Archive - Dez 5, 2014

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Neue EU-Regelung zur Zulassung von GVO-Saatgut in Sicht

Vertreter von Europäischem Parlament und nationalen Regierungen der EU-Staaten haben sich in Verhandlungen auf eine neue Zulassungsregelung von gentechnisch verändertem Saatgut geeinigt. Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren, in dem einzelne Mitgliedsstaaten Gründe für Ausnahmen vorbringen können.

 

Die bisherigen Bestimmungen ließen jedes Zulassungsverfahren für gentechnisch verändertes Saatgut zum Eierstanz werden. Da die Möglichkeit von Anbauverboten für einzelne Mitgliedsstaaten nicht vorgesehen war, wurden Entscheidungen teilweise über Jahre verschleppt, auch wenn die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Unbedenklichkeit bescheinigt hatte (siehe z.B. http://www.chemiereport.at/gentech-mais-agrarminister-sollen-entscheiden, http://www.chemiereport.at/genmais-als-heisse-kartoffel).

 

Opting-out möglich

Auch im nun ausgearbeiteten Modell werden Saatgut-Anbieter einen Antrag auf EU-weite Zulassung stellen, Mitgliedsstaaten erhalten in der ersten Stufe aber die Möglichkeit, sich mit den  Antragsstellern auf ein „Opting-out“ für den betreffenden Staat zu einigen. Stimmt das Saatgut-Unternehmen dem nicht zu, können die Mitgliedsstatten in der zweiten Stufe des Verfahrens eine begründete nationale Ausnahme aussprechen.

Etwas schwammig bleibt dabei, welche Gründe als „nationale Besonderheiten“ für eine solche Ausnahme zulässig sind. Denn rechtliche Basis bleibt nach wie vor das EU-Binnenmarktrecht. Ein Begründung aus umweltrechtlichen Gründen wie des vor allem von liberalen und grünen Parlamentariern ins Spiel gebracht wurde, ist nicht aufgenommen worden.

Kritiker der neuen Regelung führen ins Treffen, dass das System EU-weiten Marktzugangs unterminiert und irrationalen Vorurteilen gegenüber wissenschaftlicher Evidenz der Vorzug gegeben werde. Die nun ausgearbeitete Kompromisslösung bedarf noch der Zustimmung des Rats der Umweltminister sowie des Plenums des Europäischen Parlaments.