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Glyphosat: Entscheidung Anfang Juli

SPÖ und FPÖ wollen das Mittel in Österreich komplett verbieten. Die ÖVP will lediglich seine Verwendung weiter einschränken.

 

Voraussichtlich Anfang Juli entscheidet der Nationalrat, wie es in Österreich mit dem umstrittenen Pflanzenschutzmittel Glyphosat weitergeht. Bis 1. Juli hat der Landwirtschaftsausschuss diesbezügliche Anträge der SPÖ und der ÖVP zur Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes zu behandeln. Anschließend könnte die Beschlussfassung im Plenum des Hohen Hauses erfolgen.

 

Der von der FPÖ grundsätzlich unterstützte Antrag der Sozialdemokraten sieht ein vollständiges Verbot des „Inverkehrbringen(s) von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat ist im Sinne des Vorsorgeprinzips“ vor. Begründet wird dies damit, dass die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Glyphosat im März 2015 als „wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen“ einstufte. Ferner verweist die SPÖ auf die Glyphosat-Bewertung durch die Europäische Chemikalienagentur ECHA vom März 2017. Die ECHA beurteilte das Mittel zwar nicht als krebserregend, fruchtbarkeitsschädigend und erbgutverändernd. Sie bezeichnet es allerdings als „augenreizend und giftig für Wasserorganismen mit langfristigen Auswirkungen“. Der SPÖ zufolge stellt Glyphosat „somit jedenfalls eine Gefahr für die Umwelt dar. Der Expertenstreit über die mögliche krebserregende Wirkung von Glyphosat dauert an. Die starken Zweifel an der Ungefährlichkeit des Wirkstoffes für den Menschen konnten bisher nicht ausgeräumt werden“.
Seitens der FPÖ hieß es dazu, es gebe „genügend Studien, in denen die Gefahr, die Glyphosat für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen hat, ausreichend belegt werden. Es ist daher ein Zeichen für verantwortungsvolle Umweltpolitik, dieses Verbot auf Schiene zu bringen“.

 

Die ÖVP hingegen argumentiert, ein vollständiges Verbot von Glyphosat widerspreche dem EU-Recht. Daher schlägt sie vor, die bereits geltenden Einschränkungen für die Verwendung des Mittels zu erweitern. Gelten sollen die neuen Bestimmungen ab 1. Jänner 2020. Sie müssten nach Ansicht der Partei bei der EU-Kommission notifiziert werden. Verbieten möchte die ÖVP die Verwendung von Glyphosat „in öffentlichen Parks oder Gärten, Friedhöfen, Sport- und Freizeitplätzen, Schwimmbädern, Schulgeländen oder auf Kinderspielplätzen oder in unmittelbarer Nähe von Gesundheitseinrichtungen oder zur Anwendung durch den nicht beruflichen Verwender für den Haus- und Kleingartenbereich“. Der Einsatz in der Landwirtschaft wäre „vom Bundesamt für Ernährungssicherheit entsprechend anzupassen“, bliebe aber grundsätzlich weiter zulässig. In die Zuständigkeit der Länder zur Einführung von Verwendungsbeschränkungen möchte die ÖVP nicht eingreifen.

 

Abgelehnt wird das mögliche Totalverbot von der Industriegruppe Pflanzenschutz (IGP). Deren Obmann Christian Stockmar betonte einmal mehr: „Glyphosat ist ein in der Landwirtschaft und vor allem bei bodenerhaltenden Anbauweisen nicht wegzudenkender Wirkstoff. Beim Pflügen etwa ist eine ähnliche Wirkungsäquivalenz zur Bekämpfung von Unkraut nur durch ein bis drei Bearbeitungsgänge zu erreichen, was unweigerlich zur Zunahme von Bodenerosion und zu einem rapiden Anstieg der CO2-Emissionen durch vermehrte Überfahrten führen würde.“ Außerdem würde das Verbot laut Stockmar zum Absinken der Ernteerträge führen und Österreich damit abhängiger von Lebens- sowie Futtermittelimporten machen.

Ferner wiederholte Stockmar seine Kritik am Hinweis auf die Einstufung von Glyphosat durch die IARC. Werde diese dem Verbot des Mittels zugrunde gelegt, „dann müssten Alkohol, Wurst und Fleisch verboten werden, die höher eingestuft wurden als Glyphosat“. Bei „sachgemäßem Einsatz“ sei das Mittel laut rund 3.300 Studien unbedenklich.