Archive - Mai 12, 2015

ARA: Konstante Sammelmenge

Die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) hielt die Menge der von ihr getrennt gesammelten Verpackungen 2014 gegenüber 2013 mit einer Steigerung von einem Prozent auf 844.900 Tonnen in etwa konstant. Gleichzeitig sanken die Kosten für die Sammlung von 135,8 auf 132,7 Millionen Euro bzw. 123 Euro pro Tonne (2013: 126 Euro). Das teilten die Vorstände des Unternehmens, Christoph Scharff und Werner Knausz, bei der heutigen Bilanzpressekonferenz mit. Laut Scharff sind die 123 Euro „der niedrigste Lizenztarif in der Unternehmensgeschichte.“ Das heurige Jahr wird laut Scharff voraussichtlich das „spannendste der Unternehmensgeschichte.“ Der Grund: Seit Anfang Jänner ist auch der Markt für die Sammlung von Verpackungen, die in Haushalten anfallen, geöffnet. Für Verpackungen aus Gewerbe und Industrie war dies schon seit rund 15 Jahren der Fall. Knausz zufolge funktioniert der Wettbewerb bisher problemlos, eine „endgültige Beurteilung“ werde allerdings erst 2016 möglich sein. Zurzeit hat der bisherige Monopolist ARA im Bereich der Haushaltsverpackungen einen Marktanteil von etwa 75 bis 80 Prozent. Im Gewerbebereich liegt sie laut Knausz bei etwa 70 Prozent.

 

Fehlende Verordnung


Eine wesentliche rechtliche Bestimmung fehlt allerdings nach wie vor, die sogenannte „Abgeltungsverordnung“. Sie legt fest, welche Abgeltungen die Kommunen für Verpackungen erhalten, die sie über die Restmüllsammlung erfassen und an die Verpackungssammler weitergeben. Noch nicht erlassen wurde die Verordnung aufgrund von Einwänden der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Knausz erläuterte dem Chemiereport, die BWB kritisiere, dass die Verordnung sowohl die Mengen vorgebe, die die Kommunen zu erfassen hätten, als auch die Höhe der dafür anfallenden Kosten, die ihnen die Sammelsysteme zu ersetzen haben. Nach derzeitigem Stand soll sich die Höhe der Abgeltungen auf insgesamt 19 Millionen Euro pro Jahr belaufen. Knausz zufolge wäre die Mengenvorgabe für die BWB „noch akzeptabel. Aber die Preise sollen sich die Kommunen laut BWB mit den einzelnen Sammelsystemen individuell aushandeln.“ Seiner Meinung nach wäre das angesichts der Mengenvorgabe jedoch sinnlos. Knausz erwartet, dass die Verordnung erst per 1. Jänner kommenden Jahres in Kraft treten wird.

 

Neue Leistungen
 

Laut Knausz plant die ARA, noch heuer verstärkt Dienstleistungen für die Industrie anzubieten, auch im Zusammenhang mit dem Energieeffizienzgesetz. Diesem zufolge müssen Energielieferanten mit einer Abgabemenge von mindestens 25 Gigawattstunden pro Jahr diesen Wert jährlich um 0,6 Prozent vermindern bzw. Maßnahmen setzen oder finanzieren, die einer solchen Verminderung rechnerisch gleichkommen. Anrechenbar sind dabei nach derzeitigen Stand auch Strombedarfsreduktionen aufgrund des Ersatzes alter Elektrogeräte durch neue, effizientere Produkte. Die ARA will mit den Elektrohändlern ein System ausarbeiten, um die auf diese Weise erzielte Strombedarfsreduktion zu erfassen. Die Elektrohändler können sich die Reduktion gutschreiben lassen und sie an Energielieferanten verkaufen. Für die ARA erschließt sich damit relativ einfach ein neues Geschäftsfeld: Sie ist ohnehin schon im Bereich der Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten tätig.