Archive - Mai 20, 2021

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Weiter Krach um Patentschutz

Der Pharmaindustrie zufolge ist dieser für die Arzneimittel- und Impfstoffentwicklung nötig. Internationale Verteilungsfragen seien über den Abbau von Handelsschranken zu lösen. Doch es gibt auch Gegenstimmen.

 

Die Auseinandersetzungen um den Patentschutz für die Pharmaindustrie im Allgemeinen und COVID-19-Impfstoffe im Besonderen gehen weiter. Der Generalsekretär des Pharmaindustrieverbands Pharmig, Alexander Herzog, betonte jüngst einmal mehr, es mangle keineswegs an Produktionskapazitäten: „Was dagegen immer noch nicht einwandfrei läuft, ist die weltweite Verteilung der produzierten Impfstoffe. Daran kann und wird eine allfällige, zeitlich befristete Aussetzung des Patentschutzes auf COVID-19-Impfstoffe nichts ändern.“ Statt dessen empfehle sich, Handelsschranken abzubauen und auf Exportverbote zu verzichten. Überdies gelte es „ärmere Regionen in der Handhabung der Impfstoffe zu unterstützen“. In Malawi etwa mussten laut Herzog „fast 17.000 Impfdosen vernichtet werden, weil das Ablaufdatum überschritten wurde“. Und Herzog fügte hinzu, der Patentschutz „ist und bleibt eine wichtige Triebfeder für Forschung und Entwicklung. Fällt dieser weg, wird sich das negativ auf die Forschungstätigkeit und damit auch auf die Verfügbarkeit medizinischer Innovationen auswirken“. Durchschnittlich dauere es etwa zwölf Jahre, ein Arzneimittel zur Marktreife zu entwickeln. Rund 5.000 bis 10.000 Substanzen müssten getestet werden, um einen einzigen vermarktungsfähigen Wirkstoff zu gewinnen: „Da ist enorm viel Risiko mit im Spiel. Daher müssen auch entsprechende Schutzmechanismen vorhanden sein.“

 

Ähnlich argumentierte die Geschäftsführerin des Fachverbandes der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO), Sylvia Hofinger. Ihr zufolge fordern beispielsweise die USA neuerdings die Abschaffung des Patentschutzes. Gerade sie hätten jedoch bis dato „mit Exportverboten ihre Bevölkerung gegenüber dem Rest der Welt bevorzugt“. Verteilungspolitisch sinnvoll sei statt dessen „ein Schwenk hin zu mehr Ausfuhren, wie ihn die Pharmaunternehmen in der EU von Anfang an betrieben haben“. Dieser könne „rasch zu einer besseren Versorgung auch in ärmeren Regionen führen“. Ferner müsse die COVAX-Initiative besser genutzt werden, die ja gerade der Bereitstellung von Impfstoffen für Entwicklungs- und Schwellenländer diene. Ferner forderte Hofinger „die weitere Optimierung und den Ausbau von bereits bestehenden Produktionsstätten und Kooperationen in der Pharmaindustrie, um dauerhaft ausreichende Mengen an Impfstoffen zu gewährleisten. Diese wären auch bestens dafür geeignet, den Herstellungsprozess rasch zu adaptieren, sollten die Vakzine gegen neue Virusvarianten angepasst werden müssen“.

 

„Mehr Flexibilität bei den handelsbezogenen Aspekten der geistigen Eigentumsrechte in Zusammenhang mit Impfstoffen gegen das Coronavirus“ fordert dem gegenüber die entwicklungspolitische Sprecherin der SPÖ im Nationalrat, Petra Bayr. Sie verweist darauf, dass sich das Europäische Parlament für das zeitweilige Aussetzen des Patentschutzes für COVID-19-Vakzine aussprach. Auch der französische Präsident Emmanuel Macron habe betont, es müssten „alle Beschränkungen in Bezug auf geistiges Eigentum beseitigt werden, die die Produktion jeglicher Art von Impfstoffen blockieren“. Für „Impfegoismus und kurzsichtige Geschäftsinteressen“ dürfe in der gegenwärtigen Lage kein Platz sein. Statt dessen müsse „der globale Süden selbst in die Lage versetzt werden, Impfstoffe für seine Bevölkerung herzustellen“. In einem Antrag an den Nationalrat verweist Bayr auf Aussagen der neuen Generaldirektorin der Welthandelsorganisation WTO, Ngozi Okonjo-Iweala, der zufolge ungenutzte Produktionskapazitäten für Impfstoffe auf der südlichen Hemisphäre binnen sechs Monaten auf die Herstellung von COVD-19-Vakzinen umgerüstet werden könnten. Daher müsse sich Österreich „dafür einsetzen, dass sich die EU für die Aussetzung handelsbezogener geistiger Eigentumsrechte zur Pandemiebekämpfung ausspricht“.

 

 

 

 

EU-Kommission: Impfstoffkauf bei Biontech-Pfizer

Die beiden Pharmaunternehmen müssen 2022 und 2023 bis zu 1,8 Milliarden Dosen ihres Vakzins gegen SARS-CoV-2 liefern, diese in der EU erzeugen und wesentliche Bestandteile dort kaufen.

 

Die EU-Kommission vereinbarte mit den Pharmaunternehmen Biontech und Pfizer die Lieferung weiterer 1,8 Milliarden Dosen des SARS-CoV-2-Impfstoffs der Letzteren. Davon entfallen 900 Millionen Dosen auf das derzeitig Pharmazeutikum, die übrigen 900 Millionen auf Varianten gegen Mutationen des Virus. Vereinbarungsgemäß müssen die Unternehmen die Vakzine 2022 und 2023 liefern. Zum Preis machte die Kommission keine Angaben. Biontech und Pfizer sind verpflichtet, die Arzneimittel in der EU zu erzeugen und wesentliche Bestandteile davon innerhalb der EU zu kaufen.

 

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides zufolge erwies sich in den vergangenen Monaten, „dass wir ein breites Portfolio an Impfstoffen und verschiedenen Technologien ebenso brauchen wie verlässliche Partner. Da das Impftempo jeden Tag zunimmt und immer intensiver an wirksamen Therapeutika gearbeitet wird, können wir mit mehr Optimismus und Vertrauen in die Zukunft blicken“.

 

Die Kommission beschaffte im Auftrag der EU-Mitgliedsstaaten SARS-CoV-2-Impfstoffe von Biontech-Pfizer, Astrazeneca, Sanofi-GSK, Janssen Pharmaceutica NV, CureVac und Moderna. Das Vakzin von Astrazeneca wird nach einer Reihe von Unstimmigkeiten allerdings nicht mehr abgerufen. Im Wesentlichen besagen die Verträge mit den Pharmakonzernen, dass die EU-Kommission in einem bestimmten Zeitraum eine vereinbarte Anzahl von Impfstoffdosen kaufen kann. Im Gegenzug übernimmt sie „einen Teil der Vorlaufkosten der Impfstoffhersteller in Form von Abnahmegarantien“, hieß es in einer Aussendung.