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Chemiereport_2016-2

Foto:Geistwert,Wikimedia.org/PeterWeis 34 AustrianLifeScienceschemiereport.at 2016.2 MÄRKTE & MANAGEMENT www.geistwert.at E in Wirtschaftsleben ohne Marken ist nicht vorstellbar; nahezu alles wird mit Marken unterscheidbar gemacht. Kennzeichen sind „Träger des (guten) Rufs“, führen also zu Reaktionen beim Betrachter. Die Reaktion mag aus Vorerfahrung mit der Marke, aus Berich- ten Dritter oder gar nur aus der Werbe- wunderwelt stammen. Die Regel ist, dass diese Wiedererkennung bares Geld wert ist, weil wir alle kaufen ungern die Katze im Sack. Bitter wird diese Regel, wenn der „Ruf“ nicht von dem geschaffen wurde, der dann mit diesem „Ruf“ Geld verdient. Mag das folgende Fallbeispiel auf den ers- ten Blick abgehoben sein, so zeigt die Pra- xis, dass fast niemand vor Versuchen, sei- nen guten Ruf „abzuziehen“, sicher ist. Dass es mühsam werden kann, gegen Trittbrettfahrer vorzugehen, hat der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) Ende Jänner Twentieth Century Fox (Fox), den Machern von „Die Simpsons“, zu verstehen gegeben. Fox produziert seit 1989 die TV-Serie „Die Simpsons“, in der Bier mit der fiktiven Bezeichnung „Duff“ konsumiert wird. Dieses Bier wird als klassisches Durchschnittsbier für den Durchschnittsamerikaner porträtiert. Die Serie und ihre Charaktere sind – wie der OGH auch betont – weltweit bekannt. Es war nur eine Frage der Zeit, bis jemand auf die Idee kam, Duff, das Lieblingsbier des Serienhelden Homer Simpson, aus dem Zeichentrick in die reale Welt zu bringen. Oben angesprochene Regel funk- tioniert natürlich auch hier: Die Wieder- erkennung macht Käufer! Und der dem Duff bierisches Leben einhauchende Unternehmer ging auch noch weiter und ließ für sich 1999 eine deutsche „Duff Beer“-Marke für Biere registrieren. Das also knapp zehn Jahre, nachdem das erste Duff von Fox in „Die Simpsons“ über die Bildschirme flimmerte und auch nach- dem dieses bereits Weltruhm erlangt hatte. Fox verfolgte seine Markenrechte in diesem Bereich aber erst viel später und hält daher „nur“ eine EU-Gemeinschafts- marke aus dem Jahre 2009. Fox hat damit – jedenfalls für Deutschland – die goldene Regel des Markenrechts übersehen: Man muss rechtzeitig drauf schauen, dass man’s hat, wenn manʼs braucht! „Duff Beer“ made in Austria Der „Duff Beer“-Hersteller ließ aber sein Bier nicht in Deutschland, sondern in Österreich produzieren, und so klagte Fox in Wien: Zwar mögen ältere natio- nale Markenrechte in Deutschland für die Gegenseite bestehen, doch streite man ja in Österreich, und hier verfüge allein Fox auf Basis der EU-Gemeinschafts- marke über Markenrechte. Ein formel- ler Standpunkt von Fox, dem die ersten zwei Gerichtsinstanzen auch folgten, der aber nunmehr vom OGH in Formalismus noch überboten wurde. Der OGH betonte zwar die weltweite Bekanntheit von „Die Simpsons“ und deren „Charakteren“, zu denen man wohl auch das Duff zählen kann. Der OGH nahm auch die von den Unterinstanzen angesprochenen älte- ren (Urheber-)Rechte von Fox zur Kennt- nis. Auch, dass das reale „Duff Beer“ in Anlehnung an Fox’ – wenn auch fiktive – Biermarke in ihrer Zeichentrick-TV-Se- rie „Die Simpsons“ erfolgte und dass dies vom Beklagten auch gar nicht subs- Markenrecht Streit um Homers Lieblingsbier Für Unternehmen wird es immer wichtiger, sich rechtzeitig um klare markenrechtliche Verhältnisse zu kümmern. Andernfalls droht Ärger mit Trittbrettfahrern. Das gilt auch für die „Simpsons“ . Ein Beitrag von Max Mosing Der Autor Rechtsanwalt Dr. Max W. Mosing, LL.M., LL.M., ist Partner der auf IP, IT und Pharma spezialisierten Geistwert Rechtsanwälte Lawyers Avvocati. +43 1 585 03 03 - 30 max.mosing@geistwert.at +4315850303 - 30

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