wird mit etwa 3,1 mSv pro Jahr beziffert. Laut Saey haben sich die Strahlungswerte der Evakuierungszone im Umkreis von 20 Kilometern um Fukushima Daiichi mittlerweile wieder weitgehend normalisiert. Es gebe zwar nach wie vor einige „hot spots“ mit vergleichsweise hoher Belastung. Doch von diesen abgesehen, könnte die Zone ohne Risiko wieder besiedelt werden. „Natürlich ist das eine politische Entscheidung“, sagte Saey.

Ihm zufolge richtete die IAEA an ihrem Hauptsitz in Wien bereits eine Stunde nach Bekanntwerden des Unglücks am 11. März 2011 ein rund um die Uhr besetztes Krisenzentrum ein. Dessen Experten standen ihren Kollegen in Japan beratend zur Seite und informierten die Öffentlichkeit in regelmäßigen Abständen über die Entwicklungen in Japan. Die IAEA entsandte auch mehrere Teams von Kernenergie- und Strahlenschutzexperten ins Unglücksgebiet. Sie führten unabhängig von den japanischen Behörden Messungen durch und unterstützten damit das Krisenmanagement.

Nicht Tschernobyl

Der Strahlenschutzexperte Michael Hajek stellte klar, im Gegensatz zu manchen Behauptungen sei der Unfall in Fukushima keineswegs mit dem im damals sowjetischen Kernkraftwerk Tschernobyl Ende April 1986 zu vergleichen: In Tschernobyl ereignete sich eine Nuklearexplosion in einem graphitmoderierten Reaktor, der keine Schutzhülle (Containment) besaß. Im Gegensatz dazu explodierte in Fukushima ausschließlich Wasserstoff. Schäden an den Containments der betroffenen Reaktoren werden vermutet, sind aber bis dato nicht nachgewiesen. Was die Strahlungsmenge betrifft, wurde in Fukushima rund ein Zehntel bis ein Achtel der in Tschernobyl emittierten 5,2 Millionen Terabecquerel freigesetzt. Binnen zweier Tage evakuierte die japanische Regierung rund 85.000 Personen aus dem betroffenen Gebiet. Zum Vergleich: Aufgrund des Erdbebens und der nachfolgenden Flutwelle wurden 380.000 Personen obdachlos. In Tschernobyl belief sich die Zahl der im Lauf des Jahres 1986 Evakuierten auf rund 115.000. Und während beim Unglück im sowjetischen AKW bis dato 64 Personen der freigesetzten Strahlung zum Opfer fielen, war in Fukushima kein einziger Toter aufgrund der Strahlung zu beklagen. „Auch die radiologischen Langzeitfolgen dürften nach allem, was wir wissen, gering sein“, betonte Hajek.

Zwar zogen Wolken, die radioaktives Material aus Fukushima enthielten, auch über die japanische Hauptstadt Tokyo. Doch betrug die so bewirkte kurzfristige Strahlenbelastung der Bevölkerung höchstens das Fünffache der natürlichen Hintergrundstrahlung – ein Wert, der keinerlei Gefahr für die Gesundheit bedeutet. Überdies versorgten die Behörden die Bevölkerung im Gebiet in der sogenannten „freiwilligen Evakuierungszone“ („deliberate evacuation area“) im Umkreis zwischen 20 und 30 Kilometern um das havarierte Kraftwerk mit Jodtabletten und ordneten deren Einnahme an. Dies verhinderte gesundheitlich relevante Schilddrüsenbelastungen, insbesondere bei Kindern. Auch die Strahlenbelastung durch in Verkehr gebrachte Nahrungsmittel erwies sich als unbedenklich. Von 20.000 Stichproben wiesen 99,5 Prozent keine Überschreitung der ohnehin niedrigen Grenzwerte auf.

Nicht nachweisbar

Hajek verwies auf eine Untersuchung unter 10.000 Personen aus dem Gebiet um Fukushima Daiichi, die Robert Gale, Visiting Professor am Imperial College in London, vor Kurzem präsentiert hatte. Ihr zufolge waren 5.800 Personen einer Strahlenbelastung von weniger als einem mSv ausgesetzt, 4.100 weitere erhielten Dosen zwischen einem und zehn mSv. Bei 71 Personen lag die Strahlenbelastung zwischen zehn und 20 mSv, bei zweien zwischen 20 und 23 mSv. Gale zufolge steigt mit diesen Werten das Risiko der Betroffenen, an Krebs zu erkranken, um 0,001 Prozent, das Risiko, an Krebs zu sterben, um 0,002 Prozent.

Ohnehin ist unterhalb einer Belastung von 100 mSv kein Zusammenhang zwischen dieser und der Krebsinzidenz sowie der Krebsmortalität feststellbar, betonte Hajek: „Wenn die Belastung einer Person nicht höher war, kann man einfach nicht sagen, ob ihre Krebserkrankung darauf oder auf eine andere Ursache zurückzuführen ist.“ Und der Strahlenschützer fügte hinzu: Ein starker Raucher nehme über den Rauch freiwillig rund ein mSv pro Jahr an Strahlenbelastung auf.


Geringste Werte

Wie der Strahlenphysiker Georg Steinhauser erläuterte, gelangte zwar radioaktives Material aus Fukushima Daiichi auch nach Österreich. Die Mengen waren aber erwartungsgemäß minimal. In Lebensmitteln aus der Region Fukushima, die an das ATI gesandt worden waren, stellten Steinhauser und seine Kollegen zwar Radionukleide aus dem Kraftwerk fest, vor allem Cäsium137. Doch auch die dabei gemessenen Werte waren äußerst niedrig. Überdies übermittelten japanische Strahlenschutzexperten dem ATI eine umfangreiche Untersuchung über Nahrungsmittelproben, deren Strahlungsgehalt die geltenden Grenzwerte überschritten hatte. Steinhauser: „Eine der Proben betraf Sauerkirschen. Um ein mSv aufzunehmen, müsste man davon ein Jahr lang jeden Tag ein Kilogramm verzehren.“ Das ginge vielleicht noch an. Etwas schwieriger dürfte es sein, dieselbe Strahlendosis mit jenem grünen Pfeffer zu erreichen, der gleichfalls untersucht worden war. Davon müsste ein Erwachsener rund ebenfalls ein Jahr lang täglich rund 300 Kilogramm zu sich nehmen. kf

 

Selten, aber problematisch

EU-weit leiden insgesamt etwa 30 Millionen Personen an einer der rund 8.000 verschiedenen sogenannten „seltenen Erkrankungen“ („Rare Diseases“), also chronischen, häufig auch fortschreitenden Erkrankungen, die zu etwa 80 Prozent genetisch bedingt sind. Als „selten“ gilt eine Erkrankung in der Europäischen Union dann, wenn statistisch gesehen von 2.000 Einwohnern nicht mehr als eine Person an ihr leidet. Bei EU-weit 30 Millionen insgesamt Betroffenen wären dies pro Krankheit somit maximal 15.000 Personen. Der Massenmarkt, der benötigt wird, um ein Medikament kommerziell rentabel zu machen, existiert bei den „seltene Erkrankung“ damit nicht. „Ohne den politischen Willen, entsprechende Arzneien zu entwickeln, findet das einfach nicht statt“, erläuterte Martina Schmidt, die Geschäftsführerin der Actelion Pharmaceuticals Austria GmbH und Vorsitzende des Arbeitskreises „Rare Diseases“ des Pharmaindustrieverbandes Pharmig, bei einer Pressekonferenz aus Anlass des „Rare Disease Day“ am 29. Feber in Wien.<p>
Immerhin ist dieser Wille zumindest grundsätzlich gegeben: Schon Ende Jänner 2000 trat die europäische Verordnung über entsprechende Arzneimittel („Orphan Drugs“) in Kraft. Sie begrenzt die Zulassungsgebühren für solche Medikamente und gewährt den Herstellern ein zehnjähriges exklusives Vermarktungsrecht. Das Ergebnis: Seit Inkrafttreten der Verordnung wurden 924 Wirkstoffe erforscht und 62 Medikamente zugelassen. Allerdings: 2011 belief sich die Anzahl der Zulassungen auf gerade einmal vier, in früheren Jahren waren es bis zu zehn gewesen. Schmidt: „Das ist eigentlich ein Alarmsignal. Man muss sich fragen, ob die Förderungen ausreichend sind.“<p>

Bewusstsein verbessern<p>
Und dazu kommt noch ein Problem, erläuterte Pharmig-Generalsekretär Jan Oliver Huber: Die Krankenkassen gingen beim Erstatten der Medikamentenkosten grundsätzlich von hohen Patientenzahlen aus, die es bei „Rare Diseases“ sozusagen per definitionem nicht gibt. Außerdem gelten in allen 27 EU-Staaten unterschiedliche Erstattungssysteme, was die Neuentwicklung von Medikamenten auch nicht eben einfacher macht. Und: In Österreich bedarf die Abgabe von „Orphan Drugs“ an einen Patienten der Genehmigung durch den zuständigen Chefarzt. Betroffene berichten, dass dessen Placet nicht immer eine Selbstverständlichkeit ist. Auch Ämter und Behörden seien sich des „Rare-Disease“-Problem nicht immer ausreichend bewusst, ergänzte Schmidt: „Immer wieder müssen Menschen erklären, warum sie eine spezielle Therapie brauchen, obwohl sie doch ohnehin so gesund aussehen.“<p>
Eine Besserung der Lage erwartet sie sich nicht zuletzt vom nationalen Aktionsplan für seltene Erkrankungen, den alle EU-Mitgliedsstaaten bis Ende 2013 auszuarbeiten haben. In Österreich erledigt das die Anfang 2011 eingerichtete „Nationale Koordinationsstelle Seltene Erkrankungen“ (NKSE) gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium. Der Plan dient unter anderem der Verbesserung des Bewusstseins hinsichtlich „Rare Diseases“, dem Aufbau eines umfassenden Informationssystems, der besseren Diagnostik und des Zugangs zu Therapien und schließlich der – auch finanziellen – Anerkennung der Leistungen einschlägiger Selbsthilfegruppen. Laut Schmidt laufen die Arbeiten zufriedenstellend. Auch das Sozialministerium ist mittlerweile daran beteiligt.<p>

Strukturell reformieren<p>
Wie sich die in Verhandlung befindliche Reform des Gesundheitswesens auf den Umgang mit den „Rare Diseases“ auswirken wird, steht noch nicht fest. Pharmig-Generalsekretär Huber sagte aber, er hoffe, dass der Aktionsplan wie vorgesehen erstellt wird. Und: Die großen Brocken bei den Einsparungen seien bekanntlich ohnehin nicht bei den Medikamenten zu holen: „Es müssten endlich die Strukturreformen im stationären Bereich durchgeführt werden. Außerdem gehören die Kompetenzen im Gesundheitsbereich bereinigt.“

Nächstes Match im Mehrweg-Streit

Laut einer Studie im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe sollen Mehrwegverpackungen Einwegverpackungen überlegen sein. Die Debatten über diese Frage sind dennoch nicht beendet.

 

Die Geschichte der Debatten über die Vor- und Nachteile von Ein- und Mehrwegverpackungen ist um ein Kapitel reicher. Mitte Jänner präsentierte die Arbeitsgemeinschaft österreichischer Abfallwirtschaftsverbände (ARGE Abfallwirtschaftsverbände) im Verein mit der Wiener Umweltanwaltschaft, dem Ökologieinstitut sowie dem Abfallwirtschaftsexperten Gerhard Vogel von der Wirtschaftsuniversität Wien eine Studie präsentierten, die das Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PwC) im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe erstellt hatte. Deren Tenor: Mehrwegsysteme sind Einwegsystemen in ökologischer und zumeist auch in volkswirtschaftlicher  Hinsicht  überlegen. Allerdings können der Getränkewirtschaft   unter  Umständen höhere Kosten als bei Einwegsystemen entstehen. Doch insgesamt betrachtet, sei eine „Förderung effizient funktionierender Mehrwegsysteme gesamtwirtschaftlich sinnvoll“, hieß es bei einer von PwC bereitgestellten Unterlage zu der Präsentation.

 „Jahrzehntelange Aufweichung“

Während sich der Hauptteil der Studie mit den Verhältnissen in Deutschland befasst, setzt sich die „Anlage A“ mit Österreich auseinander. Und die PwC-Experten kommen zu folgendem Befund:  „Zusammenfassend zeigt sich über die Jahrzehnte eine Abnahme beziehungsweise ‚Aufweichung’ der gesetzlichen Anforderungen zur Wiederverwendung von Getränkeverpackungen, bis hin zur Ablöse konkreter Quoten durch freiwillige Selbstverpflichtungen bei nachhaltigen Verpackungssystemen. Gleichzeitig ist eine starke Abnahme des Anteils von Mehrwegverpackungen zu verzeichnen.“ Das stützt schwerlich die wiederholten  Versicherungen der Getränkewirtschaft, der zufolge alles nur Mögliche zur Förderung von Mehrwegverpackungen getan wird und deren sinkender Anteil am Verpackungsaufkommen der mangelnden Annahme durch die Konsumenten geschuldet ist.


Das Ökologieinstitut, die ARGE Abfallwirtschaftsverbände und die Umweltanwaltschaft sehen in der Studie jedenfalls ein Plädoyer für das „Ökobonusmodell“ zur Förderung von Mehrwegsystemen, das der Wiener Ökonom Gerhard Vogel im Herbst 2010 vorlegte. Diesem zufolge wird jedes verkaufte Einweggebinde mit einem Malus von 20 Cent belastet. Mit den Einnahmen wird ein Bonus von 46,6 Cent pro verkauftem Mehrweggebinde finanziert. „Sofort“ lasse sich damit der Anteil der Mehrweggebinde an den Getränkeverpackungen von derzeit etwa 18,3 Prozent wieder auf 30 Prozent erhöhen, berechnete Vogel. Mittelfristig ist es ihm zufolge wünschenswert und auch möglich, den Mehrweg-Anteil auf rund 50 Prozent zu steigern, „was etwa der Situation von 1998 entspräche.“ Der seinerzeitige Auftrag an Vogel zur Ausarbeitung des Systems erging seitens des Umweltministeriums. Doch bis dato gibt es keinerlei einschlägige Gesetzesinitiative. Im Gegenteil: Drei entsprechende Anträge der Grünen im Umweltausschuss des Nationalrates wurden zurückgestellt.

„Konkrete Schritte“

Die Reaktionen auf die Studie ließen nicht lange auf sich warten. In einer Aussendung verwies die Wirtschaftskammer (WKÖ) auf ein Paket der Sozialpartner vom Sommer 2011 „zur Verbesserung der ökologischen Performance von Getränkeverpackungen“. Dieses solle nicht zuletzt auch Mehrweggebinde für die Konsumenten attraktiver machen. „Die Wirtschaft steht voll hinter diesem Paket und setzt konkrete Schritte, um den Rückgang der Mehrwegquote zu stoppen“, wurde Stephan Schwarzer, der Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der Aussendung zitiert.

Wie auch immer: „Mit Hinblick auf die Herausforderungen des zunehmenden Anspruchs an Energie- und Ressourceneffizienz, als auch der Klimaschutzthemen, könnte das Mehrwegsystem in Österreich wieder an Bedeutung gewinnen“, resümiert PwC. Ob davon alle einschlägigen österreichischen Akteure überzeugt sind, ist indessen fraglich: Im „Ressourceneffizienz-Aktionsplan“ (REAP) der Bundesregierung, den das Umweltministerium kürzlich vorlegte, kommt der Begriff „Mehrweg“ nicht vor.  

Bemerkenswert fiel übrigens die Reaktion von PwC Österreich auf die Studie aus: „Die Ergebnisse der von PwC Deutschland erstellten Auftragsstudie sind nicht auf Österreich übertragbar, da sich sowohl die Märkte, als auch die Sammelsysteme deutlich unterscheiden“, wurde per Aussendung mitgeteilt.

Global Chemical Leasing Award

Am 15. April endet die Bewerbungsfrist für den Global Chemical Leasing Award,  der heuer bereits zum zweiten Mal vergeben wird. Die Vergabe erfolgt in vier Kategorien: Fallbeispiele von Unternehmen, Beratungsleistungen, wissenschaftliche Publikationen und Medien.

In jeder Kategorie wird ein Hauptgewinner gekürt und erhält 5.000 US-Dollar. Auch die jeweils Zweit- und Drittplatzieren jeder Kategorie werden geehrt. Bewerben können sich sowohl Unternehmungen als auch Einzelpersonen. Die festliche Preisverleihung erfolgt im Rahmen der ACHEMA, einer der weltweiten Leitmessen für die chemische Industrie, die vom 18. bis 22. Juni in Frankfurt am Main stattfindet. Beim Chemikalienleasing wird nicht nach der Menge der eingesetzten Chemikalien bezahlt, sondern nach der erbrachten Dienstleistung, also beispielsweise der gereinigten Fläche oder der behandelten Stückzahl. Das bietet Anreize zu effizientem Umgang mit den verwendeten Chemikalien.


Information: www.chemicalleasing.com

Chemikaliengesetz: Noch mehr Sicherheit

Am 18. Jänner beschloss der <a href=http://www.parlament.gv.at/PERK/NRBRBV/NR/ target="_blank">Nationalrat</a> einstimmig die Novelle zum Chemikaliengesetz, die, die allgemein erwartete Zustimmung des Bundesrates vorausgesetzt, dieser Tage in Kraft tritt. Sie dient im Wesentlichen der Umsetzung der CLP-Verordnung in Österreich, die ihrerseits in der EU das Globally Harmonized System (GHS) zur Kennzeichnung von Chemikalien einführt. Mit dem GHS wurden weltweit einheitliche Gefahrenpiktogramme geschaffen.  Durch das Chemikaliengesetz ist nunmehr die CLP-Verordnung in Österreich anwendbar und sanktionierbar.  Klargestellt ist auch, welche Behörden in die Umsetzung eingebunden sind und was diese zu tun haben. Die Federführung liegt - schwerlich überraschend - beim Umweltministerium. Abzustimmen hat sich dieses mit dem Wirtschafts- und dem Gesundheitsministerium sowie dem Sozialministerium, das für Arbeits- und Konsumentenschutz zuständig ist. In das neue Chemikaliengesetz übernommen wurden auch die Bestimmungen des  REACH-Durchführungsgesetzes, das den Umgang mit dem EU-Chemikalienmanagementsystem REACH in Österreich regelt.  

<b>Giftrecht bleibt erhalten</b>

Weiters enthält das Chemikaliengesetz giftrechliche Bestimmungen, insbesondere
Abgabebeschränkungen für besonders gesundheitsgefährliche Substanzen. Diesbezüglich erfolgten im Zuge der Gesetzwerdung einige Debatten mit Vertretern der Wirtschaft. Diese akzeptierten war den Wunsch des Umweltministeriums, das bisherige anerkannt hohe Schutzniveau zu erhalten.  Sie wünschten allerdings eine möglichst unbürokratische Handhabung der entsprechenden Regeln. Nunmehr sieht das Gesetz anstelle eines  Bewilligungsverfahrens eine Bescheinigungslösung vor. In deren Rahmen haben die Bezirkshauptmannschaften haben zu bescheinigen, ob jemand zum Bezug bestimmter Stoffe befugt ist. Unumstritten war, dass die giftrechtlichen Vorschriften mit CLP in eins zu bringen und unter anderem die Schwellenwerte, ab denen eine Substanz als toxisch gilt, anzupassen. Wie der Leiter der Abteilung V/2: Stoffbezogener Umweltschutz, Chemiepolitik, Risikobewertung und Risikomanagement im <a href=http://www.lebensministerium.at target=“_blank“>Umweltministerium</a>, Thomas Jakl, erläutert, „ist das alles ist nicht besonders spektakulär. Aber wir haben effiziente Mechanismen vorgesehen und wir haben schlanke Abläufe sowie klare Zuständigkeiten geschaffen.“ <p>Den an der Gesetzwerdung beteiligten Parlamentariern streut Jakl Rosen. So wurde  beispielsweise auf Antrag der Grünen beschlossen, dass sämtliche Anwender einer Chemikalie vom Verkäufer das zugehörige Sicherheitsdatenblatt verlangen können, das ihnen kostenlos auszufolgen ist. Gemäß den Bestimmungen der REACH-Verordnung haben nur gewerbliche Anwender dieses Recht. Die nun beschlossene Bestimmung ist laut Jakl ebenso wünschenswert wie hilfreich: „Der parlamentarische Prozess hat zweifellos Verbesserungen des Gesetzes gebracht.“ Die Sicherheitsdatenblätter haben den Anforderungen der REACH-Verordnung der Europäischen Union zu genügen. Sie müssen Informationen über die Gefahren, die von einem Stoff ausgehen, allfällige Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen sowie über Vorkehrungen hinsichtlich des Brandschutzes enthalten. Der Umweltminister kann per Verordnung, die mit dem Wirtschafts- und dem Sozialminister abzustimmen ist,  nähere Festlegungen zum Sicherheitsdatenblatt treffen.<p>

<b>Erfreute Parlamentarier</b><p>
Ihrerseits zeigten sich die Parlamentarier anlässlich der Beschlussfassung im Nationalrat zufrieden mit dem Gesetz und erfreut über die Vorgangsweise ihnen gegenüber. So konstatierte etwa Wolfgang Pirklhuber, Agrarsprecher der Grünen, die Berücksichtigung der Einwände der Opposition sei „ein gutes Beispiel für gelebten Parlamentarismus.“ Vertreter nahezu aller Fraktionen wiesen auf die hohen österreichischen Standards im Hinblick auf den sicheren Umgang mit Chemikalien hin. Dieser werde durch die Novelle weiter verbessert.

 

 

 

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