Archive - Apr 2018

April 30th

Bayer-Monsanto: Weiterer Schritt zur Fusion

Der deutsche Chemiekonzern darf Teile seiner Agrarsparte an BASF verkaufen, meldete die EU-Kommission. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, um das US-Agrobusiness-Unternehmen Monsanto zu übernehmen.

 

Einen neuen Schritt weitergekommen ist deutsche Chemiekonzern Bayer bei der geplanten Übernahme des US-Agrobusinesskonzerns Monsanto. Die EU-Kommission billigte den Verkauf von Teilen des Agrarprodukte-Geschäfts von Bayer an BASF. Laut EU-Kommission umfasst das Paket unter anderem das Gemüsesamengeschäft von Bayer, „Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem weltweiten Glufosinat-Geschäft“, Vermögenswerte und -Produkte für die Nematizid-Saatgutbehandlung sowie Vermögenswerte und Produkte von Bayer im Bereich der digitalen Landwirtschaft. Vergangene Woche hatten Bayer und BASF eine diesbezügliche Vereinbarung unterzeichnet. Sie wird wirksam, nachdem Bayer Monsanto übernommen hat.

 

Seitens der EU-Kommission hieß es, BASF verkaufe derzeit weder Saatgut noch Totalherbizide und sei „erst seit Kurzem in geringem Umfang in der digitalen Landwirtschaft tätig“. Daher hätten hinsichtlich des Großteils der nun genehmigten Transaktion keine Wettbewerbsbedenken bestanden. Allerdings habe es Bedenken gegeben, dass „das Vorhaben den Innovationswettbewerb für die Entwicklung bestimmter Totalherbizide und den potenziellen Wettbewerb für die Herstellung von Nematizid zur Saatgutbehandlung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beeinträchtigen könnte“. Um diese Vorbehalte auszuräumen, habe sich BASF verpflichtet, ein Forschungsprogramm im Bereich der Totalherbizide zu verkaufen, ebenso wie das „im Entwicklungsstadium befindliche Nematizid Trunemco zur Saatgutbehandlung“. Damit seien sämtliche Bedenken der Kommission ausgeräumt.

 

Wie berichtet, hatte die Kommission die Übernahme von Monsanto durch Bayer Ende März grundsätzlich genehmigt. Allerdings erteilte sie dafür eine Reihe von Auflagen, die mit dem nun genehmigten Paket erfüllt sind. Die Veräußerungen hatte Bayer im Wesentlichen selbst vorgeschlagen und BASF als Käufer benannt. Die Kommission konstatierte damals, sie habe den Eindruck, „dass BASF ein geeigneter Käufer sein könnte, da das Unternehmen derzeit weder Saatgut noch Totalherbizide vertreibt und somit nur begrenzte horizontale Überschneidungen in diesem Bereich bestehen. Zudem verfügt BASF bereits über eine eigene, komplementäre weltweite Sparte für Pflanzenschutzmittel und über die notwendige Finanzkraft, um im Wettbewerb bestehen zu können“. Wettbewerber und Kunden hätten sich „größtenteils positiv zur Eignung der BASF als Käufer“ geäußert.

 

Bayer und Monsanto planen, ihre Fusion noch im zweiten Quartal 2018 abzuschließen.

 

 

 

April 27th

„Lobhudelei nicht auszuhalten“

Österreichs Gesundheitssystem sei zwar nicht schlecht, müsse aber reformiert werden, konstatierte Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein bei der Pharmig-Generalversammlung.

 

„Ich werde alles tun, um die von der Bundesregierung geplanten Reformen im Gesundheitswesen umzusetzen.“ Das betonte Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein bei der Generalversammlung des Pharmaindustrieverbands Pharmig am 27. April in Wien. Österreichs Gesundheitssystem sei zwar nicht schlecht: „Aber die Lobhudeleien halte ich nach 30 Jahren in diesem System nicht mehr aus.“ Im Mittelpunkt müsse der Patient stehen, forderte Hartinger-Klein. Die wichtigste Frage  sei, welche Leistungen ein Patient benötige. Davon ausgehend, sei deren Erbringung sowie Finanzierung zu gewährleisten. Über die Umstrukturierungen im Kassensektor werde noch verhandelt. Die AUVA beispielsweise habe noch nicht die seitens der Regierung gewünschten Zahlen und Konzepte geliefert.

 

In einer Podiumsdiskussion mit der Ministerin konstatierte der Gesundheitsökonom Ernest G. Pichlbauer, der Rechnungshof habe die Finanzierungsströme im Gesundheitssystem untersucht. Es sei „sehr kompliziert, diesen zu folgen“. Wenn der Patient im Mittelpunkt des Systems stehe, stehe er zumindest derzeit „im Weg“. Im Zentrum gesundheitsökonomischer Überlegungen hat laut Pichlbauer der „Patientennutzen“ zu stehen: „Wenn heute ein Medikament wahnsinnig teuer und der Patientennutzen gering ist, muss man sich fragen, ob es zur Anwendung kommen soll.Wir werden um Opportunitätskostenrechnungen nicht herumkommen.“

 

Dem widersprach der Pharmakologe Ernst Agneter. Ihm zufolge haben gesundheitsökonomische Überlegungen ihren Sinn, „aber der Wert eines Menschen lässt sich sehr schwer in Geld umrechnen“. Als 2014 der Höhlenforscher Johann Westhauser in der „Riesending-Schachthöhle“ im Untersberg bei Salzburg verunglückte, habe die Bergung fast eine Million Euro gekostet: „Wenn man das gesundheitsökonomisch betrachtet hätte, läge der vermutlich heute noch da unten.“ Außerdem werde bereits seit 1932 über die angebliche Unfinanzierbarkeit des Gesundheitssystems diskutiert: „Das kommt immer wieder daher, ist aber kein wirkliches Problem.“ Der Onkologe Ulrich Jäger vom Wiener AKH ergänzte, mit modernen und teuren Therapien könnten bei manchen schweren Erkrankungen etwa 30 Prozent der Patienten geheilt werden: „Das Problem ist: Wir wissen nicht von vorneherein, welchen konkreten Patienten wir heilen können.“ Daher seien rein gesundheitsökonomische Überlegungen mit Vorsicht zu genießen. Freilich: Wenn der Patentschutz für ein Medikament abgelaufen sei, dürfe sich der behandelnde Arzt grundsätzlich nicht dagegen sträuben, ein Generikum oder Biosimilar einzusetzen.

 

Der Patientenvertreter Claas Röhl forderte, die Patienten von Beginn an in die Entwicklung neuer Arzneimittel einzubinden. Nur, wenn sich die wissenschaftlichen Interessen mit denen der Patienten deckten, ließen sich tatsächlich nutzbringende neue Medikamente schaffen.

 

April 24th

Internetwerbung meist unkorrekt

Laut ECHA verstößt die Bewerbung chemischer Gemische, die gefährliche Stoffe enthalten, im Internet sehr häufig der CLP-Verordnung.

 

Chemische Gemische, die gefährliche Stoffe enthalten, werden im Internet zumeist nicht korrekt beworben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki. In Zusammenarbeit mit ihr überprüften die zuständigen Behörden von 14 EU-Mitgliedsstaaten im Zeitraum Jänner bis Oktober 2017 insgesamt 1.314 Internetinserate. Davon entsprachen 1.083 bzw. rund 82,4 Prozent nicht den Vorgaben der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) vom 16. Dezember 2008.

 

Gemäß Artikel 48 (2) der Verordnung muss jedwede Werbung für derartige Produkte, „die es einem privaten Endverbraucher ermöglicht, ohne vorherige Ansicht des Kennzeichnungsetiketts einen Kaufvertrag abzuschließen, ... die auf dem Kennzeichnungsetikett angegebene(n) Gefahreneigenschaft(en) nennen“. Bei der überwiegenden Mehrzahl der beanstandeten Werbeeinschaltungen (83,3 Prozent) wurden die nötigen Informationen bezüglich der Risiken jedoch nicht genannt. In weiteren 5,1 Prozent war die Information unvollständig, in rund 9,0 Prozent war sie nicht in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedsstaates abgefasst. Die verbleibenden 15,9 Prozent der Beanstandungen betrafen sonstige Rechtswidrigkeiten.

 

In 223 Fällen stellten die betroffenen Unternehmen von sich aus den rechtmäßigen Zustand her. Behördliches Einschreiten wurde 1.033 Mal als notwendig erachtet, wobei manchmal mehrere Handlungen in einem einzigen Fall gesetzt wurden. So erteilten die Inspektoren 124 mündliche und 460 schriftliche schriftliche Ratschläge. Ferner erließen sie 184 Anweisungen zur Behebung der Ordnungswidrigkeiten. Strafen wurden 280 Mal verhängt. Viermal erstatteten die Inspektoren Anzeigen bzw. übermittelten sie Sachverhaltsdarstellungen an die zuständigen Staatsanwaltschaften. Sonstige behördliche Handlungen erfolgten 24 Mal.

 

Der Industrie empfiehlt die ECHA, gemeinsame Strategien zu erarbeiten, um festzulegen, wie der rechtmäßige Verkauf von chemischen Substanzen im Internet erfolgen kann. Als Möglichkeit dafür erachtet die ECHA eine Sammlung positiver Beispiele, die an die Interessenvertretungen der Industrie verteilt werden könnte.

April 20th

Merck: Consumer Health geht an Procter & Gamble

Der deutsche Chemiekonzern erhält für sein Geschäft mit nicht rezeptpflichtigen Medikamenten rund 3,9 Milliarden Euro und will damit seine Schulden abbauen.

 

Der deutsche Chemiekonzern Merck verkauft sein Geschäft mit nicht rezeptpflichtigen Medikamenten (Consumer Health) um 3,9 Milliarden Euro an den US-amerikanischen Mischkonzern Procter & Gamble. Merck erhält das Geld nach eigenen Angaben in bar und will damit vor allem seine Schulden abbauen, hieß es in einer Aussendung. Mit der Consumer-Health-Sparte erwirtschaftete Merck 2017 einen Umsatz von rund 911 Millionen Euro. Merck ist im Bereich Consumer Health in 44 Ländern vertreten und vertreibt etwa 900 Arzneimittel. Zu dem Bereich gehören auch die beiden Produktionsanlagen in Goa (Indien) und Spittal (Kärnten). Der Standort Spittal wurde in den vergangenen Monaten ausgebaut, die Eröffnung des dortigen neuen Entwicklungszentrums erfolgte Ende Februar. Auch die Produktionsstätten in Goa und Spittal gehen an Procter & Gamble. Vorbehaltlich der Zustimmung der Arbeitnehmervertreter wechseln im Zug der Transaktion etwa 3.300 Mitarbeiter zu Procter & Gamble.

 

Merck hatte sein Konzernergebnis von 2016 auf 2017 um rund 59 Prozent auf 2,61 Milliarden Euro gesteigert. Die Schulden des Konzerns beliefen sich zu Jahresende 2017 auf insgesamt 21,55 Milliarden Euro. Ihnen standen Vermögenswerte von rund 35,62 Milliarden Euro gegenüber. Die Höhe der Nettofinanzverbindlichkeiten beziffert Merck im Geschäftsbericht 2017 mit 10,14 Milliarden Euro per Jahresende, verglichen mit 11,51 Milliarden Ende 2016. Die Eigenkapitalquote wird mit 39,5 Prozent angegeben. Seinen Verschuldungsgrad veranschlagt Merck mit 2,29. Bis Ende 2018 soll er unter 2 sinken.

 

Bei Procter & Gamble lief das Geschäft in den vergangen Jahren nicht überragend. So sanken die Konzernumsätze von 74,4 Milliarden US-Dollar (60,3 Milliarden Euro) im Jahr 2014 auf 65,1 Milliarden US-Dollar (52,7 Milliarden Euro) im Jahr 2017. Im Vergleich zu 2016 war ein Minus von 200 Millionen US-Dollar (162 Millionen Euro) zu verzeichnen. Der Betriebsertrag hatte 2014 rund 13,9 Milliarden US-Dollar (11,3 Milliarden Euro) betragen. Nach einem Einbruch auf 11,0 Milliarden US-Dollar (8,9 Milliarden Euro) im Jahr 2015 erfolgte eine Erholung auf 14,0 Milliarden US-Dollar (11,3 Milliarden Euro) im vergangenen Jahr. Ob es gelingt, mit dem neuesten Zukauf das aktionärsseitig stets gewünschte höhere Wachstum zu erreichen, bleibt abzuwarten.

 

 

 

April 19th

Große Unwissenheit zu Biopharmazeutika

Trotz der stetig wachsenden Bedeutung von Biopharmazuetika wissen die wenigsten Menschen mit diesem Begriff etwas anzufangen, wie eine vom Biotechnologie-Konzern Amgen initiierte Studie zeigte.

 

Im Auftrag von Amgen führte das Marktforschungsinstitut Toluna eine repräsentative Umfrage unter 1.000 Deutschen zum Begriff „Biopharmazeutika“ durch. Dabei zeigte sich, dass 47 Prozent der Befragten überhaupt noch nichts von Biopharmazeutika gehört haben. Weitere 47 Prozent geben an, dass ihnen der Begriff zwar geläufig sei, sie aber nicht wüssten, was dahinter steckt. Nur sechs Prozent der Befragten trauen sich eine Definition zu. Von diesen liegt etwa die Hälfte falsch: Ein Prozent vermutet Naturheilmittel ohne chemische Zusätze, ein weiteres Prozent tippt auf natürliche Heilmittel. Nur drei Prozent der Teilnehmer der Umfrage liegen bei der Einschätzung von Biopharmazeutika richtig: Ein Prozent nennt „mit Biotechnologie hergestellte Medikamente“, zwei Prozent tippen auf „mit gentechnisch veränderten Organismen hergestellte Medikamente“.

Wird den Teilnehmern die korrekte Definition für biotechnologische Arzneimittel eröffnet, reagiert eine Mehrzahl positiv auf die sich damit ergebenden Therapiemöglichkeiten. 91 Prozent der Befragten glauben, dass mit biotechnologischer Forschung schwere Krankheiten bekämpft werden können. 84 Prozent würden sich auch selbst mit Biopharmazeutika behandeln lassen, wenn ihr Arzt diese empfiehlt.

 

 

 

April 18th

Sanofi verkauft Zentiva

Um 1,9 Millionen Euro überlässt der französische Pharmakonzern sein europäisches Generikageschäft der Investmentgesellschaft Advent.

Der französische Pharmakonzern Sanofi verkauft seine für Europa zuständige Generika-Tochterfirma Zentiva für 1,9 Milliarden Euro an die Investmentgesellschaft Advent. Geplant ist, die Transaktion bis Ende des Jahres abzuschließen, meldete Sanofi. Neben der Einigung auf vertragliche Details ist auch die Zustimmung der zuständigen Marktaufsichtsbehörden notwendig. Advent hat laut Sanofi zugesagt, das Management von Zentiva bei geplanten Investitionen in Produktionsstätten sowie die Forschungs- und Entwicklungspipeline zu unterstützen. Seitens der Investmentgesellschaft hieß es, Zentiva sei ein „großartiges Unternehmen mit talentierten Mitarbeitern. Wir können in Zentiva investieren, um einen neuen europäischen Marktführer im Generikageschäft zu schaffen“. Zentiva hat seinen Sitz in Prag. Mit den Produkten der Firma werden etwa 40 Millionen Patienten in 25 europäischen Staaten behandelt. Jährlich verkauft Zentiva über 350 Millionen Medikamentenpackungen.

April 17th

Agrana: 100 Millionen für Pischelsdorf

Der Stärke-, Zucker- und Fruchtzubereitungskonzern erweitert seine Weizenstärkeproduktion westlich von Tulln von 800.000 auf rund 1,2 Millionen Jahrestonnen. Der Grund ist nicht zuletzt die vermehrte Nachfrage aus der Papierindustrie.

 

Schlecht unterwegs ist die Agrana beim Investieren in letzter Zeit nicht. Vergangenes Jahr flossen rund 80 Millionen Euro in den Ausbau der Maisstärkefabrik in Aschach. Heuer adaptiert der Stärke-, Zucker- und Fruchtzubereitungskonzern um 40 Millionen Euro seine Kartoffelstärkefabrik in Gmünd im Waldviertel. Und am 16. April folgte der nächste Streich: die Grundsteinlegung für die neue Weizenstärkeproduktion in Pischelsdorf westlich von Tulln, die mit 100 Millionen Euro zu Buche schlägt. Insgesamt steigt die Verarbeitungskapazität in Pischelsdorf damit von rund 800.000 Tonnen Weizen pro Jahr auf etwa 1,2 Millionen Tonnen pro Jahr bzw. 3.300 Tonnen am Tag. „Das ist im internationalen Vergleich eine sehr wettbewerbsfähige Größe“, konstatierte Agrana-Generaldirektor Johann Marihart. Geplant ist, den Bau bis Ende 2019 abzuschließen. Damit entstehen 45 neue Arbeitsplätze. Die Gesamtzahl der Beschäftigten in Pischelsdorf erhöht sich auf etwa 200.

 

Laut Marihart ist Pischelsdorf eine „Bioraffinerie“ im besten Sinn des Wortes. Bei der Erzeugung sogenannter „A-Stärke“ für die Nahrungsmittel-, Pharma-, Kosmetik-, Papier- und Textilindustrie fallen unvermeidlich auch weniger hochwertige Stärkesorten an. Diese werden als „B-Stärke“ und „C-Stärke“ bezeichnet und in Pischelsdorf zur Ethanolherstellung genutzt. Als Nebenprodukt entsteht das Eiweißfuttermittel Actiprot, mit dem jährlich rund 200.000 Tonnen an Sojaschrotimporten ersetzt werden.

 

Nicht zuletzt die Papierindustrie ist einer der Wachstumsmärkte für die Agrana, erläuterte Marihart. Zwar geht der Bedarf an Druckpapier zurück. Aber die Nachfrage Verpackungspapier steigt, und das freut die Stärkeproduzenten. Denn Druckpapier hat im Durchschnitt einen Stärkeanteil von nur rund einem Prozent. Bei Verpackungspapier sind es dagegen etwa fünf bis zehn Prozent. Derzeit erhöht die Papierindustrie im Einzugsbereich von Pischelsdorf ihre Kapazitäten zur Herstellung von Verpackungspapier um rund eine Million Tonnen pro Jahr. Für die Stärkeerzeuger ergibt das einen Zusatzbedarf von etwa 200.000 bis 400.000 Tonnen.

 

Der Standort Pischelsdorf hat laut Marihart eine Reihe von Vorteilen: An regional verfügbaren Rohstoffen - Weizen und Mais - mangelt es nicht. Dampf bezieht die Agrana von einer drei Kilometer entfernt gelegenen thermischen Abfallbehandlungsanlage der EVN-Tochter AVN. Auch die Transportinfrastruktur passt: Eine Bahnanbindung ist ebenso vorhanden wie Möglichkeit, Rohstoffe über die Wasserstraße Donau zu beziehen. Mit der Donauchemie und eben der EVN hat die Agrana laut Marihart in Pischelsdorf auch „verlässliche Partner“, betonte Marihart.

 

„Viel Freude“
 

Agrana-Aufsichtsratschef Erwin Hameseder, der Obmann der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien, war bei der Grundsteinlegung denn auch des Lobes voll: „Die Agrana macht ihren Eigentümern sehr viel Freude und ist nachhaltig erfolgreich.“ Der Konzern gehöre zum „Kerngeschäft von Raiffeisen“ und agiere in vollem Einklang mit dem „genossenschaftlichen Grundauftrag“ der Giebelkreuzler. Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner sprach von einer „guten und erfolgreichen Partnerschaft“ des Landes mit der Agrana. Es sei „schön, dass diese hier bei uns investiert“.

 

 

April 13th

Personendaten: Wissenschaftsministerium kalmiert

Die geplanten Änderungen des Datenschutz-Anpassungsgesetzes sorgten in letzter Zeit für teils heftige Kritik. Nach Ansicht des Ministeriums und der Vertreter von Forschungseinrichtungen sind sie sinnvoll und beeinträchtigen den Datenschutz nicht.

 

Am 16. April behandelt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung des Nationalrats das „Datenschutzanpassungsgesetz-Wissenschaft und Forschung“. Im Vorfeld erläuterte die zuständige Sektionschefin im Wissenschaftsministerium (BMBWF), Barbara Weitgruber, unterstützt von Vertretern von Forschungseinrichtungen, die Position ihres Hauses. Ihr zufolge sind die geplanten Änderungen vor allem aus folgendem Grund notwendig: Bei der Anpassung des Datenschutzgesetzes (DSG) an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU im vergangenen Jahr wurde verabsäumt, wissenschaftlichen Einrichtungen den rechtlich durchsetzbaren Zugriff auf bestimmte Bestände personenbezogener Daten zu geben, die aufgrund von Bundesgesetzen geführt werden. Damit werde die Forschung unnötig erschwert, vor allem die sogenannte „Registerforschung“ mit Hilfe umfassender Datenbestände (Register). Weil die DSGVO mit 25. Mai 2018 umgesetzt werden muss, bestehe nun Handlungsbedarf. Die Forderung der DSGVO nach möglichst eingeschränkter Verwendung personenbezogener Daten stehe dabei in einem Spannungsverhältnis zum Wunsch von Forschungseinrichtungen inklusive einschlägiger Abteilungen von Unternehmen, solche Daten möglichst umfassend zu nutzen - Stichwort „Big Data“. Weitgruber zufolge bietet der Gesetzesentwurf „durchgängige Sicherheiten“ für die Personen, deren Daten für die jeweiligen Forschungszwecke verwendet werden. Das Spannungsverhältnis zu lösen, sei gut gelungen. Nicht zuletzt aufgrund einer Reihe kritischer Stellungnahmen habe das Ministerium den Entwurf adaptiert, „um den Datenschutz aufzuwerten“.

 

Die Spitzenbeamte räumte ein, dass der Nutzen der neuen Bestimmungen für die Bevölkerung unzureichend kommuniziert worden sei. Den Vorwurf der „Geheimniskrämerei“ wies sie indessen „mit Nachdruck“ zurück. Auch den Einwand österreichischer Datenschutzorganisationen, dass das Gesetz der DSGVO und damit dem EU-Recht widerspreche, „teilen wir nicht“, sagte Weitgruber auf Anfrage des Chemiereports. Dies gilt auch für die Kritik, die Bestimmungen zur Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung der personenbezogenen Daten seien unzureichend und entsprächen nicht der DSGVO.

 

Wie Weitgruber betonte, ist die kommerzielle Verwendung der künftig zugänglichen Datenbestände streng untersagt: „Das wäre missbräuchlich und rechtswidrig.“ Zwar dürfen auch Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Pharmaunternehmen die fraglichen Bestände nutzen. Allerdings gibt es für die Nutzung eine Reihe von Einschränkungen, die auch für diese Unternehmen gelten. Institutionen und Unternehmen, die Datenbestände im Sinne des Gesetzes nutzen wollen, müssen beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie beantragen, ihnen zu bestätigen, dass sie „Tätigkeiten der Forschung und experimentellen Entwicklung“ durchführen. Die Bestätigung ist ihnen für maximal fünf Jahre zu erteilen. Im Rahmen des Antrags sind auch jene Personen namhaft zu machen, die mit den diesbezüglichen Tätigkeiten betraut sind. Nur diese Personen haben Zugriff auf die Daten. Sie haben die Daten jedenfalls geheim zu halten. Die Zugriffe darauf sind „lückenlos“ zu protokollieren. Außerdem dürfen Personen, deren Daten verarbeitet werden, „keine Nachteile aus der Verarbeitung erleiden“.

 

Auf welche Datenbestände zugegriffen werden darf, bestimmt der Wissenschaftsminister im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachminister per Verordnung. Ausdrücklich ausgenommen von der Zugriffsberechtigung werden laut den Erläuterungen zum Gesetz die Register in den „Bereichen der Gerichtsbarkeit, der Rechtsanwälte und Notare sowie deren Standesvertretungen, d.h. des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, der neun Rechtsanwaltskammern und der Österreichischen Notariatskammer und das Strafregister“. Ein intensiv debattierter Punkt ist, dass grundsätzlich der Zugriff auf die Daten der „Elektronischen Gesundheitsakte“ (ELGA) möglich sein soll. In der Vergangenheit hatte die Politik stets versichert, dieser werde nur den betroffenen Patienten sowie den behandelnden Ärzten gewährt. Ruth Ladenstein vom St.-Anna-Spital für Kinderkrebsforschung betonte indessen, dass die Datenverwendung und -weitergabe von vielen Patienten gewünscht werde. Speziell die Registerforschung sei „absolut entscheidend“, um neue Therapien zu entwickeln - nicht nur für Krebserkrankungen, sondern auch für die sogenannten „Seltenen Erkrankungen“.

 

Der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO) verlautete in einer Aussendung, der Zugriff auf gesetzlich vorgesehene Sammlungen personenbezogener Daten sei für die klinische Forschung mittlerweile unverzichtbar. Aber: „Die Daten, die im Rahmen von klinischen Studien von Patienten gewonnen werden, sind äußerst sensibel und besonders schutzwürdig. Es ist selbstverständlich, dass Patienten der Verwendung ihrer Daten ausdrücklich zustimmen müssen. Dem durchführenden Arzt wird damit eine hohe Verantwortung auferlegt. In der klinischen Forschung kann nur der behandelnde Arzt die Verbindung zwischen Daten - die sofort pseudonymisiert werden – und dem Patienten herstellen. Dieser Schlüssel wird und darf keinesfalls aus der Hand gegeben werden.“

 

April 12th

Sanofi: Ausbau in Kanada

In Toronto entsteht um 350 Millionen Euro bis 2021 eine neue Impfstofffabrik.

 

Um 350 Millionen Euro baut der französische Pharmakonzern Sanofi eine neue Impfstofffabrik an seinem Standort in Toronto im kanadischen Bundesstaat Ontario. Der Spatenstich erfolgt am heutigen 12. April im Beisein des Chefs von Sanofi Pasteur, David Loew, und des kanadischen Wirtschaftsministers Navdeep Bains. Die Fertigstellung der Anlage ist für 2021 geplant. Produziert werden in der Fabrik zunächst Antigene für einen azellulären Impfstoff gegen Keuchhusten. In weiterer Folge will Sanofi dort auch Antigene für Impfstoffe gegen Diphterie und Tetanus erzeugen.

 

In Toronto ist Sanofi schon seit 1917 präsent. Der Konzern errichtete dort die weltweit erste große Fabrik zur Herstellung von Insulin. Überdies spielte der Standort auch bei der Bekämpfung von Diabetes und Diphterie in Kanada eine wichtige Rolle.

Rückschlag für Sanochemia

Dem Wiener Pharmaunternehmen ist vorläufig verboten, bestimmte Medikamente zu erzeugen und deren Qualität zu prüfen. Überlegt werden rechtliche Gegenmaßnahmen.

 

Das Wiener Pharmaunternehmen Sanochemia darf bestimmte Medikamente vorläufig nicht mehr erzeugen. Auch deren Qualitätsprüfung ist ihm untersagt. Das meldete die Sanochemia unter Hinweis auf einen entsprechenden Eintrag in der Eudra-Good-Manufacturing-Practice-Datenbank (Eudra-GMP-Datenbank) der Europäischen Union. Sie besteht seit 2007 und dient der Qualitätssicherung von Medikamenten. Für den Betrieb verantwortlich ist die European Medicines Agency. Die Inhalte liefern die dafür zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten (National Compentent Authorities). In Österreich ist dies das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG).

 

Der Sanochemia liegt nach eigenen Angaben noch kein schriftlicher Bescheid des BASG hinsichtlich der neuen Situation vor. Erst nach Vorliegen des Bescheids könne „eine vollständige und abschließende sachliche Prüfung“ der Lage erfolgen. Eventuell werde die Sanochemia Berufung einlegen.

 

An der Wiener Börse brach der Kurs der Sanochemia bis 12:12 Uhr um 9,62 Prozent auf 1,880 Euro je Aktie ein. An der Frankfurter Börse sank der Kurs um 10,95 Prozent auf 1,870 Euro je Aktie. Im Jahresvergleich war allerdings noch immer ein Plus von 4,53 Prozent zu verzeichnen. Wie berichtet, war es der Sanochemia im Geschäftsjahr 2016/17 gelungen, ihren Konzernverlust auf rund -252.000 Euro zu halbieren. Ihren Umsatz steigerte sie im Vergleich zu 2015/16 um 5,3 Prozent auf 41,4 Millionen Euro.

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