Archive - Nov 2023

Datum
  • Alles
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • 17
  • 18
  • 19
  • 20
  • 21
  • 22
  • 23
  • 24
  • 25
  • 26
  • 27
  • 28
  • 29
  • 30

November 16th

Glyphosat: Verlängerung mit Auflagen

Die EU-Kommission lässt das  umstrittene Pflanzenschutzmittel für weitere zehn Jahre zu, wenn auch unter Auflagen. Die Agrarindustrie und die ÖVP begrüßen dies, die SPÖ und die Grünen üben Kritik.

 

Die Zulassung des umstrittenen Pflanzenschutzmittels Glyphosat in der EU wird um zehn Jahre verlängert, also bis 15. Dezember 2033. Das entschied die EU-Kommission, nachdem ihr Vorschlag auf eine Verlängerung um 15 Jahre im Berufungsausschuss des EU-Parlaments nicht die nötige qualifizierte Mehrheit gefunden hatte. Bereits am 13. Oktober war die Kommission mit diesem Vorschlag im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel gescheitert. Bekanntlich läuft die derzeit geltende Zulassung des Mittels am 15. Dezember ab. Wie die Kommission mitteilte, stützt sie sich bei der Verlängerung um zehn Jahre auf „umfassende Sicherheitsbewertungen, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wurden“. 

 

Außerdem erfolgt der Schritt mit einer Reihe von Auflagen. So darf Glyphosat nicht zur Austrocknung der Pflanzen vor der Ernte verwendet werden. Ferner werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz von Organismen zu treffen, gegen die sich der Glyphosateinsatz nicht richtet. Darunter sind Wildblumen und Wühlmäuse. Ferner gibt es Grenzwerte für die Ausbringung des Mittels. Sie belaufen sich in der Landwirtschaft auf 1,44 Kilogramm pro Hektar und Jahr, für die Eindämmung invasiver Arten in und außerhalb der Landwirtschaft auf 1,8 Kilogramm pro Hektar und Jahr sowie auf 3,66 Kilogramm für die Anwendung außerhalb der Landwirtschaft. Diese Grenzen dürfen nur dann überschritten werden, wenn sich nachweisen lässt, dass höhere Dosen keine nicht näher beschriebenen „inakzeptablen“ Auswirkungen auf kleine Säugetiere haben.

 

Kritik und Antikritik 

 

Anfang September hatte eine Reihe von Umweltorganisationen der zuständigen EU-Kommissarin Stella Kyriakides vorgehalten, die EFSA und die ECHA hätten eine Reihe von Studien ignoriert, die auf die Risiken der Verwendung von Glyphosat hinwiesen. Die beiden Behörden wiesen dies höflich, aber entschieden zurück. 

 

Erwartbare Reaktionen 

 

Die Reaktionen in Österreich fielen aus wie zu erwarten. Die Industriegruppe Pflanzenschutz (IGP) zeigte sich erfreut. Laut Obmann Christian Stockmar ist die Entscheidung der Kommission „ein wichtiges Signal an forschende Unternehmen und die Landwirtschaft. Denn eine zukunftsfitte Landwirtschaft braucht einen umfassenden Dialog, letztlich aber vor allem faktenbasierte Entscheidungen, die Rechtssicherheit und Planbarkeit gewährleisten“. Ähnlich argumentierte der Agrarsprecher der ÖVP im EU-Parlament, Alexander Bernhuber. Die EFSA und die ECHA hätten „ über 2.400 Studien zu Glyphosat bewertet und keine ausreichenden Gründe gefunden, die gegen eine Wiederzulassung sprechen. Ich bin erfreut, dass die EU-Kommission nun diesen Empfehlungen folgen wird“. 

 

Dem gegenüber bekundete der sozialdemokratische EU-Parlamentsabgeordnete Günther Sidl, für ihn sei der Schritt der Kommission „ein schwerer Fehler und ein alarmierendes Signal. Die weitere Zulassung von Glyphosat widerspricht all den Zielen, die wir im Rahmen der ,Farm to Fork‘-Strategie sowie der Biodiversitäts-Strategie und dem Pestizid-Reduzierungsziel festgelegt haben“. Die Landwirtschaftssprecherin der Grünen im Nationalrat, Olga Volgauer, konstatierte, rund 60 Prozent der EU-Bürger unterstützten ein Aus für Glyphosat: „Trotzdem hat die EU-Kommission heute die Zulassung um weitere zehn Jahre verlängert. Angesichts der möglichen Gefahren für die Umwelt, der Beeinträchtigung der Biodiversität und des hohen Gesundheitsrisikos für Säugetiere wäre aber ein kompletter Ausstieg das Gebot der Stunde.“