Weblog von fischer

Marinomed: Erfolg im zweiten Anlauf

Das Wiener Biotechunternehmen hat 299.000 neue Inhaberaktien bei Investoren platziert. Am 1. Feber soll die Aktie erstmals im Prime-Market-Segment der Wiener Börse erhältlich sein.

 

Im zweiten Anlauf war das Wiener Biotechnologieunternehmen Marinomed mit seinem Börsegang erfolgreich: Bei Investoren wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien platziert, der Angebotspreis beläuft sich auf 75 Euro je Aktie. Marinomed erwartet, damit rund 22,4 Millionen Euro zu erlösen. Diese sollen „vor allem für die Finanzierung der zulassungsrelevanten Phase-III-Studie von Budesolv, der Phase-II- und Phase-III-Studien von Tacrosolv sowie für die Erweiterung der OTC-Plattform Carragelose verwendet werden“, hieß es in einer Aussendung.

 

Ihre Marktkapitalisierung beziffert die Marinomed mit etwa 97,4 Millionen Euro. Zugrunde liegt dem ein Gesamtvolumen von 1.299.000 Aktien. Der Free Float wird mit rund 31 Prozent angegeben, etwa zwei Drittel davon entfallen auf die neuen Investoren im Rahmen des Börsegangs. Im Prime-Market-Segment der Wiener Börse wird das neue Wertpapier voraussichtlich ab 1. Feber unter dem Kürzel „MARI“ gehandelt. Der Vorstand der Marinomed hat sich verpflichtet, seine Aktien 36 Monate lang zu halten. Für „beinahe alle der übrigen Altaktionäre und das Unternehmen selbst“ wurde eine derartige „Lock-Up-Periode“ von zwölf Monaten festgelegt.

 

Ende November vergangenen Jahres hatte die Marinomed ihren Börsegang auf unbestimmte Zeit unterbrochen. Als Grund nannte das Unternehmen damals das „aktuell schlechte Marktumfeld mit hoher Volatilität“.

 

Vor kurzem wartete die Marinomed mit einigen Erfolgsmeldungen auf. So wurde eine Kooperation mit der chinesischen Pharma-Gruppe Link Health Pharma geschlossen. Diese übernimmt „die Zulassung und den Vertrieb von Marinosolv-Produkten in China“. Marinomed erhält „ein Upfront Payment von drei Millionen Euro sowie Meilensteinzahlungen im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich pro Produkt“, hieß es in einer Aussendung. Die Patentrechte bleiben bei der Marinomed. Darüber hinaus werde Link Health „präklinische Studien in China für neue Produkte basierend auf der Marinosolv-Technologieplattform durchführen“. Ferner erhält das Wiener Biotech-Unternehmen von der Europäischen Investitionsbank (EIB) Mittel von insgesamt 15 Millionen Euro für Forschung und Entwicklung. Sie werden ab heuer bis inklusive 2022 ausbezahlt und müssen zwischen 2024 und 2027 zurückbezahlt werden. Planmäßig begann nach Angaben von Marinomed die pivotale klinische Phase-III-Studie für Budesolv, ein Medikament gegen allergische Rhinitis (Heuschnupfen). Ihre erste Behandlung hätten 82 Patienten bereits erhalten. Mit den Ergebnissen der Studie sei Ende des zweiten Quartals des heurigen Jahres zu rechnen. Marinomed-Chef Andreas Grassauer zufolge erwirtschaftete sein Unternehmen 2018 einen Umsatz von etwa 4,7 Millionen Euro. Im ersten Quartal 2019 werde dieses „von kapazitätsbedingten Auftragsverschiebungen aus dem Dezember 2018 profitieren, sodass die Umsätze voraussichtlich auf dem Niveau des sehr starken Vorjahresquartals zu liegen kommen“.

 

 

Leitfaden für Hard Brexit

Der EU-Austritt Großbritanniens wird sich erheblich auf die Versorgungsketten der Chemieindustrie auswirken, warnen der europäische und der britische Branchenverband - und sorgen informationsseitig vor.

 

Wie Chemieunternehmen in Großbritannien und in der EU nach dem „Brexit“ mit REACH umgehen können, schildern der europäische Chemiewirtschaftsverband CEFIC und die britische Branchenvertretung CIA in einem neuen Leitfaden. Ihnen zufolge wird der EU-Austritt Großbritanniens aller Voraussicht nach am 30. März um 0 Uhr mitteleuropäischer Zeit wirksam, was dem 29. März um 23 Uhr britischer Zeit entspricht. Ab dann gelten britische Unternehmen als „Non-EU Entities“. Und das wird sich sich jedenfalls erheblich auf die Versorgungsketten auswirken, warnen die beiden Verbände.

 

Im Fall eines Austritts ohne Abkommen („No-Deal Brexit“ bzw. „Hard Brexit“) wäre REACH in Großbritannien nicht mehr in Kraft. Britische Unternehmen, die nach wie vor bereits unter REACH registrierte Chemikalien in die EU exportieren wollen, müssten in diesem Fall die britischen Behörden binnen 60 Tagen nach dem Brexit hiervon in Kenntnis setzen. Anschließend blieben ihnen zwei Jahre Zeit, um die Registrierungsdaten neuerlich zu übermitteln. Wollen britische Firmen Chemikalien aus der EU importieren, müssen sie dies den britischen Behörden innerhalb von 180 Tagen nach dem Brexit mitteilen. Für Unternehmen aus der EU, die nach wie vor Chemikalien aus Großbritannien importieren oder solche dorthin exportieren wollen, sind nach gegenwärtigem Stand keine derartigen Übergangsfristen vorgesehen.

 

Britische Hersteller von Chemikalien können diese künftig übrigens nicht mehr von Großbritannien aus unter REACH registrieren. Statt dessen müssen sie sich dazu eines „Only Representatives“ (OR) mit Sitz in der EU bedienen, etwa einer Tochterfirma. Noch komplizierter ist die Sache für Importeure und Händler, die in Großbritannien ansässig sind. Sie können keinen OR benennen, sondern müssen einen Firmensitz in der EU etablieren oder ihr Importgeschäft einem Unternehmen mit Sitz in der EU übertragen.

 

Bei einer Neuregistrierung sind jedenfalls die Vorschriften hinsichtlich des geistigen Eigentums zu beachten, also etwa die Rechte an Studien und Untersuchungen, die für die Registrierung durchgeführt wurden. Der REACH-Verordnung zufolge muss, wer eine Substanz registrieren will, die Rechte an den Studien innehaben bzw. wenigstens befugt sein, auf diese Bezug zu nehmen. Den künftigen britischen Registranten empfehlen CEFIC und CIA, so rasch wie möglich Registrierungskonsortien zu bilden und einen „Lead Registrant“ zu nominieren.

 

 

 

Konzernallianz gegen Plastikmüll

Rund 30 international agierende Unternehmen haben sich zusammengetan, um mit 1,3 Milliarden Euro dem Problem Plastikabfall zu Leibe zu rücken.

 

Eine Vereinigung von rund 30 international agierenden Chemie- und Petrochemieunternehmen hat sich dem Kampf gegen den Plastikmüll verschrieben. Diese „Alliance to End Plastic Waste“ (AEPW) will in den kommenden fünf rund 1,5 Milliarden US-Dollar (1,3 Milliarden Euro) in die Entwicklung entsprechender technologischer sowie organisatorischer Lösungen investieren. Unter den Gründungspartnern der AEPW ist das World Business Council for Sustainable Development (WBCSD), dem 200 Konzerne nahezu aller Branchen angehören. Dazu zählen BASF, Bayer, BP, BMW, Canon, Covestro, Daimler, Dow, ExxonMobil, Evonik, Roche, Henkel, Ikea, Microsoft, Nestle, Novartis, Philips, der staatliche saudische Chemiegigant Sabic, Shell, Solvay, Syngenta, Unilever und VW. Das einzige österreichische Mitglied ist die Borealis. Das Ziel des WBCSD ist nach eigenen Angaben eine Weltwirtschaft sorgen, in Unternehmen, die sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit orientieren, auch ökonomisch erfolgreicher sind. Was das wirklich bedeutet, ist umstritten. Immer wieder wird dem WBCSD vorgehalten, nicht zuletzt dem „Greenwashing“ der Aktivitäten seiner Mitglieder dienlich zu sein. Eine Kritik, die freilich stets entschiedene Zurückweisung erfährt.

 

Geld aus Delaware

 

Wie auch immer: Die AEPW kündigte jedenfalls an, sich mit Städten zusammenzutun, um „integrierte Abfallmanagementsysteme“ zu schaffen, wo solche noch nicht bestehen. Im Visier sind insbesondere die Metropolen in den Küstenregionen Südostasiens. Über die dortigen Flüsse gelangen nach gängiger Lehre gewaltige Mengen an Plastikabfall in die Weltmeere. Etwa 60 Prozent dieses Mülls stammen laut der AEPW aus China, Indonesien, Thailand und Vietnam sowie von den Philippinen. Angeblich gelangen rund 90 Prozent des Plastikabfalls über gerade einmal zehn Flüsse in die Ozeane. Acht davon befinden sich in Asien, die beiden anderen in Afrika.

 

Über das „IncubatorNetwork“ des im nicht gerade für rigide Unternehmensbesteuerung bekannten US-Bundesstaat Delaware ansässigen Investmentunternehmens Circulate Capital sollen Technologien, Businessmodelle und Unternehmen unterstützt werden, um die Verschmutzung der Meere mit Plastikmüll einzudämmen und Abfallmanagement sowie Recycling in der Region Südostasien zu verbessern. Ferner verspricht die Allianz, ein „wissenschaftsbasiertes weltweites Informationsprojekt“ zu entwickeln. Dieses wiederum dient dazu, Abfallmanagementprojekte zu unterstützen, indem es unter anderem Daten und Messverfahren zur Verfügung stellt. Dabei ist die Zusammenarbeit mit führenden Forschungseinrichtungen und anderen einschlägigen Institutionen vorgesehen.

Ein weiterer Punkt auf der Liste der AEPW ist das „Capacity Building“, also die Ausbildung von Fachleuten, die in der Lage sind, die regional bzw. lokal jeweils besten Lösungen in den Gebieten mit den größten Problemen zu identifizieren. Letztlich wird die AEPW auch das Projekt „Renew Oceans“ unterstützen, im Zuge dessen Plastikmüll aus Flüssen gefiltert werden soll.
 

Gegenwärtig gehören der AEPW folgende Unternehmen an: BASF, Berry Global, Braskem, Chevron Phillips Chemical Company LLC, Clariant, Covestro, Dow, DSM, ExxonMobil, Formosa Plastics Corporation USA, Henkel, LyondellBasell, Mitsubishi Chemical Holdings, Mitsui Chemicals, NOVA Chemicals, OxyChem, PolyOne, Procter & Gamble, Reliance Industries, SABIC, Sasol, SUEZ, Shell, SCG Chemicals, Sumitomo Chemical, Total, Veolia sowie Versalis (Eni).

 

Frankreich: Urteil gegen Glyphosat

Laut dem Verwaltungsgericht von Lyon ist der Verkauf des Pflanzenschutzmittels „Roundup Pro 360“ nicht zulässig.

 

Das Verwaltungsgericht von Lyon hat den Verkauf des glyphosathältigen Pflanzenschutzmittels „Roundup Pro 360“ in Frankreich untersagt. Es folgte damit einem Antrag des Comité de Recherche et d'Information Indépendantes sur le Génie Génétique (CRIIGEN) um die ehemalige französische Umweltministerin Corinne Lepage. In dem Urteil, das dem Chemiereport vorliegt, heißt es, die Zulassung des Verkaufs des Mittels durch die Agence Nationale de Sécurité Sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail (ANSES) sei aufgrund unzureichender Überprüfungen möglicher Risiken erfolgt.

 

Das Gericht betont, laut einer Feststellung der europäischen Gesundheitsagenur EFSA aus dem Jahr 2015 könnten glyphosathältige Substanzen grundsätzlich krebserregend sein. Die ANSES habe indessen keine Untersuchungen durchgeführt, wie es sich mit „Roundup Pro 360“ konkret verhalte. Vielmehr habe sie auf dessen chemische Identität mit dem in Frankreich ebenfalls zugelassenen Pflanzenschutzmittel „Typhon“ verwiesen. Beide Mittel bestehen zu 41,5 Prozent aus Glyphosat. Allerdings habe die ANSES selbst festgestellt, dass „Typhon“ aufgrund seiner Zusammensetzung für Mensch und Umwelt problematischer sein könnte als reines Glyphosat. Dies treffe somit offensichtlich auch für „Roundup Pro 360“ zu. Ausdrücklich verweist das Gericht darauf, dass bei Entscheidungen über die Zulassung von Produkten, die potenzielle Umweltrisiken darstellen, das Vorsorgeprinzip der EU anzuwenden ist.

 

Das Urteil wird laut dem Gericht dem CRIIGEN ebenso zugestellt wie dem Glyphosat-Hersteller Monsanto, der mittlerweile dem deutschen Chemiekonzern Bayer gehört. Ferner ergeht es auch an die ANSES. Überdies fordert das Gericht den französischen Landwirtschafts- und Ernährungsminister sowie sämtliche sonstigen zuständigen Behörden auf, das Urteil durchzusetzen. Eine Stellungnahme von Bayer liegt bis dato nicht vor.

 

 

Agrana: Ergebniseinbruch wegen Zuckerpreisen

Das EBIT des Frucht-, Stärke- und Zuckerkonzerns sank in den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2018/19 um 63 Prozent, das Konzernergebnis um 71 Prozent.

 

Der Umsatz des Frucht-, Stärke- und Zuckerkonzerns Agrana belief sich in den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2018/19 auf 1,86 Milliarden Euro, um 7,3 Prozent weniger als im Geschäftsjahr 2017/18. Das operative Ergebnis (EBIT) sank um rund 63 Prozent auf 63,5 Millionen Euro. Das Konzernergebnis verringerte sich um etwa 71 Prozent auf 37,0 Millionen Euro. Begründet wird dies seitens der Agrana mit den „sehr niedrigen Verkaufspreisen in den Segmenten Zucker und Stärke“ sowie den „deutlich niedrigeren Ethanolpreisen“.

 

Positiv entwickelte sich das größte Segment, Frucht: Der Umsatz blieb mit rund 890,2 Millionen Euro stabil, das EBIT wuchs um 4,9 Prozent auf 62,0 Millionen Euro. Zu dieser Verbesserung trugen laut Agrana vor allem die „hohen Apfelsaftkonzentratpreise aus der Ernte 2017“ bei. Im Segment Stärke fiel der Umsatz leicht um 1,7 Prozent auf 566,4 Millionen Euro. Das EBIT verringerte sich jedoch erheblich um 47,6 Prozent auf 36,9 Millionen Euro. Als Grund hierfür führt die Agrana die „deutlich niedrigeren Bioethanolpreise und rückläufige Erlöse bei Verzuckerungsprodukten“ an. Drastische Einbrüche verzeichnete das kleinste Segment der Agrana, Zucker. Hier sanken die Umsatzerlöse um 26,1 Prozent auf 406,9 Millionen Euro. Operativ schrieb die Agrana einen Verlust von 35,4 Millionen Euro. Zum Vergleich: In den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres 2017/18 hatte sie einen Gewinn von 42,1 Millionen Euro verbucht.

 

Für das gesamte Geschäftsjahr 2018/19 erwartet die Agrana weiterhin einen „deutlichen Rückgang beim EBIT“, das für 2017/18 mit 190,6 Millionen Euro beziffert wurde. Der Konzernumsatz soll „leicht unter Vorjahresniveau“ und damit unter 2,56 Milliarden Euro liegen. Präsentiert wird die Jahresbilanz 2018/19 am 13. Mai.

 

Vorstandschef Johann Marihart resümierte, die Agrana sei „im schwierigen wirtschaftlichen Umfeld strategisch gut positioniert. Wir setzen dem rein preisbasierten Wettbewerb auch zukünftig unsere Spezialitätenstrategie entgegen und zusammen mit der Diversifikation in die drei Standbeine Frucht, Stärke und Zucker werden wir uns im Vergleich zu reinen Zuckerunternehmen besser behaupten.“

 

 

 

Sanochemia mit Ergebniseinbruch

Die seinerzeitigen Probleme mit der Fertigung steriler Lösungen im Werk Neufeld wirken sich stärker auf die Bilanz aus als gedacht.

 

Das operative Ergebnis (EBIT) der Wiener Sanochemia Pharmazeutika AG wird im Geschäftsjahr 2017/18 bei - 13 Millionen Euro liegen, verglichen mit einem Plus von rund 1,2 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2016/17. Das Ergebnis vor Steuern und Abschreibungen (EBITDA) schrumpft von 3,6 auf - 5 Millionen. Beim Umsatz steht ein Rückgang um zwölf Millionen Euro auf 33 Millionen Euro an. Das berichtete das Unternehmen in einer Gewinnwarnung am 9. Jänner. Als Gründe nannte die Sanochemia „das eingeschränkte GMP-Zertifikat und damit verbundene ausgesetzte Auslieferungen sowie zu bildenden Rückstellungen für mögliche Schadenersatzforderungen. Zum anderen wurden Abschreibungen immaterieller Vermögenswerte durchgeführt“. Der Hintergrund: Im April vergangenen Jahres hatte das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) der Sanochemia die Herstellung steriler Lösungen zeitweilig untersagt und eine Grundreinigung des Werks in Neufeld angeordnet. Überdies verlangte das BASG eine Qualitätskontrolle durch ein externes Labor. Die Kosten für die Angelegenheit bezifferte die Sanochemia damals mit rund einer Million Euro. Auf den Jahresumsatz sollte sich das Problem mit „maximal bis zu 2,5 Millionen Euro“ auswirken - was nun offenbar deutlich übertroffen wurde.

 

Nicht im Zusammenhang mit dem Ergebniseinbruch steht die geplante Bestellung Timo Benders zum CEO, hieß es auf Anfrage des Chemiereports. Bender ist derzeit geschäftsführender Gesellschafter der B.E. Imaging, eines der wichtigsten Kunden der Sanochemia. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung von rund 12,9 auf 15,7 Millionen Euro übernimmt die B.E. Imaging etwa 2,8 Millionen Stück neuer Inhaberaktien der Sanochemia und bezahlt dafür fünf Millionen Euro. Sie steigert damit ihren Anteil an dem Wiener Unternehmen von 13,5 auf 28 Prozent. Wirksam werden soll die Bestellung Benders mit Anfang Feber. Eine Aufsichtsratssitzung hierzu sowie zur Kapitalerhöhung ist noch für Jänner vorgesehen. Die derzeitigen Sanochemia-Vorstände Klaus Gerdes, Stefan Welzig und Christina Abrahamsberg behalten ihre Mandate bis auf Weiteres. Abgesehen von der Bestellung Benders sind „weitere Veränderungen im Vorstand nicht geplant“, verlautete seitens der Sanochemia gegenüber dem Chemiereport.

 

Kaum Neues ums Sackerl

Das Resultat des „Plastikgipfels“ der Bundesregierung ist wenig substanziell, zeigen die Reaktionen des Nachhaltigkeitsministeriums und der Wirtschaft.

 

In einigermaßen engen Grenzen halten sich offenbar die Ergebnisse des sogenannten „Plastikgipfels“ der Bundesregierung, der am 8. Jänner über die Bühne ging. Das zeigt eine Aussendung des sachlich zuständigen Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT). Ihr zufolge wiederholte „Nachhaltigkeitsministerin“ Elisabeth Köstinger im Wesentlichen nur, was sie und ihre Kollegen bereits bei einem einschlägigen Ministerratsvortrag Anfang Dezember verlautet hatten: Per 1. Jänner 2020 wird der Verkauf nicht biologisch vollständig abbaubarer Kunststofftragetaschen in Österreich verboten. Außerdem setzt die Bundesregierung die Einwegplastik-Richtlinie der Europäischen Union um, wozu sie freilich ohnehin verpflichtet ist. Die Richtlinie sieht unter anderem vor, das Inverkehrbringen von Einweggeschirr, Trinkhalmen und Wattestäbchen aus nicht biologisch abbaubaren Kunststoffen zu verbieten. Köstinger sprach dennoch von einem „Schulterschluss“ und einem „echten Systemwechsel“, der mit dem Gipfel angeblich erreicht worden sei. Und: „Mehrweg-Lösungen sollen forciert werden. Das ist ein starkes Zeichen, aktiv gegen die Wegwerf-Gesellschaft aufzutreten und für mehr Nachhaltigkeit in unserer Gesellschaft.“

 

Unter zwei Prozent

 

Weniger euphemisch fielen die Reaktionen anderer Gipfelteilnehmer aus. „Wir freuen uns über den offenen und sachlichen Dialog der Bundesregierung mit den Stakeholdern zu diesem wichtigen Thema. Die geplanten Vorhaben wie das Plastiksackerlverbot betreffen allerdings weniger als zwei Prozent aller Kunststoffverpackungen. Damit allein werden wir die hohen EU-Recyclingziele 2025 nicht erreichen, für die wir das Recycling von heute 100.000 Tonnen pro Jahr auf 150.000 Tonnen pro Jahr steigern müssen“, warnte etwa der Vorstand der Altstoff-Recycling Austria (ARA), Christoph Scharff. Er empfahl dieAusarbeitung einer „Kunststoff-Roadmap 2030“. Diese solle „auf wissenschaftlicher Basis drei Fragen beantworten: Woraus wird Kunststoff zukünftig hergestellt? Wo wird Kunststoff in Zukunft sinnvoll in kurz- und langlebigen Anwendungen ressourcenschonend zum Einsatz kommen? Wie wird Kunststoff möglichst lange und sinnvoll im Ressourcenkreislauf gehalten, hochwertiges Recycling erreicht und Verluste in die Umwelt minimiert?“ Scharff erwartet sich von der Roadmap „einen Innovationsschub in der Kreislaufwirtschaft“ und „Wettbewerbsvorteile für österreichische Unternehmen“.

 

„Maximal Gewissensberuhigung“

 

Heftige Kritik am Vorgehen der Bundesregierung übte die Geschäftsführerin des Fachverbandes der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO), Sylvia Hofinger: „Mit einem vorschnellen Verbot von Plastiksackerln und einer Reduktion von Kunststoffverpackungen ist für die Umwelt nichts gewonnen, denn der Klimafußabdruck von alternativen Materialien ist meist schlechter.“ Sie forderte einen „gesamthaften Ansatz zur Nachhaltigkeit von Kunststoff“ unter Einbeziehung neuer Recyclingtechnologien, entsprechender Forschungsschwerpunkte sowie der Sammlungs- und Sortierungsstrukturen. Und Hofinger verwies auf die zweifelhafte „Ökobilanz“ der Alternativen zu den Plastiksackerln. Beispielsweise müsse eine Tragtasche aus Papier dreimal so oft benutzt werden wie ein Kunststoffprodukt, „um eine niedrigere CO2-Bilanz zu erreichen. Da Papier aber nicht so reißfest ist wie Kunststoff, ist dies schwer möglich. Das Papiersackerl dient maximal der Gewissensberuhigung, der Umwelt schadet es mehr als es nützt“.

 

Uneinheitlich fielen die Reaktionen des Handels aus. Der privatwirtschaftlich organisierte Handelsverband verlautete, mit dem Plastiksackerlverbot durchaus „leben“ zu können. Allerdings müssten auch die in Österreich tätigen ausländischen Internethändler in die Pflicht genommen werden. Nötig sei „faires Level Playing Field für alle Marktteilnehmer“, konstatierte der Geschäftsführer des Verbands, Rainer Will. Nachsatz: „Viele Online-Händler aus Drittstaaten zahlen überdies kein Entpflichtungsentgelt für ihre nach Österreich gelieferten Verpackungen, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet wären. Eine strengere Ahndung wäre wichtig, um Marktverzerrungen zu vermeiden.“
Anders argumentierte die Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) als gesetzliche Interessenvertretung der Branche. Sie „sieht Verbote von Verpackungen und Tragetaschen kritisch“, betonte Obmann Peter Buchmüller bereits im Vorfeld des Gipfels. Österreich habe seine „Hausaufgaben“ bravourös erledigt und die Jahresmenge an Plastiksackerln pro Einwohner „um 40 Prozent von 50 auf 30 Stück gesenkt. Damit unterschreitet Österreich schon jetzt die Vorgabe der EU für 2025 von 40 Stück pro Einwohner und Jahr“. Und Buchmüller fügte hinzu: „Adäquate Verpackungen verhindern, dass Produkte - insbesondere Lebensmittel - zu Abfall werden. Wer bei der Verpackung am falschen Platz spart, riskiert große Ressourcenvergeudungen.“

 

Verhalten äußerten sich die Umweltorganisationen. GLOBAL 2000 etwa bemängelte, die Regierung habe keinen „konkreten Gesetzesvorschlag für das vielgenannte Plastiksackerlverbot“ präsentiert. Immerhin seien aber weitere Arbeitstreffen auf Expertenebene angekündigt worden.

 

 

Britische Chemieindustrie will bei REACH bleiben

Ein Austritt aus dem europäischen Chemikalienmanagementsystem kommt für die Branche nicht in Frage, betont deren Interessenverband CIA.

 

Großbritannien muss auch auch nach dem EU-Austritt des Landes (Brexit) am 29. März am EU-Chemikalienmanagementsystem REACH teilnehmen. Ferner soll die britische Regierung darauf dringen, auch weiterhin in der Europäischen Chemikalienagentur ECHA vertreten zu sein. Das fordert die Chemical Industries Association (CIA), der Chemieindustrieverband Großbritanniens. In einem Brief an die Verbandsmitglieder verweist Generaldirektor Steve Elliott auf die Gefahr, dass die britischen Unternehmen im Fall eines vertragslosen EU-Austritts („No deal“) die REACH-Registrierungsgebühren eventuell nochmals bezahlen müssten - ohne den geringsten Nutzen für die Gesundheit und die Umwelt. Das aber könne auf keinen Fall in Frage kommen, betont Elliott: Schließlich gehe es um „hunderte Millionen Pfund“.

 

Und keinesfalls sei die britische Chemieindustrie an laxeren Vorgaben interessiert. Sie habe das ganze vergangene Jahr für die Aufrechterhaltung des bestehenden Chemikalienrechts lobbyiert, dessen „Herzstück“ REACH sei. Nun müsse das britische Parlament der von Premierministerin Theresa May erzielten Vereinbarung zustimmen. Dafür werde sich die CIA in den kommenden Wochen verstärkt aussprechen.

 

Elliott betrachtet den Verbleib der britischen Chemiebranche im REACH-Regime als Voraussetzung für ihr weiteres erfolgreiches Agieren „und für die künftige Prosperität unseres Landes“. Seine Organisation sei sich mit den Schwesterverbänden in der künftigen EU-27 einig, dass die Verwerfungen durch den Brexit auf ein unvermeidbares Minimum beschränkt werden müssten. Vor allem dürfe es nicht zu Unterbrechungen des Handels und zu regulatorischen Unsicherheiten kommen. Auch der Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt müsse weiterhin gewährleistet bleiben.

 

 

 

Großer Schritt - vor und zurück

Die Einigung des EU-Parlaments und des Rates über die Einwegkunststoff-Richtlinie wird von deren Befürwortern begrüßt und von den Gegnern weiterhin scharf abgelehnt.

 

Die Reaktionen auf die Einigung des EU-Parlaments und des Rates über das Verbot von Einwegplastik-Artikeln durch die Einwegkunststoff-Richtlinie fallen aus wie erwartet: Für seine Befürworter ist dieses ein großer Schritt in die richtige Richtung, für die Gegner ein wenigstens ebenso großer Schritt in die falsche Richtung. Wie das EU-Parlament in einer Aussendung mitteilte, ist ab 2021 das In-Verkehr-Bringen folgender Erzeugnisse verboten: Besteck inklusive Rührstäbchen, Teller, Strohhalme, Wattestäbchen, Luftballonstäbe, weiters oxoabbaubare Einwegprodukte, Lebensmittelboxen und Polystyrenbecher. Ferner gilt ein erweitertes Verursacherprinzip. So haben beispielsweise die Hersteller von Fischernetzen die Kosten zu tragen, die durch das Einsammeln auf hoher See verloren gegangener Netze entstehen. Die Tabakindustrie wiederum hat die negativen Umweltauswirkungen der Plastikfilter achtlos weggeworfener Zigarettenstummel kenntlich zu machen. Analoges gilt für die Produzenten von Plastikbechern, Feuchttüchern und Damenbinden. Für Plastikflaschen sieht die Einigung ab 2029 ein Sammelziel von 90 Prozent der in Verkehr gebrachten Mengen vor. Ab 2025 muss der Anteil von Recyclingmaterial in Plastikflaschen 25 Prozent betragen, ab 2030 sind es 30 Prozent. Laut der belgischen EU-Parlamentarierin Frédérique Ries, der Berichterstatterin zu der Causa an das Parlament, werden dadurch bis 2030 Umweltschäden von etwa 22 Milliarden Euro vermieden. Damit die nunmehr erzielte Einigung in Kraft treten kann, sind Formalbeschlüsse des EU-Parlaments und des Rates notwendig. Der Umweltausschuss des Parlaments stimmt darüber im Jänner 2019 ab.

 

Bevölkerung schützen

 

Frans Timmermans, der für Nachhaltige Entwicklung zuständige Erste Vizepräsident der EU-Kommission, verkündete, die Einigung helfe „wahrhaft, die Bevölkerung und den Planeten zu schützen“. Die Europäer seien sich des Problems Plastikmüll bewusst, und die EU gehe dessen Lösung mutig an. Ferner entstehe ein neues „kreislaufwirtschaftliches“ Geschäftsmodell, das eine nachhaltige Wirtschaftsweise voranbringe. Seitens der EU-Ratspräsidentschaft sagte Österreichs Nachhaltigkeits- und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, mit der Einigung „treten wir der Verschmutzung unserer Naturlandschaften und Lebensräume durch steigenden Plastikmüll entschlossen entgegen“. Der Präsident des Verbands Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VÖEB), Saubermacher-Chef Hans Roth, sprach von einem „abfallpolitischen Meilenstein“. Mit der Festlegung eines Mindestanteils von Recyclingmaterial in neuen Erzeugnissen „kann die Nachfrage nach Recyclingrohstoffen gesteigert werden und dadurch ein Markt für Rezyklate entstehen“.

 

„Scheinlösung und Symbolpolitik“

 

Kritik kam dagegen vom Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO). „Die Einwegkunststoff-Richtlinie ist in erster Linie Symbolpolitik. Mit dem Verbot von Wattestäbchen lässt sich die Verschmutzung der Meere nicht reduzieren. Hier wurde leider der einfachste Weg gegangen, indem man den Menschen Scheinlösungen anbietet“, kritisierte Geschäftsführerin Sylvia Hofinger. Ferner seien Kunststoffverpackungen anderen Materialien ökologisch überlegen: „Ein Umstieg auf diese würde den Energieverbrauch um den Faktor 2,2 erhöhen und die Treibhausgasemissionen um den Faktor 2,7 steigen lassen.“ Auch Roths Hoffnung auf bessere Rahmenbedingungen fürs Kunststoffrecycling teilt Hofinger nicht. Im Gegenteil werde die Einwegkunststoff-Richtlinie das Recycling „erschweren, da auch Produkte aus Recyclingmaterial von den Verboten betroffen sind. Österreich ist Vorzeigeschüler bei Kunststoffrecycling. Um weiterhin führend zu sein, braucht es statt unsachlicher Verbote stabile Rahmenbedingungen für Unternehmen, die in Recyclingtechnologien investieren“.

 

 

„Genschere“: Ja, aber

Die Österreichische Akademie der Wissenschaften hält den Einsatz der CRISPR-Technologie grundsätzlich für vertretbar - allerdings nur unter strenger Beachtung aller rechtlichen Vorgaben.

 

Eine Stellungnahme zur umstrittenen „Genscheren“-Technologie CRISPR veröffentlichte die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW). Der Anlass dafür sind Berichte, denen zufolge Embryonen chinesischer Zwillinge mittels CRISPR gegen HIV resistent gemacht worden sein sollen. Laut ÖAW sind derartige Eingriffe „aktuell nicht vertretbar, hochgradig unausgereift und in weiten Teilen der Welt rechtswidrig“. Allerdings „besteht die Möglichkeit, dass eine streng geregelte und auf schwerwiegende genetische Erkrankungen beschränkte Keimbahn-Editierung im Laufe der nächsten zehn bis 20 Jahre vertretbar und zulässig wird“.

 

Für bereits derzeit „vertretbar und zulässig“ hält die ÖAW dagegen die Manipulation im Labor gezüchteter Zellen mittels CRISPR, etwa für die Entwicklung neuer Medikamente. Allerdings müssen die geltenden Standards „für Laborsicherheit und Gentechnik eingehalten werden“. Ebenso „vertretbar und zulässig“ ist der Einsatz von CRISPR in Tierversuchen, allerdings nur unter Beachtung der dafür geltenden strengen österreichischen sowie europäischen Vorschriften. Gleiches gilt für die „somatische Gentherapie“, etwa die „Reparatur erkrankten Gewebes“. Für solche Fälle fordert die Akademie vorab eine „ausführliche Validierung der Technologie in präklinischen Modellen“.

 

Weder zulässig noch vertretbar ist nach Ansicht der ÖAW dem gegenüber zumindest derzeit eine „CRISPR-Editierung der Keimbahn als Gentherapie“, wie sie angeblich bei den chinesischen Zwilligen erfolgte. Für völlig ausgeschlossen erklärt die ÖAW schließlich die sogenannte „CRISPR-Editierung der Keimbahn mit dem Ziel des Human Enhancement“. Derartige Manipulationen, um den menschlichen Körper zu „verbessern“, seien „niemals vertretbar und höchst unethisch, da dies unvorhersehbare Risiken schafft – nicht nur aufgrund der Gefahr von Nebenwirkungen für den Einzelnen und seine Nachkommen, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes, als einer neuen Quelle für Ungleichheit und Diskriminierung“.

 

Notwendig ist nach Ansicht der ÖAW eine ausführliche gesellschaftliche Diskussion „über die Chancen und Risiken des Einsatzes der CRISPR-Technologie“. Es gelte, die Bevölkerung verstärkt über die „medizinischen, rechtlichen und ethischen Fragen der Gentechnik“ zu informieren. Denn grundsätzlich habe diese „großes Zukunftspotential“ und und könne „positiv für die Gesellschaft“ wirken.

 

Der vollständige Text der Stellungnahme findet sich unter www.ots.at/redirect/oeaw7.

 

 

 

 

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