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February 24th, 2021

Covestro: Zweites mageres Jahr in Folge

Wie schon von 2018 auf 2019 sind der Umsatz und das Konzernergebnis von 2019 auf 2020 erheblich gefallen. Begründet wird dies mit der COVID-19-Pandemie.

 

„Wir sind sicher durch dieses außergewöhnliche Jahr gekommen und haben unsere Handlungsfähigkeit jederzeit bewahrt“, resümierte Covestro-Vorstandschef Thomas Steilemann die Unternehmensbilanz für das Jahr 2020. Und wie sich einmal mehr zeigte, lassen solche Formulierungen seitens hochrangiger Manager selten etwas Gutes erwarten. Im Detail: Das Konzernergebnis brach um 16,8 Prozent auf 459 Millionen Euro ein, das EBITDA um 8,2 Prozent auf 1,47 Milliarden Euro. Der Umsatz fiel um 13,7 Prozent auf 10,71 Milliarden Euro, die abgesetzten Mengen gingen um 5,6 Prozent zurück. Wie es in einer Aussendung hieß, konnte Covestro im zweiten Halbjahr 2020 „die massiven, pandemiebedingten Einschnitte aus dem ersten Halbjahr nicht vollständig ausgleichen“.

 

Für Covestro war es das zweite magere Jahr in Folge: Von 2018 auf 2019 war der Umsatz um 15,1 Prozent auf 12,41 Milliarden Euro gefallen. Das EBITDA hatte sich auf 1,60 Milliarden Euro in etwa halbiert, das Konzernergebnis war um 69,7 Prozent auf 552 Millionen Euro gesunken. Als Gründe nannte der Vorstand damals ein „herausforderndes Umfeld“, insbesondere „niedrigere Verkaufspreise“ für die Produkte des Konzerns.

 

Dennoch müssen zumindest die Aktionäre nicht darben: Sie sollen nach den Plänen des Vorstands für 2020 eine Dividende von 1,30 Euro je Aktie erhalten. Zum Vergleich: Für 2019 wurden 1,20 Euro je Aktie bezahlt. Erklärt wird die Erhöhung mit einer „neuen Dividendenpolitik“, in deren Rahmen die Ausschüttungsquote bei 35 bis 55 Prozent des Nettogewinns liegt. Mit der für 2020 geplanten Dividende würde die Obergrenze dieses Rahmens erreicht. Darüber zu entscheiden hat die Hauptversammlung am 16. April.

 

Laut dem Vorstand soll es heuer mit den Ergebnissen wieder aufwärts gehen: Covestro peilt ein EBITDA zwischen 1,7 und 2,2 Milliarden Euro an. Das wäre gegenüber 2020 ein Plus um bis zu 49,6 Prozent. Geplant ist für heuer auch eine Umstrukturierung. Ab 1. Juli soll es zwei Unternehmensbereiche geben. Der davon, „Performance-Materialien“, umfasst das Geschäft mit Standard-Polycarbonaten, Standard-Urethankomponenten und Basischemikalien. Zum anderen, dem „Lösungs- und Spezialitätengeschäft“, gehören Urethankomponenten, Beschichtungen und Klebstoffe, technische Kunststoffe, Spezialfolien, Elastomere sowie thermoplastische Polyurethane.

 

 

 

February 23rd

Biosimilars-Preisregel: Fortschreibung wahrscheinlich

Die seit 1. April 2017 geltende Bestimmung läuft mit Jahresende aus. Aller Voraussicht nach dürfte sie aber entweder in Dauerrecht überführt oder verlängert werden, heißt es seitens des Biosimilars-Verbands.

 

Ende des Jahres läuft die seit 1. April 2017 geltende Biosimilars-Preisregel aus. Doch die Chancen stehen gut, dass diese in Dauerrecht überführt oder wenigstens verlängert wird. Das bekannten die Präsidentin des Biosimilarsverbands Österreich, Sabine Möritz-Kaisergruber, und ihr Stellvertreter Wolfgang Andiel bei einem Pressegespräch am 23. Feber auf Nachfrage des Chemiereports. Möritz-Kaisergruber hält die Forschreibung der Preisregel für das „wahrscheinlichste Szenario“. Andiel sagte, er sehe „großes Verständnis“ seitens der Politik. Zwar seien die Diskussionen noch nicht abgeschlossen. Und im Dachverband der Sozialversicherungsträger (DV) gebe es durchaus „Interessengruppen“, die die Regel als vor allem industriefreundlich betrachteten, obwohl sie auch die Interessen der Patienten und der Krankenkassen gut abbilde.

 

Indessen könnte Andiel zufolge das Thema schon in der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses des Nationalrats abgehandelt werden. Diese ist für 18. März anberaumt. Eine Tagesordnung findet sich auf der Website des Parlaments noch nicht. Vorsorglich deponierten Möritz-Kaisergruber und Andiel die Wünsche ihrer Branche: Neben der „Verdauerrechtlichung“ der Preisregel wünschen sie die „Einhaltung der Preisbildungsregeln durch den DV“ sowie eine „gezielte Biosimilarsförderung“, etwa durch Verordnungsquoten.

 

Beschlossen wurde die derzeitige Preisregel im Nationalrat am 30. März 2017 mit Zustimmung der damaligen Regierungsparteien SPÖ und ÖVP sowie der Grünen. Sollte sich an der Haltung dieser Parteien nichts Grundsätzliches geändert haben, wofür keine Anzeichen vorliegen, wäre auch die Verlängerung bzw. die Überführung in Dauerrecht kein Problem. Auch hatten sich die damaligen Oppositionsparteien seinerzeit ohnehin eher an Formalia gestoßen als am Inhalt der betreffenden ASVG-Novelle. Die FPÖ beklagte, dass die Regierung den entscheidenden Abänderungsantrag erst unmittelbar vor Beginn der Debatte einbrachte. Dies sei ein „absoluter Tiefpunkt“ des Parlamentarismus, wetterten die Freiheitlichen. Seitens der Regierungsfraktionen wurde im Gegenzug auf die mehr als ein Jahr dauernden Verhandlungen mit dem damaligen Hauptverband der Sozialversicherungsträger verwiesen. Gut Ding brauche eben Weile, beschied die SPÖ.

 

Um die Hälfte billiger

 

Der Preisregel zufolge muss der Preis des ersten Nachfolgeprodukts zu einem Biologikum um mindestens 38 Prozent unter dem des Originalpräparats liegen. Der Preis für das zweite Biosimilar wiederum hat den des ersten um 15 Prozent zu unterschreiten, der des dritten Mittels den des zweiten um weitere zehn Prozent. Alles in allem ergibt dies eine Kostensenkung von rund 52,5 Prozent gegenüber dem Originalmedikament. Kommen weitere Mittel auf den Markt, gilt, was auch für Generika gilt: Der Hersteller des Originals muss den Preis dafür binnen drei Monaten um mindestens 30 Prozent verringern. Das nächste Biosimilar hätte um 18 Prozent billiger zu sein als das preisgesenkte Originalmittel, das übernächste weitere 15 Prozent. Faktisch ist allerdings höchst unwahrscheinlich, dass es so weit kommt, erläuterte Andiel: Wegen des beträchtlichen Aufwands für die Entwicklung von Biosimilars gibt es meist nur einen oder zwei Anbieter, in seltenen Fällen bis zu fünf.

 

Wie Möritz-Kaisergruber auf Anfrage des Chemiereports mitteilte, hat der österreichische Markt für Biologika und Biosimilars ein Volumen von etwa 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Etwa 76 Prozent davon seien „noch nicht ausgeschöpft“.

 

 

February 17th

FWF reduziert Förderprogramme

Wegen des Wegfalls von 25 Millionen Euro seitens der Nationalstiftung muss der Fonds drei Förderschienen bis auf Weiteres aussetzen und zwei kürzen.

 

So dürfte sich der designierte Präsident des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), Christof Gattringer, seinen Einstand wohl eher nicht gewünscht haben: Aus Geldmangel setzt der FWF drei Förderschienen bis auf Weiteres aus, konkret die Programme „Zukunftskollegs“, „doc.funds“ und „#ConnectingMinds“. Heuer finden keine Ausschreibungen statt. Wie es 2022 weitergeht, steht in den Sternen. Überdies finden die Ausschreibungen im Rahmen zweier weiterer Programme, der Forschungsgruppen und Spezialforschungsbereiche, 2021 nur reduziert statt, hieß es in einer Aussendung. Der Hintergrund ist der Wegfall der Mittel der Nationalstiftung zum „Fonds Zukunft Österreich“, die bisher mit rund 25 Millionen Euro pro Jahr etwa zehn Prozent der Gelder des FWF ausmachten.

 

Laut dem FWF ist damit „das positive Signal der FTI-Strategie 2030, die für Forschende im Bereich der Grundlagenforschung mehr Förderungsmittel vorsieht, stark getrübt“. Vom Aussetzen von „doc.funds“ seien vor allem Doktoranden betroffen, also eine „für die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Forschungslandschaft besonders relevante Gruppe“. Mit dem Aussetzen von #ConnectingMinds wiederum versäume Österreich die „Chance, transdisziplinäre Forschung und damit den integrativen Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft in Österreich auszubauen“.

 

Begrenzte Reaktionen

 

Zwar liegt dem Nationalrat seit 10. November vergangenen Jahres eine Petition mit dem Titel „Rasche Umsetzung und Dotierung des ‚Fonds Zukunft Österreich‘“ vor. Unterzeichnet wurde sie von Vertretern des Austria Wirtschaftsservice, der Christian-Doppler-Forschungsgesellschaft, der Fachhochschulkonferenz, des FWF selbst, des Institute of Science and Technology Austria, der Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft, der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft, der Österreichischen Universitätenkonferenz, des Österreichischen Wissenschaftsrats sowie von der bekannten Wissenschaftlerin Helga Nowotny.

 

Doch die Reaktionen seitens der Politik hielten sich bisher in Grenzen. Wissenschaftsminister Heinz Faßmann beschied, er unterstütze die Petition. „Federführend zuständig“ seien aber Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck sowie Finanzminister Gernot Blümel. Auf deren Hauptverantwortung verwies auch Klima- und Energieministerin Leonore Gewessler, deren umfangreiches Ressort ebenfalls Forschungsagenden betreut. Und sie fügte hinzu: Zwar bemühe sich ihr Haus „seit längerem“, mit dem Wissenschafts-, dem Wirtschafts- und dem Finanzressort „zu einer Lösung im Sinn des Regierungsprogramms zu finden. Dabei muss jedoch auch auf die enormen budgetären Herausforderungen aufgrund der Corona-Krise Bedacht genommen werden“.

 

Schramböck schließlich ließ wissen, es würden „aktuell Gespräche geführt, um die weitere Finanzierung von exzellenten Projekten und Initiativen im Bereich der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung aus Mitteln des Fonds sicherzustellen“. Zur Lösung des Problems bedürfe es allerdings „eines umfassenden ressortübergreifenden Diskussions- und Abstimmungsprozesses, der bereits gestartet, aber auch in Folge der COVID-19-Krise noch nicht abgeschlossen werden konnte“. Seitens des Finanzministeriums liegt bis dato keine Stellungnahme vor.

 

 

 

EU-Kommission: Einkauf bei Moderna

Bei dem US-Pharmakonzern werden weitere bis zu 300 Millionen Dosen des Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 beschafft. Außerdem präsentierte die Kommission einen umfassenden Plan zur Verbesserung der Versorgung mit solchen Pharmazeutika.

 

Die EU-Kommission will vom US-amerikanischen Pharmakonzern Moderna weitere bis zu 300 Millionen Dosen seines SARS-CoV-2-Impfstoffs kaufen, davon 150 Millionen heuer und die übrigen 150 Millionen im kommenden Jahr. Ein diesbezüglicher Vertrag wurde am 17. Feber gebilligt, berichtete die Kommission. Schon früher hatte die Kommission einen Vertrag über den Erwerb von 160 Millionen Dosen des Moderna-Impfstoffs geschlossen. In der Europäischen Union zugelassen ist dieser seit 6. Jänner.

 

Insgesamt verfügt die EU damit über Rechte zum Erwerb von 2,6 Milliarden Dosen. Berücksichtigt sind dabei allerdings 300 Millionen Dosen des Vakzins des französischen Pharmakonzerns Sanofi, das erst in Entwicklung ist. Weitere 400 Millionen Dosen entfallen auf den Impfstoff des schwedisch-britischen Pharmakonzerns Astrazeneca, der in manchen EU-Mitgliedsländern, darunter Österreich, nur an Personen im Alter von weniger als 65 Jahren verabreicht werden darf.

 

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides konstatierte, der neue Vertrag mit Moderna sei nicht nur für die kurzfristige Versorgung wichtig, sondern auch, um künftig die Verbreitung neuer Varianten des SARS-CoV-2-Virus einzudämmen.

 

„HERA Incubator“ gestartet

 

Um die Versorgung der EU mit Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 weiter zu verbessern, entwickelte die EU-Kommission überdies einen Plan mit der Bezeichnung „HERA Incubator“, den sie am 17. Feber vorstellte. Im Rahmen dieses Plans sollen neue Varianten des Virus ausfindig gemacht, analysiert und bewertet werden. Ferner wird ein Netzwerk für die Durchführung klinischer Studien mit Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 aufgebaut. An dem Netzwerk mit der Bezeichnung „Vaccelerate COVID-19“ sind Institutionen aus 16 Mitgliedsstaaten der EU sowie aus fünf weiteren Staaten beteiligt, etwa aus der Schweiz und aus Israel. Die EU stellt für die Entwicklung von Tests, die neue Mutationen identifizieren können, 75 Millionen Euro bereit. Weitere 150 Millionen Euro stehen für die Erforschung solcher Mutationen sowie für den damit verbundenen Datenaustausch zur Verfügung.

 

Ferner möchte die EU-Kommission mithilfe des „HERA Incubator“ auch die Zulassung von Impfstoff-Varianten gegen die Mutationen durch die European Medicines Agency (EMA) beschleunigen. Zu diesem Zweck sollen für die Zulassung der Varianten weniger Daten erforderlich sein als bisher. Überdies wird überlegt, eine neue Notfallzulassung für Impfstoffe einzuführen.

 

Vorgesehen ist auch, die Produktion von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 und seine Mutationen in der EU zu verstärken. Dazu soll ein „detaillierter und glaubwürdiger Plan“ entwickelt werden.

 

Der „HERA Incubator“ ist nach Angaben der Kommission der erste konkrete Schritt zur Einrichtung der European Health Emergency Preparedness and Response Authority (HERA). Sie soll unter anderem für das Modellieren gesundheitlicher Risiken, die Überwachung der weltweiten Lage und der Lieferketten für Impfstoffe sowie sonstige Arzneimittel, einschlägige Forschung und Entwicklung, den Technologietransfer sowie für die Verfügbarkeit ausreichender Produktionskapazitäten verantwortlich sein.

 

 

February 16th

Jährlich 2,1 Milliarden Euro Gesundheitsnutzen durch REACH

Das europäische Chemikalienmanagementsystem hilft, die Herstellung und Verwendung gefährlicher Substanzen erheblich einzuschränken. Der Nutzen übersteigt den Aufwand deutlich, zeigt eine Studie der ECHA.

 

Das Chemikalienmanagementsystem REACH bringt den Bürgern der EU einen gesundheitlichen Nutzen von rund 2,1 Milliarden Euro pro Jahr. Das zeigt die Studie „Costs and benefits of REACH restrictions proposed between 2016-2020 February 2021“, den die Chemikalienagentur ECHA am 16. Februar veröffentlichte. Ihm zufolge ist der Nutzen rund vier Mal so hoch, wie die Kosten für die Umsetzung der Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen für gefährliche Stoffe sind. Sie können mit etwa 500 Millionen Euro pro Jahr beziffert werden. Laut ECHA haben die Beschränkungen zur Folge, dass der Eintrag gefährlicher Substanzen in die Umwelt um etwa 95.000 Tonnen pro Jahr absinkt. Allein auf Mikroplastik entfallen davon 25.000 Tonnen.

 

Peter van der Zandt, der ECHA-Direktor für Risikomanagement, konstatierte, die Einschränkungen durch REACH seien „ein mächtiges und wirksames Mittel, um die Risiken durch die Verwendung von Chemikalien in der EU zu begrenzen und die Substitution voranzutreiben. Unsere Studie beweist, dass ihr Nutzen erheblich höher ist als der mit ihnen verbundene Aufwand“.

 

Wie es in dem Bericht heißt, fielen für die Beschränkungen im Rahmen von REACH im Zeitraum 2010 bis 2020 Kosten von insgesamt etwa 1,7 Milliarden Euro an. Der Löwenanteil entfiel auf Investitionen zum Ersatz der fraglichen Substanzen. Dadurch sei die Zahl der diesen Chemikalien ausgesetzten Endverbraucher und Arbeiter in der EU um rund sieben Millionen gesunken.

 

Seit 2010 erarbeiteten die wissenschaftlichen Komitees der ECHA insgesamt 36 Vorschläge für Produktions- und Verwendungsbeschränkungen. Davon entstanden 22 aufgrund von Vorschlägen der EU-Mitgliedsstaaten, die übrigen 14 infolge von Untersuchungen der ECHA alleine oder in Kooperation mit den Mitgliedsstaaten. Von den 36 Vorschlägen entschied die EU-Kommission bisher 22. Sie befürwortete 20 und lehnte nur zwei ab. Weitere acht Fälle liegen der Kommission vor. Die übrigen sechs durchlaufen noch den Meinungsbildungsprozess innerhalb der ECHA.

 

 

 

 

OMV baut 10-MW-Elektrolyseur

Die Anlage soll 2023 in der Raffinerie Schwechat in Betrieb gehen und „grünen“ Wasserstoff für die Kraftstoffhydrierung liefern.

 

Eine Elektrolyseanlage mit 10 Megawatt (MW) Leistung errichtet die OMV in ihrer Raffinerie Schwechat. Sie soll 2023 in Betrieb gehen und mithilfe von Ökostrom aus Wasser pro Jahr bis zu 1.500 Tonnen „grünen“ Wasserstoff gewinnen. Dieser dient der Substitution von „grauem“ Wasserstoff, der aus Erdgas erzeugt und zur Hydrierung von Kraftstoffen benötigt wird. Nach Angaben der OMV fallen in Schwechat je nach Auslastung jährlich bis zu 23.000 Tonnen „grauer“ Wasserstoff an. Durch die künftige Nutzung von „grünem“ H2 kann die OMV ihren CO2-Ausstoß um etwa 15.000 Tonnen pro Jahr verringern. Zum Vergleich: Die gesamten jährlichen CO2-Emissionen des Konzerns werden mit rund zwölf Millionen Tonnen beziffert.

 

Den Ökostrom bezieht die OMV „aus regionalen Anlagen“, hieß es auf Anfrage. Für den Betrieb des Elektrolyseurs werden rund 80 Gigawattstunden (GWh) Strom pro Jahr benötigt. Dies entspricht ungefähr dem Bedarf von 23.000 österreichischen Durchschnittshaushalten. Bei dem Elektrolyseur handelt es sich eine Demonstrationsanlage, die im Rahmen der Wasserstoffinitiative Vorzeigeregion Austria Power & Gas (WIVA P&G) errichtet wird. Genutzt wird die Polymer-Electrolyt-Membrane-Technologie. PEM-Elektrolyseure zeichnen sich durch hohe Wirkungsgrade von etwa 60 bis 70 Prozent aus. Außerdem eignen sie sich gut für den Betrieb mit schwankendem Stromdargebot, wie es bei witterungsabhängigen Ökostromanlagen auftritt. Die OMV investiert rund 25 Millionen Euro in das Projekt und erhält dafür Förderungen von 4,5 Millionen Euro durch den Klima- und Energiefonds (KLI.EN) der Bundesregierung.

 

Laut dem zuständigen OMV-Vorstand Thomas Gangl handelt es sich um die bisher größte Elektrolyseanlage Österreichs. Sein Unternehmen leiste damit „einen weiteren Beitrag zur CO2-Reduktion und für die Klimaziele, für deren Erreichung Wasserstoff eine zentrale Technologie ist. Wir haben uns bewusst für diese erste großtechnische Produktion von grünem Wasserstoff entschieden, denn wir sehen das Potenzial – für die CO2-freie Mobilität ebenso wie für die Reduktion der CO2-Emissionen in der Industrie“. Die OMV plant, „bis 2050 oder früher“ bilanziell klimaneutral zu werden. Ihr zufolge ist dazu „ein Anreizsystem über österreichische und europäische gesetzliche Regelungen erforderlich, um die Entwicklung in Richtung Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen“.

 

 

February 15th

Lanxess: Einkauf in den USA

Für das Spezialchemieunternehmen Emerald Kalama Chemical will der Kölner Konzern rund 870 Millionen Euro ausgeben.

 

Der deutsche Spezialchemiekonzern Lanxess will die US-amerikanische Emerald Kalama Chemical um rund 1,04 Milliarden US-Dollar (867 Millionen Euro) übernehmen. Eine diesbezügliche Vereinbarung wurde am 14. Feber unterzeichnet, meldete Lanxess. Die Transaktion bedarf der Genehmigung durch die zuständigen Behörden und soll im zweiten Halbjahr abgeschlossen werden.

 

Emerald Kalama Chemical hat insgesamt rund 500 Mitarbeiter. Der Hauptsitz befindet sich in der Kleinstadt Kalama etwa 100 Kilometer südlich von Olympia, der Hauptstadt des US-Bundesstaates Washington. Vergangenes Jahr erwirtschaftete das Unternehmen einen Umsatz von rund 425 Millionen US-Dollar (350 Millionen Euro). Etwa 75 Prozent davon entfielen auf Chemikalien für Endverbraucher, darunter Konservierungsstoffe für Lebensmittel, Aroma- und Duftstoffe sowie Inhaltsstoffe für Tiernahrung. Die übrigen etwa 25 Prozent des Umsatzes kamen aus dem Verkauf von Produkten für die Industrie, darunter die Kunst- und die Klebstoffsparte. Emerald Kalama verfügt über Fabriken in Kalama selbst, Rotterdam in den Niederlanden und Widnes etwa 20 Kilometer südöstlich von Liverpool.

 

Lanxess-Vorstandschef Matthias Zachert verlautete, sein Unternehmen setze mit der Akquisition seinen Wachstumskurs fort und erschließe „margenstarke neue Anwendungsfelder, etwa in der Lebensmittelindustrie und der Tiergesundheit. Darüber hinaus vergrößern wir unsere Präsenz in unserer Wachstumsregion Nordamerika“.

 

 

February 11th

Aspen muss Preise massiv senken

Die EU-Kommission erklärte Zusagen des südafrikanischen Pharmakonzerns für verbindlich. Im Durchschnitt reduziert dieser seine Preise für sechs Krebs-Medikamente um 73 Prozent - und lässt Zweifel anklingen, ob diese überhöht sind. 

 

Die EU-Kommission hat Verpflichtungszusagen des südafrikanischen Pharmakonzerns Aspen Pharmacare für verbindlich erklärt. Aspen garantiert, die Preise für sechs unentbehrliche patentfreie Arzneimittel zur Behandlung schwerer Formen von Blutkrebs, darunter Leukämie, um durchschnittlich 73 Prozent zu senken. Für die einzelnen Medikamente bedeutet das Preisminderungen zwischen 27 und 79 Prozent. Die neuen Preise sind Kostenobergrenzen und gelten rückwirkend ab 1. Oktober 2019. Weiters leistet Aspen eine Einmalzahlung an die Gesundheitssysteme in der EU. Damit wird die überhöhten Preise zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise abgegolten. In der Bilanz für das am 30. Juni 2020 beendete Geschäftsjahr hatte Aspen für diesen Zweck 430 Millionen südafrikanische Rand (24 Millionen Euro) vorgesehen. Zum Vergleich: Nach eigenen Angaben erzielte Aspen mit den Medikamenten zuletzt einen Jahresumsatz von etwa 28 Millionen Euro.

Ferner muss Aspen die sechs Mittel noch fünf Jahre lang selbst in der EU vermarkten und anschließend deren Verfügbarkeit weitere fünf Jahre sicherstellen. Dies hat zu erfolgen, indem der Konzern sie entweder selbst anbietet oder ihre Marktzulassungen an andere Hersteller verkauft.

 

Treuhänder beaufsichtigt 

 

Ein von der EU-Kommission beaufsichtigter Treuhänder wird die Einhaltung der Zusagen überwachen. Sollte Aspen diese verletzen, kann die Kommission eine Strafe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes des Konzerns verhängen. Sie braucht dabei nicht nachzuweisen, dass dieser gegen das Kartellrecht der EU verstoßen hat. Aspen erwirtschaftete nach eigenen Angaben zuletzt einen Jahresumsatz von rund 33,7 Milliarden südafrikanischen Rand (1,9 Milliarden Euro).

 

Das Unternehmen hatte die Rechte zur Herstellung der Medikamente im Jahr 2009 von einem anderen Pharmakonzern gekauft. Ab 2012 begann Aspen, die Preise für die Pharmazeutika zu erhöhen. Im Lauf der Zeit beliefen sich die Steigerungen auf mehrere hundert Prozent. Im Jahr 2017 leitete die EU-Kommission ein eine Untersuchung der Preispolitik des südafrikanischen Konzerns ein. Das Ergebnis: „Die Preise von Aspen lagen selbst nach Berücksichtigung einer angemessenen Rendite durchschnittlich um fast dreihundert Prozent über den relevanten Kosten, wobei der Überschuss von Produkt zu Produkt und von Land zu Land unterschiedlich groß ausfiel.“ Legitime Gründe konnte das Unternehmen dafür nicht angeben, umso weniger, als die Patente bereits vor 50 Jahren abgelaufen waren. Wie die EU-Kommission festhält, konnte Aspen die Preiserhöhungen durchsetzen, weil keine alternativen Medikamente zur Verfügung standen. Und: „Als nationale Behörden versuchten, sich den Preiserhöhungen zu widersetzen, drohte Aspen gar, die Medikamente aus den nationalen Listen erstattungsfähiger Arzneimittel streichen zu lassen, und gab in einigen Fällen sogar seine Absicht bekannt, die üblichen Lieferungen in den betreffenden Mitgliedstaat einzustellen.“ In zähen Verhandlungen gelang es der Kommission, die nun gemachten Zusagen zu erreichen.

 

Zwei Euro pro Tablette 

 

In einer Aussendung zeigte sich Aspen erfreut, „dass die Kommission die Verpflichtenden Zusagen akzeptierte und der Fall somit abgeschlossen ist“. Ausdrücklich betonte das Unternehmen, über 80 Prozent der Umsätze mit den sechs Mitteln würden mit Tabletten erwirtschaftet. Die Preise hätten im Durchschnitt nicht mehr als zwei Euro pro Tablette und drei Euro pro Patient pro Tag betragen. Auch würden die Arzneien von durchschnittlich nur etwa 200 Patienten im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum benötigt. Mit einem der Medikamente würden sogar nur acht Patienten behandelt. 

 

Margrethe Vestager, die für Wettbewerb zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, konstatierte, infolge der Zusagen „werden die europäischen Gesundheitssysteme viele Dutzend Millionen Euro einsparen, sodass diese wichtigen Arzneimittel verfügbar bleiben können. Der heutige Beschluss ist eine klare Botschaft an andere marktbeherrschende Pharmaunternehmen, keine missbräuchlichen Preisbildungspraktiken anzuwenden, mit denen unsere Gesundheitssysteme ausgenutzt werden“.

 

 

February 10th

Impfstoffbeschaffung: Von der Leyen bekennt Fehler

Die EU ließ die Mittel spät zu, war überoptimistisch hinsichtlich ihrer Massenproduktion und zu blauäugig bezüglich der Lieferungen. Alles machte sie aber nicht falsch, betonte die EU-Kommissionspräsidentin.

 

Fehler bei der Bekämpfung der COVD-19-Pandemie durch die EU bekannte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 10. Feber bei einer Rede vor dem EU-Parlament. Konkret nannte die Spitzenpolitikerin drei Punkte: „Wir waren spät dran bei der Zulassung. Wir waren zu optimistisch bei der Massenproduktion. Und vielleicht waren wir uns auch zu sicher, dass das Bestellte tatsächlich pünktlich geliefert wird.“

 

Notwendig sei, die Weitergabe der Daten über klinische Studien an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zu verbessern. Zu diesem Zweck werde ein EU-weites Informationsnetz hinsichtlich dieser Studien aufgebaut. Überdies werde Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides einen regulatorischen Rahmen erarbeiten, um der EMA die schnellstmögliche Zulassung von Impfstoffen zu erlauben.

 

Verbesserungen werde es auch bezüglich der Produktion der Vakzine geben, versicherte von der Leyen. Eine der Kernaufgaben der neuen Health Emergency Response Authority (HERA) werde es sein, die Zusammenarbeit zwischen der Pharmaindustrie und den Behörden zu verbessern. Dies gelte umso mehr, als praktisch jeden Tag neue Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 bekannt würden: „Wir müssen gewährleisten, dass wir trotz künftiger Mutationen im kommenden Winter und darüber hinaus geschützt sind.“

 

Nicht alles falsch

 

Alles habe die EU allerdings auch nicht falsch gemacht, betonte die Kommissionspräsidentin: „Es war es ist richtig, dass wir den Impfstoff gemeinsam bestellt haben und nun solidarisch teilen. Ich mag mir gar nicht ausmalen, was es bedeutet hätte, wenn einige wenige große Mitgliedstaaten sich Impfstoff gesichert hätten und der Rest leer ausgegangen wäre. Es wäre wirtschaftlicher Unsinn. Und es wäre das Ende unserer Gemeinschaft.“

 

Richtig sei auch gewesen, bei den Zulassungen der Impfstoffe „keine Abkürzung zu nehmen“. Bei der Sicherheit und Wirksamkeit der Mittel könne es keine Kompromisse geben. Schließlich würden gesunden Menschen biologisch aktive Substanzen injiziert. Daher habe die EU-Kommission die Kontrolle über die Zulassungen der EMA überantwortet. Damit dauerten diese zwar drei bis vier Wochen länger. Aber das sei „eine wichtige Investition in das Vertrauen und die Sicherheit“.

 

Richtig sei auch gewesen, den Exportbeschränkungs- und Transparenzmechanismus einzuführen. Die EU beabsichtige keineswegs, die Pharmaunternehmen an der Erfüllung ihrer Lieferverträge gegenüber Drittstaaten zu hindern. Ferner bestehe eine Reihe von Ausnahmen für Exporte, etwa solche in die Länder des westlichen Balkans sowie in Dritte-Welt-Staaten. Europa sei jederzeit bereit, zu helfen. „Aber wir bestehen auf unserem fairen Anteil an den Impfstoffen“, betonte von der Leyen.

 

 

February 9th

Nordtirol: Bund beschränkt Ausreise

Ab Freitag ist ein höchstens 48 Stunden alter negativer Test auf SARS-CoV-2 notwendig, wenn jemand Nordtirol verlassen will. Osttirol ist vorerst nicht betroffen, weil dort die „südafrikanische“ Mutation nicht grassiert.

 

Aus Nordtirol ausreisen darf ab 12. Feber vorerst zehn Tage lang nur mehr, wer nachweisen kann, dass er negativ auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde. Der Test darf längstens 48 Stunden vor der Ausreise durchgeführt werden. Das verlauteten Bundeskanzler Sebastian Kurz, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Innenminister Karl Nehammer am 9. Feber in Wien. Anschober erläuterte, außerhalb Tirols seien bisher neun Fälle einer Infektion mit der „südafrikanischen“ Mutation des Virus, genannt B. 1.351, festgestellt worden. In Nordtirol dagegen gebe es rund 400 Verdachtsfälle, in 293 davon habe sich der Verdacht bestätigt: „Das ist ein großer Ausbruch, mit dem wir sehr vorsichtig umgehen müssen.“ Der Bund und das Land Tirol seien zum Schutz der örtlichen Bevölkerung verpflichtet.

 

Laut Anschober sind die verpflichtenden Tests vor der Ausreise rechtlich gut abgesichert. Der Minister begrüßte das am 8. Feber von Landeshauptman Günther Platter vorgelegte „Maßnahmenpaket“. Wie darin vorgesehen, werde es verpflichtende Tests auf SARS-CoV-2 vor der Benutzung von Seilbahnen geben. Das „Contact Tracing“, also die Ermittlung jener Personen, die mit Infizierten in Kontakt waren, funktioniere in Tirol „außergewöhnlich gut“, lobte Anschober. Er rief die Tiroler Behörden auf, in dem von B. 1.351 besonders betroffenen Bezirk Schwaz verstärkt Tests auf das Virus durchzuführen. Eine Beteiligung von 20 bis 30 Prozent der Bevölkerung, wie sie bei den Massentests Ende 2020 zu verzeichnen war „genügt da nicht“.

 

Testen für Tourismus

 

Kurz ergänzte, B. 1.351 sei ebenso wie die „britische“ SARS-CoV-2-Mutation B. 117 etwa um ein Drittel infektiöser als die „Ursprungsform“ des Virus. Auch bestehe der Verdacht, dass der Impfstoff des schwedisch-britischen Pharmakonzerns Astrazeneca gegen B. 1.351 weniger wirksam ist als gegen andere Varianten: „Das ist ein Problem, weil rund 50 Prozent der Impfstoffe, die wir bis zum Sommer bekommen, von Astrazeneca stammen.“ Bei einer Ausbreitung der Mutation könne sich die „Rückkehr zur Normalität“ um mehrere Monate verzögern. So lange dauere es Aussagen aus der Pharmaindustrie zufolge, den Impfstoff gegen B. 1.351 scharf zu machen. Das aber könne nicht zuletzt wirtschaftlich unerfreuliche Konsequenzen haben, betonte Kurz: „Wir leben stark vom Tourismus.“ Grassiere B. 1.351 in Österreich, könnten mit dem Impfstoff von Astrazeneca immunisierte Touristen ihren Urlaub möglicherweise nicht in Österreich verbringen. Dem gelte es gegenzusteuern.

 

Nehammer zufolge werden insgesamt etwa 1.000 Polizisten und Soldaten die Einhaltung der Ausreisebestimmungen aus Nordtirol kontrollieren. Die Landespolizeidirektionen und Militärkommanden von Vorarlberg und Salzburg würden die Tiroler Polizisten und Soldaten bei dem Einsatz unterstützen. Je nach Lage könne dieser auch länger als zehn Tage dauern.

 

 

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