Weblog von fischer
Bayer: Vergleiche zu Glyphosat und Dicamba
25.06.20
von
Klaus Fischer
Zur Beilegung in den USA anhängiger Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den Pflanzenschutzmitteln sowie mit der behaupteten Schädigung von Gewässern durch PCB wendet der deutsche Chemiekonzern bis zu elf Milliarden Euro auf.
Umgerechnet rund elf Millarden Euro stellt der deutsche Chemiekonzern Bayer bereit, um Rechtsstreitigkeiten in den USA beizulegen. Sie betreffen Schädigungen von Personen durch das Pflanzenschutzmittel Roundup (Wirkstoff: Glyphosat), von Ernten durch das Pflanzenschutzmittel Dicamba sowie von Gewässern durch Polychlorierte Biphenyle (PCB). Konzernchef Werner Baumann, Finanzvorstand Wolfgang Nickl und Bill Dodero, Global Head Litigation von Bayer sagten bei einer telefonischen Investorenkonferenz am 24. Juni, entsprechende Vereinbarungen seien grundsätzlich getroffen worden. Sie bedürften zum Teil aber noch der Genehmigung durch die zuständigen Gerichte, darunter den U.S. District Court for the Northern District of California. Ausdrücklich betonte Bayer, die Vereinbarungen seien „keinerlei Eingeständnis einer Schuld oder eines Fehlverhaltens“. Es gehe ausschließlich darum, die wirtschaftlichen Risiken im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen zu minimieren.
Bezüglich Roundup/Glyphosat könnte Bayer etwa 75 Prozent der Verfahren abschließen. Dabei geht es um 125.000 eingereichte sowie noch nicht eingereichte Fälle. Bayer stellt zur Beilegung der bereits vorliegenden Klagen 7,82 bis 8,53 Milliarden Euro bereit. Hinzu kommen 1,11 Milliarden Euro für potenzielle weitere Klagen.
Die möglichen künftigen Roundup-Klagen werden in einer Gruppe zusammengefasst. Ein wissenschaftliches Gremium (Class Science Panel) entscheidet, ob das Mittel „das Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) verursachen kann, und falls ja, welche Expositionsniveaus hierfür mindestens erreicht sein müssen“. Verneint es dieses Risiko, dürfen die Kläger das Gegenteil nicht behaupten. Kommt es zum gegenteiligen Schluss, darf Bayer bzw. Monsanto nicht behaupten, das Mittel könne das NHL nicht hervorrufen. Allerdings müssen die Kläger nachweisen, dass sie das für eine Schädigung notwendige Expositionsniveau erreicht bzw. überschritten haben. Strafschadenersatz zu fordern, ist ihnen nicht erlaubt. Bis das wissenschaftliche Gremium seine Einschätzung vorlegt, dürften laut Bayer mehrere Jahre vergehen.
Nicht von den Vereinbarungen umfasst sind die drei Fälle Johnson, Hardeman und Pilliod, in denen Bayer erstinstanzlich zu Schadenersatzzahlungen verurteilt wurde. Die Berufungsverfahren sind im Gange. Bayer verwies in diesem Zusammenhang auf ein diese Woche ergangenes Urteil eines Bundesrichters in Kalifornien. Dieser hatte festgestellt, dass das Anbringen einer Krebswarnung auf den Verpackungen glyphosatbasierter Herbizide nicht notwendig ist.
Bayer überlegte einer Aussendung zufolge, die Prozesse bezüglich Roundup weiterzuführen. Bei einem negativen Ausgang wären die Kosten jedoch „wahrscheinlich weit höher ausgefallen als beim jetzigen Vergleich“. Außerdem hätte Bayer mit „Schäden für die Reputation und das Geschäft“ rechnen müssen.
Ernten und Gewässer
Zur Beilegung der Streitigkeiten um Dicamba wendet Bayer bis zu 356 Millionen Euro auf. Wer behauptet, Ernteschäden durch Verwehungen des Mittels erlitten zu haben, muss das dem U.S. District Court for the Eastern District of Missouri nachweisen. Mitverklagt ist in dieser Angelegenheit die BASF. Von ihr erwartet Bayer „einen Beitrag“ zu dem Vergleich. Eine Stellungnahme der BASF liegt bis dato nicht vor. Nicht in diesen einbezogen ist der Fall Bader Farms, in dem Bayer zu Schadenersatz verurteilt wurde und in Berufung ging.
Was schließlich die behauptete Schädigung von Gewässern durch PCB betrifft, stellt Bayer bis zu 729 Millionen Euro zurück. Davon sind 578 Millionen Euro für eine Gruppe von Privatklägern vorgesehen. Die übrigen Mittel dienen der Beilegung von Auseinandersetzungen mit den Generalstaatsanwälten der Bundesstaaten New Mexico und Washington sowie des District of Columbia.
Genug Liquidität
Bayer geht davon aus, heuer und 2021 jeweils weniger als 4,45 Milliarden Euro für die Vereinbarungen aufwenden zu müssen. Die verbleibenden Beträge dürften erst 2022 oder später fällig werden. „Zur Finanzierung dieser Zahlungen, die von der steuerlichen Behandlung abhängig sind, kann Bayer zurückgreifen auf die bestehende Liquidität, den künftigen Free Cash Flow, auf die Einnahmen aus der Veräußerung des Animal-Health-Geschäfts und zusätzliche Anleiheemissionen“, hieß es in einer Aussendung.
Konzernchef Baumann resümierte, „indem wir daran arbeiten, diese umfangreichen Rechtsstreitigkeiten hinter uns zu lassen, können wir Kurs auf die Zukunft nehmen und die globalen Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit und Ernährung angehen. Das gilt nicht nur jetzt während der Covid-19-Pandemie, sondern auch langfristig“.
SARS-CoV-2-Impfstoff „möglichst fair“ verteilen
24.06.20
von
Klaus Fischer
Für grundsätzlich sinnvoll hält der Pharmaindustrieverband Pharmig die diesbezüglichen Pläne der Weltgesundheitsorganisation WHO. Zur Produktion der 4,26 Milliarden Impfstoffdosen für die besonders betroffenen Personengruppen müssen die Unternehmen allerdings zusammenarbeiten.
„Wichtig ist, die Frage der Versorgung möglichst fair zu lösen, denn es werden nicht gleichzeitig acht Milliarden Dosen eines Impfstoffes zur Verfügung gestellt werden können. Daher muss man einerseits einen Plan ausarbeiten, wie die Verteilung erfolgen kann und andererseits auch Verständnis in der Bevölkerung dafür schaffen, dass bestimmte Gruppen bevorzugt behandelt werden und werden müssen.“ So kommentiert Pharmig-Generalsekretär Alexander Herzog den vor wenigen Tagen veröffentlichten Plan der Weltgesundheitsorganisation WHO für die globale Verteilung eines künftigen Impfstoffs gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.
Laut dem „Global Allocation Framework“ der WHO sollten zuerst die Angehörigen der Gesundheitsberufe mit einem solchen Mittel versorgt werden. Dabei handelt es sich um etwa 50 Millionen Personen, für deren zweimalige Impfung sowie einen Verschleißanteil von 15 Prozent rund 115 Millionen Dosen notwendig wären. In einer zweiten Stufe wären die weltweit rund 650 Millionen Personen im Alter von mehr als 65 Jahren an der Reihe, für die 1,5 Milliarden Impfstoffdosen benötigt würden. An dritter Stelle kämen die übrigen aufgrund von Mehrfacherkrankungen etwa 1,15 Milliarden besonders Gefährdeten. Für sie wären 2,65 Milliarden Dosen bereitzustellen. Zur Versorgung dieser insgesamt rund 1,85 Milliarden Personen müssten somit rund 4,26 Milliarden Dosen erzeugt und verteilt werden. Zu berücksichtigen bei der Frage nach der Priorität der Versorgung mit dem Impfstoff ist nach Ansicht der WHO auch, welche Länder außerordentliche Risiken im Zusammenhang mit der Pandemie aufweisen. Keine Rolle sollten ihr zufolge logistische Probleme in besonders betroffenen Ländern spielen: „Dafür wird es Hilfen geben.“
Herzog bemerkt dazu, die von der WHO genannten Mengen könne kein Pharmaunternehmen alleine erzeugen: „Hier wird die Industrie mittels freiwilliger Lizenzvereinbarungen arbeiten, um mehreren Unternehmen die Möglichkeit zu geben, den Impfstoff gleichzeitig herstellen zu können. So wie schon im Rahmen der Erforschung eines Sars-CoV-2-Impfstoffes pharmazeutische Unternehmen in einem noch nie dagewesenen Ausmaß kooperieren, werden sie es auch bei der Produktion eines solchen Impfstoffes tun.“ Wie er hinzufügte, sind derzeit weltweit rund 140 Projekte zur Entwicklung eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 im Gange. Kaum seriös abzuschätzen sei, „wann ein erster Impfstoff tatsächlich verfügbar sein wird“.
Danninger besucht „Hidden Champion“
24.06.20
von
Klaus Fischer
Der Kunststoffverarbeiter Coreth gehört zu den größten einschlägigen Unternehmen in Österreich. Im Zuge der COVID-19-Pandemie erzeugte er auch Vormaterialien für Schutzmäntel.
Mit über 100 Beschäftigten und einer Jahresproduktion von etwa 35.000 Tonnen an recyclingfähigen Kunststoff-Folien gehört die G. Coreth Kunststoffverarbeitungs GmbH in Unterwaltersdorf zu den größten Kunststoffverarbeitern Österreichs. Während der COVID-19-Pandemie erzeugte das Unternehmen auch Vormaterialien für Schutzmäntel. Im Zuge eines Betriebsbesuchs am 24. Juni konstatierte Niederösterreichs Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger, die Pandemie habe einmal mehr „deutlich gemacht, wie wichtig es ist, produzierende Unternehmen bei uns im Land zu haben und dadurch im Bedarfsfall nicht auf die Versorgung aus dem Ausland angewiesen zu sein. Die Bereitschaft und das Engagement der Firma Coreth, eine entsprechende Produktionsschiene aufzubauen, ist beispielhaft“. Danninger bezeichnete das Unternehmen als einen „Hidden Champion“, der international ausgerichtet und „in der Region und im Land fest verankert ist“. Firmen wie Coreth stehen laut Danninger für sichere Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung.
Eingebunden ist das Unternehmen auch in den Kunststoff-Cluster der niederösterreichischen Wirtschaftsagentur Ecoplus. Deren Geschäftsführer Helmut Miernicki erläuterte, in den Clustern gehe es darum, „überbetriebliche Kooperationsprojekte zu branchenrelevanten Zukunftsthemen und Entwicklungen zu initiieren. Dazu brauchen wir technologieaffine Unternehmen wie die Firma Coreth, die sich aktiv im Cluster einbringen“. Unterstützt wird die Coreth auch von der Niederösterreichischen Bürgschaften und Beteiligungen GmbH (NÖBEG), die Finanzierungen für Investitionsvorhaben bereitstellt.
AIT meldet „sehr gutes Ergebnis“
23.06.20
von
Klaus Fischer
Der Umsatz des Austrian Institute of Technology war 2019 um 2,6 Prozent höher als 2018, das Jahresergebnis um etwa 25 Prozent.
Einen Umsatz („Betriebsleistung“) von 162,9 Millionen Euro meldet das Austrian Institute of Technology (AIT) für das Geschäftsjahr 2019. Gegenüber 2018 entspricht das einer Steigerung um rund 2,6 Prozent. Der Betriebserfolg (EBIT) lag mit 4,01 Millionen Euro um 8,1 Prozent über dem von 2018. Das Jahresergebnis schließlich wuchs um 25,4 Prozent auf 4,05 Millionen Euro. Überdies wurde ein Auftragsstand von rund 183,2 Millionen Euro verzeichnet. „Wenn Sie so wollen, helfen uns das sehr gute Ergebnis im Berichtsjahr 2019 und der hohe Auftragsstand zu Beginn des Jahres 2020, um im aktuellen herausfordernden Jahr 2020 das AIT trotz unruhiger See sicher auf Kurs zu halten“, konstatierte Geschäftsführer Anton Plimon bei der Bilanzpressekonferenz am 23. Juni in Wien. Aufsichtsratspräsident Hannes Androsch dankte den beiden Eigentümern des AIT, dem Klimaministerium (BMK) und der Industriellenvereinigung (IV). Der Bund hatte 2019 rund 49,8 Millionen Euro zum Umsatz beigesteuert. Androsch zufolge braucht Österreich „nach der Corona-Krise ein Wiederhochfahr-Programm für die Wirtschaft. Das ist auch für die angewandte Forschung wichtig. Denn von der Industrie wird es abhängen, wie es der Forschung geht. Die Hilfsmaßnahmen müssen rasch, zeitlich begrenzt, gezielt und strukturverbessernd sein“.
Zufrieden mit der AIT-Bilanz zeigte sich Klimaministerin Leonore Gewessler. In einer Aussendung konstatierte sie, mit dem Jahresergebnis 2019 sei das AIT „für aktuelle und zukünftige Herausforderungen gut gewappnet“. Die COVID-19-Pandemie habe die Bedeutung von Forschung und Innovation für eine erfolgreiche Krisenbewältigung nachgewiesen: „Diesen Beitrag werden wir auch im Kampf gegen die Klimakrise dringend brauchen. Wir werden diese Anstrengungen in den nächsten Jahren auch im Rahmen des Konjunkturprogramms weiter vorantreiben, damit Österreich im Klimaschutz eine Vorreiterrolle einnimmt.“
Namens der IV verlautete Generalsekretär Christoph Neumayer, das AIT habe 2019 „seinen Erfolgskurs fortsetzen und seine Position als wissenschaftlicher Top-Player in Österreich bestätigen“ können. Ihm zufolge sind Forschung, Technologie und Innovation (FTI) „essenzielle Säulen, um Beschäftigung und Wertschöpfung zu sichern und zu stärken sowie die Krisenresilienz des Standortes zu erhöhen. Ein starkes FTI-System muss daher ein fundamentaler Bestandteil einer nachhaltigen und erfolgreichen Standortpolitik sein, die für FTI-fördernde Rahmenbedingungen sorgt und die FTI-Akteure bei ihrer Tätigkeit unterstützt und stärkt“.
Pharmaindustrie warnt vor Brexit-Chaos
22.06.20
von
Klaus Fischer
Die COVID-19-Pandemie zeige einmal mehr die Bedeutung der Zusammenarbeit der EU mit Großbritannien im Gesundheitssektor, betonen Interessenvertretungen der Pharmabranche unter Führung der EFPIA. Und sie präsentieren erneut teils bekannte Forderungen an die Politik.
Angesichts der stockenden Verhandlungen über den EU-Austritt Großbritanniens (Brexit) machen die europäischen Interessenvertretungen der Pharmaindustrie mobil. In einer gemeinsamen Stellungnahme wiederholen sie unter Führung des Pharmaindustrieverbands EFPIA teils bekannte Forderungen. Und sie nutzen die COVID-19-Pandemie, um deren Dringlichkeit zu untermauern. In der Stellungnahme heißt es, das neue Coronavirus sei eine Herausforderung für die ganze Welt, nicht allein für Europa und schon gar nicht alleine für die EU. Einmal mehr träten Probleme in den Vordergrund wie Versorgungsschwierigkeiten und der ungleiche Zugang zu Arzneimitteln, negative Auswirkungen von Exportbeschränkungen, Lagerhaltungsverpflichtungen und anderen (Handels-)Einschränkungen. Überdies zeige sich erneut die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit bei der Aufrechterhaltung von Versorgungs- und Lieferketten, aber auch im Bereich Forschung und Entwicklung. Deutlich werde weiters die Problematik mangelnder Investitionen sowie der zögerlichen Entwicklung neuer Technologien und Behandlungsmethoden. „Das Virus zeigt, dass grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren mit wirksamer Koordination und Mechanismen für rasche Reaktionen begegnet werden muss“, heißt es in der Stellungnahme. Nicht zuletzt gelte es, sich auf künftige Pandemien vorzubereiten. Entsprechende Anstrengungen gerieten jedoch gerade durch das Tohuwabohu im Zusammenhang mit dem Brexit in Gefahr.
Gesundheitsthemen spielten bei den Verhandlungen so gut wie keine Rolle. Doch falls es zu einer schlechten Austrittsvereinbarung oder gar zu einem „Hard Brexit“ ohne Vereinbarung komme, könne das unterhaltsam werden. Sowohl die EU als auch Großbritannien riskierten, schlechter auf kommende Epidemien und Pandemien vorbereitet zu sein als bisher. Der Zugang von Patienten in der EU zu in Großbritannien zugelassenen Arzneimitteln und umgekehrt könnte sich verzögern, der Handel zwischen den beiden Wirtschaftsräumen sich erschweren. Auch die Zusammenarbeit in der medizinischen Forschung wäre nicht mehr so einfach zu machen wie noch derzeit, was sich aller Voraussicht nach nachteilig auf die Patienten auswirken würde. Zu befürchten sei weiters ein Abwandern von wissenschaftlichem Personal in Drittstaaten.
Die EFPIA und ihre Mitstreiter fordern daher, die reibungslose Zusammenarbeit zwischen der EU und Großbritannien im Gesundheitsbereich auch weiterhin zu gewährleisten. Notwendig seien insbesondere Frühwarnmechanismen und der Datenaustausch, um auf Epidemien vorbereitet zu sein, aber auch ein gemeinsamer regulatorischer Rahmen für die Herstellung, Überprüfung und Zulassung von Arzneimitteln und medizinischer Ausrüstung, inklusive der Aufrechterhaltung bestehender Lieferketten. Ferner müsse der Zugang der Bürger der EU und Großbritanniens zu den Gesundheitssystemen beider Wirtschaftsräume sichergestellt sein. Auch die Zusammenarbeit im Bereich der medizinischen Forschung dürfe durch den Brexit keinen Schaden leiden.
BASF: Bock führt Aufsichtsrat
22.06.20
von
Klaus Fischer
Nach der zweijährigen „Cooling-off“-Phase kehrte der ehemalige Vorstandschef planmäßig in „sein“ Unternehmen zurück.
Kurt Bock hat planmäßig den Vorsitz im Aufsichtsrat des deutschen Chemiekonzerns BASF übernommen. Er wurde in der Hauptversammlung am 18. Juni in das Gremium gewählt und anschließend von seinen Kollegen zum neuen Vorsitzenden gekürt. Sein Mandat läuft bis um Ende der ordentlichen HV im Jahr 2024.
Festgelegt hatte das alles der BASF-Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. Dezember 2017. Damals wurde der heutige BASF-Vorstandschef Martin Brudermüller zum Nachfolger Bocks berufen. Er trat diese Funktion nach der HV im Juni 2018 an.
Bock schied für eine zweijährige „Cooling-off“-Phase aus der BASF aus, um nun den Aufsichtsratsvorsitz von Jürgen Hambrecht übernehmen zu können. Bock war von 2011 bis 2018 Vorstandschef von BASF, erstmals in den Vorstand berufen wurde er 2003.
Forschungsfinanzierungsgesetz soll langfristige Planung erleichtern
18.06.20
von
Klaus Fischer
Die Regierung sieht in der nach zehn Jahren Planung finalisierten Novelle einen großen Wurf, betonten ihre zuständigen Mitglieder bei einer Pressekonferenz in Wien.
Wissenschaftsminister Heinz Faßmann, Klimaministerin Leonore Gewessler und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck waren sich einig: Die Novelle zum Forschungsfinanzierungsgesetz ist ein Grund zur Freude. Das betonten die drei Regierungsmitglieder am 18. Juni bei einer Pressekonferenz am Institut für molekulare Biotechnologie (IMBA) im Vienna Biocenter. Faßmann konstatierte, der damalige Wissenschaftsminister und heutige EU-Finanzkommissar Johannes Hahn habe die Novelle bereits 2009 in Aussicht gestellt. Sämtliche Bundesregierungen hätten sie seither in ihre Programme aufgenommen: „Und nun wird sie endlich realisiert.“ Im Kern gehe es darum, langfristige, wachstumsorientierte Forschungsplanung zu ermöglichen, nicht zuletzt wegen der im Gesetz festgeschriebenen Finanzierungszusagen. In Forschungspakten (FTI-Pakten) würden vom Wissenschafts-, Klima- und Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt und dem Finanzministerium Programme für die jeweils kommenden drei Jahre festgelegt. Deren Umsetzung obliege den im Gesetz genannten Institutionen im Forschungsbereich, darunter nicht zuletzt der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Mit diesen seien entsprechende Leistungsvereinbarungen zu treffen. Jedenfalls aber werde nun die Ernte der langjährigen Verhandlungen eingefahren.
Dass im Gesetz keine konkrete Budgetierung festgeschrieben ist, wollte Faßmann nicht überbewertet wissen: „Die konkreten Zahlen stehen dann im FTI-Pakt, den wir bis Jahresende vorlegen müssen.“ Um den Forschungseinrichtungen für 2021 Sicherheit zu geben, würden der Pakt und die Leistungsvereinbarungen heuer ausnahmsweise parallel verhandelt. Er hoffe, es werde 2021 mehr Geld geben als heuer, konstatierte Faßmann.
Gewessler sprach von einem „großen Schritt vorwärts“. Besonders wichtig sei die stabile Finanzierung für jeweils drei Jahre, während derer die Budgets für die vereinbarten Projekte nicht gekürzt werden dürften. In Hinblick auf die „Klimaneutralität“ Österreichs, die die Bundesregierung 2040 erreichen möchte, werde es unter anderem um Batterieforschung, „grüne“ Logistikketten sowie Forschung in Bezug auf Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel gehen, beispielsweise um die Gebäudebegrünung. Im Zuge ihrer Klausur am 15. und 16. Juni habe die Bundesregierung 300 Millionen Euro für einschlägige Technologien beschlossen, ergänzte Gewessler.
Schramböck betonte, die Widerstandsfähigkeit einer Wirtschaft gegen Krisen sei umso größer, je mehr Forschung in einem Land betrieben werde. Mit dem neuen Gesetz gebe die Politik die großen Linien vor, mische sich aber nicht in die Details von Forschungsprogrammen oder gar von einzelnen Projekten ein. Geplant ist Schramböck zufolge auch, zusätzliche Forschungsaktivitäten aus dem Ausland nach Österreich zu holen.
Ausländisches Engagement in Österreich eher zurückhalten soll dagegen das von Schramböck verantwortete Investitionsschutzgesetz, dessen Begutachtung am 12. Juni endete. Zur heftigen Kritik aus Wirtschaftskreisen an dem Entwurf sagte Schramböck gegenüber dem Chemiereport, letztlich gehe es um „Vorgaben der EU, die wir umsetzen müssen“. Ohnehin sei der Entwurf weniger streng als beispielsweise die einschlägigen Bestimmungen in Deutschland. Und schließlich gelte es, in Bezug auf die im Gesetz thematisierten Investitionsvorhaben die „Naivität“ aufzugeben, die die EU-Kommission bis dato an den Tag gelegt habe.
Chemieindustrie: Einigung über Kollektivvertrag
18.06.20
von
Klaus Fischer
Die Beschäftigten erhalten um 1,6 Prozent mehr Lohn bzw. Gehalt und 150 Euro Einmalprämie. Gefordert hatten die Gewerkschaften ein Plus von 2,8 Prozent.
In der fünften Verhandlungsrunde einigten sich der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO) sowie die Produktionsgewerkschaft (PRO-GE) und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) auf einen neuen Kollektivvertrag. Das teilte der FCIO per Aussendung mit. Dieser zufolge steigen die Löhne und Gehälter um 1,6 Prozent, überdies erhalten alle Beschäftigten eine steuerfreie Einmalprämie von 150 Euro. Unternehmen, die nicht von der COVID-19-Pandemie betroffen sind, wird empfohlen, höhere Prämien zu bezahlen. Der neue Vertrag gilt rückwirkend ab 1. Mai zwölf Monate lang. Treibacher-Vorstand Rainer Schmidtmayer, der Chefverhandler des FCIO, konstatierte, die knapp über der Inflation von 1,57 Prozent liegende Lohn- und Gehaltserhöhung „berücksichtigt die schwierigen Bedingungen“, erkenne aber auch die Leistungen der Beschäftigten an.
Seitens der Gewerkschaften liegt bis dato keine Stellungnahme vor. Sie hatten ein Plus von 2,8 Prozent gefordert und die ursprünglich angebotene bloße Inflationsabgeltung von 1,57 als „Verhöhnung“ kritisiert. Außerdem hatten sie den Verhandlungsstil der Arbeitgeber „empörend“ genannt und vom „Versuch, vollendete Tatsachen zu diktieren“, gesprochen.
„Achtung vor dem Virus nicht verlieren“
17.06.20
von
Klaus Fischer
Die COVID-19-Pandemie ist noch keineswegs überstanden, warnten Gesundheitsminister Rudolf Anschober und der deutsche Virologe Christian Drosten bei einer Pressekonferenz. Laut Anschober lässt das Risikobewusstsein der österreichischen Bevölkerung nach.
Die COVID-19-Pandemie „ist absolut noch nicht vorbei“, warnte Gesundheits- und Sozialminister Rudolf Anschober am 17. Juni bei einer Pressekonferenz mit dem deutschen Virologen Christian Drosten von der Charité Berlin. Es gelte, dafür zu sorgen, „dass wir für die kommenden Herausforderungen besser aufgestellt sind als für die 1. Welle“. Die bisherigen Lockerungsschritte nach dem „Lock-down“ am 16. März hätten nicht zu einem Wiederanstieg der Infektionszahlen geführt. Aktuell seien in Österreich 417 Personen an COVID-19 erkrankt. Vom 16. auf den 17. Juni hätten die Labors bei rund 8.000 Tests lediglich 14 Neuerkrankungen festgestellt, was einer Steigerung um rund 0,2 Prozent entspricht. Vor drei Monaten belief sich der tägliche Anstieg dem gegenüber um bis zu 54 %, konstatierte Anschober. Bisher habe die Bevölkerung die seitens der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen gut mitgetragen und „eine großartige Solidarität“ bewiesen: „Leider lässt das Risikobewusstsein jetzt nach. Die Sache ist noch nicht gegessen und abgehakt.“
„Wir können die 2. Welle verhindern“
Dies betonte auch der online zugeschaltete Drosten: „Wir dürfen die Achtung vor dem Virus nicht verlieren.“ Derzeit seien die Infektionszahlen so niedrig, dass sie niemandem mehr auffielen. Aber das könne sich rasch ändern, etwa, wenn im Herbst die Schulen wieder geöffnet werden. Eine Schule mit 1.000 Schülern in einer Kleinstadt könne zum Ausgangspunkt für hunderte Infektionen werden. Grundsätzlich sei es durchaus möglich, die immer wieder thematisierte „2. Welle“ von COVID-19 zu verhindern: „Aber wir müssen etwas tun.“ Unter anderem gelte es, die Abstandsregeln weiter einzuhalten und den Menschen die Notwendigkeit von Eindämmungsmaßnahmen zu kommunizieren: „Wir sehen nämlich, dass jene Teile der Gesellschaft, die kommunikativ schlechter erreichbar sind, eher zum Opfer des Virus werden.“
Und niemand könne ausschließen, dass es in der zweiten Jahreshälfte erneut zu einem exponenziellen Anstieg der Erkrankungen komme: „Wir sind ein Stück weit blind, was die Entwicklungen in der Gesellschaft betrifft. Vielleicht sind wir bereits auf der ansteigenden Flanke der 2. Welle. Daher dürfen wir nicht nachlässig werden.“ Es gebe einen „Point of no return“, ab dem die Infektionszahlen wieder exponenziell in die Höhe gehen: „Zu diesem Punkt dürfen wir nicht zurück.“
Zurückhaltend äußerte sich der Virologe zu dem Medikament Dexamethason, das die Weltgesundheitsorganisation WHO als „Durchbruch“ bezeichnet hatte. Drosten zufolge ist dieses lediglich für die Behandlung schwer Erkrankter geeignet, doch auf die Intensivstation wolle ja niemand: „Wirklich helfen würde ein Impfstoff. Alles andere sind Behelfsmaßnahmen.“
Lob zollte Drosten den Gesundheitsbehörden: Diese seien personalseitig „nicht gerade luxuriös“ ausgestattet. Was sie bisher geleistet hätten, müsse als „heroisch“ bezeichnet werden.
Prognostisch gut aufgestellt
Vor übertriebenem Optimismus warnte auch Elisabeth Puchhammer, Virologin an der MedUni Wien. Im Herbst sei mit einem Anstieg respiratorischer Krankheiten zu rechnen. Bei einem gleichzeitigen Wiederaufflammen von COVID-19 könne dies zu einer erheblichen Herausforderung werden.
Allerdings ist Österreich zumindest prognostisch gut aufgestellt, betonte Herwig Ostermann, der Geschäftsführer der Gesundheit Österreich GmbH. Mit den verfügbaren Modellen sei es möglich, die Entwicklung der jeweils nächsten 14 Tage auf Bundes- und Länderebene mit hoher Wahrscheinlichkeit zuverlässig abzuschätzen: „Das gibt uns eine gute Planungssicherheit.“
Testen und screenen
Laut Anschober erfolgt nunmehr eine umfassende wissenschaftliche Evaluierung der bisher gesetzten Maßnahmen und ihrer Auswirkungen. Für die kommenden Monate geplant sei ein „breites Test- und Screeningprogramm in zusätzlichen Zielbereichen, wo wir Risiken sehen“. Dabei handle es sich nicht zuletzt um Bevölkerungsgruppen „mit prekären Lebens- und Wohnsituationen“, präzisierte der Minister auf Nachfrage des Chemiereports.
Ausdrücklich betonte Anschober, die Regierung wolle eine 2. Welle und einen damit verbundenen neuerlichen „Lock-down“ mit allen Kräften hintanhalten. Notwendig werden könne jedoch ein „präzises regionales Nachjustieren“. Gemeint ist damit das „Überprüfen bisheriger Lockerungsmaßnahmen“, etwa des weitgehenden Entfalls der Verpflichtung zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.
Chemieindustrie: Streit um Kollektivvertrag
10.06.20
von
Klaus Fischer
Die Arbeitgeber nennen die Forderungen der Gewerkschaften „völlig überzogen“, diese wiederum bezeichnen das Angebot der Unternehmer als „Verhöhnung“.
Nach wie vor gibt es keine Einigung über den neuen Kollektivvertrag für die Beschäftigten der österreichischen Chemieindustrie. Auch die vierte Verhandlungsrunde endete ergebnislos, berichteten der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO) und die Gewerkschaften PRO-GE sowie GPA-djp übereinstimmend. Der FCIO bezeichnet die Forderung der Arbeitnehmer einer Lohn- und Gehaltserhöhung um 2,8 Prozent als „völlig überzogen“. Die Gewerkschaften ihrerseits sprechen angesichts des Angebots der Arbeitgeber in Höhe der Inflationsrate von 1,57 Prozent von einer „Verhöhnung“.
Rainer Schmidtmayer, der Verhandlungsführer der Arbeitgeber und Vorstand der Treibacher Industrie AG, konstatierte, er verstehe „Handlungsweise der Gewerkschaften nicht. Wir befinden uns in einer der schwersten Wirtschaftskrisen, die Österreich je gesehen hat. Bei allen anderen Verhandlungen haben die Gewerkschaften in dieser schwierigen Zeit angemessene Abschlüsse zum Wohl aller Beschäftigten und Betriebe mit den Arbeitgebern getroffen, die weit entfernt von den bei uns geforderten Lohnerhöhungen in Höhe von 2,8 Prozent liegen, trotz ähnlicher Rahmenbedingungen“. Er ventilierte die Idee einer Kombination aus einer „angemessenen Lohnerhöhung und Bonuszahlungen“. Damit wäre seiner Ansicht nach „ein verantwortungsvoller, standortsichernder Abschluss möglich“.
Die Gewerkschafter Alfred Artmäuer (PRO-GE) und Günther Gallistl (GPA-djp) dagegen argumentierten, Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer progagiere „im ganzen Land Konsum und Geldausgeben“. Bei den Kollektivvertragsverhandlungen jedoch wollten die Arbeitgeber den Arbeitnehmern „nicht einmal einen realen Einkommenszuwachs gewähren, obwohl die letzten Jahre die Branche außerordentlich gut verdient hat“. Außerdem sei der Verhandlungsstil der Arbeitgeber „empörend“: „Das hat nichts mit sozialpartnerschaftlicher Verhandlungskultur auf Augenhöhe zu tun, sondern ist der Versuch, vollendete Tatsachen zu diktieren. Wir werden jetzt die Beschäftigten informieren und weitere Aktionen auf betrieblicher Ebene bis hin zum Streik durchführen.“ Der ÖGB habe die Streikfreigabe „bereits erteilt“.
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