EU-Zulassung von elf Arzneimitteln empfohlen
Der Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP) der europäischen Arzneimittelagentur <a href=http://www.ema.europa.eu target=“_blank“>EMA</a> hat in seiner Zusammenkunft vergangene Woche die Zulassung von elf neuen Therapien empfohlen.
Unter den empfohlenen Präparaten befindet sich der monoklonale Antikörper Nivolumab, der von Bristol-Myers Squibb unter dem Markennamen „Opdivo“ auf den Markt gebracht wird. Nivolumab blockiert den Rezeptor PD-1 („programmed death“) und bewirkt dadurch die Aktivierung des Immunsystems gegenüber Tumorzellen. Studien an Patienten mit fortgeschrittenem Melanom zeigten ein besseres Ansprechen auf Nivolumab und eine signifikant höhere Überlebensrate nach zwölf Monaten im Vergleich mit einer Standard-Chemotherapie. Der Antikörper eröffnet damit eine Behandlungsoptionen für eine Indikation mit bislang sehr schlechter Prognose: Schätzungen gehen davon aus, dass fünf Jahre nach der ersten Diagnose eines metastasierenden Melanoms nur 10 bis 30 Prozent der Patienten am Leben sind. Von der US-Arzneimittelbehörde FDA wurde Opdivo bereits im Dezember zur Behandlung von Melanom-Patienten zugelassen, die nicht mehr auf andere Medikamente ansprechen.
Neben Nivolumab empfahl der Ausschuss für Humanarzneimittel auch die Zulassung von Hetlioz (Wirkstoff Tasimelteon) zur Behandlung von vor allem bei Blinden auftretenden Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus, die nicht dem 24-Stunden-Tag entsprechen. Hierbei handelt es sich um die erste in der EU zugelassene Therapie in dieser Indikation. Positiv äußerte sich das Expertengremium auch zum Einsatz von Lixiana (Wirsktoff Edoxaban) zur Schlaganfall- und Embolieprävention, zum Radiopharmazeutikum „LuMark“ sowie zu einer Reihe generischer Präparaten, darunter zu mehreren Varianten des krampflösenden Pregabalin.
Keine Empfehlung für Lymphom-Mittel Lympreva
Nicht überzeugen konnte den Ausschuss dagegen der Wirkstoff Dasiprotimut-T (Handelsname Lympreva), dessen Zulassung gegen follikuläres Non-Hodgkin-Lmyphom vom Unternehmen Biovest Europe beantragt wurde. Nach Ansicht der Experten konnte die dem Antrag zu Grunde liegende klinische Studie den Nutzen des Krebsimmuntherapeutikums nicht ausreichend zeigen, zudem bestehen Zweifel an einigen Aspekten der Produktion und Qualitätskontrolle.