Archive - Apr 28, 2015

Muskelbewegung auf molekularer Ebene

Für die Kontraktion von Muskeln ist ein ausgeklügeltes Wechselspiel verschiedener Proteine erforderlich. Neue Ergebnisse, die an den <a href=https://www.mfpl.ac.at>Max F. Perutz Laboratories</a> in Wien erzielt wurden, geben nun einen präziseren Einblick in diese Vorgänge.

 

Damit Muskeln sich bewegen können, verschieben sich die aus speziellen Proteinen bestehenden kontraktilen Filamente gegeneinander. Halt geben ihnen dabei die sogenannten Z- Scheiben, die hauptsächlich aus dem Protein α-Actinin bestehen. Schon seit längerem wurde vermutet, dass das Fettsäuremolekül PIP2 einen entscheidenden Einfluss auf die Struktur von α-Actinin hat.

Röntgenstrukturanalytische Untersuchungen des Forschungsteams um Kristina Djinovic-Carugo an den Max F. Perutz Laboratories in Wien haben nun tiefere Einsichten in die Struktur des für die Muskelfunktion so wichtigen Proteins geliefert. Demnach liegt α-Actinin als zylindrischer Komplex aus zwei identischen Molekülen vor. PIP2 hat nun die Aufgabe, die Bindung zwischen den beiden Domänen zu öffnen und diese an ein weiteres Muskelprotein zu binden, das sich Titin nennt. Titin macht den Muskel nach einer Kontraktion wieder aktionsbereit und bindet zu diesem Zweck sowohl an die kontraktilen Filamente als auch an die – aus α-Actinin bestehende – Z-Scheibe.

Die Forschungen, bei denen die Gruppe in einem internationalen Netzwerk gemeinsam mit Wissenschaftlern aus Deutschland, Großbritannien, Norwegen, Russland, der Schweiz und Slowenien agierte, wurden vom Forschungsfonds FWF finanziert und die Ergebnisse in der renommierten Fachzeitschrift Cell veröffentlicht: http://www.cell.com/cell/abstract/S0092-8674(14)01428-7

 

 

 

 

EU: Teilweises Aus für Einweg-Plastiktaschen

Das Europäische Parlament beschloss heute in zweiter Lesung und damit endgültig Beschränkungen für die Verwendung biologisch nicht abbaubarer Einweg-Plastiktaschen. Den neuen Regeln zufolge können die Mitgliedsstaaten zwischen zwei Möglichkeiten wählen: Die eine besteht darin, Maßnahmen einzuführen, die um die Zahl der pro Kopf der Bevölkerung verwendeten Einweg-Plastiktaschen ab Ende 2019 auf 90 Stück pro Jahr und ab Ende 2025 auf 40 Stück pro Jahr zu begrenzen. Die zweite Möglichkeit ist, die Gratisabgabe der Taschen im Handel ab Ende 2018 vollständig zu verbieten. Überdies wird die EU-Kommission durch die neuen Regeln verpflichtet, bis spätestens 2017 Vorschläge für die Kennzeichnung biologisch abbaubarer sowie kompostierbarer Plastiktaschen auszuarbeiten.

 

Die Vorschriften werden demnächst im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und erlangen 20 Tage später Rechtskraft. Anschließend sind sie binnen 18 Monaten von den Mitgliedsstaaten in deren Rechtsbestand zu übernehmen. Der Europäische Rat hatte die Bestimmungen bereits im November vergangenen Jahres angenommen. Für ihre Inkraftstetzung war jedoch der nunmehr erfolgte Parlamentsbeschluss nötig.

 

Laut einer Aussendung des EU-Parlaments verwendete jeder EU-Bürger im Jahr 2010 durchschnittlich 198 Einweg-Plastiktaschen. Rund eine Milliarde der Taschen seien in diesem Jahr unsachgemäß entsorgt worden. Dies habe nach Berechnungen der EU-Kommission Folgekosten von etwa 740 Millionen Euro pro Jahr verursacht.

 

Österreichische EU-Parlamentarierinnen mehrerer Parteien begrüßten den heutigen Beschluss des Parlaments. Karin Kadenbach (SPÖ) verwies auf eine Umfrage, der zufolge 73 Prozent der Bevölkerung „für ein EU-weites Verbot von Plastiksackerln sind, nur 22 Prozent sind dagegen.“