Weblog von fischer

Deutschland: Experten fordern „Rohstoffwende“

Nach der „Energiewende“ benötigt Deutschland eine „Rohstoffwende“. Das besagt das Positionspapier „Anorganische Rohstoffe - Sicherung der Rohstoffbasis von morgen“ des Arbeitskreises „Rohstoffe und Kreislaufwirtschaft“, in dem die DECHEMA, der Verband chemischen Industrie (VCI) und die Gesellschaft Verfahrenstechnik und Chemieingenieurwesen (GVC) zusammenarbeiten. Dem Papier zufolge stammt „nach wie vor der weit überwiegende Anteil der Rohstoffe aus der Primärproduktion, während sich die Einbeziehung von Sekundärrohstoffen nur in begrenztem Maße durchgesetzt hat.“ Kritisch ist das speziell bei seltenen Substanzen wegen der Preise und der Verfügbarkeit. Außerdem ist „derzeit ein echtes Recycling zu Produkten in Primärrohstoffqualität auf wenige Rohstoffe beschränkt“, darunter Platingruppenmetalle und Kupfer. Bei anderen wichtigen Metallen erweise sich die Auftrennung von Legierungen manchmal als „schwer überwindbares Hindernis.“ Dies gelte selbst für Stoffe wie Eisen, Stahl und Aluminium, bei denen Recyclingquoten von 50 bis 70 Prozent erreicht werden.

 

Die Verfasser des Papiers empfehlen daher, eine „langfristige nationale Rohstoffstrategie“ auszuarbeiten. Überdies müsse der Umgang mit Rohstoffen von der Gewinnung bis zum Recycling am Ziel der „Stärkung des Wirtschaftsstandortes“ orientiert werden. Weiters fordern die Autoren „innerhalb der EU gleiche Rahmenbedingungen für alle Akteure“. Genutzt werden sollten auch sogenannte „anthropogene Lagerstätten“, darunter insbesondere Abraumhalden und Deponien. Beim Recycling gelte es, auf die Rentabilität zu achten und Methoden zu entwickeln, um festzustellen, ob diese hinsichtlich eines bestimmten Stoffs gegeben ist. Darüber hinaus empfehlen die Verfasser eine gesamtheitliche Betrachtung, um den Wechsel vom Abfall- ins Produktrecht zu erleichtern, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist.

 

Akzeptanz verbessern

Gefordert werden in dem Papier weiters die „Entwicklung und Optimierung von Trennverfahren zur Nutzung von Sekundärrohstoffen“, die „Bereitstellung entsprechender Sammellogistik und Aufbereitungskapazitäten“, die „Entwicklung von Technologien und Prozessketten zur sparsameren Verwendung von Ressourcen“ sowie die verstärkte „Forschung zur Substitution kritischer Elemente.“ Auch dürfe „die Toxizität eines Stoffes nicht ausschlaggebendes Kriterium für seine Anwendbarkeit“ sein.

 

Abgesehen davon halten die Verfasser eine „breite Öffentlichkeitsarbeit“ für notwendig. Mit dieser solle die „Akzeptanz vopn Recyclingprodukten“ verbessert werden. Zu guter Letzt gelte es auch, die Zusammenarbeit der Industrie „und den Entwicklern neuer Werkstoffe mit der Recyclingindustrie“ zu fördern. Fragen des Recyclings sollten bereits bei der Entwicklung von Produkten berücksichtigt werden.

 

Das Papier ist unter http://dechema.de/Anorganische_Rohstoffe_2015 verfügbar.

 

 

 

Rahmenpharmavertrag verzögert sich

Der Abschluss des Rahmenpharmavertrags verzögert sich. Wie es seitens des Pharmaindustrieverbands Pharmig gegenüber dem Chemiereport hieß, haben die Branchenmitglieder statt bis heute nunmehr bis einschließlich 31. Dezember Zeit, den Vertrag zu unterzeichnen. Begründet wird dies damit, dass die Verhandlungen über den Vertrag länger als geplant in Anspruch nahmen. Erst nach monatelangen teils höchst emotional geführten Debatten war am 11. November eine Grundsatzeinigung erzielt worden.

 

Sie sieht vor, dass die Branche im kommenden Jahr 125 Millionen Euro an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger (HV) überweist, die den Krankenkassen zur Deckung der gestiegenen Medikamentenkosten zur Verfügung stehen. In den Jahren 2017 und 2018 hängt die Höhe der Zahlungen an den HV von der tatsächlichen Steigerung der Medikamentenkosten ab. Pro Prozentpunkt sind zehn Millionen Euro fällig. Allerdings besteht eine Deckelung von 82 Millionen Euro. Darüber hinaus leisten die Pharmaunternehmen auch weiterhin einen finanziellen Beitrag für Maßnahmen zum Erreichen der Gesundheitsziele in den Bereichen Kindergesundheit und Prävention. Auf Basis des noch bis Jahresende geltenden Rahmenpharmavertrags standen dafür seit 2011 insgesamt rund 6,7 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Dass der neue Vertrag doch noch scheitert, gilt in Insiderkreisen als unwahrscheinlich. In diesem Fall würde nämlich aller Wahrscheinlichkeit nach die vom Gesundheitsministerium ausgearbeitete ASVG-Novelle schlagend. Dieser zufolge müsste die Pharmaindustrie den Krankenkassen einen jährlichen Rabatt von 125 Millionen Euro auf die Medikamentenkosten einräumen. Der Entwurf zur Novelle wird von der Branche vehement abgelehnt und als verfassungswidrig bezeichnet. Hochrangige HV-Vertreter hatten nach der Grundsatzeinigung festgestellt, die Novelle sei vorerst vom Tisch. Sie könne aber erforderlichenfalls jederzeit wieder „reaktiviert“ werden.

 

Den ersten Rahmen-Pharmavertrag schlossen die Pharmaindustrie 2008, die Verlängerung erfolgte 2011.Unter Berücksichtigung des heurigen Jahres bezahlte die Branche seit der Verlängerung insgesamt 82 Millionen Euro an den HV, um damit zur Deckung der Arzneimittelkosten beizutragen. In diesem Betrag inkludiert waren 6,7 Millionen Euro für Projekte in den Bereichen Kindergesundheit und Prävention, die die Pharmaindustrie und der HV gemeinsam durchführten.

 

 

 

 

Gut im Griff

Die Zeit drängt: Noch heuer hat die EU-Kommission einen Aktionsplan zur Begrenzung der Wasserbelastung durch Arzneimittel vorzulegen. Das wurde im Herbst 2014 im Zuge der Revision der Wasserrahmenrichtlinie (WWRL) der EU beschlossen. Und manche Mitgliedsstaaten, insbesondere Schweden, legten eine Reihe von diesbezüglichen Forderungen auf den Tisch, berichtete Thomas Jakl, der stellvertretende Leiter der Sektion Abfallwirtschaft, Chemiepolitik und Umwelttechnologie im Umweltministerium, am 3. Dezember beim 8. Fachgespräch des Umweltbundesamts (UBA) über „Arzneimittelwirkstoffe in der Umwelt“. Den Schweden zufolge soll sich die Kommission in dem Plan unter anderem mit Resistenzentwicklungen, Freisetzungsfragen bei Produktionsstätten, eventuellen Rücknahmeverpflichtungen für Arzneimittel und Abwasserbehandlung befassen. Auch die Entwicklung eines Screeningtests für Arzneimittelrückstände in Gewässern steht auf der Wunschliste.

Zumindest diesbezüglich kann den Skandinaviern in absehbarer Zeit geholfen werden, versicherte Karl Kienzl, der stellvertretende Geschäftsführer des UBA. Dieses entwickle gerade einen solchen Test. Zur Verfügung stehen werde dieser voraussichtlich ab dem zweiten Halbjahr 2016. Schon im Jahr 1999 veröffentlichte das UBA seinen ersten Bericht zum Thema des Fachgesprächs. Eine Überarbeitung ist laut Kienzl im Gang und soll im zweiten Quartal des kommenden Jahres publiziert werden.

 

(K)ein Problem

Über die Ergebnisse des im Rahmen eines Forschungsprojekts durchgeführten Monitoringprogramms „Pharmazeutika und Abwasserindikatoren in Grund- und Trinkwasser“ berichteten Franz Allerberger von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und Franko Humer vom UBA. Im Zuge des Projekts wurden jeweils 50 Grund- und Trinkwassermessstellen auf 19 Antibiotika und acht Abwasserindikatoren untersucht. Ausgewählt wurden laut Humer Messstellen, bei denen das Auftreten der fraglichen Substanzen besonders wahrscheinlich ist und die daher als „risikobasiert“ gelten können. Das Ergebnis: Zwar wurden etliche der Stoffe tatsächlich nachgewiesen. Ihre Konzentration lag aber meist an der Nachweisgrenze und in allen Fällen „deutlich unterhalb jeglicher gesicherten humatoxikologischen Relevanz.“ Allerberger zufolge wäre es jedoch trotzdem sinnvoll, die Ursachen für die Einträge ausfindig zu machen und letztere so weit wie möglich zu unterbinden: „Man sollte nicht sagen: Wir sind eh um Zehnerpotenzen unter den gefährlichen Werten. Also ist das kein Problem und wird auch nie eines werden.“

 

Teilweiser Abbau

Laut Manfred Clara vom UBA sind in Österreich derzeit etwa 13.500 Humanarzneimittelspezialitäten und 1.300 Arzneimittel für Tiere zugelassen. Insgesamt enthalten diese rund 2.000 verschiedene Wirkstoffe. Die Zahl der abgegebenen Einzeldosen, also Tabletten und dergleichen, liegt im europäischen Durchschnitt. Aufgrund der immer besser werdenden Analytik können Rückstände so gut wie überall nachgewiesen werden, etwa in Abwasser, Klärschlamm und daraus hergestelltem Kompost, im Boden, in Oberflächengewässern und im Grundwasser sowie in Sedimenten und Schwebstoffen. In Donauschwebstoffen kommen unter anderem die Antibiotika Erythomycin und Sulfadiazin sowie das Beruhigungsmittel Diazepam vor. In Sedimenten fand sich außerdem der Blutdrucksenker Verapamil. In Kläranlagen ist es nur teilweise möglich, Arzneimittelrückstände zu beseitigen. Vollständig gelingt dies unter anderem beim Schmerzmittel Ibuprofen und beim Lipidsenker Bezafibrat. Erythromycin lässt sich dagegen nur zum Teil abbauen. Keine Wirkung haben Kläranlagen nach derzeitigen Kenntnisstand unter anderem auf das Antiepileptikum Carbamazepin.

Einiges Erstaunen bei den Experten löste übrigens das Auffinden von Arzneimittelrückständen in Bioabfallkompost aus Vorarlberg aus. Nachfragen ergaben laut Clara, dass in manchen Haushalten Arzneimittel im Biomüll entsorgt wurden: „Das Argument war: Das ist ja ein Medikament, das kann ja nicht schlecht sein.“

 

 

 

Patentstreitbeilegung: EU-Kommission präsentiert Monitoringbericht

Die EU-Kommission präsentierte heute ihren sechsten Monitoringbericht über die Beilegung patentrechtlicher Streitfälle im Pharmabereich. Diesem zufolge wurden 2014 insgesamt 76 Fälle zwischen Herstellern von Originalmedikamenten und von Generika bereinigt. Im Jahr 2013 waren es noch 146 Fälle gewesen, 2012 sogar 183. Wie die Kommission feststellte, liegt der Vorjahreswert aber immer noch weit über dem der Jahre 2000 bis 2008, in denen im Durchschnitt jeweils 24 Beilegungen verzeichnet wurden. Ausdrücklich betonte die Kommission, die Zahl der wettbewerbsrechtlich bedenklichen Fälle sei „auf einem niedrigen Niveau“ geblieben. Die weitaus meisten Beilegungsfälle verzeichnete Portugal mit 35, was die Kommission auf neue Rechtsvorgaben zurückführt. Österreich lag mit zehn Fällen hinter Portugal, Spanien, Deutschland und Italien an fünfter Stelle, das Schlusslicht bildete Malta mit drei.

 

In 49 Prozent Beilegungen erfolgte die Einigung ohne Marktzugangsbeschränkung für das jeweilige Generikum. In 39 Prozent der Fälle wurde der Marktzugang beschränkt, der Generikahersteller leistet(e) jedoch keinen „Werttransfer“ (üblicherweise in Form von Zahlungen) an den Produzenten des Originalmedikaments. Bei den restlichen zwölf Prozent umfasste die Einigung sowohl eine Zugangsbeschränkung als auch einen Werttransfer. Die Zugangsbeschränkung bedeutet in einer Reihe von Fällen, dass der Generikaproduzent sein Medikament erst anbieten darf, wenn das Patent des Orginialherstellers abgelaufen ist.

 

Der Bericht ist auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission verfügbar. 

 

 

Kreislaufwirtschaft: Umstrittenes Paket

Die EU-Kommission präsentierte heute ihr neues Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft. Laut einer Aussendung soll dieses „dazu beitragen, den Kreislauf der Produktlebenszyklen durch mehr Recycling und Wiederverwendung zu schließen.“ Gefördert wird das Paket durch 650 Millionen Euro aus dem Forschungs- und Innovationsprogramm „Horizont 2020“, weitere 5,5 Milliarden Euro kommen von den Strukturfonds für die Abfallbewirtschaftung sowie von den Nationalstaaten. Erarbeitet wurde das Paket von einem Team unter dem Ersten Vizepräsidenten der Kommission, Frans Timmermans, sowie dem für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständigen Vizepräsident Jyrki Katainen „und unter enger Beteiligung“ von Umweltkommissar Karmenu Vella sowie Industriekommissarin Elżbieta Bieńkowska.

 

Geplant sind unter anderem die Verminderung der Lebensmittelverschwendung, die Entwicklung von Qualitätsstandards für Sekundärrohstoffe, die Erarbeitung einer „Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft“ sowie Maßnahmen zur verstärkten Wiederverwendung von Wasser. In der Abfallwirtschaft will die Kommission bis 2030 unter anderem eine Recyclingquote von 65 Prozent für Siedlungsabfälle und von 75 Prozent für Verpackungsabfälle einführen. Maximal zehn Prozent aller Abfälle sollen ab diesem Jahr noch deponiert werden dürfen.

 

Timmermans sagte, beim Thema Kreislaufwirtschaft gehe es um einen „grundlegenden Wandel in der Funktionsweise unserer Wirtschaft. Mit dem heute vorgelegten Paket liefern wir den umfassenden Rahmen, der diesen Wandel möglich machen wird. Die Mischung aus intelligenter Rechtssetzung und Anreizen auf EU-Ebene wird Unternehmen und Verbraucher sowie nationale und lokale Behörden dabei unterstützen, diesen Wandel voranzutreiben.“

 

Kritik aus Österreich


Umweltminister Andrä Rupprechter zeigte sich in einer ersten Reaktion dagegen skeptisch. Österreich werde die Vorschläge der Kommission „sehr genau prüfen.“ Jedenfalls „nicht ehrgeizig genug“ seien die Deponierungsquote und die vorgesehene Qualität der für das Recycling gedachten Abfälle. Laut Aussendung des Umweltministeriums sollten „Recyclingprodukte möglichst frei von Problemstoffen sein, um nachteiligen Umweltauswirkungen entgegenzuwirken.“

 

Scharfe Kritik kam von der Delegationsleiterin der österreichischen Grünen im EU-Parlament, Ulrike Lunacek. Sie bezeichnete den Vorschlag als „eine Ansammlung von Lippenbekenntnissen. Verbindliche Vorgaben fehlen fast in allen Bereichen. Der jetzige Vorschlag bleibt sogar hinter der ursprünglichen Fassung zurück, die die EU-Kommission vor einem Jahr zurück gezogen hat. Damit wird Vizepräsident Timmermans wortbrüchig.“ Das EU-Parlament werde „diese Minimalpolitik sicher nicht mittragen.“

 

 

EU: Krach um Genmais und Glyphosat

Die EU-Kommission sollte die gentechnisch veränderte glyposat-tolerante Maissorte NK603 x T25 als Bestandteil von Nahrungs- und Futtermitteln nicht zulassen. So lautet eine Empfehlung des Umweltausschusses des EU-Parlaments, die am gestrigen Dienstag beschlossen wurde. Für die Empfehlung stimmten 40 Parlamentarier, 26 lehnten sie ab, drei enthielten sich der Stimme. Das Plenum des Parlaments wird sich in seiner Sitzung vom 18. bis 21. Jänner in Straßburg mit dem Thema befassen. Die Maissorte wird vom US-amerikanischen Agrarkonzern Monsanto produziert.

 

Der Umweltausschuss begründete seine Entscheidung im Wesentlichen formalrechtlich. Wie es in dem Beschluss heißt, funktioniert das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Nahrungs- und Futtermittel nicht zufriedenstellend. Daher sollten keine weiteren Zulassungen erfolgen, bevor dieses nicht verbessert wurde. Insbesondere kritisieren die Parlamentarier, dass die Kommission im Alleingang entscheiden kann, wenn die Mitgliedsstaaten sich nicht mit qualifizierter Mehrheit auf die Zulassung oder Ablehnung eines bestimmten Produkts einigen.

 

Die Überarbeitung dieses Verfahrens ist derzeit im Gang. Seitens der Kommission wurde vorgeschlagen, dass die Mitgliedsstaaten der EU den Verkauf und die Nutzung gentechnisch veränderter Nahrungs- und Futtermittel auf ihrem Gebiet verbieten können. Dies wurde vom EU-Parlament jedoch im Oktober als unpraktikabel abgelehnt. In einem forderte das Parlament die Kommission auf, einen neuen Vorschlag auszuarbeiten.

 

Umstrittene EFSA-Feststellung

In seiner gestrigen Empfehlung verweist der Umweltausschuss darauf, dass das Pflanzenschutzmittel Glyphosat, gegen den die Maissorte NK603 xT25 resistent ist, im März von der World Health Organization (WHO) als krebserregend eingestuft wurde. Er kritisierte damit wenigstens indirekt die Feststellung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsagentur EFSA vom 12. November, der zufolge Glyphosat für Menschen kein Risiko mit sich bringt, an Krebs zu erkranken. Die EFSA stützte sich darin auf den „Renewal Assessment Report“ des deutschen deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Laut einer am 24. November veröffentlichten Zusammenfassung kommt das BfR „nach Prüfung aller bisher vorliegenden Studien, Dokumente und Veröffentlichungen einschließlich der Glyphosat-Monographie der Internationalen Agentur für Krebsforschung der WHO (IARC) zu dem Ergebnis, dass nach derzeitiger wissenschaftlicher Kenntnis bei bestimmungsgemäßer Anwendung von Glyphosat kein krebserzeugendes Risiko für den Menschen zu erwarten ist.“

 

Dies wird von 96 Wissenschaftlern in einem offenen Brief an EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis, Agrarkommissar Phil Hogan sowie eine Reihe weiterer Persönlichkeiten vehement kritisiert. Die Experten verweisen darauf, dass die Auffassungen der EFSA und des BfR jener der IARC zuwiderlaufen. Ihnen zufolge ist die letztere „wesentlich glaubwürdiger. Sie wurde in offenen und transparenten Verfahren von Wissenschaftlern erarbeitet, die keine Interessenkonflikte aufweisen und in keiner Weise mit der chemischen Industrie verbunden sind oder von dieser finanziell unterstützt wurden. Im Gegensatz dazu ist die BfR-Entscheidung unglaubwürdig, weil sie nicht von den Fakten unterstützt wird und nicht auf offene und transparente Weise zustande kam.“

 

Daher solle die EU-Kommission in ihrer Entscheidung über die weitere Zulassung von Glyphosat und glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln nicht berücksichtigen. Der Einsatz solcher Mittel ist in der EU nach derzeitigem Stand noch bis Mitte 2016 zulässig.

 

 

 

Lenzing AG: Obendrauf soll Finanzchef werden

Binnen anderthalb Jahren kommt es zum vierten Mal zu einer personellen Änderung im Vorstand der Lenzing AG: Thomas Obendrauf, derzeit Finanzvorstand der Wiesenthal-Autohandels AG, soll am 10. Dezember zum neuen Finanzchef des Faserkonzerns bestellt werden und seine Funktion am 1. März 2016 antreten. Laut Aussendung der Lenzing will sich der derzeitige Finanzchef Thomas Riegler „verstärkt seinem eigenen Interim-Management- und Beratungsunternehmen widmen.“

 

Riegler hat seine Position seit 1. Juni 2014 inne, nachdem er Anfang April vergangenen Jahres bestellt worden war. Er ersetzte Thomas Winkler, der die Lenzing AG mit 31. Dezember 2013 verließ. Am 25. September 2014 meldete die Lenzing den Abgang des „Chief Operating Officers“ Friedrich Weninger per 31. Dezember desselben Jahres. Am 20. März 2015 schließlich beschloss der Aufsichtsrat, den langjährigen Vorstandschef Peter Untersperger mit 1. Juni 2015 durch Stefan Doboczky zu ersetzen.

 

Obendrauf seinerseits ist erst seit Ende November 2014 Finanzvorstand bei Wiesenthal. Zuvor hatte er dieselbe Funktion beim Leiterplattenkonzern AT&S inne. In der heutigen Aussendung der Lenzing verlautete er, es sei „eine besonders verantwortungsvolle und spannende Aufgabe, für ein so renommiertes, innovatives Unternehmen als Finanzvorstand tätig sein zu können.“

 

Linde AG mit Ergebniswarnung

Die Linde AG, München, wird das für 2017 angestrebte Konzernergebnis von 4,5 bis 4,7 Milliarden Euro voraussichtlich nicht erreichen. Statt dessen werden nunmehr 4,2 bis 4,5 Milliarden Euro angepeilt. Das teilte das Unternehmen in einer Aussendung mit. Ihr zufolge wird auch der Return on Capital Employed (ROCE) nicht bei 11 bis 12 Prozent liegen, sondern lediglich bei 9 bis 10 Prozent. Als Gründe nennt die Linde AG den Rückgang der Wachstumsraten in der Industrieproduktion, der sich auch auf den Bedarf für industrielle Gase auswirke. Überdies „werden staatliche Preiskürzungen für Leistungen des US-Healthcare-Geschäfts“ in den kommenden beiden Jahren „voraussichtlich stärker als erwartet ausfallen“. Drittens schließlich rechnet die Linde AG mit einem schwächeren Ergebnisbeitrag der Engineering-Division. Der Auftragseingang in diesem Geschäftsbereich werde vermutlich geringer sein als bisher angenommen, weil der Ölpreis mittelfristig niedrig bleiben dürfte und sich die Kunden daher mit Investitionen zurückhalten.

 

Bei der Vorstellung des Ergebnisses der ersten neun Monate des heurigen Jahres hatte Vorstandschef Wolfgang Büchele noch von einem „soliden Niveau“ des Auftragsbestands der Engineering-Division gesprochen. Allerdings meldete er einen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 10,1 Prozent auf 2,002 Milliarden Euro gesunkenen Umsatz und ein von 216 auf 169 Millionen Euro gefallenes operatives Ergebnis.

 

Im Lauf des heutigen Tages gab der Aktienkurs der Linde AG nach. Wurden am Morgen noch 148,15 Euro je Aktie bezahlt, so waren es am frühen Nachmittag noch 142,15 Euro.

 

Die Linde AG mit ihren rund 65.500 Beschäftigten gilt als eines der größten Gase- und Engineeringunternehmen der Welt. Im Jahr 2014 erzielte sie einen Umsatz von rund 17,05 Milliarden Euro.

 

 

 

 

Weltklimagipfel: Industrie will „Chancengleichheit“

Chancengleichheit für die europäische Industrie“ forderte der Sprecher der Energieintensiven Industrien Deutschlands (EID), Utz Tillmann, am Vorabend des Weltklimagipfels in Paris (COP 21), der am kommenden Montag beginnt und bis einschließlich 11. Dezember dauert. Tillmann, seines Zeichens auch Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), erläuterte, die energieintensiven Industriesektoren Baustoffe, Chemie, Glas, Nichteisenmetalle, Papier und Stahl hätten ihre CO2-Emissionen im Vergleich zu den Werten des Jahres 1990 „um mehr als 30 Prozent reduziert“. Dem gegenüber müsse die Konkurrenz in den meisten anderen Wirtschaftsräumen der Welt keine klimapolitischen Auflagen erfüllen: „Dadurch kommt es zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen.“ Um dem entgegenzuwirken, solle die „europäische Politik“ das Emissionshandelssystem ETS reformieren und dadurch „sicherstellen, dass Produktion nicht abwandert.“

 

Hinsichtlich des neuen Weltklimaabkommens, das in Paris geschlossen werden soll, erhob Tillmann drei Forderungen:

Erstens müssten sich „alle entscheidenden Emittenten zu vergleichbaren Minderungsbeiträgen verpflichten“, vor allem die G20-Staaten.

Zweitens seien weltweit „einheitliche Berichtstandards für Treibhausgasemissionen“ einzuführen.

Drittens sind laut Tillmann „internationale Marktmechanismen anzustreben, damit der europäische Emissionshandel international anschlussfähig wird.“

 

Die Aussichten, dass diese Forderungen erfüllt werden, sind nach Aussagen Tillmanns jedoch schlecht: „In Europa gibt es bereits ein funktionierendes System für den Klimaschutz. Wir hoffen auf Nachahmer in anderen Regionen. Aber es gibt zu wenige Signale dafür, dass die Klimakonferenz Paris die EU aus ihrer klimapolitischen Isolation führen kann.“

Ausdrücklich verwies der VCI in seinem „Politikbrief“ zur COP 21 darauf, dass „Deutschland und die EU lediglich für rund zehn Prozent der (globalen) Emissionen verantwortlich“ sind. Kritiker dieser Argumentation halten allerdings fest, dass die EU damit der drittgrößte Emittent der Welt nach China (Anteil am globalen CO2-Ausstoß rund 29,1 Prozent) und den USA (15,0 Prozent) sind.

 

Knackpunkt Geld

 

Skeptisch bezüglich der Aussichten für den Pariser Klimagipfel äußern sich unterdessen die österreichische Ökonomin Angela Köppl (Wirtschaftsforschungsinstitut) und ihr Kollege Stefan Schleicher (Wegener Center an der Karl-Franzens-Universität Graz), die zu den renommiertesten heimischen Fachleuten für Klimapolitik gehören. Sie gehen in ihrem aktuellen „Policy Brief“ zur COP 21 davon aus, dass die Konsensfindung in Paris „sehr aufwendig“ sein wird - nicht zuletzt, weil jeder der teilnehmenden Staaten ein Vetorecht besitzt.

 

Einer der schwierigsten Punkte ist ihnen zufolge eine Einigung über die Dotierung des sogenannten „Green Climate Fund“ (GCF). Dieser soll ab 2020 jährlich mindestens 100 Milliarden US-Dollar für den Technologietransfer in die Entwicklungs- und Schwellenländer bereitstellen. So soll diesen ermöglicht werden, mit allfälligen Auswirkungen des Klimawandels besser zurande zu kommen. Köppl und Schleicher zufolge zeichnet sich allerdings „noch keine Erreichung dieses Finanzierungsziels ab.“ Bestätigt wird diese Einschätzung durch die Ergebnisse des Ecofin-Treffens vor wenigen Wochen. Dort bekundeten die Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten zwar ihre prinzipielle Unterstützung für den Fonds. Gleichzeitig machten sie jedoch klar, dass von ihnen kaum zusätzliche Mittel zu erwarten sind. Statt dessen sollten sich die Schwellenländer stärker engagieren - ein unmissverständlicher Appell nicht zuletzt an China, das derlei allerdings bisher stets mit aller Entschiedenheit ablehnte.

 

Laut Köppl und Schleicher ist angesichts dessen folgendes „Worst-Case-Szenario“ für Paris denkbar: Eine „Minderheit von Entwicklungsländern“ könnte mit ihrem Veto den Beschluss des angestrebten Abkommens verhindern: „Dies könnte etwa der Fall sein, wenn es zu keiner Übereinstimmung bei den Schlüsselfragen kommt, insbesondere in Hinblick auf die Bereitstellung von Finanzmitteln durch die Industrieländer.“

 

 

CEFIC meldet schwaches Wachstum

Gegenüber dem Vergleichszeitraum 2014 wuchs die Produktion der chemischen Industrie in der Europäischen Union von Jänner bis einschließlich August 2015 um 0,3 Prozent. Das meldet der Branchenverband CEFIC in seinem aktuellen Chemical Trends Report. Im selben Zeitraum fielen die Preise um 4,5 Prozent. Von Jänner bis inklusive Juli 2015 lagen die Umsatzerlöse um 0,3 Prozent unter denen der Vorjahrssperiode.

 

Dennoch erhöhte sich der Außenhandelsüberschuss um 1,6 Milliarden Euro auf 27,2 Milliarden. Um 24,6 Prozent auf 5,2 Milliarden Euro gesunken ist allerdings der Außenhandel mit den europäischen Staaten außerhalb der EU, zu denen die Russländische Förderation (RF), die Schweiz und die Türkei gezählt werden. Laut CEFIC war dafür vor allem ein Einbruch bei den Exporten in die RF von 14,6 Prozent bzw. 815 Millionen Euro verantwortlich. Im Gegenzug erhöhten sich die Importe aus der RF um 1,0 Prozent bzw. 46 Millionen Euro. Um 481 Millionen auf 4,64 Milliarden Euro zugenommen haben die Exporte der chemischen Industrie der EU in den asiatischen Raum mit Ausnahme Chinas und Japans. Die Ausfuhren nach China gingen um 618 Millionen Euro zurück.

 

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