Archive - Jul 4, 2018

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Transparenz mit Schönheitsfehler

Auch heuer veröffentlichte die Pharmaindustrie die Höhe ihrer Zahlungen an Personen und Institutionen im Gesundheitswesen. Die Ärzte sind hinsichtlich Namensnennung weiter zurückhaltend.

 

Zahlungen von insgesamt rund 140 Millionen Euro leistete die Pharmaindustrie 2017 an österreichische Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser und medizinische Forschungseinrichtungen. Das meldet der Branchenverband Pharmig. Ihm zufolge entfielen etwa 89 Millionen Euro oder 64 Prozent der Gesamtsumme auf Forschung, also etwa die Mitwirkung an klinischen Studien. Weitere 31 Millionen Euro (22 Prozent) gab die Branche für Veranstaltungen aus, darunter die Erstattung von Kongressgebühren. Beratungs- und andere Dienstleistungen, darunter Vortragshonorare, ließen sich die Pharmaunternehmen 14,5 Millionen Euro (zehn Prozent) kosten. Für Spenden und Förderungen wandten sie 5,5 Millionen Euro auf, was vier Prozent des Gesamtbetrags entspricht. Offengelegt werden diese Zahlen alljährlich im Rahmen der freiwilligen Transparenzinitiative der Pharmaindustrie auf den Webseiten der einzelnen Unternehmen. Pharmig-Präsident Martin Munte verlautete, es sei „ein äußerst positives Zeichen“, dass der Großteil des Gelds in die Forschung fließe.

 

Differenziert äußerte sich einmal mehr der Antikorruptions-Verein Transparency International (TI). Die Vorstandschefin der österreichischen TI-Vertretung, Eva Geiblinger, nannte die Initiative einen „wichtigen Schritt im Kampf gegen Korruption“. Der Wermutstropfen: „Nur wenige Pharmafirmen in Österreich halten sich an die freiwilligen Vorgaben der Branche zur namentlichen Offenlegung der Empfänger.“ Ändere sich das in den kommenden Jahren nicht „drastisch“, empfehle sich eine „gesetzliche Verpflichtung“. Aufgrund des österreichischen Datenschutzrechts können die Pharmaunternehmen Zahlungsempfänger nur namentlich nennen, wenn diese ausdrücklich zustimmen. Und das taten in den vergangenen Jahren nur rund 20 Prozent der Ärzte.

 

Immerhin: GlaxoSmithKline (GSK) schließt nach eigenen Angaben als einziger Pharmakonzern „bereits seit 2015 nur mehr mit jenen Ärzten und Institutionen Verträge über Dienstleistungen ab, die vorab einer namentlichen Offenlegung von Zahlungen zustimmen“. Die Veröffentlichungsrate beziffert GSK mit mehr als 99 Prozent. Widerruft ein Arzt seine Einwilligung, „müssen die bereits bezahlten Leistungen aggregiert gemeldet werden“. Zurückgefordert wird das liebe Geld aber nicht.

 

Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres konstatierte in einer Aussendung mit der Pharmig: „Ich bin der Meinung, wer seine ärztliche Expertise für die Verbesserung oder Neuentwicklung von Medikamenten zur Verfügung stellt, sollte stolz darauf sein. Es ist selbstverständlich und völlig legitim, dass Kolleginnen und Kollegen für ihre Leistungen im Rahmen von Kooperationen mit der Pharmaindustrie auch angemessen honoriert werden.“