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October 25th

Großes Ehrenzeichen für Rumler

Der Vizepräsident des Pharmaindustrieverbands Pharmig wurde für seine Verdienste um die Republik Österreich geehrt.

 

Pharmig-Vizepräsident Robin Rumler erhielt am 24. Oktober von Wirtschaftsministerin Elisabeth Udolf-Strobl das Große Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich. Er ist seit 1992 in der Pharmaindustrie tätig und seit 2009 Geschäftsführer der Pfizer Corporation Austria GesmbH. Von 2010 bis 2016 war er Präsident der Pharmig. In diese Zeit fiel unter anderem die Gründung des Gremiums Gesundheitsziele. In dessen Rahmen förderten die Pharmaindustrie und die Sozialversicherungsträger bisher 92 Modellprojekte in den Bereichen Kindergesundheit und Prävention mit insgesamt 12,5 Millionen Euro. Seit 2016 ist Rumler Vizepräsident der Pharmig und Präsident der Pharmig-Academy.

 

Pharmig-Generalsekretär Alexander Herzog kommentierte die Verleihung des Ehrenzeichens so: „Robin Rumler ist ein herausragender Vertreter unserer Branche. Er setzt sich seit vielen Jahren mit größtem Engagement dafür ein, dass Gesundheit und Patientenorientierung keine leeren Worthülsen sind. Sein Motto, dass wir alle die Chance haben sollten, 100 Jahre alt zu werden, und zwar in bester Gesundheit, ist Ansporn für uns alle in der pharmazeutischen Industrie, unser Bestes dafür zu geben. Robin Rumler ist bekannt dafür, dass er stets das Verbindende vor das Trennende stellt und so eine gute Gesprächsbasis zwischen allen Akteuren im Gesundheitswesen schafft. Dafür wird er von uns allen sehr geschätzt.“

 

Seitens Pfizer Austria hieß es, unter der Geschäftsführung Rumlers habe das Unternehmen 20 neue Medikamente für Patienten in Österreich verfügbar gemacht und zahlreiche klinische Studien durchgeführt. Der Mitarbeiterstand habe sich auf 500 Personen in etwa verdoppelt, nicht zuletzt durch die Übernahme von Wyeth im Jahr 2009. Außerdem habe sich Rumler für eine „nachhaltige Gesundheitsversorgung in Österreich“ engagiert. Zu seinen größten Erfolgen gehöre die zweimalige Verlängerung des Rahmen-Pharmavertrages. 

„Best of Biotech“ kürt sechs Siegerprojekte

Der diesjährigen Businessplan-Wettbewerb „Best of Biotech“ wurde in sechs Kategorien vergeben (jeweils „Early Track“ und „Start up Track“ in den Branchen Biotech/Pharma, Digital Health und Medtech), die Siegerprojekte heißen AVVie, Cornea Dome Lens, LightMatters, Lithos, MyMind, PredictingHealth.

Der im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschafsstandort (BMDW) von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) durchgeführt Wettbewerb zielt darauf ab, die wirtschaftliche Nutzung von Forschungsergebnissen anzukurbeln und die Gründung von Startups zu initiieren. 33 Teams aus sechs Ländern nahmen in diesem Jahr teil. Die akademischen Gründer arbeiteten ihre Ideen zu  Businessplänen aus und bekamen umfassendes Feedback von Experten aus den Bereichen Industrie, Finanzierung und Wissenschaft. Die Teams wurden in zahlreichen One-to-one-Meetings wurden begleitet und erhielten individuelles Coaching.

Bei der feierlichen Preisverleihung im Wiener Palais Ferstel wurden nun die besten Businesspläne prämiert. Das von Wirtschaftspartnern gesponserte Preisgeld betrug insgesamt 37.500 Euro. Folgende Projekte konnten dabei resüssieren:

Gewinner Early Track, Kategorie Biotech/Pharma:

Das Projekt LightMatters befasst sich mit der Echtzeit-Vermessung von Nanopartikelgrößen in Flüssigkeiten mithilfe von kontinuierlichen Durchflusssensoren auf der Basis einer innovativen optischen Technologie. 

Gewinner Start up Track, Kategorie Biotech/Pharma:

Lithos entwickelt ein Produkt zur natürlichen Bekämpfung des Maiswurzelbohrers (ein Schädling, der zu großen Ernteausfällen bei Mais führt) mittels Verwirrmethode. 

Gewinner Early Track, Kategorie Digital Health:

PredictingHealth arbeitet an einem Tool zur Risikoeinschätzung für das Eintreten von unerwarteten Ereignissen bei Patienten im klinischen Umfeld. 

Gewinner Start up Track, Kategorie Digital Health:

Das Team von MyMind möchte ein mobiles, EEG-gesteuertes Tool für die Therapie und die Diagnose im Bereich Autismus auf den Markt bringen. 

Gewinner Early Track, Kategorie Medtech:

Cornea Dome Lens entwickelt ein Produkt für die Augenheilkunde, mit dem standardisierte, hochauflösende Aufnahmen des Auges für Diagnostik und Monitoring erstellt werden. 

Gewinner Start up Track, Kategorie Medtech:

Das AVVie-Team entwickelt ein innovatives Implantat zur Behandlung von Mitralklappeninsuffizienz. 

 

 

October 24th

Sanochemia warnt vor Verlusten

Nun zieht das Wiener Pharmaunternehmen die Notbremse: Die Veterinärsparte wird verkauft, der Vorstand verkleinert.

 

Dem Wiener Pharmaunternehmen Sanochemia stehen im laufenden Geschäftsjahr 2018/2019 ein weiteres Mal Verluste ins Haus. Laut einer Ad-hoc-Meldung wurden „im Zuge der umfangreichen Maßnahmen zur Neuausrichtung des Unternehmens nochmals Abschreibungen vorgenommen. Zudem hat die Qualitätsoffensive zu erhöhten Kosten geführt. Voraussichtlich wird dies zu einem negativen Ergebnis führen“. Wie hoch die Verluste ausfallen, gibt die Sanochemia am 23. Jänner 2020 bekannt, dem Tag der Veröffentlichung ihrer Jahresbilanz. Im Geschäftsjahr 2017/18 hatte das Unternehmen einen Verlust von 13,3 Millionen Euro geschrieben, im Geschäftsjahr 2016/17 bilanzierte es mit einem Minus von 252.000 Euro ebenfalls negativ. Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2018/19 verzeichnete die Sanochemia einen Verlust von rund 3,1 Millionen Euro, verglichen mit einem Gewinn von 93.000 Euro im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2017/18.

 

Um ihren Problemen gegenzusteuern, verkauft die Sanochemia ihre Veterinärsparte um einen nicht genannten Betrag an die belgische Inovet. Dieses Familienunternehmen ist auf die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Tierarzneimitteln und Tiergesundheitsprodukten spezialisiert. Es verfügt über eine Fabrik in Nordfrankreich und ein Handelszentrum in Ungarn.

 

Außerdem verkleinert die Sanochemia ihren Vorstand. Der derzeitige Finanzchef (CFO) Stefan Welzig muss seinen Sessel per 1. Jänner 2020 räumen. Laut einer Aussendung konzentriert er sich künftig „ausschließlich auf den Ausbau der Herstellung von Arzneimittelwirkstoffen am Produktionsstandort in Neufeld (Burgenland)“. Die Situation in Neufeld ist eine der Ursachen für die derzeitige Lage der Sanochemia und die erwähnte „Qualitätsoffensive“. Im April 2018 untersagte das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) dem Unternehmen die Herstellung steriler Lösungen und ordnete eine Qualitätskontrolle durch ein externes Labor an. Die Kosten für den Rückschlag bezifferte die Sanochemia seinerzeit mit rund einer Million Euro.

Opioidkrise: RB zahlt 700 Millionen US-Dollar

Laut der Generalstaatsanwältin von New York, Letitia James, handelte der britische Pharmakonzern betrügerisch und versuchte unter anderem, die US-Gesundheitsbehörde FDA hinters Licht zu führen.

 

Der britische Pharmakonzern Reckitt Benckiser (RB) bezahlt an den US-amerkanischen Bundesstaat New York und andere amerikanische Bundesstaaten 700 Millionen US-Dollar und vermeidet damit riskante rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Opioidkrise in den USA. Das berichtete die Generalstaatsanwältin des Bundesstaats, Letitia James. Ihr zufolge ist dies Teil einer Vereinbarung vom Juli des heurigen Jahres über die Zahlung von insgesamt 1,4 Milliarden US-Dollar. An das Medicaid-Programm von New York gehen rund 71,9 Millionen US-Dollar, teilte Generalstaatsanwältin James mit. Sie hatte RB im Zusammenhang mit mutmaßlich illegalen Aktivitäten um Suboxone ins Visier genommen. Dieses Mittel dient zur Bekämpfung von Entzugserscheinungen, die bei opioidabhängigen Personen auftreten. Suboxone und der darin enthaltene Wirkstoff Buprenorphine sind jedoch selbst starke Opioide, die süchtig machen.

 

James zufolge „täuschte RB die Öffentlichkeit über die tatsächlichen Auswirkungen von Suboxone und ermutigte Ärzte, es zu verschreiben. Dabei betrog das Unternehmen den Staat New York um viele Millionen US-Dollar“. Und James warnte: „Kein Unternehmen steht über dem Gesetz. Wir werden alle zur Verantwortung ziehen, die von der Opioidkrise profitiert haben.“

 

Unter anderem wurde RB beschuldigt, in den Jahren 2010 bis 2014 verschiedene betrügerische Aktivitäten im Zusammenhang mit Suboxone gesetzt zu haben. Angeblich ermutigte das Unternehmen Ärzte, das Mittel ohne entsprechende Beratung der Patienten und unnötigerweise zu verschreiben. Auch behauptete RB angeblich gegenüber der US-Gesundheitsbehörde Food and Drug Administration (FDA) im September 2012, die Herstellung und den Verkauf von Suboxone „wegen Sicherheitsbedenken“ bezüglich der Tablettenform des Mittels beendet zu haben. Ferner steht RB unter dem Verdacht, das Inverkehrbringen von Suboxone-Generika betrügerisch verzögert zu haben, um den Preis des Mittels kontrollieren zu können. Dadurch seien bundesweite Gesundheitsprogramme der USA geschädigt worden.

 

RB behauptete anlässlich der Einigung im Juli, stets rechtskonform gehandelt zu haben. Nach reiflicher Überlegung sei das Management aber zu dem Entschluss gekommen, die Milliardenzahlung erfolge „im besten Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre“.

 

Generalstaatsanwältin James, die erste Frau in dieser Position, spielt eine führende Rolle in der rechtlichen Aufarbeitung der Opioidkrise in den USA. Sie war es, die Ende März des heurigen Jahres die diesbezügliche Anklageschrift gegen die Pharmaindustrie formulierte. Diese richtete sich gegen Purdue Pharma und deren Tochterunternehmen, Janssen Pharmaceuticals samt den Tochterfirmen und der Konzernmutter Johnson & Johnson, den Mallinckrodt-Konzern, Endo Health Solutions, Teva Pharmaceuticals USA und Allergan Finance. Auch die Pharmagroßhändler McKesson Corporation, Cardinal Health Inc., Amerisource Bergen und Rochester Drug Cooperative Inc. fanden sich in der Anklageschrift.

 

 

October 23rd

„Einheitliches Preisniveau“ gegen den Parallelhandel

Mit strengeren Transparenzvorgaben für die Pharmaindustrie und Maßnahmen gegen den Parallelhandel ließen sich die Engpässe bei der Arzneimittelversorgung bekämpfen, hieß es bei einer Pressekonferenz in Wien.

 

Vor allem zwei Ursachen sieht Ärztekammerpräsident Thomas Skezeres für die immer wieder auftretenden Engpässe bei der Verfügbarkeit von Arzneimitteln: Erstens werden die Grundsubstanzen oft nur mehr in einer einzigen Fabrik außerhalb Europas erzeugt. Fällt diese aus welchen Gründen auch immer aus, kann es weltweit zu Versorgungsproplemen kommen. Der zweite Grund ist der Parallelhandel, also die Tatsache, dass Medikamente ins Ausland verkauft werden, weil sich dort höhere Preise erzielen lassen als in Österreich, konstatierte Szekeres am 23. Oktober am Rande einer Pressekonferenz des Vereins Praevenire in Wien auf Anfrage des Chemiereports. Um dem Parallelhandel entgegenzuwirken, sollte in ganz Europa ein „einheitliches Preisniveau“ etabliert werden. Außerdem wünscht der Ärztekammerpräsident, dass die Pharmaindustrie die Ärzte rechtzeitig von voraussichtlichen Engpässen informiert. Damit ließe sich die Verschreibung nicht verfügbarer Präparate durch die Mediziner vermeiden. „Meistens gibt es ohnehin Alternativen“, konstatierte Szekeres.

 

Laut Gerald Bachinger, dem Sprecher der österreichischen Patientenanwälte, sind seitens des Gesundheitsministeriums ohnedies Maßnahmen vorgesehen, die den Wünschen Szekeres´ weitgehend entgegenkommen. So plant das Ministerium gesetzliche Meldepflichten für Pharmafirmen, um das Verschreiben zeitweilig nicht verfügbarer Arzneien zu verhindern. Ferner ist angedacht, den Parallelhandel zu untersagen, sobald in Österreich ein Engpass bei der Versorgung mit einem bestimmten Medikament ausgerufenb wurde. Bachinger selbst wünscht überdies, die Verschreibung von Wirkstoffen statt von Arzneimitteln vorzusehen.

 

Bei der Pressekonferenz präsentierte Hans Jörg Schelling, der Präsident des Vereins Praevenire, den Zwischenbericht zum Weißbuch „Zukunft der Gesundheitsversorgung“, das im Mai 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll. Ausgearbeitet wurden bis dato zehn Leitlinien zu 15 Themenkreisen, aus denen nunmehr Arbeitsgruppen Vorschläge erstellen. Die erste Leitlinie besagt, der Patient sollte „in den Mittelpunkt des Gesundheitssystems gestellt werden“. Weitere Leitlinien empfehlen, den Patienten „durch das Gesundheitssystem“ zu leiten, dieses System aus einem Topf zu finanzieren, die Gesundheitskompetenz der Menschen zu stärken, die Prävention zu fördern und die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen - was summa summarum nicht eben neu ist.

Neu ist laut Schelling jedoch der Ansatz: Ihm zufolge krankten die bisherigen Debatten um die Reform des Gesundheitssystems daran, praktisch ausschließlich „Input-Diskussionen“ gewesen zu sein. „Man hat fast nur darüber geredet, wie viel Geld zur Finanzierung des Systems nötig ist. Statt dessen müssen wir eine ‚Output-Diskussion‘ führen, also fragen, welche Leistungen des Gesundheitssystems beim Patienten tatsächlich ankommen.“

 

Was den Output der Debatten im Rahmen von Praevenire betrifft, konstatierte Schelling: „Wir werden versuchen, so weit wie möglich zu einem Konsens zu kommen, aber auch darstellen, wo es Dissens gibt.“ Ihm zufolge sollte die künftige Bundesregierung dieses Handbuch „annehmen“ und bei ihren allfälligen gesundheitspolitischen Maßnahmen berücksichtigen.

 

Und der ehemalige Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger warnte: „Die Umsetzung von Maßnahmen im Gesundheitssystem dauert extrem lange.“ So habe die Einführung einer Hotline zur Patienteninformation gezählte fünf Jahre gedauert: „Ein wesentlicher Punkt war, ob das eine bundesweite oder eine länderspezifische Hotline sein soll.“ Allen Ernstes sei diskutiert worden, ob sich ein Telefonist aus dem Burgenland einem Anrufer aus Tirol oder Vorarlberg ausreichend verständlich machen könne. Schellings Kommentar: „So viel Hochdeutsch sollten eigentlich alle können.“

October 22nd

Opioidkrise: Einigung in Ohio

Drei Pharmagroßhändler und ein Hersteller bezahlen rund 260 Millionen US-Dollar an die Gesundheitsbehörden des amerikanischen Bundesstaates.

 

Die US-amerikanischen Arzneimittelgroßhändler McKesson, Cardinal und AmerisourceBergen sowie der israelische Pharmakonzern Teva Pharmaceutical Industries bezahlen insgesamt 260 Millionen US-Dollar an die Gesundheitsbehörden von Cuyahoga County und Summit County im US-Bundesstaat Ohio. Das berichtete die New Yorker Anwaltskanzlei Napoli Shkolnik, die die Behörden im Zusammenhang mit der Opioidkrise vertritt. Fortgesetzt wird dagegen der Rechtsstreit mit Walgreen Boots Alliance, CVS, RiteAid, Walmart sowie anderen US-Firmen, die ebenfalls Opioide an Endkunden verkauf(t)en. Hunter Shkolnik, einer der Chefs der Anwaltskanzlei, bekundete seine Entschlossenheit, alles zu tun, „um Gerechtigkeit und das bestmögliche Ergebnis für unsere Klienten zu erstreiten“. Mit der Zahlung vermeiden die Unternehmen Rechtsstreitigkeiten mit erheblichen Risiken.

 

Eine Reihe von Pharmakonzernen inklusive Arzneimittelhandelsgesellschaften wird verdächtigt, durch unverantwortliche Bewerbung von Opioiden für den Tod von bis zu 400.000 US-Amerikanern mitverantwortlich zu sein. Ihnen drohen im Zuger Prozesse in rund 2.000 Fällen empfindliche Strafen. Ende vergangener Woche boten zwei der größten Opioidhersteller sowie drei Großhändler an, insgesamt 48 Milliarden US-Dollar an die Gesundheitsbehörden mehrerer US-Bundesstaaten zu bezahlen. Dies stieß jedoch auf Skepsis. Der Generalstaatsanwalt von Ohio, Dave Yost, sprach von einem „Haufen Sperrholz, der auf einer Baustelle abgeladen wurde“. Laut Berechnungen der US Society of Actuaries erlitten die Gesundheitsbehörden der USA durch diese Krise in den Jahren 2015 einen Schaden von rund 630 Milliarden US-Dollar.

 

Teva betonte einmal mehr, keinerlei schuldhafte Handlungen gesetzt zu haben. Der Konzern stellt im Zuge seiner Einigung mit den Behörden Ohios Tabletten zur Behandlung von Opioidsucht zur Verfügung, deren Wert er mit etwa 25 Millionen US-Dollar beziffert. Ferner leistet er eine Barzahlung von 20 Millionen US-Dollar. Ihre Unschuld betonten in einer gemeinsamen Aussendung auch AmerisourceBergen, Cardinal Health und McKesson. Dennoch erklärten sie ihre Bereitschaft, „an einer umfassenden Lösung“ der Opioidkrise mitzuwirken.

 

 

 

October 9th

Chemie-Nobelpreis für Entwicklung des Lithium-Ionen-Akkus

Der Chemie-Nobelpreis 2019 geht an John B. Goodenough, Stanley Whittingham and Akira Yoshino für die Entwicklung des Lithium-Ionen-Akkumulators.

Die Grundlagen für die Entwicklung der heute allgegenwärtigen Lithium-Ionen-Akkus wurde während der Ölkrise der 1970er-Jahre gelegt: Der Ölkonzern Exxon investierte damals viel Geld in die Entwicklung von Energiequellen abseits fossiler Treibstoffe. Stanley Whittingham hatte 1972 von der Universität Standford zu Exxon gewechselt und entdeckte hier ein energiereiches Material (Titandisulfid), in dessen Hohlräumen Lithium-Ionen eingebaut (interkaliert) werden konnten und das daher als Kathodenmaterial für eine Li-Batterie in Frage kam.

John B. Goodenough, damals Professor an der Universität Oxford, sagte voraus, dass ein Metalloxid wesentlich bessere Eigensaften als Kathodenmaterial aufweisen müsste als das von Whittingham verwendete Metallsulfid. Nach einer systematisch angelegten Suche nach möglichen Kandidaten konnte er 1980 zeigen, dass mit Kobaltoxid eine Batteriezelle mit einer Spannung rund 4 Volt realisiert werden konnte.

 

Kommerzieller Einsatz durch neues Anodenmaterial

Mit diesem Kathodenmaterial schuf Akira Yoshino, Mitarbeiter der Asai Kasei Corporation in Japan 1985 das Prinzip der ersten kommerziell einsetzbare Lithium-Ionen-Batterie. Der wesentliche Schritt dazu war, die bis dahin verwendeten Anoden aus dem viel zu reaktiven metallischen Lithium durch Kohlenstoff-Lithium-Interkalationsverbindungen zu ersetzen, wie sie heute breitflächig verwendet werden. An beiden Polen der Zelle kommen damit Materialien zum Einsatz, die Lithium in ihre Struktur einbauen können, sodass die elektrische Spannung nicht durch eine chemische Reaktion erzeugt wird, die das Elektrodenmaterial abbaut.

Akkus auf der von den diesjährigen Chemie-Nobelpreisträgern entwickelten Basis kamen 1991 erstmals auf den Markt und haben als leichte, wiederaufladbare elektrochemische Energiequellen seither den Einsatz von tragbareren elektronischen Geräten, aber auch von Elektrofahrzeugen revolutioniert.

 

 

October 8th

Physik-Nobelpreis für kosmologische Theorie und Exoplaneten

Der Nobelpreis für Physik 2019 geht zu einer Hälfte an James Peebles für seine Beiträge zur Theorie des Kosmos, zur anderen Hälfte an Michel Mayor und Didier Queloz für die Entdeckung der ersten Planeten außerhalb unseres Sonnensystems.

Peebles, der sein gesamtes akademisches Leben an der Universität Princeton verbrachte, gilt als Autorität in der theoretischen Kosmologie. Er war bereits in den 60er-Jahren einer der Theoretiker, die die kosmische Hintergrundstrahlung voraussagten, mit deren Messung man erstmals ein Echo des Urknalls nachweisen konnte. Die Informationen, die diese Spuren des frühen Universums enthielten, wurden durch Peebles‘ theoretisches Gerüst nach und nach entschlüsselt. Sein erstes Buch, „Physical Cosmology“ stieß die im Titel genannte Wissenschaft erst so richtig an. Spätere experimentelle Ergebnisse bestätigten seine Vorhersagen zu Variationen der Hintergrundstrahlung mit großer Genauigkeit und stützten damit seine Theorien der Strukturbildung im Universum. Zudem war er in den 70er-Jahren einer der Forscher, die eine nicht direkt beobachtbare „Dunkle Materie“ konzipierten, um Beobachtungen zu Galaxien und Galaxienhaufen deuten zu können.

Auch die beiden Schweizer Physiker Michel Mayor und Didier Queloz werden für eine astrophysikalische Pionierleistung ausgezeichnet: 1995 gelang ihnen die erstmalige Entdeckung eines Planeten außerhalb unseres Sonnensystems (eines sogenannten „Exoplaneten“), der um einen Sonnen-ähnlichen Planeten kreist. Mithilfe eines auf ein Teleskop im Haut-Provence-Observatorium in Südfrankreich montierten Spektrographen entdeckten sie den rund 50 Lichtjahre von der Erde entfernten Planeten 51 Pegasi b, der etwa die Größe des Gasriesen Jupiter hat und seinen Stern in nur vier Tagen umrundet. Die Entdeckung stieß ein ganz neues Feld astrophysikalischer Forschung an, bis heute sind mehr als 4.000 Exoplaneten beschrieben worden.

 

 

October 7th

Medizin-Nobelpreis 2019: Zellen reagieren auf geringen Sauerstoffgehalt

Der Medizin-Nobelpreis 2019 geht an William Kaelin Jr., Peter Ratcliffe und Gregg Semenza. Die drei Forscher haben jene Mechanismen aufgeklärt, mit denen Zellen auf Änderungen im Sauerstoffgehalt ihrer Umgebung reagieren.

Ist der Sauerstoffgehalt des arteriellen Bluts zu gering, spricht man von Hypoxie. Einer der Mechanismen, mit dem der Organismus darauf reagiert, ist die vermehrte Ausschüttung des Hormons Erythrpoetin (EPO), das die Produktion roter Blutkörperchen auslöst. Semenza und Ratcliffe fanden heraus, dass das für EPO codierende Gen in Abhängigkeit des Sauerstoffgehalts reguliert wird. Mitte der 1990er-Jahre fand Semenza darüber hinaus jenen Proteinkomplex (HIF), der durch Bindung an einen bestimmten DNA-Abschnitt die entscheidende Rolle in diesem Regulationsmechanismus spielt. Es zeigte sich, dass bei geringen Sauerstoffkonzentrationen eines der beiden Proteine (HIF-1α), aus denen der HIF-Komplex zusammengesetzt ist, nicht – wie unter gewöhnlichen Bedingungen üblich – von der dafür zuständigen molekularen Maschinerie abgebt wird.

Einen weiteren Baustein zum Verständnis konnte Kaelin beitragen: Bei der Erforschung bestimmter Krebserkrankungen mit hohem erblichem Risiko stieß er auf das Gen VHL, das den Ausbruch von Krebs verhindert. Zudem konnte er zeigen, dass in Zellen ohne VHL-Funktion Sauerstoff-regulierte Gene besonders stark exprimiert werden. Ratcliffes Gruppe klärte daraufhin auf, dass VHL direkt mit HIF-1α in Wechselwirkung tritt. Beiden Teams gelang es 2001 in zwei gleichzeitig publizierten Fachartikeln, diesen Mechanismus mit der Sauerstoff-Abhängigkeit in Beziehung zu bringen: Erhöhte Sauerstoffmengen führen zu einer Hydroxylierung von HIF-1α, die erforderlich dafür ist, dass VHL daran binden kann. Erfolgt dies nicht, unterbleibt der Abbau, der HIF-Komplex wird gebildet und bewirkt die verstärkte Produktion von EPO.

 

October 2nd

Pflanzenschutzmittelverordnung gilt ohne Wenn und Aber

Der Gerichtshof der Europäischen Union lässt die strafrechtliche Verfolgung französischer Umweltaktivisten wegen der Beschädigung von Glyphosat-Kanistern zu. Für die Pflanzenschutzmittelindustrie ist das aber kein Grund zum Jubeln.

 

„Es gibt nichts, was die Gültigkeit der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in Frage stellen könnte.“ Das stellt der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Urteil fest, das am 1. Oktober veröffentlicht wurde. In der Rechtssache C-616/17 ging es um Folgendes: Mitglieder der „Faucheurs volontaires d'OGM ariégeois“ („Freiwillige Schnitter der Ariège gegen GVO“) werden beschuldigt, in mehreren Städten im südwestfranzöischen Département Ariège Kanister mit Glyphosat beschädigt zu haben. Das Strafgericht von Foix, der Hauptstadt des Départements, wollte vom Europäischen Gericht wissen, ob die Pflanzenschutzmittelverordnung der EUm möglicherweise dem Vorsorgeprinzip nicht entspricht und daher ungültig ist. In diesem Fall könnte den „Faucheurs volontaires“ kein Straftatbestand zur Last gelegt werden.

 

Wie das Europäische Gericht nun urteilte, ist die Ansicht des Strafgerichts jedoch falsch. Er hält fest, „dass der Unionsgesetzgeber beim Erlass von Vorschriften zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln das Vorsorgeprinzip zu befolgen hat, um unter anderem ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen“. Weiters hat ein Unternehmen, das einen Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels stellt, sämtliche Stoffe offenzulegen, aus denen das Mittel besteht. Außerdem haben die am Zulassungsverfahren beteiligten Behörden den möglichen „Cocktaileffekt“ des Mittels zu untersuchen. Das heißt, sie müssen prüfen, wie die Bestandteile des Mittels zusammenwirken und welche Auswirkungen auf die Umwelt sich daraus ergeben können. Im Verfahren „haben die zuständigen Behörden insbesondere die zuverlässigsten verfügbaren wissenschaftlichen Daten sowie die neuesten Ergebnisse der internationalen Forschung zu berücksichtigen und den vom Antragsteller vorgelegten Studien nicht in allen Fällen ein überwiegendes Gewicht beizumessen“. Ferner hat die EU-Kommission das Recht, ein Pflanzenschutzmittel jederzeit neu zu prüfen, „unter anderem, wenn es aufgrund neuer wissenschaftlicher und technischer Kenntnisse Anzeichen dafür gibt, dass der Stoff die Genehmigungskriterien nach der Pflanzenschutzmittelverordnung nicht mehr erfüllt“. Ausdrücklich betont der Gerichtshof, „dass ein Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden kann, wenn nachgewiesen ist, dass es keine sofortigen oder verzögerten schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen hat, wobei dieser Nachweis vom Antragsteller zu erbringen ist“.

 

Aus all diesen Erwägungen gelangt das Europäische Gericht zu dem Schluss, dass es nichts gibt, das für die Ungültigkeit der Verordnung spräche.

 

Für die „Faucheurs volontaires“ heißt das, dass sie offenbar strafrechtlich angeklagt werden können - was freilich keine automatische Verurteilung nach sich zieht. Für die Pflanzenschutzmittelindustrie wiederum ist das Urteil kein Grund zum Jubeln. Selbst eine allfällige Verurteilung der Aktivisten wöge wohl nicht so schwer wie die nun vorliegende eindeutige Feststellung des Europäischen Gerichts, dass es an der Pflanzenschutzmittelverordnung und deren strengen Vorgaben schlechterdings nichts zu rütteln und zu deuteln gibt.

 

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