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Neue Gentechnik: „Gefahr für österreichischen Weg“

Die Regierung lehnt den Rechtsvorschlag der EU-Kommission zur Genomeditierung ab. Dieser gefährde die biologische Landwirtschaft und die Wahlfreiheit der Konsumenten. 

 

Als „inakzeptabel“ erachtet die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission zur Genomeditierung, auch als „Neue Gentechnik“ (NGT) bezeichnet. Die Kommission will Pflanzen, die mittels zweier NGT-Verfahren, nämlich der „gezielten Mutagenese“ und der Cisgenese, produziert werden, ebenso behandeln wie solche, die ohne gentechnische Verfahren hergestellt werden. Bei der „gezielten Mutagenese“ wird das pflanzliche Erbgut verändert, ohne anderes Erbgut einzufügen. Bei der Cisgenese wird fremdes Erbgut eingefügt. Dieses stammt von Pflanzen, die sich mit den dem Verfahren unterworfenen Pflanzen kreuzen lassen. Beide Verfahren fasst die Kommission in der NGT der „Klasse 1“ (NGT1) zusammen. Andere Methoden der „neuen“ Gentechnik, etwa solche, bei denen Erbgut einer nicht kreuzbaren Art in eine Pflanze eingefügt wird (Transgenese), fallen unter die „Klasse 2“  (NGT2). Für sie gelten die bestehenden Vorschriften bezüglich gentechnisch veränderter Organismen (GVO).

 

Dagegen sind bei NGT1-Verfahren keine Risikobewertungen mehr vorgesehen. Auch die Kennzeichnung von Waren, die mittels solcher Verfahren erzeugt werden, soll entfallen. Die besonders umstrittene Frage der Patentierung einschlägiger Organismen will die Kommission nach eigenen Angaben „im Rahmen einer breiteren Marktanalyse“ untersuchen. Deren Ergebnisse sollen 2026 vorliegen. 

 

Kampf für strenge Regeln 

 

Seitens der Bundesregierung verlauteten Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, Umweltministerin Leonore Gewessler und Konsumentenschutzminister Johannes Rauch, Österreich habe sich „als Vorreiter der Bio- und gentechnikfreien Landwirtschaft positioniert. Strenge Regelungen auch für die sogenannte ‚neue Gentechnik‘ sind gemeinsame Regierungsposition. Der Vorschlag der Kommission ist eine Gefahr für den österreichischen Weg der Landwirtschaft, und nimmt Konsument:innen auch ihre Wahlfreiheit“. Die Regierung werde „das nicht zulassen, uns daher mit aller Kraft in Brüssel dafür einsetzen, dass auch weiterhin strenge Regeln für gentechnisch veränderte Pflanzen und Lebensmittel gelten. Dass die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten zwingt, den unkontrollierten Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu erlauben, ist inakzeptabel“.

 

Die biologische Landwirtschaft gerät der Regierung zufolge durch den Vorschlag unter Druck, weil NGT1-Pflanzen in der Bio-Landwirtschaft zwar als Saatgut verboten sind, nicht aber als Futtermittel. „Nach diesen Regeln wäre Bio-Milch von Kühen, die mit NGT1-Pflanzen gefüttert wurden, denkbar. Noch problematischer ist jedoch, dass der Vorschlag der Kommission keine Regeln vorsieht, um Kreuzkontaminationen zu verhindern, wenn etwa NGT1-Pflanzen neben Bio-Pflanzen angebaut werden. Österreich könnte den Anbau von NGT-Pflanzen beider Kategorien nicht mehr untersagen“, konstatiert die Regierung in einer Aussendung.